Erzgebirgischer Volksfreund : 19.01.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186501199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18650119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18650119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1865
- Monat1865-01
- Tag1865-01-19
- Monat1865-01
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 19.01.1865
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(226 -30) für die Gericht-Lutter Grüuhain, Johanngeorgenstadt, GLwar-en-er» und Wildenfett; so»ie für die Vtadträche Aue, Elterlein, Grünham, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößiutz, Reustädtel, Schwär- Ave diejmigen, welche Vormundschaften Im hiesigen Amtsbezirke zu verwalten haben, werden Gerichtswegen andurch aufgefordert, die nach der allg. BormundschaftSordnung vom 10. Oktober 1782, XII. §. 1 und der Verordnung vom 9. Mai 1829 (G. S. v. I. 1829, S. 93) in Verbindung mit g. 2 der Verordnung vom 25. Februar 1860 (G.- undV.-Bl. v. I. 1860, S. 12) alljährlich zu erstattenden Anzeigen, welche sich auf die persönlichen Verhältnisse der Bevormundeten, mithin auf deren geistige und leibliche Pflege, sittlichen Zustand, Erziehung, Unterricht und dergl. mit zu erstrecken haben, binnen vier Woche« und Iä«g-en- bis znm LS. Februar L 8 SS schriftlich oder mündlich an das unterzeichnete GerichtSamt einzureichen, widrigenfalls sie nach Ablauf dieser Frist -er Er- i»«er«A auf ihre Kosten sich zu gewärtigen haben würden. Usenso habm die Vormünder, denen gleichzeitig eine Vermögensverwaltung übertragen ist, die in XVII. <. 1 der allgemeinen BormundschaftSordnung am Schluffe jeden Jahres vorgeschriebene RechnungSablage binnen gleicher Krist anher zu bavirken. Die zu den belegten Anzeigen erforderlichen Schemata haben die Vormünder an hiesiger GerichtSamtSerpeditionSstelle in Empfang zu nehmen« Johanngeorgenstadt, am 12. Januar 1865. DaS Ksuigl. Sächs. Gerichtsamt das I« JnterimSverwaltung: Heinrich S Ludert. zenberg, Wildenfels und AwSmtz. D-MleMa, Mi 1«. Januar. Jnseratm-Sluaah»« für »ie «» Atm» erscheine«»« Stummer bi« Bormittag» II Mr OrzgebtrOsther Votlssteund. l-W. MW Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Eisgang «erden folgende Anordnungen zur genauen Rachachtung bekannt gemacht: 1) ES sind zu Vermeidung von 10 Thaler Strafe ») alle Wehre dergestalt aufzueisen, daß der Wehrkamm ganz eisfrei und im ganzen Wehrteiche aufwärts «in Eanal von 1 dis 2 Eken Breite offen gemacht wird; b) alle Brücken, Stege, Einbaue und Uferbefestigungen vollständig vom Eise zu befreien und e) i» allen Flußstrecken, wo erfahrungsmäßig das Eis schwer zum Auf bruch kommt und leicht Schuhe entstehen, sogen. Kräften «ach Länge und Breite autzurisen. 2) Zu Vermeidung gleicher Straf« find die unter 1 bemerkten Eisungen offen zu halten, die Wehrteiche aber auch noch durch Querschläge in Entfernungen von 25 bis 30 Ellen aufzueisen und alle quer über die Flüsse gehenden Eisbahnen, bei Fähren u. f. w. aufzueisen. , 3) Alle oberen vorhandenen Wehraufsätze find zu Vermeidung von 20 Thlr. Strafe sofort zu beseitigen. 4) Bei eintretenden UnglückSfäüen, bei entstehenden Eisschutzen, denen übrigens durch die Vorkehrungen unter 1 und 2 möglichst vorgebeugt wird, ist durch vereintes Zusammenwirken der betreffenden Privaten und Commune» schleunige Hilfe zu schaffen und insbesondere darauf hinzuarbeiten, daß die Ursachen der Gefahr so schnell als möglich entfernt werden. 5) Den in einzelnen Fällen etwa sonst noch erfolgenden speciellen Anordnungen der im Bezirke sungirenden Wasserbau- Officianten ist von Jedermann unweigerlich Folge zu geben. Lößnitz, am 17. Januar 1865. Fürstlich Schönburgisches Justizamt Stein. Vollert. Rebel, vrev R«ttljührkich » «p - TageSgefchichte Die Politik, welche v. Bismarck verfolgt, ist, vte bekannt, von allen nichtpreußischeu Zeitungen fortwährend strengem und iautem Tadel au-gesetzt, wird von der großen Mehr zahl der deutschen Preßorgane streng und hart verurtheilt. Recht treffend und w<chr hat sich aber die „Franks. Postz." in den jüngsten Tagen gegen die preußische Politik der Gegenwart ausgesprochen, und wir verfehlen nicht diese haarscharf treffende Kritik der v. BiS- marLschen Politik unsern Lesern hier mitzutheilen. „Preußen", sagt die Franks. Postztg., „Preußen hat ein po litische« System zur Hand genommen, welche» mit der konservativen Politik, dem System eine» lange« Jahrhunderts, entschieden bricht und zu den Traditionen früherer großer Selbstherrscher zurückkehrt. Preußen soll äußerlich vergrößert werden. Die frühere Politik, welche de« Zollverein schuf, und die Ruhe Deutschland» aufrecht er hielt — da- System der Achtung fremden Rechte» und der freien Einigung mit den Bunde»genoffen ist al-veraltet aufgegeben worden. Nicht auf dem Wege moralischer Eroberungen, welche der Träger der Krone noch vor wenig Monaten al-.Programm seiner deutschen Politik verkündete, soll Preußen seine Herrschaft über die schwächer» Staaten erringe», sondern seine jetzigen Lenker wollen wirkliche Er oberungen, einen Zuwachs an Land und Leuten und zwar auf dem Wege physischer und moralischer Gewalt. An die Stelle der früheren ost kühlen Freundschaft soll entschiedener Kampf treten, statt der früheren Rücksichten rücksichtsloses energisches Borgehen nach dem Ziele zur Richtschnur werden. — Preußen steht vor einem inhaltschweren Abschnitt seiner Geschichte. — Durch das Betreten der Pfade einer Annexionspolitik wirst Preußen allen Machtelemente« den Fehdehandschuh hin, welche durch Sympathieen und Interessen auf die Fortdauer der bestehenden Ordnung angewiesen sind. In der Reihe dieser zahlreichen Gegner steht Oesterreich voran, da- Reich, welche- sich durch Festhalten am Recht zu seiner jetzigen Größe aufgeschwungen hat. Wa» hat ihm Preußen als Aeqirivalent z» bieten, wen» e« ihm anstnnt, mit dem uralte« Fundamentalsatz seiner ganze« Existenz und Machtstellung zu brechen» — AIS zweite« Gegner fordert die Politik des Herm v. DiSmarck die Mittel- und Kleinstaaten heraus. Deutschlands Fürstenhäuser kann man zwar durch die Uebermacht der Bajonette zur Abdankung zwinge^ nicht aber zur freiwillige» Medtatistmng überreden. Ma« glaubt in ganz Preußen auf die Zustimmung der Bevölkerungen rechnen zu können und wird sich bald überzeugen, daß befangen» oder gar bestochene Zettuuüssiimmen nicht die Stimmen des Kern» ..
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