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Weißeritz-Zeitung : 08.09.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-09-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191409087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19140908
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19140908
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1914
- Monat1914-09
- Tag1914-09-08
- Monat1914-09
- Jahr1914
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 08.09.1914
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Die ^Weißeritz Zeitung« erscheint täglich mit Aus- nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge« «eben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50'Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein- -eine Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. MHeritz-Mimg TMeitW M AnzM snr MMM, SchMtlierg u. U. Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12Pf.die Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtselttgem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 208 Dienstag den 8. In Dittersdorf (Amtshauptmannschaft Schwarzenberg) und auf den Schlachtvieh- Höfen Dresden und Aue ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 7. September 1914. Ministerium des Innern. VtMmg über bie Regelung -er Wkomtlißelltr nm Militurbienstti^ ber Personen, bie zu einem in ber AikBsMotion WWen Teile des Heeres ober ber Marine gebären, vom 5. September 1914 zu Nr. 1266 Steuerrrgistrande l). I. Das Finanzministerium hat im Einvernehmen mit den anderen Ministerien auf Grund von § 46 Abs. 2 de« Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, R-G Bl S 58, und § 6 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900, G. u. V. Bl. S. 564, beschlossen, die Erhebung der Einkommensteuer wegen des Militärdiensteinkommens solcher Personen, die einem in der Kriegsformation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine angehören, für die Dauer der Zugehörigkeit der in Frage kommenden Per sonen zu dem in ver Kriegsformation befindlichen Heeres- oder Marineteil cinzustellen. In der Kriegsformation befinden sich nicht nur die in das Feld* rückenden Teile (Feldheer), sondern auch di« übrigen Teile des Heeres (Besatzungsheer), gleichviel ob letztere mobil oder immobil sind. II. Zur Durchführung der Anordnung unter 1 wird folgendes bestimmt: I. Die ausfallenden Steuerbeträge sind im Rcchnungsweg in Wegfall zu stellen Eines Antrags bedarf es nicht. Die Wegsallstellung erfolgt vom ersten Tage des Monats ab, in dem die Kriegs formation oder die Zugehörigkeit zu dem in Kriegsformation befindlichen Heeres- oder Marineieil eingetreten ist. Die in Wegfall zu stellenden Steuerbeträge sind von der Gemeindebehörde zu be rechnen. Die Berechnung erfolgt nach Monaten. 2. Für die Berechnung der in Wegfall zu stellenden Steuerbeträge ist bei den aktiven Offizieren, Sanitätsossizteren, Beterinärofsizieren und oberen Beamten des Heeres und der Marine das ihrer Veranlagung zu Grunde gelegte Mililärdiensteinkommen als weg gefallen anzunehmen. Der Grund der Wegsallstellung ist in der Wcgfallsliste kurz anzumerken. Z. B.: mob. v. Aug. b./m. Dez. 1914. September 1914 80. Jahrgang I _» — 3. Bei den mit Gehalt oder Jahresvergütung angestellten Staatsbeamten oder gegen feste Monats- oder Wochenbezüge beschästigten Hilssbeamten, die als Ofsiziere, Sanität«, offiziere, Beterinärossiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst eintreten und denen nach der Borschrist unter Abschnitt I Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des § 66 de-, Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai >874 urd vom 6. Mai 1880, vom 15. Dezember 1888 (G. u. B.BI. S. 936) sieben Zehntel der Kriegsbesoldung auf ihr Ziolldiknsteinkommen angerechnet werden, gilt für die Berechnung des in Weg fall zu hellenden Steuerbetrags derjenige Einkommensteil als weggesallen, um den das Zivildiensteinkommen durch die Anrechnung der Kriegsbesoldung abgemindert wird. Der Borstand der Ztoilbehörde, aus deren Kasse das Zivildiensteinkommen bezahlt wird, hat der zuständigen Gemeindebehörde von Amts wegen mitzuteilen a) die Höhe des Betrags, um den das Zivildiensteinkommen abgemindert worden ist, b) den Zeitpunkt, von dem ab die Minderung eingetreten ist, und c) die etwa eintretenden Aenderungen, sowie den Zeitpunkt, mit dem die Be züge aus dem Militärfonds ausgehört haben. Diese Mitteilungen sind al« Belege zu den Einkommensteuerortrrechnungen zu nehmen. In der Wegsallsliste ist auf diese Mitteilungen zu verweisen. III. Die Vorschriften unter l, ll I und 3 sind sinngemäh auf die als Offiziere, Sanitäts offiziere, Veterinärofsiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst eintretenden Beamten der Gemeinden und der kommunalen Verbände anzuwenden. Finanzministerium. Das Zwangsversteigerungs-Verfahren über die Grundstücke Blatt 23, 61 und 74 des Grundbuchs für Hermsdorf am Wilischberge, sowie Blatt 26 desjenigen für Rein- ber» — Eigentümerin Frau Anna Gertrud verehel. Lindner geb. Dobitz in Hermsdorf — wird hiermit vorläufig eingestellt und der Versteigerungs-Termin vom 17. September wird aufgehoben, weil der Ehemann der Frau Lindner, mit dem sie im gesetzlichen Güterstande lebt, nach amtlicher Auskunft ins mobile Heer eingereiht ist, und deshalb nach dem Reichsgcsetze vom 4. August 1914 Z 5 Abs. I Zisf. 2 und Abs. 2 die Ver- steigerung der Grundstücke unzulässig ist. Dippoldiswalde, den 4. September 1914. 2a 16/14 dtr. 3. Königliches Amtsgericht. kHervstjahrmarkt betr. Der auf den I I. Oktober dieses Jahres fallende Jahrmarkt wird nicht abgehalten. Dippoldiswalde, am 7. September 1914. Der Stadtrat. Liebel. Kein Sonderfrieden. Don geringer Bedeutung auf den Lauf der Ereignisse wird der zwischen England, Frankreich und Ruhland ab geschlossene Vertrag sein, worin sich die drei Mächte ver- pflichten, keinen Sonderfrieden zu schließen. Auf Deutsch- land wird dieses Abkommen absolut keinen Eindruck machen, da ja nicht wir unsere Feinde um den Frieden ersuchen werden, sondern sie uns darum bitten müssen. Zu be- zweifeln ist aber auch, ob der Vertrag auf die zukünftige Haltung der daran beteiligten Staaten von Einfluß ist. Denn in diesem Kriege, wo es sozusagen um Sein oder Nichtsein geht, wird jeder bis zum äußersten Widerstand leisten auch ohne einen derartigen Vertrag. Ist ein Volk aber bis zum äußersten behegt, so dürste der Vertrag kaum für den Friedensschluß ein Hindernis sein, denn in diesem Falle hat sich die französische, russische oder auch englische Regierung nach den Wünschen des Volkes zu richten, das dann seinem Willen auch den nötigen Nach- druck verle.hen wird, ohne einen solchen Vertrag sonderlich zu respektieren. Aus diesem Grunde darf man da» ganze Abkommen ruhig als einen Blusf betrachten, der vielleicht ebensosehr Deutschland erschrecken soll, wie er d«zu be stimmt ist, den niedergedrückten Franzosen neuen Mut rinzublasen. Ruhepause in den Kämpfen. Wien. K. K. Kriegspressequartier, 6. September. Nach neuntägigem blutigen Ringen ist eine gewisse Ruhepause eingetreten, welche beiderseits zu Wiederherstellungen be nützt wird. An der Ostfront drängen die Russen nicht nach, dagegen setzen wir die Beschießung der Befestigungen von Lublin fort. Ein russisches Automobil durchbrach unsere Vorpostenlinie. Von uns feuerte eine Ulanen- Patrouille und durchschoß das Benzinreservoir, wodurch das Automobil aufgehalten wurde. Ein darinsitzender russischer Genieoberstleutnant war bereit« durch Schüsse getötet. Die übrigen Insassen, ein Hauptmann und zwei Mann wurden gefangen. Ohne Polizeierlaubnis. Einen eigenartigen Streich hat stch in Pari« ein pflichtgelreuer, dortiger Schutzmann geleistet, der am Polizribureau folgenden Anschlag veröffentlicht«: „Von einem Unb kannten wurden heute aus einem Aeroplan „Unflätigkeiten" auf eine öffentliche Straße herabgeworfen. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu einer Verfügung des Herrn Polizcipräfekten, die das Ueberfliegen der Stadt unbedingt verbietet." 5VÜVV Rubel für den russischen Soldaten, der zuerst Berlin erreicht. Kopenhagen. Nach einer Privatmeldung der „Politiken" aus Petersburg wurde auf Veranlassung des Zaren in Petersburg ein Nattonalslaggentag veranstaltet mit Ver- kauf russischer Flaggen. Ls kamen 50000 Rubel zu sammen. Der Zar bestimmte, daß die Summe dem jenigen russischen Soldaten zu übermitteln sei, der zuerst Berlin erreicht. Raus mit den 50 000 Rubeln! Sollte es dem Zaren wirklich noch nicht bekannt sein, daß der russische Soldat, der „zuerst Berlin erreichte", längst vor handen ist? Die französischen Sozialisten. Die sozialistische Partei hat sich in zwei Lager ge spalten. Die syndikalistischen Führer wollen von einer Massenerhebung zur Abwehr des Feindes nichts wissen, während die Anhänger des Sozialistenführers Guedes den Kampf bis zum letzten Blutstropfen proklamieren. Eine russische Proklamation. Im Besitz vieler gefangenen russischen Soldaten wurde eine Proklamation des russischen Generalissimus Groß fürsten Nikolai Nikolajewitsch gesunden, die sich „an die russischen Brüder in Galizien" wendet und ihnen Be freiung vom fremden Joch (!) und Vereinigung unter dem Banner des einigen, unteilbaren Rußlands verkündet. Die Proklamation, in der die Oesterreicher als „Schwaben" bezeichnet werden, schließt mit der Aufforderung, für Rußland und den russischen Zaren zu beten. Unsinnige englische Gerüchte. Die Times melden, daß der Verkauf des deutschen Kanonenboote» Panther an die Türkei, welche« im Hafen von Smyrna liege, vermutlich den Abbruch der diplo matischen Beziehungen zwischen England und der Türkei zur Folge haben werde. Dazu istzubemerken, daß die Meldung der Times wiederum ein Schwindelbericht ist, und daß der Panther niemals in den kleinasiatischen Gewässern gewesen ist. — Die Engländer machen es allerdings anders, die nehmen den Türken die bereits bezahlten Kriegsschiffe ein fach weg. England reiht Bölkerrechtsbruch an Bölkerrechtsbruch. Die Frankfurter Zeitung meldet: Bor einigen Tagen ist auf- dem Dampfer „Potsdam" der Holland-Amerika- Linie, der nach Rotterdam fährt, die für Deutschland be stimmte Post beschlagnahmt und sind die deutschen Fahr gäste festgenommen worden. Ein Schwager des österreichischen Thronfolgers als Kriegsfreiwilliger. Prinz Felir von Parma, Bruder der Erzherzogin Ziia, der Gattin des Thronfolgers, hat sich al» Freiwilliger ge meldet und wurde als einfacher Soldat in das 15 Dragoner- Regiment eingestellt. Die Bedienung gefangener Offiziere. Zur Bedienung kriegsgefangener Offiziere werden keine Mannschaften des deutschen Heeres kommandiert Sofern diese Offiziere keine Burschen oder Diener mitgebracht haben, werden Leute ihrer Rationalität in der unbedingt notwendigsten Zahl aus den Mannschastsgefangenen-Lagern herangezogen. Englische Sicherheitsmaßregeln. London. (Nichtamtlich). Die Admiralität teilt mit, daß alle Schiffahrtszeichen an der Ostküste von England und Schottland bei Tag oder Nacht jederzeit ohne vor- herige Warnung entfernt werden können. Russische Truppen in Frankreich? Kopenhagen, Wie die hiesige Politiken mitteilt, sind in Stockholm Meldungen etngetroffen, denen zufolge 250000 russische Soldaten in Archangelsk eingeschifft worden find, um In England zu landen. (Da werden fich die Russen tüchtig dazu halten müssen, wenn sie, ohne einzufrieren, ums Nordkap herumkommen wollen, und gleich 250000 Mann, das ist doch etwas zu happig! Um diese zu be fördern, braucht man mindestens 50 Schiffe von der Größe
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