280 11. Kleinere Aussätze und Mitteilungen. spseisllsr Erwähnung derer auf den Eidesbrnch gesetzten göttlichen und weltlichen Strafen, davon besonders Finger Abhauen, Staupen-Schläge, auch wohl Schwert rsoonsirsb worden, xrus8tirts er solchen 50 Minuten nach 10 Uhr natu aorporall und wurde darauf dem Richter Georg Kuscher, ihn bis über die Grenze zu führen, übergeben, ihm auch injuuKirt, bei seiner Rückkunft Relation aä ^.otu zu erstatten". Der fcierlichst geleistete Urphed aber kantete folgendermaßen: Ich, Hans Francke, schwöre hiermit zn Gott dem Allmächtigen einen teuren leiblichen Eid: Demnach ich zeithero wegen bekannter Sodomitischen Sünden allhier in Haft und in der Inquisition gewesen, nunmehr aber nach cingeholtcm Urtel und Rechte ewig des Landes ver wiesen werden soll, daß ich mich deswegen weder an hiesiger gnädigen Gerichts- Herrschaft, dero Gerichtsleuten und Gütern rächen, noch dessen in Argem gedenken oder erwähnen, vielmehr mich sofort von hier und aus dem Markgraftum Ober- Lausitz begeben, auch darinnen, wie nicht weniger in denen übrig sämtlichen Chur fürstlich-Sächsischen und inkorporirten Landen, worunter die darzu gehörigen Stifter Meißen, Merseburg und Naumburg, iugleichen das Markgraftum Nieder-Lausitz und die gefürstete Grafschaft Henneberg Schlesingischcn (!) Anteils, wie nicht weniger das Fürstentum Querfurt zu verstehen, in Ewigkeit nicht wieder betreten lassen will. So wahr mir Gott helfe durch sein Wort, Jcsüm Christum unsern Herrn. Amen". Daß Hans Francke schwören muß, die gefürstete Grafschaft Henneberg Schlesingischcn Anteils nicht mehr zu betreten, gewinnt der ernsten Sache eine komische Seite ab. Wenn diejenigen, die ihm den Eid abnahmen, von Schleusingen anscheinend selbst Nichts wußten und unter Vermutung eines Schreibfehlers in dem Bescheid der Leipziger juristischen Fakultät an Schlesien dachten, welche Landes- kcnntnis sollte man da bei dem armen Verurteilten erwarten, dessen Schulbildung, wie wir gesehen haben, sehr im Argen lag! Wie leicht konnte er eidesbrüchig werden! Der Ortsrichtcr erfüllte sofort und gewissenhaft seinen Auftrag. Nach seiner Rückkehr berichtete er, „daß er bis über Leipe nach Sichdichfür ft, wo cS schon schlesisch sei, den Jnquisiten Hans Francke gebracht, welches von hier 2'^ Meilen entlegen sei". Wie es dem Landcsverwicsenen in der neuen Heimat Schlesien ergangen ist, wissen wir nicht. Hoffentlich hat er sich weder in die Ober- und Nieder-Lausitz, noch nach Meißen, Merseburg, Naumburg und Querfurt, noch nach der gefürsteten Graf schaft Henneberg Schleüsingischen Anteils verirrt. l) Die kleinen Ortschaften Sichdichfür, Traumirnicht. Passaus, Wärstdubesser im Kreise Sagan verdanken ihren Namen dem üblen Ruf, in dem die Bewohner der dortigen Gegend einst wegen Dieberei standen.