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Weißeritz-Zeitung : 04.04.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191404045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19140404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19140404
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1914
- Monat1914-04
- Tag1914-04-04
- Monat1914-04
- Jahr1914
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 04.04.1914
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'M» Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseMgem „Illustrierten Unterhattungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. W H eritz-Zeitung TUszeitW mit AnzM für WiiMerg U.Ü. Die Wweltzerltz - Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzeile oder deren Raum bk rech- net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag.— Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. 80. Jahrgang Sonnabend den 4. April 1814 abends Nr. 78 Ministerium des Innern. Dresden, den 2. April 1914. des Neubaues einschließlich aller sich auf etwa 20 000 M. belaufen, in der hiesigen Kgl. Korrektions-- Korrekiionär versuchte vor etlicher« An einer Schlafdecke, die er an. prüfen anheim gegeben wurde, ob dem Bittsteller nicht ein weiterer Erlaß gewährt werden könne. Nachdem Abg. Hettner (natl) die Petition befürwortet hat, bleibt die Kammer einstimmig auf ihrem.früheren Beschlusse be stehen. Präsident vr. Vogel schließt die Sitzung mit Dankesworten und besten Wünschen für ein frohes Oster fest. Nächste Sitzung: am 20. April nachmittags 5 Uhr. Tagesordnung: Etatkapitel, Amtshauptmannschast Aue und Werdau. Freiberg. Für Tötung von Kreuzottern wird zu folge amtshauptmannschaftlicher Bekanntmachung auch in diesem Jahre eine Prämie von 20 Pf. für das Stück ge währt. — Neuerdings treibt in unserer Stadt wieder einmal ein anonymer Briefschreiber sein Wesen, der darauf aus geht, Dienstboten bei der Herrschaft anzuschwärzen. Lr gibt also noch immer Leute, die vermeinen, mit derartig unsauberen Manipulationen einen ebenso unsauberen Zwrck zu erreichen und dabei vergessen, oaß sie mit ihren anonymen Schreibereien sich selbst die größten Unannehm lichkeiten zuziehen können. Auch in diesem Falle ist man dem Ursprung der unsauberen Denunziation bereits auf der Spur. Großschirma. Das zweijährige Kind eines hiesigen Gutsbesitzers wurde so unglücklich von einem Pferde ge schlagen, daß es sofort tot war. Possendorf. Am Freilag den 3. April vormittags 9 Uhr fand in hiesiger Schule die feierliche Entlassung der diesjährigen Konsirminden nach Ljähriger Schulzeit statt. Möchten die an die entlassenen Kinder gerichteten Mahnworle der Herren Lehrer segensreiche Früchte bringen! An demselben Tage schloß dann das Schuljahr. Kleinwolmsdorf b:i Radeberg. Der Spar-, Kredit» und Bezugsverein hatte vorige Ostern versuchsweise an 20 Konfirmanden Sparkassenbücher mit je l M. Einlage aushändigen lassen. Die jungen Leute sparten während des ersten Jahres 76 l M. hinzu. Dieser schöne Erfolg bestimmte den Vorstand, den Versuch zur dauernden Vereinseinrichtung zu machen. Gröba b. Riesa. Hier wurden in der Nähe des Fried» Hofes Urnenfunde gemacht Die Urnen enthalten Amuletts, Münzen und Beinringe. Es handelt sich anscheinend uni wertvolle Funde. Wurzen. Das Landesversicherungsamt zu Dresden Hot den Beschluß des Stadlrates zu Wurzen, durch den die Vertreterwahlen der Versicherten für die Ortskranken kasse für ungültig erklärt werden, bestätigt. In den kommenden Wochen hat eine Wiederholung der Wahl statt zufinden. Rochlitz. Die Stadtverordneten beschlossen, der Stadt kirche St. Kunigunden ein Patronatrgeschenk von I200S Mark zu gewähren, das sür eine neue Orgel dieser Kirche bestimmt ist. Die jetzige Orgel hat nur eine beschränkte Spielsähigkeit und ist durch den Holzwurm schwer be-> Im Rittergute Lützschena (Amtshauptmannschast Leipzig) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Erste Kammer hat die Petition auf sich beruhen lassen. Während die Zweite Kammer sie am 19 Februar in s. daß ihr zu I .Fensterkreuz befestigt halte, kletterte er herunter und sprang dann auf den vorher heruntergeworsenen Strohsack. Dieser Sprung gelang nicht, denn mit gebrochenen Bcinei, blieb er auf der Stelle liegen, bis er in die Anstalt zurückgcbracht wurde. Der Fluchtversuch war sofort vor« Beamten der Anstalt bemerkt worden. schädigt. Die Kosten Nebenanlogen werden Hohnstein. Ein anstatt unlergebrachter Tagen zu entwischen. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Sägewerksbesitzers Ernst Bruno König in Seifersdorf wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters sowie . Crimmitschau. Eine Untersuchung der im Zuge der dem Sinne zur Kenntnisnahme überwies, daß ihr zu I Bahnhofstraße und und Badergasje gelegenen eisernen Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die kirchlichen Vereine unserer Kirchfahrt veranstalten, wie schon bekannt, am morgenden Palmsonntag abends 8 Uhr in hiesiger „Reichekrone" eine Ausführung, deren Vortragsordnung jetzt oorliegt. Während der erste Teil Gesänge, Deklamationen und Muiikvorträge umfaßt, werden im zweiten Teile transparente Bilder vor- geführt, die das Leben des Heilandes darstellen. Zahl reicher Besuch, auch seitens der Konfirmanden, ist der Veranstaltung jedenfalls sicher. — Am 3. April gegen >/25 Uhr stürzte der Monteur Lindner vom städtischen Elektrizitätswerke, welcher in der Rabenaucr Straße damit beschäftigt war, die Haupt- leitungsdrähte von den Masten herunterzunehmen, von einem Maste ab, obwohl er mit einem Seile angegürtet war. Aus unbekannter Ursache muß sich dieses von selbst gelöst haben. Dem Verunglückten würde sofort ärztliche Hilfe zuteil Nach Anlegung eines Notverbandes wurde er mittels Krankenwagens nach dem städtischen Kranken hause gebracht. — Ein wagehal iges Kunststück führte vorgestern am Spätnachmittag rin junger Mensch aus, indem er auf dem Ueberlauf der Vorsperre hinbalanzierte. Ein Fehl tritt, besonders nach der Seite der Voisperre, hätte recht bedenkliche Folgen haben können, wenn es auch den An schein hatte, als sei der junge Mann, der zur Musterung gewesen war und sich deshalb in der „richtigen Stimmung" befand, an Derartiges gewöhnt und vollkommen schwindel frei. Seelenruhig kehrte er auf der Mitte wieder um und „landete" glücklich bei seinen Kameraden. Von weiteren derartigen Versuchen möchten wir dringend abraten. Schließlich könnte, wenn wirklich alles gut abläuft, doch immerhin eine — Strasauslage folgen. — Eine wichtige Entscheidung sür Bäckereien. Die sächsische Ministerialverordnung vom 25. Oktober 1906 über die Einrichtung und den Betrieb in Konditoreien und Bäckereien enthält im § l2 Absatz 2 die Bestimmung, daß die Fußböden der Arbeitsräume täglich abzuwaschen find; Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Gegen einen Bäckermeister halte der Stadtrat eine Strafverfügung erlassen, weil er fortgesetzt dieser Bestimmung zuwidcrgehandelt hatte, indem er den Fußboden seiner Backstube nicht täglich, sondern nur in größeren Zwischenräumen, etwa all« acht oder vierzehn Tage einmal, abwaschen ließ. Das Schöffengericht hob die Strafverfügung indessen wieder auf, weil die Verord nung aufgrund von § 120a und e der Gewerbeordnung erlassen worden sei und dem Arbeiterschutz diene. Ls sollen der Staub in den Bäckereibetlieben und die ver schiedenen Abfälle in den Backstuben beseitigt werden. Die Handlungsweise des Angeklagten sei deshalb nach § I20e der Gewerbeordnung zu beurteilen, infolgedessen die Sirasvorschrist in 8 147 Zisser 4 der Gewerbeord nung anzuwenden gewesen wäre; denn es liege keine Uebertretung, sondern ein Vergehen vor. Deshalb sei der Stadtrat zum Erlaß der Strafverfügung gar nicht be- rechtigt gewesen, es hätte vielmehr das gewöhnliche Straf verfahren eingeleitel werden müssen. Der Stadtrat war aber anderer Meinung und machte geltend, die fragliche Vorschrift diene zum Schutze des Backwaren kaufenden Publikums. Das Berufungsgericht schloß sich jedoch der Ansicht des Schöffengericht« an, wenn es auch zugab, daß die strittige Ministerialverordnung nicht bloß Vor schriften zum Schutze der Arbeiter, sondern auch de» Publikums enthalte. Nach seiner Ansicht dient gerade die im vorliegenden Falle angezogene Bestimmung dem Arbeiterschutz. Dieses Urteil wurde von der Staatsanwalt schaft mit der Revision angesochien. Darin wurde der Standpunkt, daß die Bestimmung in § 12 der Vcrord- nung das kaufende Publikum und nicht die im Bäckerei betriebe beschäftigten Arbeiter schützen solle, indem sie die unsaubere Herstellung der Backwaren verhüten solle, ver- treten. Der Stadlrat sei deshalb zum Erlaß der Straf verfügung berechtigt gewesen. Der ganze Inhalt der Ver ordnung lasse unzweideutig erkennen, daß es sich um reine wohlfahrtspolizeiliche Grundsätze und Vorschriften handle. Dem Anträge der Staatsanwaltschaft ent sprechend, hat das Oberlandesgericht in Dresden das an gefochtene Urteil unter Aufrechterhaltung der getroffenen tatsächlichen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung an das Landgericht zurackoer wiesen. Der Strafsenat war der Auffassung der Staats anwaltschaft beigetreten. Es wurde noch betont, daß die Verordnung gemischten Inhalts sei, insofern sie teils Arbeiterschutzbestimmungen, teils Vorschriften allgemein ge sundheitspolizeilicher Art entha'te. Unter die letzteren falle die Bestimmung in § 12 der Verordnung, infolgedessen eine Uebertretung voriiege und die Strafverfügung des Stadtrats zulässig war. Reichenau. An Stelle des Herrn Lehrer Haufe wurde von den drei vorgeschlagencn Bewerbern Herr Haus mann aus Hermsdorf einstimmig gewählt. Niederfrauendors. Im Anwesen des Herrn Herinann Walther hier entstand Freitag nachmittag ein Stuben brand, der aber durch hilfsbereite Nachbarn schnell ge löscht wurde. Der Brand soll durch den Siubenofen herauegekommen sein. Kreischa. Das Ernst Maukischsche Ehepaar in Klein kreischa feiert am Palmsonntag das Fest der Goldenen Hochzeit. Zwei Enkel des Jubelpaares werden am gleichen Tage konfirmiert. Glashütte. Das Rittergut Merschwitz ist durch Kauf in den Besitz des Herrn Kommerzienrat Lange über- gegongen. Die Uebernahme wird am 1. Juni erfolgen. Maren. Nach achtjährigem Schulbesuch fand am vergangenen Donnerstag vormittag die feierliche Ent lassung der Konfirmanden hiesiger Schule statt Möchten die Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich unsere Kinder in der Schule erworben haben, nun im Leben reiche Früchte bringen! Maren. Nächsten Sonntag Palmarum findet vor mittags 9 Uhr die Einsegnung der Konfirmanden der Parochie Maren statt. Nachmittags ist ein allgemeiner Spaziergang nach Weesenstein geplant. Die Führung wird Herr Pfarrer Grote übernehmen. Da die Veran staltung recht genußreich zu werden verspricht, ist die Be teiligung hieran jedermann warm zu empfehlen. Dresden. Sitzung der Zweiten Kammer am Freitag den 3. April 1914' vormittags >/2l0 Uhr. Am Regierungstische: Kommissare. Präsident l)r. Vogel eröffnet die Sitzung. Abg. vr. Zöphel (natl) berichtet über die Petition der Firma Rockstroh L Schneider in Heidenau um Rückzahlung von 39400 Mark wegen angeblicher Rechtsverletzung. - Die Deputation beantragt wiederholt die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu über weisen. Ministerialdirektor Grützmann erklärt, daß die Regierung sich nicht veranlaßt sehe, die Petition günstiger zu beurteilen als früher. Trotzdem beschließt das Haus gegen 3 Stimmen den Antrag der Deputation entsprechend. Abg. Or. Zöphel (natl) berichtet sodann über die Petition des Buchhalters Zeller um Erlaß von Gertchtskoslen. Die UMM D Lridott81 Loks :: Lok us«. :: volrMo- ooä kattormittol-Vortrlod I zur Festsetzung der Vergütung und der Auslagen für die Gläubigerausschußmltglieder Schlußtermin auf Freitag den 1. Mai 1914 nachmittags >/24 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Dippoldiswalde bestimmt. Dippoldiswalde, den 2. April 1914. K. 3/13 Nr. 6 Königliches Amtsgericht. IXIobvIIrLllLporl I Wt8l.a.0olttsok-0o8lorro1ek.^ I nUU
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