Regesten - Ra^strag zur Geschichte des §ehensadels der Herrschaften Friedland und Seidenberg. von Julius Kekbig. Der größeren Sammlung von Regesten aus den Lehenbüchern der Herrschaften Friedland und Seidenberg, die im 73. Bande des Neuen Lausitzischen Ukagazins S. Hs — s2H zur Veröffentlichung gelangten, schließt sich die vorliegende Nachlese an, weitaus bescheidener zwar an Umfang und mindergewichtiger an Gehalt, als Beitrag zur Geschichte der betref fenden Geschlechter und Orte aber wohl nicht ganz ohne Werth, wenn man, wie es auf solchen Spezialgebieten der Forschung nöthig ist, auch das Uleine ehrt. Der Ntehrzahl nach sind die folgenden Regesten aus einer für diesen Zweck bisher noch nnbenützten Quelle geschöpft, der älteren Serie der Fried länder Stadtbücher (^. bis L) von sHs)3 bis s606. Sie sind durch die Abkürzung „Stadtb." (für Stadtbuch) kenntlich gemacht. Daß einschlägige Aktualitäten da zu finden waren, erklärt der Umstand, daß der Wirkungs kreis des Friedländer Stadtgerichts, welchem auch die Halsgerichtsbarkeit zustand, mindestens bis zum Ende des s6. Jahrhunderts über das Orts gebiet weit Hinausreichle und seine Entscheidung vielfach auch dann in Anspruch genommen wurde, wenn der geklagte Theil in einem Amtsdorfe oder einem Lehen der Herrschaft seßhaft war. Wenn auch Rechtsangelegen heiten zum Austrag kamen, in welchen der eine oder der andere Theil, bisweilen auch beide Parteien den: Lehensadel angehörten, so geschah das wohl von Fall zu Fall im Delegationswege, worauf der Umstand schließen läßt, daß derartigen Verhandlungen entweder der herrschaftliche Haupt mann oder in Vertretung „Sr. Gn. des Herrn" (Herrschaftsbesitzers bezw. Oberlehensherrn) eine andere adelige Standesperson beiwohnte. Einige Urkundenauszüge anderweitiger Herkunft stammen aus Amts büchern, die bei jeder Nummer angegeben sind.