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Erzgebirgischer Volksfreund : 05.12.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186312050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18631205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18631205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1863
- Monat1863-12
- Tag1863-12-05
- Monat1863-12
- Jahr1863
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 05.12.1863
- Autor
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Erzgebtrgischer Volkssreund. Tage-Mkl Amtsblatt für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Schwarzellberg und Wildenfels; so wie für die Stadträthe Alle, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lößnitz, Neustädtel, Schwarzenberg, Wildenfels und Zwönitz. Sonnabend, den 5. December. Preis vierteljährlich 1b Ngr. — Jnseraten-Annabme für die am Abend erscheinende Nummer bi« Vormittag« >1 Uhr. (E-W Bekanntmachung den Mettengottesdienst betreffend. Nicht unerhebliche Störungen, welche vornehmlich in ven letzten Jahren bei Gelegenheit der an dem ersten Weihnachts feiertage herkömmlicher Maaßen abgehaltenen Früh- oder Christmetten sich zugetragen und vorauSsetzlich nicht nur die Thätig- keit der amtirenden Kirchendiener empfindlich beeinträchtigt, sondern auch die allgemeine Aufmerksamkeit und Andacht gestört und un terbrochen haben, legen den unterzeichneten Behörden zu dem Zwecke, um derartigen die der Würde gottesdienstlicher Versammlungen gebührende Achtung und Ordnung verletzenden, offenbar zum öffentlichen Aergerniß gereichenden Unfuge in Zukunft zu steuern, die Pflicht auf, allen Ernstes darauf hinzuweisen^iaß JedKayanflf wie immer, so auch bei dieser kirchlichen Feier vollkommene Ruhe zu beobachten und sich Alles dessen, was der Würde der gottesdienstlichen Handlung selbst nach den gewöhnlichen Begriffen von An stand und Sitte zuwiderläust, schlechterdings zu enthalten habe. -Tanz besonders gilt es hierbei aus kirchenpolizeilichen Rücksichten der Abstellung eines UebelstandeS, dem Verbote des MitführenS noch nicht schulfähiger Kinder, welche erfahrungsgemäß hauptsächlich zu den gerügten Störungen Anlaß gegeben haben. Allen Aeltern wird daher sothanes Verbot hiermir eingeschärft. Uebrigens hat ein Jeder bei Beginn des MettengotteSdiensteS und beziehendlich während desselben den ihm Seiten der ent sprechend instruirten Polizciorgane einschließlich der Kirchväter etwa zu ertheilenden Anordnungen unbedingt Folge zu leisten, auf diese Weise aber ernsteres Einschreiten zu vermeiden. Königliches Gerichtsamt und Stadtrach zu Johanngeorgenstadt, am 2. December 1863. In Jnterimsverwaltung: Schubert, Act. Clauß. Oeffentliche Bekanntmachung. In der Nacht vom 23. zum 24. November dieses Jahres sind aus einer am LeüterSbacher Wege stehenden Scheune mit- elS Einbruchs 4 Scheffel ungereinigtes Korn entwendet worden, was zur Ermittelung der Thäterschaft und Wiedererlangung des Gestohlenen andurch bekannt gemacht wird. Kirchberg, am 1. December 1863. Königliches Gerichtsamt daselbst. Zumpe. Tagesgefchichte. Eine neue französische Flugschrift, die gleichsam als Antwort auf die Kongreß-Ablehnung Englands angesehen wird, und an deren Abfassung Kaiser Napoleon selbst mit betheiligt sein soll, macht in diesem Augenblicke sehr viel von sich reden. Die „Köln. Zeit" bringt diese Flugschrift, die den Titel führt: „Der Kaiser Napoleon III. und der Kongreß" bereits vollständig in deutscher Uebersetzung. Die Flugschrift kündigt, im Fall oer Kongreß nicht zu Stande kommt, für nächstes Frühjahr den Krieg an. In dem Gewirr zweideutiger Phrasen, aus denen diese Schrift von An fang bis zu Ende besteht, sich zurecht zu finden und den Grund zu erkennen, warum Europa von dem Kaiserthume, „das der Frieden ist" mit Krieg überzogen werden soll, weil es nicht blindlings die Landkarte nach französischem Zuschnitt verändern lassen will, ist eine schwierige Aufgabe. Frankreich, sagt die Schrift, habe einem solchen Arrangement keine Opfer zu brin gen, ihm sei vielmehr 1815 Alles entrissen worden, und wenn von Seiten der Schweiz die Neutralisirung der französischen Grenzbeztrke neuerdings gefordert worden ist, so wird dieser An spruch schweigend übergangen. Dagegen würden diejenigen Staa ten, die aus Völkcrstämmen verschiedener Nationalität bestehen, also vornämlich Oesterreich und Rußland, am übelsten wegkom men, sei es bei einem Kongreß oder nach einem von Napoleon siegreich geführten Kriege. Was der Kongreß von 1815 ver säumt hat, die Völker nach Gruppen zu vertheilen, will der Kai ser der Franzosen nachholcn. Er will untersuchen, welche Völ kerschaften assimilirbar (zu deutsch etwa: vereinbar, verschmelz bar) sind und nach den mit dem Elsaß und Lothringen gemach, ten Erfahrungen wird er voraussichtlich zu dem Schlüsse kom men, daß die Deutschen für Frankreich assimilirbar find und mit einer «eiteren Portion derselben ein Versuch gemacht werden dürfe. Was dagegen in Oesterreich assimilirbar ist, will er sei ner Bestimmung vorbehalten. Es läßt sich bereits hcrausfüh- len, daß Venetien nicht in diese Kategorie gehört, und die stra tegische Wichtigkeit dieser Provinz kann nicht in Betracht gezo gen werden, da eS sich ja eben um Begründung des ewigen Friedens handelt, und Festungen mithin künftig nur ein Luxus artikel sind. Assimilirbar dürften die Donaufürstenthümer für Oesterreich erklärt werden, obgleich dort ebenfalls, wie in Ita lien, ein romanischer Volksstamm wohnt; doch auf die Logik kommt es eben nicht an! Uebrigens geht aus dem ganzen Inhalte des Schrtstchen» ziemlich deutlich hervor, daß dem Kongreß oder dem Krieg ein ganz bestimmter Napoleonischer Plan zum Grunde liegt, der nur in seinen Einzelheiten nicht voreilig verrathen werden soll, weil er den gegenwärtigen Besitzstand der meisten Staaten bedroht. Gutwillig wirb wohl Niemand zu den angesonnenen Opfern be reit sein und daher der Kongreß nicht zu Stande kommen. Ob aber Frankreich durch die htngeschleuderte Kriegsdrohung Deutsch land und Europa nicht rascher einigen wird, als dies durch einen Kongreß jemals geschehen könnte, wird sich bald genug zeigen. Deutschland. Oesterreich. Aus Wien, 30. Novbr., meldet der Ad ler: So wie es in der Bevölkerung immer lebhafter ringt, der Sympathie für . die Elbherzogthümer Ausdruck zu geben, so ist man auch in Abgeordnetenkreisen entschlossen, die Sache in die Hand zu nehmen, und die heutige Sitzung des Abgeordneten hauses lieferte bereits den Beweis dafür. Der Mangel eine- VereinS- und Versammlung-gesetzeS ist eS hauptsächlich, der öf- fentltcheü Kundgebungen hemmend in den Weg tritt. Deshalb richtete Abgeordneter vr Rechbauer an den Vorsitzenden des Au-schusseS für da« Verein-grsetz, Abgeordneten v. Mühlfeld, die Anfrage: . Welche Umstände es veranlqffen, daß dieser Aus schuß den Entwurf eines Vereins- und Versammlung-gesetzeS bisher noch nicht vor das Han» gebracht habe, und bemerkte:
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