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Weißeritz-Zeitung : 17.07.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191407174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19140717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19140717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1914
- Monat1914-07
- Tag1914-07-17
- Monat1914-07
- Jahr1914
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 17.07.1914
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WHeritzMmg Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. Die »Melßerltz. Zeitung» erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. TaMMU M AUM siir HBismM, Wilickkrg«. U. AlNlÄIltÜ für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseittgem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 163 Freitag den 17. Juli 1914 abends 80. Jahrgang ^-7 Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 200—205 aus den Höchster Farbwerken, 81 und 82 aus dem Behringwerk in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 15. Juli 1014. Ministerium des Innern. In das Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß der Geschäftsführer Ernst Reinhard Schneider in Niederfrauendorf und seine Frau Rosa Franziska geb. Liebscher durch Vertrag vom 15. Juli 1914 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes ausgeschlossen haben. 2ä kex. 1K/I4. Königliches Amtsgericht Dippoldiswalde, den 16. Juli 1914. Gasversorgung vetr. Zur Vermeidung von Irrtümern und Nachteilen wird hiermit nochmals daraus hingewiesen, daß die Thüringer Gasgesellschaft auf Grund der Vertragsbestimmungen nur berechtigt ist, in jeder Küche und in jedem Motoreaume nur je eine Leucht flamme an die Gasleitung anzuschließen. Dippoldiswalde, am 15. Juli 1914. Vvr 8t»ätrLl Formulare und andere Drucksachen für Gemeinde- und andere Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Earl Sehne, Dippoldiswalde ,, Lokales und Sächsisches. (Siehe auch letzte Nachrichten). Dippoldiswalde, 16. Juli Na, das darf man sagen, das Wetter heute abend ist nicht gerade geeignet, Vogel- schießstimmung zu erzeugen. Und wenn die Hoffnung nicht wär aber die ist! Auf der Aue entsteht wieder die „lustige Stadt", als „Eckpfeiler" das Schützen- zeit. Gestern abend ließen die neuen Offiziere erstmalig ihre schneidigen Kommandos vor der Oeffentlichkeit er schallen; die Sache klappte. Die Schießhalle hat ein neues Kleid bekommen Und viel Sorgfalt ward darauf ver wendet, die Reiterscheiben in möglichst großer Zahl und möglichst vorteilhaft zu plazieren. Ja, die Reiterscheiben unserer Schützengesellschaft, die sind der Erwähnung noch mals wert. Sind einesteils unter ihnen sehr alte, so andererseits sehr interessante, eigenartige Stücke. Sie sind sogar ein Stück Persnnalchronik von Dippoldiswalde, denn — wie sagte doch der Reiterkönig im Lorjahre beim Schützenfrühstück? — früher gehörten der Gesellschaft alle an, „die etwas galten in der Stadt". Diese Scheiben- sammlnng anzuschaucn und zu studieren, ist einen Besuch des Dippoldiswalder Vogelschießens allein wert; sie zu erhalten, pfleglich zu behandeln und der Oeffentlichkeit nach Möglichkeit zugänglich zu machen im Interesse der Ortsgeschichte, eine dankbare Aufgabe der Schützengesell- schast. — Die beliebte Vogelwiesenzeitung wird auch Heuer nicht fehlen und wie immer Absatz finden. Und dann, wenns so weit ist, wird sich schon das richtige Wetter auch einstellen. — Außer den Preisen, die die Könige und Marschälle erhalten, stehen unsrer Schützengesellschaft alljährlich zum Schützenfest nicht nur eine Anzahl alljährlich wieder- kehrende, durch Vermächtnisse gesicherte Prämien zur Ver fügung, sondern auch freiwillige, deren Anzahl natur gemäß schwankt. Prämien auf den besten Schuß gab es auf den Schützenfesten schon in den ältesten Zeiten. Ur sprünglich waren sie sehr bescheiden und führten den romantischen Namen „Abenteuer". Ein Widder, ein Ochse, ein Roß — die wohlfeil waren — in der Regel mit einem schönen Tuche bedeckt, war lange Zeit „das Best". Als Nebenpreise wurden kleine Becher aus Zmn, silberne Schalen, Gürtel, Armbrüste, Schwerter usw. gewährt. Eine ganz besonders beliebte Prämie bis in die neuere Zeit hinein war das Hostuch, der Stoff zu einem Paar Hosen. Es war dies lange Zeit der Königspreis. So heißt es in dem Mittweidaer Schützenbriese aus dem Jahre 1477: „Der erste Treffer hat ein Tosan (Dose) roter Senkel, der andere Tresser ein rot Paar Schuhe, der aber den Vogel gar abschießt, der hat ein braun oder rot Hosentuch und ist Juhr-König." Ebenso empfingen die Leipziger Schützen vom Rate der Stadt seit 1651 für jedes Pfingstschießen 36 Hosentücher zu je 2 Gulden Wert, und die Dresdner Scheibenschützengesellschaft bezog bis vor wenig Jahrzehnte aus der Ratskämmerei u. a. auch 26 „Hosentuchgewinste" ä 1 Taler 15 Ngr. für diejenigen, welche Bürger waren, und eine ganze Reihe kleinerer Hosentuchgewinste für sämtliche Mitglieder der Schützengilde. In der Glanzzeit mittelalterlicher Schützenherrltchkeit stiegen aber die Schieß- preise bis zu enormen Werten empor. 1440 war in Augs burg 40 Gulden „das Beste". Pferde und Rinder erscheinen sls letzte Preise des Hauplschießens. Uni 1500 ist aus vielen größeren Festen der erste Preis schon bedeutend er- höht; er schwankte zwischen 60 und 120 Gulden. Auf dem großen Vogelschießen zu Chemnitz im Sommer 1556, dem auch Kurfürst Vater August beiwohnte, war der höchst« Preis ein sogenannter „Kredenzer", 60 Gulden an Wert und wurde vom Kurfürsten selbst gewonnen. Es gab um diese Zeit Schützenfeste mit ganz außergewöhnlich hohen Preisen, schwere goldene Ketten oder prächtige Pokale, die ost überaus kunstreiche Arbeiten mittelalter licher Goldschmiedemeister darstellten. So belief sich „das Best" für Armbrustschieben 1550 zu Leipzig auf 300 Gulden, 1576 zu Straßburg für Stahl und Büchse auf 210 Reichs' gülden, zu Basel 1603 für Musketen (gezogene Rohre) ebenfalls auf 300 Gulden, was in heutigem Geldwerte etwa dem Betrage von 2000 Mark entspricht. Die Aus zahlung der Gewinne erfolgte oft in Münzen und Medaillen, die speziell für das Fest geprägt waren und die heute sehr gesuchte Seltenheiten der Münzkabinette und Münzsammler darstellen. In den frühesten Zeiten wurden auch diejenigen Schützen mit einer Prämie bedacht, die am weitesten hergewandert waren. Sie erhielten den „weiten Preis", zumeist einen goldenen Ring So er schienen beim Armbrustschießen in Zwickau 1573 u. a. auch drei schwäbische Bauern aus Göppingen, welche noch überdies zum Aerger der stolzen Bürgerschützen sämtliche höheren Preise gewannen. Das war nicht zu verwundern; in Süddeutschlond wurde ja von jeher die Kunst des Schießens vielmehr gepflegt als im deutschen Norden. Großen Wert legten die Schützengilden auf das in ihrer Schützenlade sorgfältig aufbewahrte „Kleinod", einen aus allerlei Schießpreiien und Trophäen der Mitglieder zu sammengesetzten Behang. — Große Ferien! Die großen Ferien locken un gezählte Menschen hinaus in die Ferne. Die Besuchs- zisfern der eleganten, der einfacheren und der bescheidensten Kur- und Badeorte steigen von Jahr zu Jahr, und eben die Sommerferien haben daran einen sehr beträchtlichen Anteil. Es ist die Hochsaison. Für kinderreiche Familien, die sich nicht schon vorher eine Wohnung gesichert haben, Ist es ost recht schwer, dann noch gut und preiswert unter zukommen. Nun, die Ansprüche und die Geldbeutel sind verschieden. Mancher will weiter nichts als eine wirkliche, mollige Ferienruhe, irgendwo an einem hübschen Fleckchen Erde, und es gibt derlei erfreuliche Gegenden ja reichlich genug im lieben deutschen Vaterlande. Andere wollen etwas sehen, das heißt sie möchten sich amüsieren, und sie können sich einen Sommerausenthalt kaum vorslcllen ohne Konzert, Reunions und was sonst noch an Vergnügung und Zerstreuung erdacht werden mag. Das geht manch- mal auf dieselben Nerven, die sich doch vor allem erholen sollten. Jedenfalls ist für wirklich nervöse Menschen ein gewisses Maßhalten zu empfehlen. Andererseits tur ein bißchen Ferienzerstreuung dem Körper und Geist recht gut, dieses Losgrlöstsein von der Alltagssorge und dieses fröhliche Plätschern in leichteren und vergnüglichen Dingen. Man soll nicht das Geschäftliche und Berufliche mit in die Sommerfrische schleppen, sofern es nur irgend vermieden werden kann. Auch die Hausfrau möchte nicht mit dem vollen Wirtschastsbetrieb belastet sein. In den großen Ferien merkt mans: Die Welt ist doch schön! Da rauschen einem Tag für Tag die Meereswogen, oder es grüßen Berge und Täler, und im lauschigen Waldrevier läßts sich auch gut lagern und träumen; oder weite Felder und Wiesen winken und zaubern uns den starken Hauch schlichter, erquickender Ländlichkeit in die Seele. Und wir freuen uns, wenn dies alles vor allem unserer Schuljugend zugute kommt. Dippoldiswalde, 17. Juli. Stiftungsgemäß wurden heute die Zinsen der Böhme-Stiftung (200 Mark) an würdige und bedürstige hiesige Einwohner verteilt. — Das Recht auf den Wald. Ueber die Berechti gung der Spaziergänge im Wald und in dem Forst herrscht vielfach noch große Unklarheit, und Unkenntnis der einschlägigen Bestimmungen führt, namentlich wahrend der Sommerfertenzett, ost Unannehmlichkeiten herbei. All gemein glaubt man, daß Wald und Forst jederzeit von jedermann betreten werden dürsten, daß beide Gemeingut des deutschen Volkes seien, an denen iedem ein Recht zu stehe. Das ist aber nur bedingt der Fall. Dem Spazier gänger steht ein Recht, im Walde, der nicht sein Eigen tum ist, zu lustwandeln, nicht zu. Nur die rechtlich öffent lichen Wege dürfen von ihm betreten werden. Der Wald- eigentümer — Fiskus oder Privatbesitzer — hat das Recht, den Wald und den Forst außerhalb der rechtlich 1 öffentlichen Wege einzuzäunen oder in anderer Weise ab zusperren und allgemein oder dem Einzelnen zu verbieten. Die rechtlich öffentlichen Wege dienen jedoch dem Verkehr und dürfen nicht gesperrt werden. Oeffentliche Wege da gegen, deren Benutzung nicht gesetzlich gewährleistet ist, müssen als Privatwege angesehen werden. Sofern aber solche Privatwege nicht durch Warnungstafeln gesperrt sind, ist deren Betreten nicht strafbar. Der Eigentümer kann sie indessen rechtswirksam durch Warnungstafeln usw. sperren. Wer solch einen verbotenen Weg benutzt, macht sich strafbar. Das Betreten des Waldes außerhalb der Wege und abgesehen von Schonungen und Forstkulturen ist nicht strafbar. Dieses Betreten kann auch durch Polizei- Verordnungen nicht unter Strafe gestellt werden. Das hat das Kammergericht zu Berlin in einer Entscheidung vom 5. Juli 1882 ausdrücklich festgelegt. Der Waldeigen tümer oder sein Vertreter kann aber das Lustwandeln im Walde außerhalb der Wege verbieten. Wird diesem Ver bot nicht Folge geleistet, so tritt nach Z 9 des Feld- und Forstpolizeigesetzes Strafbarkeit ein. Auch kann der sich Weigernde auf Grund des 8 229 des Bürgerlichen Gesetz buches kraft Selbsthilferecht gewaltsam entfernt werden. Ein dieser Entfernung entgegengesetzter Widerstand oder gar ein Angriff ist strafbar und wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet. In Betracht kommt hier der § 117 des Strafgesetzbuches. Es wäre natürlich ein un erträglicher Zustand, wenn die Wald- und Forsteigen- tümer von den ihnen zustehenden Rechten strikten Gebrauch machen wollten. Selbst gelegentlich vorkommende Un gehörigkeiten und Beschädigungen des Waldbestandes sollten, wie bisher, nicht die Veranlassung zu einer grund sätzlichen Sperrung der Walügebiete sein. Die Waldbesucher aber sollten sich die Bestimmungen einprägen und danach handeln. — Die Hundstage. Die heißeste Zeit des Jahres, die in die Tage vom 15. Juli bis 15. August fällt, nennt man die Hundstage. Sie führen ihren Namen daher, daß mit ihrem Beginn der Hundsstern oder Sirius die Stelle des Horizonts einnimmt, an welcher die Sonne aufgeht. Die Hundstage zeichnen sich durch reichliche Neigung zu Gewittern aus; der griechische Arzt Hyppokrates will außer dem festgestellt haben, daß in diesen Tagen die größte An zahl Gallenleiden des ganzen Jahres zu verzeichnen ist. — — — Für den nicht Gallenkranken Miiteleuropäer kennzeichnen sich die Hundstage als die Tage des größten Durstes. Beim Spaziergang auf der Landstraße draußen aber trägt man das staubige Jackett oder Sakko auf der Krücke des Spazierstocks über der Schulter, bläst das rote, von der Hitze an und für sich schon aufgedunsene Gesicht noch mehr auf und späht mit Rauboogelblicken nach dem nächsten Wirtshaus aus, soviel auch die holde Gattin da gegen wettert, „schon wieder" einzukehren. Sie hat gut reden in ihrer dünnen „Röntgen"bluse, durch deren durchbrochenene Arbeit überall die frische Lust dringen kann, wenn wirklich mal ein gelinder Hauch von solcher zu verspüren ist. — — Zur Vorbeugung gegen den Hitzschlag empfiehlt sich Zitronensaft. Wenige Tropfen, die man, sofern kein Wasser zur Hand ist, auf die Zunge träufelt, genügen vollkommen, um die durch die Hitze erschlafften Lebensgeister wieder zu beleben und so der Gefahr des Hitzschlages zu begegnen. Reichstadt. Die anhaltende Hitze hat hier schon di- Wintergerste so in der Reife gefördert, daß sie abgemäht iit und von ihren Besitzern, den Herren Gutsbesitzern Julius Sterl und Wirtschaftsbesttzer N-ichel, glücklich ein- gebracht worden ist. So weht der Wind schon in unsrer Gegend über die Stoppeln. ScheUerhau. In der hiesigen Kirche wird nächsten Sonntag vor der Predigt das Adagio au, der ^-moll- 8uite von Chr. Sinding op. 10 für Violine (Kirchschul lehrer Neumann) und Orgelbegleitung und nach der Predigt das Largo von Händel geboten werden
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