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Erzgebirgischer Volksfreund : 25.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186309254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18630925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18630925
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-25
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 25.09.1863
- Autor
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942 Kur-Pensionat für AugenkrankeinWerdau. Zn meinem feit S Jahren bestehenden KurPeufionate nehme ich nach vorgängiger Anfrage Au-ankranke anf, deren Leiden eine längere, «ach Befinden operative Behänd- lung erfordert. --- Sprechfinnden in Schwarzenberg im Rathhause Sonnabend, den LS. September, von S Vis S Uhr. (37S7-S8), vr meü. AugenaVzt ' auf bei Zwönitz/ Da» in voriger Woche angekündigte Concert vom Hartensteiner Müsikchor auf dem SLweizerhauS bei Zwönitz findet nächsten Sonntag, den 27. dieses Monats, Nachmittag» halb 4 Uhr, statt. Rach dem Concerte folgt »Lu,. - ' Ergebenst ladet hierzu ein Ddurlvtt« «IÜU«r. DieAusstellun« der zur Berloosung zum Besten der Kirche zu Crandorf bestimmten Prämien findet Dienstag, den 2S. September, von Mittag 1 Uhr bi» 5 Uhr, im Locale der Klöppelschule statt, wovon nach mehrfach ausgesprochenen Wünschen, Freunde milder Zwecke hiermit, in Kenntniß gesetzt werden. EntrLe ganz nach Belieben. Auch werden daselbst, so wie von heute ab in den Woh nungen der Unterzeichneten Loose » Stück 4 Ngr. verkauft. Marie, verehek. käst. Schubarth,) Gmilie Schubert, ) in Crandorf. Ida Frenzel, ) . , , , B e kanntmachung. Nachdem das Regulativ der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz von dem Königlichen Ministerium de» Innern bestätigt worden ist, nehmen wir hiermit, unter Bezugnahme auf 8- 25 der Verordnung vom 15. October 4861, die Aufbringung de» Aufwandes durch Beiträge der Gewerbtreibenden betreffend, Veranlassung, H. 30 de» gedachte» Regulative», sowie ein Ber zeichniß derjenigen Gewerbe, welche zu dem Aufwande der Handel»- und Gewerbekammer nicht beitragspflichtig find, zu veröffent lichen. § 30. „Die Kammer berechnet dem Königlichen Ministerium de» Innern ihre jährlichen Ausgaben. Der Bedarf wird, soweit er nicht aus Staatskasse gewährt wird, durch Zuschlag auf die Gewerbesteuer derjenigen selbstständigen Gewerbtreibenden, auf welche da» Gewerbegesetz Anwendung leidet, übrigens höchstens im Jahre einmal und zwar in Städten direct durch die Stadttäthe, auf dem flachen Hande aber durch Vermittelung der BezirkSsteuercinnehmer erhoben und an die Handels - und Ge werbekammer abgeliefert werden. Die Feststellung der von der Ablieferungssumme in Abzug zu bringenden Recepturgebühr erfolgt durch das Finanzministe num im Einverstäodmß mit dem Ministerium des Innern. , Di» Ausschreibung dieses Zuschlages geschieht von dem Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer durch öffentliche Bekanntmachung in der Leipziger Zeitung und in den Amtsblättern des KammerbezirkeS mindesten» vier Wochen vor dem Zahlungstermine. ' Von der Erhebung dieses Zuschläge» ist bei allen kleineren Gewerbtreibenden, deren Gewerbesteuer jährlich nicht volle zwei Thaler beträgt, abzusehen. Ebenso ist der Zuschlag bei allen Contribuenten nur nach den ganzen Thalern (unter Weglassung der Groschen) der Gewerbesteuersähe zu berechnen. Die Höhe de» Zuschläge» ist nach den Bedürfnissen der Kammer von derselben mit Genehmigung de» Ministeriums des Innern zu bestimmen. Die JahrcSrechnung ist, vor Abgabe an die Regierung, von 2 Mitgliedern der Kammer zu prüfen und gegenzuzeichnen." Verzeichnisi der mit Gewerbesteuer belegten Gewerbe, welche zu dem Aufwande der Handels- und Gewerbekammern nicht beitragspflichtig sind: AuS der 1. Unterabtheilung: Apotheker; Handel mit Arznetwaaren und Giften. Aus der 2. Unterabtheilung. Anlagen zu Gewinnung und ersten Vorrichtung von auf eignem Grund und Boden gewonnenen Naturproducten, mit welchem der Handel getrieben wird. — Landwirthschastliche Brauereien, Brennereien und Esfigfabriken. — Handel mit salinischen Produkten, welche dem landesherrlichen Salzverkaufsrecht unterliegen. ' AuS der 3. Unterabtheilung. Bergbau. Fabrikation künstlicher Mineralwässer. AuS der 7. Unterabtheilung. Die Segelschiffer auf der Elbe und Inhaber von Fahren an öffentlichen Flüssen. AuS der 8. Unterabtheilung. Eisenbahnen - und Dampfschifffahrt-Unternehmungen. AuS der S. Unterabtheilung. Pächter landwirthschaftlicher Grundstücke. Aus der 10. Unterabtheilung aus Tarif L. III. Gärtner, Handelsgärtner, Kammerjäger; Lotterte-Haupteollecteure, Lotterie-Untercollecteure, Schweineschneider. Für das Jahr 1863 ist von dem Königlichen Ministerium des Innern die Erhebung eines Zuschlages von 1 Ngr. von jedem Thaler der Gewerbesteuer (soweit nicht durch K. 30 des Regulatives und durch obige« Perzeichniß Ausnahmen stattfinden) für den Bezirk der Chemnitzer Handels- und Gewerbekammer genehmigt worden. Da das Hohe Finanzministerium die Erhebung dieser Beiträge zu den Bedürfnissen der Kammer übernommen hat, so wird solche- den Behelligten hiermit bekannt gemacht. Chemnitz, den 19. September 1663. st Das Präsidium der Handels- und Gewerbekanuner. In Stellvertretung: > > , Sikobert Albrecht Ruppert, <K. , Druck, Redäction und Verlag von C. M. Gärtner in Schneeberg und Schwarzenberg.
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