Dresdner Journal : 28.07.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188707288
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18870728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1887
- Monat1887-07
- Tag1887-07-28
- Monat1887-07
- Jahr1887
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- Titel
- Dresdner Journal : 28.07.1887
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1887 Donnerstag, den 28. Juli, abends V172 DresdilerImmml er» ist » i , den lS87. l. (Unterschrift de» zur Anmeldung Verpflichteten.) >en. sicherung-pflichtigen Nebenbetriebes (z.B. eine- Steinbruch-)«. Feuilleton !7 r. rst. vüürt. 4aH»«rb»Id äont-edem koloba» tritt?ort- unä ötowpalauioklng iüuau. n ik l» ss»»«» 4««t««Ka» : 74t»rliobr.... 1« btvk. ^MrUcdt 4 läark 60 kk. kinielo» ttununarn: 10 ?k. l- er ,e r« 6. Juli, t. Talg Weizen Haser Leinsaat 11. . Bruno d Franke nil Frau Herting Hilss- . Liddy »hold C. Hösel in in Leip» -chlettau. el, pens. Neustadt. en-DreS- >. Frau ieme in sei die- nun seelisch oder körperlich." ,Lst er reich?" ,^aum, doch ich kann es nicht mit Bestimmtheit sagen, ich bin hier noch zu sehr Neuling. Er lebt mit seiner alten Mutter ein sehr zurückgezogenes Leben." „Und den Mann sollte Lclia Belten vorziehen?" „Wer behauptet das? Es sind vielleicht ältere Verpflichtungen, die sie an ihn knüpfen — vielleicht ganz harmlose. Jedenfalls aber sollte Velten, sei es auch nur au» Rache, da» erfahren." Für die Gesarntlettong verantwortlich: Dtto Banck, Professor der Litteratur« und Kunstgeschichte. TnbllncklLnn-^dSkren r Vär 8so kaum «in«r uvipaltensn 2«ilo kleiner Ledntt 20 9k. vntor „blln-aannckt" äi« 2sil« 60 kk. Lei 7'»b»U«n- unck 2i4«rn»»t- entapr. Xukicbl»^. Lr»«k«ln»»r IBUUak mit Tninadrn« 6er Sonu- uuä kaiarta^a »denäa. KerNepraob Xnavblu,,! Ur. 1296. TraU -Latpat» KrauktNet ». N.-Mtt»eNan: k-ck. Sko»«/ kart» L»»4o» - Sarlta - KrnnktNrt - »tattUart: Dassb« <S 6!o / LarUa: , SSrUt»: ts. Lküüer« SLLLor«r: 0. Sc^ü«t«r,' N»U« ». ».: Laret <S Oo U«r»u»^«b«r r Cyni-l. Dcpackitioo cls« I)r»«<in«r ^onrnnl», vrnackon, Lrrinsaratr. X). keraaprook-Anavkiu»: Kr. 1296 (Pro- 70—187 >., Juli, ptember» oeichend. i-August 118,76 000 gek., M <8-, ust-Sep» ptember- , ruhig, »er Juli 4,60 M. o S.. Sep» oeichend. Formulare für die Anmrlduug. Königreich ^Sachsen Rtgierung-bezirk Amt-Hauptmannschaftlicher Bezirk . . . Etadlgemeindebezirk. . . Anmeldung auf Grund de- 8 11 de- Gesetze- vom 11. Juli 1887 in Verbindung mit K 11 de- UnsallversicherungSgesetzeS vom 6 Juli 1884. Tnnnk»« rou TnkK»Sl»«»T»» »ureeLrta» Lotpal,: FV. 0ommimioa»r äm Vmmluar Journal» i „Wie tolerant Ihr Männer doch untereinander seid", warf Melanie lächelnd ein, „s ' Abenteuer zu entschuldigen giebt." „Allerdings etwas mehr, als die Damen, zu deren größten Tugenden leider kein gegenseitiges Dulden, oder gar Verzeihen gehört." welche zu den im 8 1 des UnsallversicherungSgesetzeS vom 6. Juli 1884 gedachten Betrieben dienen, und die zum laufenden Betriebe gehörenden Bauarbeiten, wenn sie von dem Unternehmer de- Fabrikbetriebes ohne Uebertragung an andere Unternehmer aus seinem Grundstücke auSgeführt werden. 6) Nicht versicherungspflichtig und daher nicht anzumelden die Ausführung von Bauarbeiten, bei welcher der Unter- „Aber kurz und deutlich, hören Sie, ohne Um schweife und so, daß er nicht bemerken kann, daß eine Dame dabei ihre Hand im Spiele hat." Als er geendet und Melanie gelesen, neigte sie zufrieden ihr Haupt und legte ihre Hand dankbar in die seine. „Er ist doch noch in Helgoland", fragte Richter, während er den Brief adressierte. „Natürlich, aber ich glaube, in vierzehn Tagen kommen sie zurück und ich bin begierig, wie sich Herr Gregor v. Labinoff gegen die entzückende Frau, wie er sie mir gegenüber am ersten Abende nannte, be nehmen wird " „Wenn ich ihn recht beurteile, wird er sie meiden", antwortete Richter gleichgiltig, während er, erschrocken über die späte Stunde, auf seine Uhr sah und sich mit der Zärtlichkeit eines verliebten Anbeters empfahl. Als er gegangen war, trat sie nicht in das Fen- ster, um seiner Gestalt nachzusehen, so lange sie die Augen erreichen konnten, sondern sie warf sich gähnend auf das Sofa und dachte nicht weiter an ihn. Sie überlegte, wie sie einen Ausweg finden könne, heute abend nicht in das Theater zu gehen und Vel- ten dafür zum Thee zu bitten. Sie brannte darauf, ihm die Dosis beizubringen, — diese Genugthuung war sie sich selbst sckuldig. Und ,m Bewußtsein dieser großen That schritt sie mit aufgerichtetem Haupte an dem großen Spiegel vorüber in ihr Ankleidezimmer. Ls war Sonntag. Die Glocken der verschiedenen Kirchen läuteten in den schönen Herbstmorgen hinein, dessen Sonne glänzend auf den breiten Straßen Ham- bürg« lag. Lelia stand am Fenster, aber sie sah *) z B Strom- und Wegebauarbeiten Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen ") z^ B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren. ***) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als zehn versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche BetriebSbeamte, deren JahreSarbeitSverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden f) Beispiele: „Bereits angemeldet aus Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884 " „Der Wegcbaubetricb ist der Hauptbetrieb Der Unter nehmer gehört wegen der bei dem Wegebau herzustellenden „Weil man größere Anforderungen an unsere Ehre und unsern Ruf stellt — und —" „Und es gewiß immer die Damen selbst sind," unterbrach sie Richter in neckendem Tone, „welche sich denselben zerstören." „Ader das gehört nicht hierher,' fuhr er ernster fort, indem er versöhnend Melanies Hand in die seine nahm, „ich wollte Ihnen nur sagen, daß ich seit nehmer allein und ohne Gehülsen ober sonstige Arbeiter thätig ist. Dagegen ist die Bersicherungspflicht begründet, wenn ein Familienangehöriger des Unternehmens als Gehülfe oder son stiger Arbeiter in dem Betriebe beschäftigt wird, mit Ausnahme der Beschäftigung der Ehefrau, welche niemals als eine von ihrem Ehemanne beschäftigte Arbeiterin gilt. Im Uebrigen ist die AnmeldungSpflrcht weder von der Zahl der in dem Betriebe beschäftigten Arbeiter, noch von der Art desselben (Handbetrieb, Motorenbetrieb rc.) abhängig. 7) Personen, welche nicht gewerbsmäßig Bauarbeiten auS- führen, unterliegen der Anmeldungspflicht nichi, wenn sie einen Bau durch direct angenommene Arbeiter im Regiebetriebe au«- sühren lassen. „Dem werde ich eS schon selbst bei passender Ge legenheit mit der obligaten snuee piaunnt« beibringen, Lieber, da verlassen Sie sich darauf, das Vergnügen lasse ich mir nicht nehmen. Aber Sie, Gustav, Sie sollen einen anonymen Brief an den schwärmerischen Russen schreiben, der vom ersten Abende an ganz ent- zuckt von LeliaS dunkler Schönheit war und sollen ihm seine himmlischen Träume etwas trüben, damit er erkennen lerne, daß es auch noch andere Menschen auf der Erde giebt, außer ihr. Wollen Sie das?" Und schon war Melanie aufgestanden und an den Schreibtisch getreten, um einen unverfänglichen Brief bogen ohne Monogramm zu suchen, der den Verdacht nicht auf sie lenken könnte. „Sie wisfen," fagte sie dann, während sie den Bogen glatt strich und ihren Kopf zurückbog, „man ist das unserem Geschlechte schuldig, und ich thue es wahr haftig nicht aus Bosheit gegen die arme Lelia." „Oder meinen Sie?" fügte sie heuchlerisch, einen ihrer schmachtenden Blicke auf fein Gesicht werfend, hinzu, „wir sollten die Sache überhaupt lassen und unS nicht hineinmischen?" „Ganz, wie eS Ihnen Ihr Herz eingiebt", sagte Richter gedankenlos, in den Anblick der hübschen Frau versunken, zu deren Werkzeug er sich willenlos ge brauchen ließ. „Nein, diesmal soll nicht wieder mein Kopf mit dem Herzen davongehen", sagte sie, indem sie mit ihrem kleinen Saffianschuh energisch auf den Teppich trat. „Strafe muß sein, und ich, die ich so offen und arg los bin, ich will mich nicht immer mit der Tugend dieser Heuchlerin füttern lassen. Schreiben Sie, Gustav." Und Gustav Richter setzte sich hin und schrieb. Dresden, 28. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Vizeseldwebel Jütt ner der 1. Kompagnie Schützen-(Füsilier-(Regiment» „Prinz Georg" Nr. lO8 das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. einigen Tagen weiß, daß diese verschleierte Dame, welche sich nicht entblödet, vr. Lassen regelmäßige Besuche abzustatten, keine andere ist, als Ihre Freun din Lelia." „Also wirklich Lelia", sagte Melanie wie erlöst, daß ihre Vermuthung sie nicht getäuscht. „Ja, die kleine Creolin mit den großen, schwär merischen Augen, auf deren fromme Ehrlichkeit ich selbst geschworen hätte." „Aber sagen Sie mir, lieber Gustav." fragte jetzt Melanie zerstreut, in ihren Gedanken einen Anhalts punkt suchend, „wer ist eigentlich dieser Or Lassen und wie sieht er aus? Mir ist, als hätte ich von Ihnen seinen Namen nicht zum ersten Male gehört, sondern als stände er mit irgend etwas in Beziehung — aus früherer Zeit. Ist er jung oder alt, schön oder häßlich?" „Von allem dem nichts. Er ist ein Mann in den 8) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichn,' 9) In der Anmeldung ist ferner die Art de- Betriebe genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich ein Hand betrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Wasser, Dampf, GaS, heiße Luft rc.) erfolgt. 1V) Unternehmer von Baubetrieben der in Ziffer 1 bezeich neten Arten, welche schon gegenwärtig einer BerusSgenossenschast angehören — z. B. wegen der Ausführung von Maurer-, Zimmer-, Brunnen- rc. Arbeiten oder wegen der Benutzung einer Arbeit-- (Feld-) Bahn oder wegen eine- anderen ver- Amtlicher Teil. Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversichernngspflichtiger Erd arbeit-- und anderer Baubetriebe betreffend. In Gemäßheit des 8 ll des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom ll. Juli 18>t7 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287) hat jeder Unternehmer eines gewerbs mäßigen Eisenbahn-, Kanal-, Wege-, Strom-, Deich- und sonstigen nicht unter die Bestimmungen des Un fallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 oder unter die nach 8 l Absatz 8 desselben vom Bundesrath er lassenen Anordnungen fallenden Baubetriebes den letz teren nach den Vorschriften des 8 ll des Unfallver- sicherungSgefetzeS innerhalb einer von dem Reichs- VersicherungSamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist anzumelden. (Vergleiche 8 4 Ziffer l des Gesetzes vom 11. Juli 1887). Diese Frist ist vom Reichs-Versicherungsamte auf die Zeit bis zum 1. September diese- Jahre festgesetzt worden. Indem Man Vorstehendes veröffentlicht, werden zugleich die zufolge Verordnung vom 19. Juli 1884 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 198) als untere Verwaltungsbehörden bezeichneten Amtshauptmann schaften und Stadträthe angewies-ft, in ihren Amts- lättern die Betheiligten auf gegenwärtige Bekannt machung, sowie auf den nachstehend abgedruckten 8 ll des Unfallversicherungsgesetzes und auf die beigefügte vom Reichs-Versicherungsamte erlassenene Anleitung, betreffend die Anmeldung unsallversicherungspflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe, aufmerksam zu achen. Dresden, am 25. Juli 1887. Ministerium des Innern. Für den Minister: Böttcher. Lippmann. tz ll de» Unfallversicherung»-«^««. Jeder Unternehmer einet unter den 8 i fallenden Betriebe- hat den letzteren binnen einer von dem ReichS-Versicherung-amt bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist nter Angabe de- Gegenstandes und der Art de-selben, sowie Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten Versicherungs- Pflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzu melden Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Ver waltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhält- niffe zu ergänzen. Dieselbe ist besugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Be triebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestim menden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reich-- Berussstatistik geordnetes Berzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirk- unter Angabe de- Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicherung-pflichtigen Personen auszu- ftellen. Da- Berzeichniß ist der höheren Verwaltungsbehörde tinzureichen und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ord nungen der ReichS-Berus-statistik zu berichtigen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiches Berzeichniß sämmtlicher versicherung-pflichtigen Betriebe ihre- Bezirk- dem ReichS-Versicherung-amt einzureichen. Anleitung, betreffend die Anmeldung unsallversicherung«- pslichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe. (8 4 Ziffer 1 und 8 ll des BauunsallversicherungsgesetzeS vom 11. Juli 1887 und 8 ll des UnsallversicherungSgesetzeS vom 6. Juli 1884). 1) Die AnmeldungSsrist erstreckt sich aus die gewerbsmäßige AuSsüdrung von u) Eisenbahn-Bauarbeiten, b) Kanal-Bauarbeiten, v) Wege- (Straßen-, Chaussee-) Bauarbeiten, ä) Strom-Bauarbeiten, «) Deich- (Damm-) Bauarbeiten, t) Festungs- MeliorationS-, Bewässerungs-, Entwässerung--, DrainirungS-, Bodencultur-, Userschutz-Bauarbeiten und x) anderen Bauarbeiten, welche nicht unter die Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes vom S. Juli 1884 oder unter die nach 8 l Absatz 8 am angegebenen Orte vom Bundesrath erlassenen Anordnungen fallen 2) Unter die bereit- gegenwärtig versicherung-pflichtigen Bauarbeiten (Ziffer 1 lit. s) fällt die gewerbsmäßige Aus führung von Bauarbeiten insbesondere insoweit, al« Arbeiter und BetriebSbeamte von einem Gewerbetreibenden, dessen Ge werbebetrieb sich auf die Ausführung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhauer-, Brunnen- oder Schornsteinfegerarbeiten, aus die Ausführung von Tüncher-, Berputzer- (Weißbinder-), Gypser-, Stuckateur-, Maler- (Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirerarbeitrn bei Bauten, auf die Anbringung, Abnahme, Beilegung und Reparatur von Blitzableitern, oder aus die Aus führung von Schreiner- (Tischler-), Einsetzer-, Schlosser- oder Anschlägerarbeiten bei Bauten erstreckt, m diesem Gewerbe betriebe beschäftigt werden (Unsallversicherungsgesetz 8 l Absatz 2 und 8 und die zur Ausführung des Absatzes 8 von dem BundeSrath gesoßten Beschlüße; vergleiche bezüglich der letzteren die Bekanntmachungen vom 11. Februar 1886, Centralblatt sür das Deutsche Reich Seite »8, und vom 10. Juni 1886, am an gegebenen Orte Seite 191). 8) Zu den nach Ziffer 1 lit. s anmeldungspflichtigen Bau gewerbetreibenden gehören insbesondere die Ofensetzer, Tapezierer (Tapetenankleber), Stubenbohner, sowie Gewerbetreibende, deren Gewerbebetrieb sich aus die Anbringung, Abnahme und Repara tur von WetterrouleauS (Marquisen, Jalousien) erstreckt. 4) Gewerbsmäßig ist die Ausführung von Bauarbeiten, wenn aus dieser Ausführung ein Gewerbe gemacht wird, der Betrieb also zu Zwecken des Erwerbes für einige Dauer erfolgt. 6) Nicht anzumelden sind: a) Bauarbeiten, deren Ausführung nicht gewerbsmäßig erfolgt (8 4 Ziffer 1 und 4 de- Gesetzes vom 11. Juli 1887), d) Bauarbeiten, welche von dem Reich oder von einem Bun desstaat als Unternehmer au-gesührt werden (8 4 Ziffer 2 am angegebenen Orte), o) Bauarbeiten, welche von einem Communolverbande oder einer anderen öffentlichen Corporation al- Unternehmer auSgeführt werden (8 4 Ziffer 8 am angegebenen Orte), 6) Bauten, welche von Eisenbahnverwaltungen sür eigene Rechnung (in Regie) ausgeführt werden (8 4 Ziffer 4 Ab satz 2 am angegebenen Orte), s) die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land- und Forstwirthschast dienenden Gebäuden und die zum Wirthschaftsbetriebe gehörenden Bodencultur- und sonstigen Bauarbeiten, insbesondere die diesem Zwecke dienende Her stellung oder Unterhaltung von Wegen, Dämmen, Kanälen und Wasserläufen, gelten al- Theile de- land- und forst- winhschajlkchcn Betriebe-, wenn sie von Unternehmern land- und forstwirthschastlicher Betriebe ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundstücken auSgesuhri werden (8 l Absatz 4 am angegebenen Orte). Ebenso gelten als Theile de- Fabrikbetriebes und sind nicht an zumelden die lausenden Reparaturen an den Gebäuden, Lelia Radien. Bon H. Keller-Jordan. (Fortsetzung.) Melanie hob jetzt den Kopf in die Höhe und sah gespannt in Richters Gesicht. „Ich bemerkte jedesmal, daß Dr. Lassen verlegen wurde, sobald man die Dame erwähnte, und daß er schließlich ihr wiederholtes Kommen mit Arbeiten moti vierte, indem er vorgab, daß sie für unsere Blätter übersetze. Ich hatte keine Ursache, Zweifel in das Gesagte zu setzen, obgleich niemals ein Manuskript der Dame durch meine Hand gegangen ist und sie ebenso- wenig da- selbstbewußte Auftreten einer in diesen Räumen Berechtigten hatte. Indessen die Sache ging mich nicht» an und ich ließ sie unbeachtet." sogenannten besten Jahren. Er mag 40 zählen und darüber. Sein Äußere» hat nichts Auffallende»; er ,sobald eS galante ist mittelgroß, dunkelblond mit hoher Stirn und klugen Augen, aber mit einem gewissen leidenden Ausdruck, nichtamtlicher Teil. Telegraphische Wachrichten. Würzburg, 27. Juli. (W. T. B.) Die Heu- tige Landtag-Wahl ist abermals resultatloS ver laufen, da die Liberalen wegen zu späten Er scheinen- eine- WahlmanneS nicht abgestimmt haben. Die neue Wahl ist auf deu 20 September anbrraumt. Brüssel, 27. Juli. (W T. B.) In einer deute stattgehabten Versammlung der Rechten der Repräsentantenkammer wurde beschlossen, dagegen zu stimmen, daß der Antrag de- Deputierten Guillerz (Progressist) zu Gunsten einer Revision de- Art. 47 der Verfassung in Erwägung ge- zogen werde. Der Antrag bezweckt eine weite Ausdehnung deS Wahlrechts. London, 28. Juli. (Tel. d. Dresdn Journ.) Auf einer gestern in Norwich stattgehabten kon servativen Versammlung hielt der Marquis v. SaliSbury eine Rede, worin er sich dahin auS- sprach, daß Ägypten sich jetzt im Zustande voll kommener Rube befinde. Die Gefahr, von auf ständischen Stämmen angegriffen zu werden scheine für das Land gänzlich beseitigt Auch mache Ägypten anscheinend Fortschritte in der Zivilisation, welche die Regierung dem Lande dauernd zu sickern hoffe. England habe durch die Nichtrati» fizierung der englisch-türkischen Konvention seitens deS Sultans nicht- verloren; Ägypten habe aber durch die Bemühungen Wolff- zwei Jahre Ruhe gewonnen. Dadurch sei auf lange Zeit der miß liche Zustand der Dinge wie er früher bestanden, verschwunden. Im Laufe seiner Rede erwähnte der Premier auch den befriedigenden Abschluß der afghanischen Grenzverhandlungen. St. Petersburg, 28. Juli. (Tel. d. DreSdn. Journ.) DaS „Journal de St. P^terSbourg" findet keine Erklärung für die Angriffe, welche jetzt in Deutschland gegen die russischen Fonds gemacht würden, und welche gerade angefangen hätten nach der ausgezeichneten Aufnahme, die die Konversion der russischen Bodenkreditpfandbriefe gefunden. Eine panslawistische Finanzpolitik deS Ministeriums bestehe nicht. Dem Vorschläge, die Goldobligationen in Papierobligationen umzu- wandeln, stehe daS Ministerium fern: eS sei die- lediglich ein in den Zeitungen aufgetauchter Vor schlag. Ebenso falsch sei, daß seitens der Finanz- Verwaltung in Deutschland russische Fonds aufge kauft würden. Niemand werde ein HauS bezeichnen können, welches einen solchen A uftrag empfangen hätte. Unbegründet sei ferner die Behauptung, daß der UkaS vom 15. März d. I über daS Grundeigentum der Ausländer ein Vorspiel sei zu Angriffen der Kinanzverwaltung auf deutsche Interessen. Die Thatsachen bewiesen da- Gegenteil; daß die Kon vertierung der Bodenkreditpfandbriefe keinen An griff enthalte, beweise der Eifer deS deutschen Marktes gerade für die Konvertierung. Berschie- gemauerten Durchlässe der nordöstlichen BaugewerkS-BerusS- genossenschast an" oder: „Die Erdarbeiten (Eisenbahndammschüttung, Herstellung von Eisenbahneinschnitten) bilden den Hauptbetrieb. Die da bei zur Verwendung kommende Arbeitsbahn gehört der Straßenbahn-Berussgenossenschast an". haben bei der Anmeldung anzugeben, ob der jetzt anaemeldete Baubetrieb den Haupt- oder den Nebenbetrieb bildet, und welcher BerusSgenossenschast - der Betrieb bereits angehört Es ist dies deshalb erforderlich, weil mit dem Inkraft treten des Gesetzes vom 11. Juli 1887 diejenigen schon bisher versicherung-pflichtigen Betriebe, welche den Nebenbetrieb von Unternehmern der unter diese- Gesetz fallenden grwerb-mäßigen Bauarbeiter» bilden, au- den aus Grund der bi-herigen Gesetze gebildeten BerufSgenoffenschasten (für Baugewervetreibende, Straßenbahnen ic.) ausschnden (8 9 Absatz 3 am angegebenen Orte). 11) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer deS Betriebe- oder sein gesetzlicher Vertreter Al-Unternehmer gilt der Bauaewerbetreibende, sür dessen Rechnung der gewerbs mäßige Betrieb erfolgt. 12) Die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich be- schasuglkn verstcheriliigspfliLligen Personen muß m der An meldung angegeben werden, einerlei, ob dieselben Inländer oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlechts, ob sie er wachsene Arbeiter oder jugendliche Personen mit oder ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend beschästigt wer den Beamte mit mehr als 2000 Mark JahreSarbeitSverdienst sind nicht mitzuzählen. Tantiemen und Naturalbezüge, letztere nach OrtSdurchschniltspreisen berechnet, bilden einen Theil deS JahreSarbeitSverdiensteS 13) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des JahreS arbeiten, ist die anzumeldende „durchschnitt liche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich sür die Zeit des regel mäßigen vollen Betriebe- ergiebt. 14) Als in dem Betriebe beschästigt sind diejenigen anzu melden, welche in dem Betriebsdienste stehen und Arbeiten, welche zu dem Baubetriebe gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen Betriebsanlage erfolgt. 16) Die Anmeldung hat zu erfolgen ohne Unterschied, ob e» sich um einen Neubau oder um die Unterhaltung und Wieder herstellung von Bauwerken handelt. 16) Für die Anmeldung wird die Benutzung de» nach stehenden Formulars empfohlen. 17) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe oder nicht, so wird derselbe gut thun, die An meldungsfrist nicht unbenutzt verstreichen zu lassen, wenn er sicher sein will, den auS der Nichtanmeldung eines versicherungS- pflichtigen Betriebe» sich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Hierbei bleibt ihm unbenommen, in dem Formulare, Spalte „Bemerkungen", die Gründe anzugeben, aus denen er die An- meldungspflichi bezweifelt. 18) Schließlich werden die betheiligten BetricbSunternehmer noch besonder- daraus aufmerksam gemacht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Anmeldung nicht bis zum 1. September 1887 erstatten, sie hierzu durch Geldstrafen im Betrage bis zu ein hundert Mark angehalten werden können. in Kaiser» kt 460 r Stein» itätSakt. 312 Schader 840 B.; Verein»« - b.; Bürger» lckenberg 48 G; 6 b.G.; Zwickau- Ruthen ftr 3010 Verein»» Name de« Unter nehmers (Firma). Gegen stand des Be triebe«») Art de« Be- triebeS**) Zahl der durch schnittlich be schäftigten ver sicherungspflich tigen Personen***) Bemer- kungens) 1. 2. 3. 4 6.
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