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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454407Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454407Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454407Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf Seiten 162/163; die Seiten 205 bis 208 fehlen im Original;
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten, Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 8
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 47
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 58
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 86
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 114
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 124
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 132
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 144
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 152
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 160
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 171
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 171
- ArtikelDie Reparatur einer Cylinder-Uhr 172
- ArtikelDer neue Gebrauchsmusterschutz, seine Erlangung u. Wirkung ... 173
- ArtikelBekanntmachung 174
- ArtikelAufruf 174
- ArtikelEtablirungen 174
- ArtikelAusschluss 174
- ArtikelErster Bezirkstag des Bezirks-Vereins Dresden Sonntag, den 30. ... 174
- ArtikelAlphabetisches Verzeichniss der Mitglieder des Verbandes 175
- ArtikelVerzeichnis der Verbands-Mitglieder 176
- ArtikelVergnügungs-Anzeigen 176
- ArtikelVereins-Nachrichten 176
- ArtikelAdress-Tafel des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 178
- ArtikelVereins-Nachrichten 179
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFragekasten, Antworten 179
- ArtikelFragekasten, Fragen 180
- ArtikelPatent-Liste 180
- ArtikelBriefkasten des Schriftamts 180
- ArtikelAnzeigen 180
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 193
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 203
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 216
- BandBand 5.1892 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. ‘20. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. 179. Vereins-Nachrichten. Zürich. Am 6. ds. Mts. wurde am hiesigen Platze ein Verein gegründet, was wir hiermit allen Collegen des Verbandes zur gefl. Kenntniss bringen. Die erfreuliche Thatsache, dass der Verband der deutschen Gehilfenschaft sich auch im Ausland immer mehr verbreitet, wird hoffentlich dazu beitragen, dass hier ein jeder College bestrebt sein wird, dem jungen Verein mehr Collegen zu zuführen und den Verband nach Kräften zu unterstützen. In den Vorstand wurden folgende Collegen gewählt: Th. Martens, Vorsitzender. Aug. Petschel, Schriftführer. Arno Steger, Kassirer. Alle Correspondenzen für den Verein sind an den Unter zeichneten zu richten. I. A.: Aug. Petschel, Schriftführer, Untere Zäune 15, I. Beuthen. In der am 2. ds. Mts. stattgefundenen Generalver sammlung wurden folgende Collegen in den Vorstand gewählt: Otto Katt, Vorsitzender. Carl Muckelberg, Schriftführer. Fritsch, Kassirer. Sämmtliche Correspondenzen sind an den Unterzeichneten zu richten. I. A.: Muckelberg, Gleiwitzerstr. 7. Verschiedenes. Betrug. Am 19. August ds. Js. erschwindelte in einem Karlsruher Juwelier-Geschäft ein in der Uniform eines preussischen Assistenzarztes II. Klasse auftretender Unbekannter (26 bis 28 Jahre alt, übermittelgross, schlank, länglich blasses Gesicht, dunkle Haare, kleines in die Höhe gestrichenes, dunkles Schnurrbärtchen) 12 Brillant ringe im Werthe von 4616 Mk. Derselbe stellte sich als Dr. Ludern ann aus Bruchsal vor, und ersuchte eine Auswahl schöner Brillantringe im Werthe von 300 bis 400 Mark nur reine, feurige Steine, im Aufträge seines Freundes Dr. Bergmann, Bruchsal, Bahnhofstr. 2, an diese Adresse zu senden. Da die Sendung durch die Post befördert wurde und das gewandte Auftreten des Bestellers absolut keinen Verdacht aufkommen liess, nahm der betr. Juwelier keinen Anstand, die Sendung abzuschicken. Als nach ca. 5 Tagen keine Nachricht resp. Rücksendung erfolgt war, wurde um die Retour- nirung ersucht und bald darauf constatirt, dass der Dr. Bergmann, Bruchsal, im Hotel Keller in der Nacht vom 19. zum 20. logirt hat und den Werthbrief, declarirt in Höhe von 3000 Mk., am 20. August früh in Empfang genommen hat und im Laufe des Vormittags weiter gereist ist. Dr. Ludemann und Dr. Bergemann sind eine Person. Da der Postbeamte, welcher den Brief austrug, obwohl der Empfänger keine Legitimations papiere vorweisen, noch sich auf irgend eine Weise als Dr. Bergmann legitimiren konnte, durch die Uniform getäuscht und nachdem der Wirth unterschrieben hatte, den Brief ablieferte, ist ein Antrag um Ersatz der de- clarirten Summe an die Oberpostdirection gestellt worden. Der Bescheid über Anerkennung der Forderung steht zur Zeit noch aus. Holländische Schwindelfirmen. Wie der Schweizer Consul in Rotterdam, Herr F. Koch, in seinem Berichte über das Jahr 1891 mittheilt, ist es auch im abgelaufenen Jahre wieder verschiedene Male vor gekommen, dass von schweizerischen Geschäftshäusern auf Bestellung hin und ohne vorherige Einholung der nöthigen Informationen Waaren an holländische Firmen, welche unter die sogenannte „schwarze Bande“ gehören, verabfogt wurden, und so die Absender um ihr Geld gekommen sind. Es ist durchaus angezeigt, dass nie Waaren nach Holland gesandt werden, die nicht bei Bestellung baar bezahlt oder durch gutes Wechselpapier gedeckt sind, oder dass man wenigstens vorher zu verlässige Informationen, sei es bei anerkannt guten Bureaus, bei Geschäftsfreunden oder beim Schweizer Consulat eingeholt hat, Fahrrichtungs- und Minutenanzeiger. Das Patent Nr. 63414 von W. Hoffmann in Berlin behandelt einen Fahrrichtungs- und Minutenanzeiger für Bahnhöfe. Durch electrische Verbindung mit dem Stationsbureau wird 10 Minuten vor Abgang eines Zuges eine Tafel, welche das Ziel des Zuges angiebt, vor eine Schauöffnung des Uhrgehäuses gebracht. Gleichzeitig wird mit dem Uhr werk eine Zahlentrommel in Verbindung gesetzt, welche nacheinander die bis zum Abgang des Zuges noch feh lenden Minuten angiebt. Fragekasten. Antworten. 3. Antwort auf Frage 180. Es sind mir zwei Methoden des Polirens der Minutenradszapfen bekannt, und zwar das Poliren mittelst Feile aut einem am Drehstuhl angebrachten Zapfenlager und die Schleif- und Polireinrichtung mittelst Scheiben im Eingriff zirkel. Stelle ich die beiden Methoden zum Vergleich, so kann ich nur für die letztere Vorzüge finden. Diese bestehen vor Allem darin, dass die Zapfen durchans cylindrisch und deren Ansätze genau flach werden, während dieses beim Poliren mittelst Polir- stahl nur annähernd erreicht werden kann und von der Sicherheit des Arbeiters im Führen der Feile abhängt. Ein weiterer Vorzug besteht in der Zeitersparniss, die beim Poliren mittelst Scheiben erzielt wird, im Besonderen, wenn es sich um stark eingeschliffene Zapfen handelt. Zu Gunsten derselben Einrichtung kommt als wichtiger Factor noch hinzu, dass das Poliren mittelst Roth einen weit höheren Grad von Politur ermöglicht, als das Poliren mit der Zapfenpolirfeile. Zur Herstellung des Werkzeugs übergehend, bedarf es zuerst eines Eingriffszirkels gewöhnlicher Grösse. Es ist nicht rathsam, hierzu den zum Einstellen von Eingriffen, überhaupt zu feineren Arbeiten gebrauchten Zirkel zu verwenden, da unter der oftmaligen Benutzung zum Poliren die Lochkörner der Brochen und auch die Genauigkeit des Zirkels leiden könnten. Muss aus irgend einem Grunde von der Anschaffung eines zweiten Zirkels abgesehen werden, so sollte man nie versäumen, sich vier neue Brochen mit Lochkörnern anzufertigen und diese beim Gebrauch der Polir-Ein- richtung benutzen. An den Fuss des Zirkels schraubt man einen flachen Messingstab, an dem der Zirkel im Schraubstock befestigt wird. Des Weiteren bedarf man zweier runder Scheiben, von denen die eine aus Eisen, die andere aus Composition besteht. Beide Scheiben haben einen Durchmesser von etwa 25 mm. und eine Stärke von 1—1,5 mm. Diese Scheiben treibt man auf mit gehärteten Spitzkörnern versehene Wellen, die ungefähr 20 mm. lang^ und 3—4 mm. dick sind. Es ist erforderlich, dass die Scheiben durchaus fest auf den Wellen sitzen, so dass ein Lösen' ausgeschlossen ist. Da ein genaues Flach- und Rundlaufen der Scheiben nöthig, so müssen dieselben nach dem Festschlagen nach gedreht werden. Auf das eine Ende jeder Welle treibt man dann noch eine Schnurrolle. — Die Benutzung der Einrichtung ist eine einfache. Man sucht sich einen Drehstift, auf den das Minuten radstrieb festgedrückt werden kann. In diesem Zustande spannt man den Drehstift, nachdem die Rolle mit einem Drehbogen ver sehen, zwischen die beiden hinteren Brochen. Es ist beim Poliren eine ständige Seitwärtsbewegung des Triebzapfens nöthig. Um dieses zu ermöglichen, spannt man über die äusseren Spitzen der beiden Brochen eine aus 1 mm. starken Messingdraht gebogene Feder, deren Kraft, genügen muss, bei gelösten Schrauben den Drehstift fest zwischen den Lochkörnern zu halten. Ist der zu berichtigende Zapfen stark eingelaufen, so befestigt man zwischen den beiden vorderen Brocken die mit der Eisenscheibe zum Schleifen ver sehene Welle, an deren Schnurrolle ebenfalls ein Drehbogen ange bracht ist. In der Regel wird es genügen, den Zapfen nur mit Hilfe der Compositionsscheibe zu poliren. Man schraubt die Backen des Eingriffszirkels so weit auseinander, dass der äussere Umfang der Scheibe den zu bearbeitenden Zapfen leicht berührt. Nachdem dann der Scheibenumfang mit Roth versehen und die vier sich drehenden Spitzkörner geölt sind, bringt man mittelst der aufgespannten Drehbogen die Welle und den Drehstift der artig in Bewegung, dass Scheibenumfang und der zu polirende Zapfen an ihrer ±serührungsstelle in entgegengesetzter Richtung laufen. Gleichzeitig mit dieser drehenden Bewegung des Triebes ist, wie schon gesagt, eine stetige Seitwärtsbew r egung desselben nöthig, um nicht eine strichige Politur zu erzielen. Antwort auf Frage 184. (Lohneinhaltungen.) Lohneinhaltungen sind den Gewerbeunternehmern nur dann gestattet, wenn es sich um Sicherung des Ersatzes eines ihnen aus der widerrechtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses erwachsenden Schadens oder einer für diesen Fall verabredeten (in der Fabrikordnung ange gebenen) Strafe handelt. Diese Lohneinhaltungen dürfen aber bei den einzelnen Lohnzahlungen ein Viertel des fälligen Lohnes, im Gesammtbetrage den Betrag eines durchschnittlichen Wochenlohnes, nicht übersteigen. (Gew.-Ordn. § 119 a.) Der vorstehende Fall, der einzigste, bei welchem eine Lohn einhaltung gesetzlich gestattet ist, liegt hier nicht vor und kommt demgemäss also auch nicht in Betracht. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist ordnungsgemäss
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