Vorwort. Als ich 1911 den ersten Band des Lübbener Urkandenbuches berausgab, konnte ich die Hoffnung aussprechen, in etwa ztcei Jahren den nächsten Band im Manuskript abzuscldießen, so daß tiach normal erfolgter Drucklegung sein Erscheinen etiua im Jahre 1915 zu erwarten geicesen wäre. In der Tat lag im Jahre 1914 der Inhalt des gegenwärtigen Bandes, die ältesten Stadt rechnungen, so gut wie ganz und der TTrkundenteil etwa zu Zweidritteln abgeschlossen im Manu skript vor. Der Ausbruch des Weltkrieges zerschlug alle Annahmen und Bereclmungen. Infolge der Einberufung der jüngeren Beamten zum Heeresdienst wurde ich dienstlich weit stärker in Anspruch genommen und auch meine ganze dienstfreie Zeit war besetzt, da ich vom September 1914 bis August 1916 als freiwilliger Hilfsarbeiter im Nachweisebureau des Kgl. Sächsischen Kriegsministeriums tätig war. Im Anfang 1916 wagte ich den Versuch, unter Zurückstellung der Urkunden die Dntcklegung der Stadtrechnungen zu beginnen, doch meine Entsendung nach Polen, Litauen und Kurland im Auftrag des Kgl. Sachs. Gesamtministeriums und die damit zusammenhängenden Arbeiten unterbrachen 1916 monatelang den Fortgang dieser Arbeit, die auch in den folgenden Jahren durch mancherlei dienstliche, wirtschaftliche und innerpolitische Hemmnisse erschwert und zuletzt durch die umfangreiche und schwierige Bearbeitung des Registers geraume Zeit aufgehalten war. So ist das Jahr 1919 herangekommen. Ich beschränke mich für diesen Band auf die Stadtrechnungen und verwandte Quellen. Es leiten mich dabei gewisse allgemeine Gesichtspunkte: Die mit anderem mittelalterlichen urkundlichen Quellenstoff minder reich (als z. B. Guben und Luckau) bedachte Stadt Lübben ist, wie bei den Stadtbüchern, so auch bei den Stadtrechnungen in günstigerer Lage als andere lausitzische Städte, ihre Stadtrechnungen reichen weiter zurück als bei jenen; und wie die Ausgabe der Stadtbücher nach dem Urteile eines Fachmannes wie Rehme für geeignet erachtet wurde, als Vorbild für ähnliche Editionen zu dienen, so hoffe ich auch hier für künftige Piblikationen niederlausitzischer Stadtrechnungen im Rahmen des Niederlausitzer Urkundenbuchs gexcisse allgemeine Richtlinien ziehen zu können. Über die Regeln und Grundsätze, die für die Herausgabe bestimmend waren, habe ich mich in der Einleitung S. 60* folg, eingehend ausgesprochen. Zu danken habe ich bei diesem Bande außer dem Magistrat von Lübben und insbesondere Herrn Bürgermeister Kirsch, der mit weitgehender Geduld mir jahrelang die Stadtrechnungs bücher zur uneingeschränkten Benutzung überließ, meiner Frau als der stets willigen, treuen Helfo'in bei der schwierigen Korrektur.