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Weißeritz-Zeitung : 24.11.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191411245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19141124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19141124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1914
- Monat1914-11
- Tag1914-11-24
- Monat1914-11
- Jahr1914
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 24.11.1914
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stamme, eten ge- Offizier den von nn selig »artiger öahnhos it ihren ie Tiere ngräben ren und gervteh- zugleich wurden. Provinz cht. Es Sie aus» gefolgt dsturms acht bei 1870 er. ad focht !llte sich Reihen Garni» > einem det am» >o des „Unter Ine Be» hte zu nsburg er ein stellver- Roehl, an die dieser der ein en be- Land- bendes t dem rd all» ktion) Bulle», Schafe, Schlacht gewicht 16-93 16-87 >6—72 11-86 16-86 >6—75 '8-84 '2—77 16-70 10-66 >7-100 >3-92 '0-84 '6-100 S—94 9-83 3-75 9—72 8—70 9—65 8—60 4—67 . Nur - Der er ver- - Der ». r l9I4 76 7V 1158, 59 52 Stück. anckel- Zat>ern ier Vie Jurist, enden» SerU.i. !»ewr- lvioph, ar siir MeisM-Mmig TWtsztitVg Mil Mzchtr für AppslilislliÄe, SljMtkrg il. U. AmlsöltlU für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehns in Dippoldiswalde. Nr. 272 Dienstag den 24. November 1914 80. Jahrgang ' - — -- —— — ! , -1 I Die .d0elbErld » Zettung^ «scheint täglich mit Aus- nakme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 5oHf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzelle oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag.— Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. In Oberförftchen (Ämtshauplmannschast Bautzen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 23. November 10! 4. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die statistische Aufnahme der Borrate von Getreide und Mehl am 1. Dezember 1014 betreffend. Die auf Grund des Reichsgesehes vom 20. Mai lyl4 (Reichs-Gesttzbl. S> 120) und der Be kanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Oktober l9l4 (Rcichs-Gesetzbl. S. 46b) vorzunehmende zweite Aufnahme der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei für menschliche und tierische Ernährung findet am I. Dezember 1914 statt. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob und erfolgt mittels Ortsliste. Zur Aufnahme der Vorräte und wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der Ortsliste ge stellten Fragen sind die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. Die Aufnahme soll die Vorräte der nachstehend aufgeführten Getreide- und Mehlarten er fassen, die sich in der Natch vom 30. November zum 1. Dezember 1914 im Gewahrsam der zur An gabe Verpflichteten befunden haben: Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel); Roggen; Menggetreide (Mengkorn, d. h. zwei oder mehrere Ketreidearten im Gemenge) und Mischfrucht (d. h. Getreide mit Hülsenfrüchten gemischt); Hafer, Gerste (Brau- und Futtergerste, ausschließlich Malz); Mehl aus Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel), einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrotes und Schrotmehls; Roggenmehl; einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Rogzenschrot; und Roggenschrotmehls; anderes Meh (aus Gerste Haser, Mais oder Menggetreide). Die Aufnahme erslreckt sich auf die landwirtschaftlichen und die Unternehmen, welche solche Vorräte aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebes in Gewahrsam haben. Für die Aufnahme der Vorräte kommen hiernach in Betracht: a) Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe. b) Von gewerblichen Betrieben insbesondere: Getreide- Mahl- und Schälmühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfefferküchler; Nudeln- und Makkaronifabriken; Nährmittelfabriken; Roll gerstefabriken; Malzkaffeefabriken; Weizenstärkefabriken; Mälzereien; Meiereien; Molkereien mit eigenem Viehstand; Mästereien und Züchtereien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Branntweinbrennereien (mit Ausnahme von Obst- und Kleinbrennereien — 8 12, 8 15 Abs., 1 des Branntwcinstcucrgesetzes —) und Hefefabriken. 7^!"' c) Von Handelsbetrieben insbesondere Handel mit Getreide und Mühlensabrikaten/Hülsen- früchten, Furage, Futter, Kolonialwaren, Konsumvereine, Warenhäuser, Getreidehallen- und^-Lager- häuser, Handel mit Schlacht- und Nutzvieh; Pferdehandel. ci) Von Verkehrsbetrieben insbesondere: Kommunal- und Prioateisenbahnbetriebe; Per sonen- und Frachtfuhrgcschäfte einschließlich Omnibusbetriebe; Straßenbahnbetriebe; Ausspann- wirtfchaften, Gasthäuser; Spedition; Absuhranstalten; Leichenbestattung; Neitinstitute; Zirkusunter nehmungen; Schiffahrtsbetriebe. " Außerdem sind die Vorräte im Gewahrsam von Gemeinden und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften und Verbänden in die Ortslisten einzutragen, nicht aber die auf den Eisenbahnen befindlichen und auf den Binncnwasserstraßen schwimmenden einschließlich der in den Schiffen liegenden, sowie die unter Zollaufsicht stehenden Vorräte. Diese werden besonders erhoben werden. Die vorhandenen Vorräte sind nur in Zentnern (1 Zentner — 50 kx) nachzuweisen; von einem halben Zentner aufwärts ist abzurunden. (Z. B. 1'/? Zentner — 2 Zentner oder 1 Vz Zent ner — 1 Zentner usw.) Noch nicht ausgcdroschene Vorräte, die in Scheunen, Mieten usw. untergebracht sind, sind schätzungsweise nach dem Körnerertrage mit einzurechnen. Vorräte, die in fremden Speichern, Getreideböden, Schrannen und dergl. lagern, sind vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschluß Hut. Ist letzeres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben. Die Angabe der Vorräte hat aber in der Gemeinde zu erfolgen,7m der sich die Vorräte am Stichtag tatsächlich befinden. Die nach 8 2 der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1914 anzuwendenden §8 4 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. August 1914 (Reichs-Eesetzbl. S. 382) bestimmen: 8 4. Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die Vorratsräume des Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. 8 5. Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der gesetzüchen Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Z Ein Eindringen in Einkommens- und B ermögensverhültnisse ist aus geschlossen. Die Angaben werden nur für Zwecke der amtlichen Statistik ver wendet. Deshalb darf auch keine Abschrift aus den Ortslisten von den Gemeinden oder den Zählern zurückbehalten werden. Mr»- AK*», Gleichzeitig mit der Vorratserhebung findet am 1. Dezember die alljährliche Viehzählung statt. (Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 29. September 1913). Dresden, den 7. November 1914. Ministerium -es Innern. Aufnahme der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemütterei. Am I. Dezember dieses Jahres findet nach Maßgabe des Reichsge,etzes und nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Oktober 1914 für den Umfang des Reiches eine zweite Aufnahme der Borräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreide müllerei für menschliche und tierische Ernährung statt. Die Umfrage erfolgt durch Be auftragte des Stadtrats. Die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter sind zur Ver meidung der in Z 6 des obenangezogenen Reichsgesetzes angedrohten Strafen und Nach teile zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der gestellten Fragen verpflichtet. Die An gaben werden nur für Zwecke der amtlichen Statistik verwendet. Ein Eindringen in Einkommens, und Bermögensverhältnisse ist ausgeschlossen. Dippoldiswalde, am 23 November 1914 Der Stadtral. Grubenräumung vetr. Die von der Stadt angeschaffte Druckpumpe zum Zwecke der Grubenentleerung wird an hiesige Grundstücksbesitzer verliehen. Dahingehende Anträge sind mindestens 24 Stunden vorher in der Polizeiwache zu stellen. Die Leihgebühr beträgt einsch! Saug- und Druckschlauch bis zu einer Länge von 8 m für eine Stunde 75 Pf., bei mehr als 8 w Kchlauchlange 1 M. für eine Stunde. In diesen Gebührensätzen ist der Lohn für den von der städt. Bauoerwaltung zur Wartung, Bedienung und Reinigung der Druckpumpe gestellten Arbeiter mit ent halten. In Rechnung gestellt wird die Zeit von der Abholung der Pumpe aus dem städtischen Lagerschuppen ab bis zur Wiederausbewahrung daselbst. Sämtliche Grundstücksbesitzer werden gleichzeitig veranlaßt, darauf hinzuwirken, daß das Einschütten von Kehricht und anderem Anrat in die Gruben unterbleibt. Eine Darleihung -er Druckpumpe für Grundstücke, in denen dies üblich ist, findet nicht statt. Dippoldiswalde, am 23. November 1914. Der Stadtrat. - - ' - Grohes Hauptquartier, 23. November vorm. Die Kämpfe bei Nieuport und Ppern dauern fort. Ein kleines englisches Geschwader, das sich zweimal der Küste näherte, wurde durch unsere Artillerie vertrieben. Das Feuer der englischen Marine-Geschütze ist erfolglos. Im Argonnenwalde gewannen wir Schritt für Schritt Boden. Ein Schützengraben nach dem anderen, ein Stützpunkt nach dem anderen wurde den Franzosen entrissen. Täglich wird eine An zahl Gefangene gemacht. Eine gewaltsame Er kundung gegen unsere Stellungen östlich der Mosel wurde durch unseren Gegenangriff verhindert. In Ostpreußen ist die Lage unverändert. In Polen schiebt der Austritt neuer russischer Kräfte aus der Richtung Warschau die Ent scheidung noch hinaus. In der Gegend östlich Czenstochau und nord östlich Krakau wurden die Angriffe der verbündeten Truppen fortgesetzt. Oberste Heeresleitung. Französisch-ruffifche Spionage in Pera. Konstantinopel. Trotzdem die Apparaie für draht lose Telegraphie in der ruisischen und französischen Schule aufgefunden und unschädlich gemacht wurden, wurde gestern nochmals ein langer Funkenspruch abgefangen. Bulgarien ift entschlossen, Mazedonienzu besetzen. Liner Züricher Depesche ver „Kölnischen Zeitung" zu» folge schreib! die „Perseveranza" über die Lage Bulgariens: Bulgarien sei »ntschlosen, Mazedonien zu besetzen, nur sei es noch im Zweifel, ob dies im Einversiändn, mit dem Dreiverband oder Zweiverband grschthe. Jedenfalls sei die Haltung Bulgariens entscheidend für die Zukunft der W Wmttfel Ser G, Füsilier-Regiment Nr. 7.3. Brinkmann, Ernst, Kriegsfreiwilliger aus Achim bei Bremen, gefallen am 3. November bei Le Godar bei Reims, war 1912/14 Besucher der Deutschen Müllerschule. Reserve-Infanrerie-Regiment Nr. 103. 5 Kompanie. Tietze, Otto Kurt, Reservist aus Bärenstein ist seinen erhaltenen schweren Verwundungen im Kriegsgefangenen-Lazarett Haut Vienne in Limoges (Frankreich) erlegen. Henker, Mar, aus Reichstädt, am 26. September bei Prosnes verwundet, ist am 9. Oktober im Reserve-Lazarett Zeithain verschieden. Jnfanterie-Reglment Nr. 104. 6 Kompanie. Schubert, Karl Walter, Kantor in Hainichen (aus Reinhardtsgrimma) ist am 21. Oktober bei Pont-Rouge (Frankreich) gefallen. Balkanstaaten, wie für die weitere Ausdehnung des Krieges. Italien müsse bereit sein, mit diplomatischen und militä rischen Mitteln in die Ereignisse einzugreifen. Die Aus dehnung des Konfliktes lasse sich noch nicht absehen. Es sei indessen bereits zu bemerken, wie die europäische Feuers brunst auf das Gebäude der italienischen Neutralität über greife. Zittere Deutschland! Der Post wird aus Amsterdam gemeldet: Nach Meldungen au« London ist die Absendung eines Kontingents von den Fidschi-Inseln nach Europa beschlossen worden. — Also auch die Fidschi Insulaner sollen gegen die Deutschen geführt werden! Viele werden's aber nicht sein können, denn die Fidschi-Inseln sind wohl eine große Jnsel-Gruppe in Ozeanien, aber ihre Einwohnerzahl beträgt kaum 100000. — Vermutlich hat die Nachricht überhaupt keinen Hintergrund. Der Kanonendonner von Baljevo das Zeichen zur Revision des Bukarester Vertrages. In einem dem früheren bulgarischen Minister Ghenadiew zugeschriebenen Artikel der offiziösen „Volia" heißt es, wie aus Sofia verlautet: Der Kanonendonner von Laljeoo kündigt an, daß der Vertrag von Bukarest wirkungslos geblieben ist. Alles beweist, daß die Zeit herankommt, wo die Frage einer Revision des Bukarester Vertrages aufgeworfen werden muß. Welche Form hierfür gewählt wird, müssen nicht Wissenschaft oder internationale Bräuche, sondern die Erfordernisse des Augenblickes enischriden. Ein Goldschatz von deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich gefunden? In Rom ist aus Paris die Nachricht eingegangen, daß die bei Bauarbeiten an der Abtei Monfort beschäf tigten deutschen Kriegsgefangenen zufällig einen reichen Goldschatz aus der Zeit Ludwigs XlV. entdeckt haben. Das französische Gesetz bestimmt, daß die Hälfte gefundener historischer Schätze dem Entdecker gehört. Boykott der englischen Lügenmeldungen. Aus Amsterdam wird berichtet: Die Wirkung der eng lischen Zensur aus die amerikanische Presse wird in einem Neuyork.r Telegramm der Times geschildert. Es heißt darin, daß die amerikanischen Zeitungen immer weniger von den englischen offiziellen Nachrichten Gebrauch machen, da mit der englischen Zensur große Unzufriedenheit herrsche. Dagegen sanden die deutschen Nachrichten immer mehr Ausnahme, die auf drahtlosem Wege über Konstantinopel nach den Bereinigten Staaten gelangten.
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