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Sächsische Dorfzeitung : 17.05.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-188405173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18840517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18840517
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1884
- Monat1884-05
- Tag1884-05-17
- Monat1884-05
- Jahr1884
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 17.05.1884
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Exped. ». N«d«ktton Lrc»den -Reufta-t Meißner Gaste Lie Zeitung erscheint Dienstag, »snnersta« und Sonnabend frü-. «0onne«entS. Preis: »iericljährl. M 1,50. Zu beziehen durch Sie kaiserlichen Post anpalten und durch unsere Boten. »ei freier Lieferun- int Hau- erbebt di« Past noch eine Ge- »Shr »on 2b Pfg. (Lin unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Amtsblatt für die kgl. AmtShaupnnannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt, für die Ortschaften des kgl. Amtsgerichts Dresden, sowie für die kgl. Forstrentämter Dresden, Tharandt und Moritzburg. verantwortlicher Redakteur und Verleger Kerrman« Wüller in Dresden. Inserate werden bis M«ut>§ Mittwrch u. FreitaO Mittag angenom«« und kosteu: dieispalt Zeile 1bPf. Unter Eingesandt: 30 Pf. Juserateu- Aunahmestele«, Die Arnoldische Buchhandlung, Jnvalidendam, Haasenstein LBoglee, Rudolf Mosse, G L. Daube L E». in Dresden. Leipzigs Hamburg, Berlin, Frankfurt a M. u. s. w. Nr. 59. Sonnabend, den 17. Mai 1884. 46. Jahrgang. Politische Weltschau. > Deutsches Reich. Der Sprengstoffgesetz- entwurf regt eine strafrechtlich interessante Principien- frage an, indem er die Todesstrafe für eine Kategorie von Verbrechen androht, für welche dieselbe nach den Grundsätzen deS bisherigen Strafgesetzbuchs nicht zu verhängen war. DaS geltende Strafgesetz kennt die Todesstrafe nur für zwei Arten von Verbrechen, für vorsätzliche Tödtung eines Menschen und für Hochver- rath, begangen durch Mordversuch an dem Kaiser oder Landesherrn. In erwähnter Vorlage heißt eS nun: „Ist durch die verbrecherische Anwendung von Spreng stoffen der Tod eineö Menschen herbeigeführt worden und hat der Thater einen solchen Erfolg vorauSsehen können, so ist auf Todesstrafe zu erkennen." Es handelt sich aber hier nicht um die vorsätzliche Tödtung eines bestimmten Menschen, sondern um ein Unternehmen, bei dem allgemein der Tod von Menschen vorausgesehen werden konnte, gegen welche also nicht gerade eine be stimmte Absicht der Tödtung vorlag. Z. B. wird das ähnliche Verbrechen bei einer Brandstiftung, wo ja auch Menschen umgekommen sind, nur mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht. Allerdings findet die Verhängung der Todesstrafe gerade darin ihre Rechtfertigung, daß der Tod eines Menschen eingetreten ist und daß auch der Thäter einen solchen Erfolg hat voraussehen können. Es genügt ja eigentlich, daß letzterem überhaupt die Möglichkeit des Todes irgend eines Menschen als Folge seiner That vorschweben mußte. Wie nun diese krimi nalistische Neuigkeit in der PrariS aufgefaßt werden dürste, wird die Zukunft lehren; jedenfalls muß das bisher geltende Grundgesetz nach dieser Beziehung hin eine Erweiterung erleiden. Im Reichstage berieth man am 14. d. M. den Antrag auf Aufhebung derjenigen Paragraphen der neuen Ge werbenovelle, welche die Handlungsreisenden unter die Hausir-Paragraphen stellen und außerdem den Kolpor tage-Buchhandel beschränken. Abg. Baumbach verwies als Antragsteller auf eine in Sachsen vorgekommene Versagung deS Gemeindescheins an Handlungsreisende, wegen ansteckender oder abschreckender Krankheiten, so wie auch auf Streichung nützlicher Bücher auS dem Ver- zeichniß für Schriften, für welche Kolportage gestattet ist, wobei er sich auf den betreffenden Vorgang in Pirna bezog. Für den Antrag stimmten die Abgg. Baumbach, Munckel, Blum, Goldschmidt, dagegen Geheim- rath Bödiker, die Abgg. Ackermann, Kleist und Schalscha, welche betonten, daß einzelne Mißgriffe der Unter- behörden die Aufhebung des vor Kurzem erlassenen Ge setzes nicht rechtfertigten. Schließlich wurde derselbe mit 142 gegen 123 Stimmen abgelehnt. In der Don ¬ nerstag-Sitzung erledigte der Reichstag zunächst in dritter Lesung den Entwurf, die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung betreffend; derselbe wurde debattelos definitiv genehmigt. AlSdann wurde auf den Bericht der Wahlprüfungskommisfion die Wahl des Abg. Mahla beanstandet. Demnächst wurden Rechnungssachen und mehrere Petitionen ohne erhebliche Diskussion erledigt. In letzter Reihe stand die dritte Berathung des Gesetz entwurfs gegen den verbrecherischen und gemeingefähr lichen Gebrauch von Sprengstoffen. Eine Debatte knüpfte sich nur an den H 8, der bereits in der zweiten Berathung Veranlassung zu einer Erörterung gegeben hatte. Es waren hierzu heute die Abänderungsanträge vom Abg. Munckel gestellt, von denen zwei eine Herab minderung der Strafhöhe anstrebten; diese beiden An träge wurden abgelehnt. Dagegen wurde der dritte Antrag desselben Abgeordneten angenommen, wonach in den Eingangsworten: Wer Sprengstoffe herstellt, an schafft, bestellt, in freiem Besitz hat rc., hinter „bestellt" eingefügt wird: „wissentlich." Mit dieser einzigen Aenderung wurde der Gesetzentwurf definitiv im Ganzen angenommen. Der Präsident wurde ermächtigt, die nächste Sitzung und die Tagesordnung für dieselbe nach seinem Ermessen festzusetzen. Für das Aufgeben der Reise des Kaisers nach Wiesbaden werden von informirter Seite folgende Gründe mitgetheilt: Durch das wiederholte Aufschieben der Reise, daS wegen der Berathungen über daS Socia- listengesetz im Reichstage und durch die Reaktivirung des Staatsraths herbeigeführt wurde, ist die Saison so. weit vorgeschritten, daß die Aerzte sich einen vollen Erfolg von Wiesbaden nicht mehr versprechen. Dazu kommt, daß die heiße Witterung der letzten Tage die Reise zu anstrengend macht und die Einrichtungen im Schlosse zu Wiesbaden nicht derart sind, wie sie für das Befinden des Kaisers erforderlich erscheinen. Die Frist biS zu den Frühjahrsparaden am 29. Mai, denen der Kaiser unter allen Umständen beizuwohnen wünscht, ist zudem zu kurz, um eine wirkungsvolle Kur erwarten zu können. Der Kaiser wird daher voraussichtlich in diesem Jahre seine Reise nach Ems, Gastein rc. früher als gewöhnlich antreten. Die Bänke deS Reichstages erscheinen mit jedem Tage lückenhafter besetzt. Bei der vorgestrigen nament lichen Abstimmung fehlten nicht weniger als 149 Mit glieder ohne Entschuldigung. Das vorliegende Material für die Plenarsitzungen ist nun erledigt und es sollen nun die Ferien biS zum Mittwoch nach Pfingsten, also bis zum 10. Juni, eintreten. In der Zwischenzeit werden die Kommissionen fortarbeiten und so weit wie möglich Material für daS Plenum feststellen. Man glaubt, daß man einschließlich der Berathung deS Um fallgesetzes vier Wochen nach Wiederbeginn der Arbeit, also in der ersten Juliwoche, im Stande sein wird, die Reichötagssession zu schließen. Die Befriedigung über das errungene Resultat der Verlängerung deS Socialistengesetz wird sicher ebenso allgemein sein, schreibt die „Prov. C.", wie daS Be dauern darüber, daß eS zur Durchführung einer nach Meinung deS größten Theils der Nation unentbehrlichen Maaßregel eineö unverhältnißmäßig großen Kraftauf wandes bedurft hat. Möchte die wiedergewonnene Möglichkeit unbeengter Hingabe an die großen Aufgaben der Socialreform von allen Betheiligten gewissenhaft benutzt werden. Der Reichskanzler wird sich nach Friedrichsruhe begeben und dort einen kurzen, es heißt achttägigen Aufenthalt nehmen. Der Handelskammer zu Frankfurt a. M. ist von dem Reichskanzler unterm 12. d. M. folgender Erlaß zugegangen: „Auf die Eingabe vom 8. April d. I., be treffend den zwischen England und Portugal vereinbarten Kongo-Vertrag, erwiedere ich ergebenst, daß ich die von den Organen des deutschen Handelsstandes erhobene Beschwerde über die den deutschen Handel berührenden Bestimmungen des Vertrages als gerechtfertigt aner kenne. Ich habe dieser Auffassung den genannten beiden Regierungen gegenüber Ausdruck gegeben und dieselben in Kenntniß gesetzt, daß die Regierung Sr. Majestät des Kaisers nicht in der Lage sein würde, die Anwend barkeit jener Bestimmungen auf die Angehörigen deS Reichs zuzugeben. Mit den Regierungen der an dem Handel mit Afrika zumeist betheiligten Länder sind wir über diese Frage in einem Meinungsaustausch begriffen, von dem ich hoffe, daß er zu einer auch den deutschen Handelsintereffen Rechnung tragenden internationalen Regelung der Verkehrsverhältniffe im Kongo-Gebiet führen wird." Anläßlich der wiederholten Beschlüsse deS Abgeord netenhauses, die Staatsregierung aufzufordern, Beamte wegen Ueberschreitungen ihrer Befugnisse bei den Wahlen zur Verantwortung zu ziehen, richtete der König einen Erlaß an daö Ministerium, welcher solche Beschlüsse als eingreifend in die verfassungsmäßigen Befugnisse deS Königs, dem nach Artikel 45 die vollziehende Gewalt zustehe, bezeichnet. Der Erlaß hebt hervor, daß der König durch den Verfassungseid die Verpflichtung über nommen habe, die Rechte der Krone unverbrüchlich auf rechtzuhalten und spricht die Erwartung aus, daß das Ministerium den betreffenden Verfassungsartikel und die in demselben vorgezeichnete Grenze zwischen der gesetz gebenden und der vollziehenden Gewalt geltend machen und wahren werde. Feuilleton. Aus verstreuter Saat. Roman von Ernst Wichert. (18 Fortsetzung.) Alle diese Bedenken beschwerten Minna selbst nicht im geringsten Sie traten weit zurück gegen ein andere-, ! von dem sie freilich nichts verlauten lassen durfte, über ' daS sie sich selbst bestimmte Rechenschaft zu geben scheute- ! Wenn sie den Antrag des Brasilianers rundweg nicht j ganz von der Hand wieS, so wirkte allerdings auch der gestrige Bruch mit Franz ein, dem gar nicht wieder zu ' begegnen daS rathsamste scheinen konnte; aber eine ganz andere Gestalt drängte sich doch fortwährend in den Vordergrund ihrer Betrachtungen. Franz hätte sie ent- ! fliehen mögen, weil sie ihn nicht liebte — aber den Mann, I den sie liebte — ja, ja, sie liebte ihn, eS war kein : Zweifel — sollte sie nicht noch mehr den fliehen? , Vielleicht seinetwegen! Und seinetwegen, nur feinet- : wegen wäre sie doch so gern geblieben. Die Nacht brachte ihr keine bessere Gewißheit. ! Immer unruhiger wurde sie, je näher die Stunde rückte, in der sich der Fremde melden sollte. Und endlich sagte ! sie zu Meta, der sie noch immer das größte Vertrauen von allen Hausgenossen schenkte: „Ich kann den Herrn jetzt nicht sprechen — unmöglich! Ich weiß nicht, waS ich thun und lassen soll — ich kann ihm nichts sagen." ! „Wenn Du irgend im Zweifel bist, Kind, so sage ! nein', rieth das Fräulein. „Wir würden Dich Alle ungern fortlaffen." : „Aber es kann doch sein, daß ich gehen muß — aus einem Grunde, nach dem Sie nicht fragen dürfen. Ich wüßte wohl, wer alle Zweifel beseitigen könnte . . . und je mehr ich darüber nachdenke, desto klarer wird mir's: ich darf nicht entscheiden — so oder so — ohne ihn gehört zu haben Ach! lassen Sie mich auf eine Stunde fort und entschuldigen Sie mich bei der gnädigen Frau. Und wenn Sie selbst die Güte haben wollen, indessen den Herrn abzufertigen ... Es wäre ja nur nöthig, ihm zu sagen, daß ich mir längere Bedenkzeit erbitten müßte." Meta ging bereitwillig auf ihren Wunsch ein. Sie meinte, Minna wolle den Geistlichen oder den Lehrer Heinolt aufsuchen, die sie für ihre besten Freunde halten durfte und fragte nicht weiter. Den Brasilianer nahm sie sich vor, sorgsam auszuforschen und womöglich von Minna abzulenken. Als nun nicht lange nach deren Entfernung der i Fremde gemeldet wurde, trat sie selbst in den Salon ! ein, wo er auf die Generalin warten sollte, die gleich- ! falls benachrichtigt war. Was dann dort geschah, war daS Werk kaum einer kurzen Minute. Frau von Festwalden vernahm einen i Aufschrei, der sie erschreckte. Sie beeilte ihre Schritte und hörte im Vorzimmer den Fall eines Körpers. Gleich ; darauf öffnete sich die Thür deS Salons und Herr Eberti ; trat hinaus mit ganz verstörtem Gesicht. „Diese Dame —" , stammelte er, an allen Gliedern zitternd, indem er auf die Gestalt am Boden nahe dem Eingänge zeigte. „Ich weiß nicht . ." „Um HimmelSwillen — meine Schwester!" rief die Generalin. „WaS ist geschehen?" „Ihre Schwester . .? Ja, wie konnte ich ahnen . ." Die Hand legte sich unsicher tastend auf die bleiche Stirn. „Die Dame trat ein — sah mich — schrie auf — sank ohnmächtig um . . wahrscheinlich hatte sie Niemand im Salon vermuthet — und meine vielleicht schreckhafte Er scheinung . ." Frau von Festwalden gab nicht mehr Acht auf seine Erklärungen; sie eilte Meta zu Hilfe, richtete sie auf und trug sie nach einem Lehnsessel. Der Fremde verließ eilig Zimmer und Haus. Er durchlief einige Straßen, meist den Hut in der Hand. Man konnte ihn für einen Verfolgten halten, der sich durch schnelle Flucht retten wollte. Aber nun lenkte er seine Schritte gerade auf daS Polizeigebäude hin. Er fragte nach dem Polizeirath. „Haben Sie mir alles gesagt?" herrschte er denselben an — „Alles?" „Ruhig, lieber Herr, ruhig." bedeutete ihn der Be amte. „WaS soll ich Ihnen nicht gesagt haben?" „Der Teufel mag dabei ruhig bleiben, mein Herr! Die Mutter deS KindeS kennen Sie nicht?" „Nein. Wie sollte ich — ?" „Und der Juftizrath kennt sie auch nicht?" „Sicher nicht." „Und Minna weiß gar nicht —" „Noch weniger als wir. Sie stellen sonderbare Fragen!" „DaS kann sein. Aber eS ist doch unmöglich . . ." „Was nennen Sie unmöglich?" Der Fremde suchte sich zu fassen. „Erzählen Sie mir'S noch einmal ganz genau," sagte er, „soviel Sie
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