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Weißeritz-Zeitung : 09.06.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-190406096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19040609
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19040609
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-09
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 09.06.1904
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Meißeritz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt fiir die Königliche Amishauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht md den Ktadtrat zu Dippoldiswalde. 70. Jahrgang. Donnerstag, den S. Juni 1904. Nr. 68. V-rmck-°Äich°r ü-dsdlMr: Pmil I-Hnr. - Druck und »erlag «m «Ml I-Hn- m DixxoldlÄl'uw-. MU «chlseUtze» „M»sta«l«> "" lim». UN» hamwlrtlchaftllch« M°n»l,.»-Il-g«. Jnlerate, welch« bel der bedeutenden Auslage d«, Blattes »ine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 12 Pft,., solch« aus unserer Amtshaupt mannschaft mit 10 Pfg die Spaltzeile oder der«, Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag.— Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten zeile 20 Pfg. Die „Wtiheritz-Zeitnng' erscheint wöchentlich drei- snal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wkd an den vorhergehen- denWenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. A Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- Palten, Postboten, sowie «unsere Austräger nehmen Bestellungen an. Nachstehende Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Erkennungs marken für Kraftfahrzeuge, welche beim Überschreiten der sächsischen Grenze nicht bereits mit einer solchen Marke versehen sind, von der Amtshauptmannschaft auf Kosten des Besitzers des Kraftwagens vermittelt werden. Ausländische Kraftwagen ohne vorgeschriebene Erkennungsmarke werden angehalten, und dürfen dieselben die Fahrt nicht eher fortsetzen, bis das betresfende Kennzeichen angebracht ist. Dippoldiswalde, am 3l. Mai 1904. Königliche Amtshauptmannfchast. S93 ä J.A.: Böttger. Abschrift. KmMii sm MMk UMchijkW MM in Mmik 3m »0 M 3chcs. Das Mitte nächsten Monats bei Homburg v. d. H. geplante internationale Kraft- wagen-Wettfahren um den Gordon-Bennet-Preis läßt einen erhöhten Verkehr aus ländischer Kraftfahrzeuge auch innerhalb des Königreichs Sachsen nicht ausgeschlossen erscheinen. Zur Regelung des Verkehrs solcher ausländischer Kraftfahrzeuge, welche nach ZZ3 und 4 der Verordnung vom 3. April 1901 — Gesetz- und Verordnungsblatt S. 58 — zum Verkehre auf den öffentlichen Straßen innerhalb des Königreichs Sachsen nicht zugelassen sein würden, werden an Stelle der 88 34, 57 der angezogenen Verordnung, welche im übrigen auch für die ausländischen Fahrzeuge zu gelten hat, vorüber gehend auf die Dauer der Monate Juni und Juli laufenden Jahres folgende Be stimmungen erlassen: 8 l- Jedes dieser ausländischen Kraftfahrzeuge mutz während der vorgenannten Zeit bei dem Verkehre auf öffentlichen Strotzen innerhalb des Königreichs Sachsen mit einem polizeilichen Kennzeichen versehen sein, welches aus den in lateinischer Schrift aus- geführten Buchstaben 6 8 und einer Erkennungsnummer besteht. 8 2. Dieses Kennzeichen ist auf weitzem Grunde in schwarzer, mindestens 12 cm hoher, im Grundstrich mindestens 2 cm starker Schrift an der Rückseite des Fahrzeugs nach autzenhin an leicht sichtbarer Stelle in kreisrunder Fürm entweder auf der Wandung des Fahrzeugs selbst oder auf einer mit diesem durch Schrauben mit versenkten Köpfen verbundenen Tafel mit möglichst glatter Oberfläche anzubringen. Die Buchstaben müssen über der Erkennungsnummer stehen. Der Abstand zwischen den Buchstaben, zwischen diesen und der Erkennungsnummer, sowie zwischen den ein zelnen Ziffern der letzteren mutz wenigstens 2 cm betragen. Die Anbringung von Verzierungen auf dem weißen Grunde und an dem Kenn zeichen ist unzulässig. Während der Dunkelheit ist das Kennzeichen hell zu beleuchten. 8 3. Außer dem Kennzeichen dürfen andere Bezeichnungen, auch wenn sie in der Heimat des Fahrzeugs vorgeschrieben sind, nicht geführt werden. Das marokkanische Problem. Das Kaiserreich Marokko, das einzige noch selbst ständige Staatenwesen in Nordafrika, beginnt seit einiger Zeit mehr und mehr die Aufmerksamkeit der europäischen Diplomatie auf sich zu ziehen. Denn dieses große Land befindet sich offenbar in einem Stadium des inneren Ver falles, wie dies die fast chronisch gewordenen Aufstände gegen die Herrschaft des Sultans bekunden, und ein ge waltsamer Umsturz im Reiche Seiner scherffischen Majestät ist daher vielleicht nur noch eine Frage der nächsten Zu kunft. Für diesen Fall spekulieren bereits verschiedene europäische Staaten, welche sich irgend wie berufen fühlen, als „Erben" in Marokko aufzutreten, auf die erwartete marokkanische Beute, oder doch auf einen Anteil an der selben, nämlich Frankreich, England, Spanien und Italien, und die Gefahr eines ernstlichen Konfliktes unter diesen Ländern liegt daher nahe genug, wenn wirklich einmal die Herrschaft des jetzigen Sultans zusammenbrechen sollte. Einstweilen allerdings erscheint diese Gefahr wieder in die Ferne gerückt, durch das Kolonialabkommen zwischen Eng land und Frankreich, in welchem die britische Politik aus kluger Berechnung Marokko der französischen Jnteressen- und Einflußsphäre überläßt; Spanien und Italien haben mit ihren wirklichen oder vermeintlichen Ansprüchen auf Marokko einfach das Nachsehen gegenüber den beiden viel mächtigeren Konkurrenten. Eine andere Frage ists freilich, ob sich die französisch-englischen Abmachungen bezüglich Marokkos im Ernstfälle auch bewähren werden, denn die Möglichkeit ist immerhin nicht ausgeschlossen, daß die tat- fächliche Aufrollung der marokkanischen Frage doch noch zu Streitigkeiten und gar zu bewaffneten Auseinander setzungen zwischen den beiden Westmächten führen können. Dann würde natürlich die marokkanische Affäre mit einem Male ein recht kritisches Gesicht gewinnen und es läßt sich vorerst gar nicht ausdenken, welche internationalen Ver- 8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geldstrafe bis 60 M? oder Haft bis zu 14 Tagen für jeden Fall bestraft. Über die Verteilung der Erkennungsnummern auf die einzelnen Länder, sowie deren Zuteilung an die Kraftfahrzeuge wird den Polizeibehörden besondere Mitteilung später zugehen. Dresden, am l. Mai 1904. B Die Ministerien des Innern und der Finanzen. (gez.) von Metzsch. (gez.) Rüger. WMc Atz« i>er AMMMtien zu HMiDM krottre, äon 10. ^uni 1904, abends 8 Uhr, im Sitzungszimmer im hiesigen Rathause. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Ablagerung von Asche und Schlacken vetr. Zur Verhütung von Bränden wird hiermit angeordnet, daß die Ablagerung von Asche und Schlacken aus gewerblichen Feuerungs- und Dampfkesselanlagen, bei welchen die Aufbewahrung in einem der Vorschrift des 8 138 des allgemeinen Baugesetzes entsprechenden bedeckten Behältnis oder gewölbten Raume nicht möglich ist, nur nach vorheriger ausreichender Anfeuchtung bez. Ablöfchung gestattet ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden nach 8 368 Ziffer 8 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Dippoldiswalde» am 6. Juni 1904. Der Stadtrat. Voigt. Grasversteigerung. Die diesjährige Grasnutzung von den Wiesen des Höckendorfer Forstreviers soll Montag, den 2V. Juni 1904, vormittags >/2lv Ahr, im Gasthof zur Beerwalder Muhle in einzelnen Parzellen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Kgl. Forftrevierverwaltung Höckendorf und Kgl. Forstrentamt Tharandt, Eras. am 4. Juni 1904. Morgenstern. Reisig-Auktion aus Schmiedeberger Revier. Montag, den 13. Juni ds. Js. sollen vs. IVVV i-rn unsuGdenvilvIv» Avisig auf den Schlägen der Abteilungen 34, 41, 42, 22 an Ort und Stelle meistbietend, unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. Beginn der Auktion früh 8 Uhr in Abt. 34. Avniglivkv foi-sli-eviei-vvr-vvsllung Svkmieilvbvng, am 6. Juni 1904. von Oppen. Wickelungen hieraus nachher unter Umständen entstehen könnten. Beginnen doch sogar auch die Pankees Inter esse an Marokko zu nehmen, und gewiß hat die Unions regierung nicht ohne bestimmte Nebengedanken ein so statt liches Geschwader anläßlich der Entführung des amerika nischen Staatsangehörigen Perdikaris durch den räuberischen Kabilenscheik Raisuli nach Tanger entsendet. Aber selbst wenn das französisch-englische Abkommen über Marokko von den Interessenten bei einer kritischen Wendung der Dinge in diesem Lande respektiert werden sollte, so müßte dann doch noch ein erheblicher Faktor bei einer eventuellen Besetzung Marokkos durch die Franzosen in Betracht ge zogen werden, und das sind die Marokkaner selbst. Es ist möglich, daß der Sultan sich der französischen Vor mundschaft beugen wird, aber schwerlich das marokkanische Volk. Die Marokkaner gehören mit zu den fanatischsten Vekennern des Islams, es ist deshalb höchst wahrschein lich, daß sie sich einer Besitznahme ihres Landes durch die „Ungläubigen" aufs Äußerste widersetzen und zu diesem Zwecke ihre gegenseitigen inneren Streitigkeiten einstweilen zurückstellen würden. Überhaupt ließe sich Marokko nicht so mir nichts dir nichts von einer europäischen Macht ein stecken, Waffen und Munition sind reichlich vorhanden; es fehlt heute nur an einem geeigneten Führer, sonst wäre vielleicht der Aufstand gegen alle Europäer schon jetzt im Gange, Stimmung ist zur Genüge vorhanden. Buhamara hat dem Sultane seiner Zeit sehr viel zu schaffen gemacht, und es folgten ihm doch nur einige wenige Kabylen! Würde sich der Sultan eine Bevormipidung von Seiten Frankreichs energisch verbitten, so hätte er das ganze Land hinter sich, und die Franzosen könnten an deni Bissen schön würgen! Bleibt aber, wie man glaubt, dem Sultan das Schicksal seines Landes gleichgültig, so wird sich schon noch zur rechten Zeit ein angesehener Scherff finden, der die Leitung des heiligen Krieges übernehmen wird. Frankreich wird sich von seinem Vorhaben, sein afrikanisches Reich durch die Einverleibung Marokkos ab zurunden, freilich nicht abhalten lassen; mag Frankreich das Land einstecken, wenn es kann, schwer genug dürste ihm dies Unternehmen werden! Wenn aber nachher die übrigen Interessenten in Marokko bemüht sein werden, ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen, so wild hierbei hoffentlich Deutschland nicht fehlen, seine handels politischen Interessen in Marokko sind ja bedeutende, deren Wahrung wird sich, wie erwartet werden darf, die Reichs regierung in jedem Falle angelegen sein lassen. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Nächsten Sonntag, 12. Juni, wird abends 8 Uhr der hiesige evangelische Arbeiterverein im Rathaussaale einen Familienabend halten, für den der Herr Königliche Bezirksichulinspektor Bang einen Vortrag über „Luther ein Mann des Volks" zugesagt hat. Da auch Freunde des Vereins herzlich willkommen sind und nicht nur Mitglieder Zutritt haben, wird hoffentlich eine i rege Beteiligung von Männern und Frauen den Saal I füllen. — Führte im vorletzten Vereinsabend des „Glückzu" der Vortragende seine Zuhörer auf die Freiheit atmenden Höhen und ließ derselbe die Alpenwelt vor dem geistigen Auge der ersteren erstehen, so leitete am letzten Sonnabend sein Nachfolger, Herr Fritz Bolz, seine anwesenden Kommilitonen und Gäste in das Innere der Berge durch seinen interessanten Vortrag über den „Mansfelder Berg bau". Ausgehend von der Entstehung und Entwicklung des letzteren schilderte Redner sodann den umfangreichen Betrieb der Erzgewinnung bis zum Verkauf des fertigen Produktes, wie zum Schluß auch das Bergmannsleben mit seinen Gefahren, seinen alten Sitten, Gebräuchen und Trachten. Seifersdorf. Am vorigen Sonntag wurde während dem Gottesdienst der hier wohnhafte Gutsauszügler Paul
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