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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454407Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454407Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454407Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf Seiten 162/163; die Seiten 205 bis 208 fehlen im Original;
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten, Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten, Fragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 8
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 47
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 58
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 86
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 114
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 124
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 132
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 132
- ArtikelWie reparirt und repassirt man am besten in sicherer und ... 132
- ArtikelDie Tragweite des neuen Gebrauchsmusterschutzes gegenüber dem ... 133
- ArtikelQuittung 134
- ArtikelAusschluss 135
- ArtikelEtablirungen 135
- Artikel2. Bezirkstag der Provinz Brandenburg, am Sonntag, d. 4. ... 135
- Artikel2. Bezirkstag der Uhrmachergehilfen der Provinz Hannover, ... 135
- ArtikelAdress-Tafel des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 136
- ArtikelAlphabetisches Verzeichniss der Mitglieder des Verbandes 137
- ArtikelVergnügungs-Anzeigen 138
- ArtikelVereins-Nachrichten 138
- ArtikelVerzeichnis der Verbands-Mitglieder 140
- ArtikelBriefkasten des Schriftamts 140
- ArtikelFragekasten, Antworten 140
- ArtikelFragekasten, Fragen 141
- ArtikelVerschiedenes 141
- ArtikelLitteratur 143
- ArtikelNachrichten über Patente und Gebrauchsmuster 143
- ArtikelStellensuchende Gehilfen 143
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 144
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 152
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 160
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 193
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 203
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 216
- BandBand 5.1892 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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141. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. No. 16. gleichzeitig merken lässt, wenn das Werk lose sitzt. Ein Uhr macher, der diese Gewandtheit nicht besitzt, ist — wie man zu sagen pflegt — hölzern! — Antwort auf Frage 152. (Alabasterkitt.) Man benutzt hierzu den sogenannten Glaskitt, welcher in jeder Fourniturenhandlung zu haben ist, vermischt die davon zu gebrauchende Menge mit ala- basterstaub und bestreicht dann damit die Bruchstellen. Damit beide Stücke fest aufeinander gefügt werden, verschnürt man sie, bis der Kitt trocken geworden ist, mit einem Binnfaden. Den Alabasterstaub gewinnt man dureh Schaben an einem Stück Alabaster. Ein anderes Mittel besteht darin, dass man Alaun schmilzt und zwar in einem Gefäss, welches der Grösse der Bruchstelle entspricht. Sobald das Alaun geschmolzen ist, taucht man die beiden Stücke hinein, sodass nur die Bruchstellen damit befeuchtet werden und fügt sie schnoll zusammen. Das Alaun erkaltet sehr bald, darum ist eine schnelle Handhabung hierbei nothwendig. Bei richtiger Behandlung ist von dem Bruche nichts mehr zu sehen. Sollte beim Zusammenfügen etwas Alaun hervorgetreten sein, so feilt man es weg und wird sodann die Stelle geschliffen u. polirt. Antwort auf Frage 154. (Darf die Elipse geölt werden?) Nein, die Elipse darf nicht geölt werden. Das Urtheil, ob dieselbe etwas gefettet werden darf, ist unter Fachmännern ein getheiltes — während der eine Theil entschieden hiervon abräth, befürwortet der andere Theil das Fetten der Elipse, resp. der beiden Gabelflächen und zwar vermittelst eines zugespitzten Putzholzes in Oel getränkt, womit die beiden Gabelflächen bestrichen werden, sodass nur ein ganz schwacher Oelhauch auf denselben sich bildet. Wir gehören zu den Ersteren und halten nach eigenen Erfahrungen auch das Fetten für überflüssig. Antwort auf Frage 156. (Preis einer Glashütter Unruhe). Es wäre das Einfachste gewesen, der Fragesteller hätte sich direct an den Unruhefabrikanten Herrn Carl Kohl in Glashütte i. S. gewandt, welcher alleiniger Verfertiger der betr. Unruhen ist. (Ja, wenn die Firma ihm bekannt gewesen wäre!! Eine Unruhe für 42er Herrenuhren kostet mit Goldschrauben 5—5,50 und mit Messingschrauben etwa 3 Mark. Ueberhaupt wird eine solche Unruhe am besten direct von dem Fabrikanten zu beziehen sein. M. B. Fragekasten. Fragen. Frage 161. Lässt sich ein Boley’sches Schwungrad zu einem Triumph-Drehstuhl verwenden, ohne bei der Arbeit etwa unbequem zu werden? Oder hat sich die Anordnung des einen Werkzeuges dem ändern als nicht zweckentsprechend erwiesen? Frage 162. Wo erhält man die Bügelfräsen, welche mit dem Drehbogen in Bewegung gesetzt werden, während der Bügel selbst im Schraubstock oder der Flachzange festgehalten wird ? Die Zapfen sollen dabei zugleich gleich lang werden. In verschiedenen Fournituren-Handlungen wurde vergeblich darnach gefragt. Alle an deren Werkzeuge sind wohl theils nicht praktisch, theils für den Gehilfen zu theuer. Frage 163. Bei einem amerik. Parallel-Schraubstock ist bei einer Backe an der Seite ein Stück ausgebrochen. Auswechselbar sind dieselben nicht. Was lässt sich dabei thun und wer über nimmt die Arbeit? Frage 164. Ist es einem der Herren Collegen bekannt, wie die kleinen Gravir- bezw. Punktirmaschinchon (wie man sie oft auf Jahrmärkten sieht) eingerichtet sind? Dieselben haben die Form eines (Feder-) Halters und geben vermittelst einer durchgehenden Stahlwelle ziemlich kräftige Schläge bezw. Senkungen auf den zu punktirenden Gegenstand. Versuche vermittelst Elektromagneten haben kein günstiges Resultat ergeben. Für gefl. Auskunft bezw. Beschreibung besagter Maschinen würde sehr dankbar sein. Frage 165. Wann wurden die ersten Remontoirs verfertigt ? Frage 166. Wann wurde die Chronometerhemmung erfunden? Frage 167. Ist ein Kollege im Besitz einer antiken Taschen- odei Stutzuhr mit Kalender, welche er verkaufen will? Beschreibung nebst Preis erwünscht. Verschiedenes. Internationale Ausstellung der Uhrenindustrie. Für den Sommer 1893 ist in Stuttgart eine internationale Ausstellung der Uhrenindustrie geplant; der württem- bergisclie Kunstgewerbeverein steht an der Spitze des Unternehmens. Die Stadtgemeinde hat die städtische Gewerbehalle für die Ausstellung zur Verfügung gestellt. Die Ausstellung soll zehn Wochen, von Mitte Mai bis Ende Juli, dauern. Magnesiumlampe. Eine äusserst practische Mag nesiumlampe ist kürzlich Emil Wenig in Berlin patentirt worden. Die eigenthümliche Construction dieser Lampe ermöglicht die Erzeugung von Licht, das für die ver schiedensten Zwecke verwandt werden kann, z. B. zum Photographiren, für Signalzwecke, für Theaterbe leuchtungen u. s. w. Mit der Lampe können, wie das Patent- und technische Bureau von Richard Lüders in Görlitz erfährt, sowohl blitzartige Lichtblicke als auch constante Lichterscheinungen erzeugt werden, und zwar besitzt das so erhaltene Licht eine viel stärkere Leucht kraft als das auf etectrischem Wege hergestellte. Die Lampe dürfte sich besonders für Signalapparate zum Geben von Lichtsignalen an Bord von Schiffen und auf Küstenstationen eignen. In Folge ihrer grossen Leucht kraft und der damit verbundenen Verlässlichkeit auch selbst bei Nebel genügend weit sichtbar zu sein, dürfte sie einen guten Ersatz für die jetzt gebräuchlichen, weniger verlässlichen Nebelhörner oder Nebelsirenen ab geben. Das Licht der Lampe, d. h. das leuchtende Agens wird lediglich durch Magnesium ohne irgend welchen Zusatz von Explosivstoffen geliefert. Uhrenschutzgehäuse aus Celluloid. Diese Art Schutzgehäuse, welche ohne Charnier aus zwei über einandergehenden Kapseln bestehen, haben eine sehr ge fällige Form und dürften sich schnell einbürgern. Das lästige Oeffnen bei den bisherigen Kapseln fällt hier ganz fort, indem die Celluloidkapseln eine klare Durch sicht gestatten. Ein weiterer Vortheil ist die grosse Elasticität des Celluloid, wodurch die Uhr geschützt wird. Die Gehäuse sind dünn und durchaus zierlich gearbeitet, sie werden entweder von beiden Seiten durchsichtig aus Celluloid hergestellt oder auch nur die vordere Seite, die das Zifferblatt bedeckt, während die Rückseite in Elfenbein oder Schildpattimitation herge stellt wird. Ueber den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren. Wiederholt laut gewordene Klagen über betrügerische Manipulationen seitens unreeller Händler beim Verkauf von goldenen und silbernen Gegenständen veranlassen uns, unsere Leser auf das Reichsgesetz vom 16. Juli 1884, betreffend den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren, hinzuweisen, welches Jedermann einen wirksamen Schutz gegen Uebervortheilungen beim Einkauf derartiger Sachen gewährt. Da dieses Gesetz keinerlei Controlle durch Behörden resp. Beamte kennt, diese Controlle vielmehr ausschliesslich den Käufern überlässt, so ist es um so nothwendiger, die einzelnen Bestimmungen desselben zur allgemeinen Kenntniss zu bringen, als gerade durch Unkenntniss derselben der Ausbeutung des Publikums durch gewissenlose Händler Vorschub geleistet wird. Die Fachvereine sollten in dieser Hin sicht zur Aufklärung des Publikums mehr beitragen, als wie das bisher geschehen und zwar durch ab und zu sich wiederholende belehrende Artikel in den am Platze eines Vereins erscheinenden Tagesblättern. In den meisten Fällen werden derartige Artikel gern und kostenfrei aufgenommen und muss es deshalb befremden, dass von diesem Mittel — um das Publikum auf so mannigfaltigin unserem Gewerbe vorkommenden Schwindel aufmerksam zu machen — so äusserst selten Gebrauch gemacht wird und man sich nur auf die Wirkung des vielfach mit derartigen Aufklärungen bedruckten Ein wickelpapiers verlässt. Die für Jedermann wissenswerthen Stellen aus dem Gesetz sollen nachstehend angeführt werden. § 51 des Gesetzes gestattet die Anfertigung und den Verkauf von Gold- und Silberwaaren in jedem Feingehalt, während die §§ 2 und folgende bestimmen, dass die Angabe des Feingehalts nachstehenden Beschränkungen unterworfen ist: Es werden unterschieden Geräthe und Schmuck sachen. Auf Geräthen muss neben dem Metallzeichen, für Gold: Sonne und Krone, für Silber: Halbmond und Krone, der Feingehalt in Tausendtheilen und die Firma resp. Schutzmarke des Fabrikanten durch Stempel zeichen angegeben sein, während auf Schmucksachen nur der Feingehalt und die Firma resp. Schutzmarke vorhanden sein darf. Unter Geräthen sind alle die jenigen Gegenstände zu verstehen, welche zum prac-
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