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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 3.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454459Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454459Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454459Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 3, 4, 11, 12 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schul-Ordnung für die deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 3.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. März 1879) 37
- AusgabeNr. 6 (15. März 1879) 47
- AusgabeNr. 7 (1. April 1879) 57
- AusgabeNr. 8 (15. April 1879) 67
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1879) 77
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1879) 87
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1879) 97
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1879) 107
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1879) 117
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1879) 127
- AusgabeNr. 15 (1. August 1879) 137
- AusgabeNr. 16 (15. August 1879) 147
- AusgabeNr. 17 (1. September 1879) 157
- AusgabeNr. 18 (16. September 1879) 167
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1879) 177
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1879) 187
- AusgabeNr. 21 (1. November 1879) 195
- AusgabeNr. 22 (15. November 1879) 203
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1879) 211
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1879) 219
- BandBand 3.1879 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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IssniloQi'Frtis: pro 4 gespaltene Petit-Zeile 25 Pfg. Arbeitsmarkt: 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., Markgrafcnstr. 48 zu richten. Juert/m kesseh Abanaemeats-Preis: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Rm. 1,50; im Auslande und für Kreuzbandsendung Rm. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. r Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäckel, Berlin. W., Markgrafen-Strasse 48. III. Jahrgang. * Berlin, den 1. December 1879. ■Sfr No. 23. Bekanntmachung. Zur Förderung der Schulgebäudefrage ist von Seiten des Oherlausitzer- Verbandes und des Vereins „Meissner Hochland“ bei dem König], sächsischen Staatsministerium eine Petition eingereicht worden, wofür wir den verehrlichen Vereinen und insbesondere Herrn Collegen Reissmann in Kamenz, den Dank des Central-Verbandes aussprechen. Es ist Aussicht vorhanden, dass wir über den Erfolg gedachter Petition schon in einer der nächsten Nummern Weiteres mitzutheilen in der Lage sind, und werden wir dann gleichzeitig unsere Entschliessungen zur Kenntniss bringen, auf welche Weise eine thätige Mitwirkung des Central - Verbandes zur Errichtung eines eigenen Schulgebäudes zu er möglichen wäre. Der Central-Verbands-Vorstand. gez. ß. Stäckel. Schul ■ Ordnung für die deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte. Abschnitt I. Einleitende Bestimmungen. 1. Die deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte ist von dem Central- verbande der deutschen Uhrmacher gegründet und am 1. Mai 1878 er öffnet worden. 2. Zweck derselben ist, junge Leute, die sich der Uhrmacherkunst zuwenden wollen oder zugewandt haben, praktisch und theoretisch tüch tig auszubilden. 3. Die Leitung der Schule geschieht im Namen des Centralverban des der deutschen Uhrmacher durch einen Aufsichtsrath. Am Ende des Schuljahres übersendet dieser dem Centralvorstande einen ausführlichen Bericht über den Gang der Schule nebst Rechnungsabschluss. 4. Die Kosten der Schule werden bestritten aus: a) den Schulgeldern, b) dem Erlös der Arbeiten der Schüler. c) einem Zuschüsse der Königl. Sächs. Staatsregierung, d) den Beiträgen der Verbände der deutschen Uhrmacher, e) Geschenken und etwaigen anderen Einnahmen. Abschnitt II. Organische Bestimmungen. 5. Der Aufsichtsrath besteht aus 9 Mitgliedern. Diese haben das Recht der Zuwahl noch weiterer Mitglieder und wählen unter sich ihren Vorsitzenden. Der Director gehört dem Aufsichtsrathe mit Sitz und Stimme an. 6. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes scheiden mit dem Schlüsse des Schuljahres je 3, Anfangs durch’s Loos, später aber durch regel mässige Reihenfolge aus. Die Neuwahlen geschehen durch den Aufsichts rath und den Stadtrath von Glashütte in vereinigter Sitzung nach ab soluter Stimmenmehrheit. Inzwischen vorkommende Abgänge sind vom Aufsichtsrathe durch Zuwahl zu ergänzen. 7. Der Aufsichtsrath hat die Verträge mit den von der Schule zu be soldenden Lehrern zu vereinbaren, dieselben zu wählen und zu entlassen, sowie in allen in den §§ 9, 13, 22—25, 31, 32, 44, 50 erwähnten Fällen endgültig zu entscheiden. 8. Zur Aufnahme in die Schule können sich nur solche junge Leute melden, die mindestens den Bildungsgrad der ersten Klasse einer guten Volksschule besitzen. Solche, welche noch nicht 2 Jahre praktisch gearbeitet haben, müssen sich durch Vertrag verpflichten, mindestens 3 Jahre in der Schule zu verbleiben. 9. Das Schulgeld beträgt für jedes Jahr 120 Mark; für Söhne und Ausgelernte von Verbandsmitgliedern 100 Mark. Dasselbe kann nach Befinden des Aufsichtsrathes für Schüler von vorzüglichen praktischen Leistungen, von tadellosem Fleiss und sittlichem Verhalten ermässigt, selbst ganz erlassen werden. Das Schulgeld ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten. 10. Jeder Schüler hat das sogenannte kleine Werkzeug, einschliess lich des Schraubstocks und der Arbeitslampe, mitzubringen oder hier an zuschaffen. 11. Die von den Schülern gefertigten Arbeiten gehören der Schule. 12. Ausser den eigentlichen Schülern können auch noch Gäste zu gelassen werden, d. h. solche Schüler, die nicht den ganzen Schulkursus, sondern nur gewisse einzelne Unterrichtszweige durchmachen wollen. 13. Schüler, welche augenscheinlich unfähig sind, oder welche in Bezug auf Fleiss oder sittliches Verhalten zu ernsten Klagen Anlass geben, können nach erfolgter Verwarnung auf Antrag des Directors durch den Aufsichtsrath aus der Schule entlassen werden. 14. Die Beschäftigung der Schüler in praktischen Arbeiten erstreckt sich auf folgende Gegenstände: Vervollständigung des eignen Werkzeugs, Anfertigung von Modellen verschiedener Hemmungen und von Apparaten zur Erklärung verschiede ner mechanischen Vorgänge in der Uhrmacherei, Partie-Arbeiten im Zu sammenhänge mit der hiesigen Fabrication, Reparaturen, Anfertigung von astronomischen Pendeluhren und Seechronometern, genaues Reguliren und Beobachten, selbstständiges Konstruiren und Berechnen von Mechanismen. 15. Der wissenschaftliche Unterricht umfasst vorläufig folgende Fächer:
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