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Sächsische Dorfzeitung : 23.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-189902230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18990223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18990223
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1899
- Monat1899-02
- Tag1899-02-23
- Monat1899-02
- Jahr1899
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 23.02.1899
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Uxptd. u. Nedattion Dre»deu - Xeuftadt I. Meißner Vafie -» DK Zeitung erschedU Tteufta«, Pannerft«« mrd -»nnadend sr^h. At»»ne«e«t»- Prei». Perkljiihrl. M. 1M Zu beziehen durch die kaiserlichen Post- «lstalten und durch unsere Boten. Bei freier Lieferung chS HauS erhebt die Post noch eine Ge bühr von 25 Pj. iichWse DursMmig <Lin unterhaltendes Blatt für den Bürger und Sandmann. Amtsblatt für die kgl. Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt, für die Ortschaften des kgl. Amtsgerichts Dresden, sowie für die kgl. Forstrentämter Dresden, Tharandt und Moritzburg. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Kerrmann Müller in Dresden. Inserate werden bi. Montag, Mittwoch u. FreNog Mittag angenommen und kosten: die l spalt. Zeile 15 Pf. Unter Eingesandt: 30 Pf. Inserate», Annavmeftele«: Die -lrnoldifche Buchhandlung, Invalidendank, Haasenstein Bögler, Rudolf Moste, G. L. Daub« « Eo. in Dresden, Leipzig, Frankfurt a/M., N. Lohl, KefselSdors u. s. w. Mr. 23. Donnerstag, dm 23. Ieöruar 1899. 61. Jahrgang. Für den Monat Marz nehmen Bestellungen auf di« „Sächsische Dorf« zeitnng" alle kaiserlichen Poftavstalten und Post- lxpedttioven, sowie auch alle Lanvbriesträger gegen Vorausbezahlung von 50 Psg. entgegen. Kie Geschäftsstelle der „Sächsischen Dorfjeitung". Politische Wellschau. Deutsche- -keied. Der Reichstag erledigte am Montag zunächst Wahlprüfungen und berteth so dann den Gesetzentwurf wegen Ersetzung deS VoreideS durch den Nacheid und wegen Be^ strasung falscher uneidltcher Aussagen. Im Großen und Ganzen war die Aufnahme der Vorlage eine günstige, intbesond-re bezüglich der Haupt bestimmung, die den Voreid durch den Nachetd ersehen will. Dagegen fand der Vorschlag der Regierungs vorlage, daß eine Maffenvereidigung statthaft sein solle, ebenso wie die Bestimmung, daß der Gerichtshof, wenn er einstimmig einen Zeugen für unglaubwürdig hält, die Nlchtveretdigung beschließen kann, eine sehr geteilte Ausnahme. Gleich der erste Redner, Abg. Rtntelen vom Lentrum, beantragte die Ueberweisung der Vorlage an die sechste Kommission, welche sich be reits mit Justizgesetzen zu beschäftigen hat. Äbg. Ealisch (kons), der verschiedentlich Anträge über die Einführung des NacheideS genellt hatte, erklärte, der KommisstonSberathung nicht widersprechen zu wollen, wenn er auch die en dloa-Annahme deS Entwurfes vorgezogen hätte. Dagegen sprach sich Abg. Basser mann (ntl.), obgleich er persönlich den Nacheid, ebenso wie seine Freunde, dem Voreide vorzi.ht, gegen eine besondere Regelung der Frage durch dieses Gesetz aus, weil eS die Einführung der Berufung verzögere. Staatssekretär vr. Nieberding gab zu, daß die Frage der Berufung wichtiger sei als die vorliegende, führte aber eine Reihe von Gründen an, welche die Regierungen veranlaßt haben, die in Rede stehende Angelegenheit schon jetzt zu regeln. Die Regierung erstrebt eine gleiche Behandlung in der Militär- und Civilstrasproceßordnung, will der Diskusston über die Werlhschätzung deS Eides ein Ende machen und den Wünschen deS Reichstages entgegen kommen. Gegen die Bestimmung über die Nichtvereidigung eines vom Gericht sür unglaubwürdig gehaltenen Zeugen wandten sich der Abg. Kirsch (Lentrum) sowohl wie der Abg. Müll er-Schaumburg (freif. >Vp), der auch die „Parteieide" einer Erörterung unterzog, die wie auf dem Schachbrett hin- und hergeschoben würden, der sich ferner entschieden gegen den Zeugnißzwang sür die Redakteure und endlich für die Berathung der Vorlage in einer besonderen Kommission au-sprach. Gegen die Bestimmung über die Nichlvereidigung eine- vom Gericht sür unglaubwürdig angesehenen Zeugen wandten sich sehr entschieden noch der Abg. Herzfeld (Soc) und der Abg. Riff (frers. Vg.), welch' letzterer auch die übergroße Anzahl der Parteieide als äußerst schädlich für das Ansehen deS EldeS erklärte. Für die Vorlage im Ganzen traten dagegen die Abgg. Graf v. Bernstorff (Reichsp.) und Sa lisch (kons.) ein. Der Gesetzentwurf wurde schließlich an die sechste Kommiifion zur Borberathung überwiesen. — Am Dienstag wurde die Berathung deS Etats beim Kapitel RetchSjustizamt fortgesetzt. Abg. Spahn (Centr.) tritt sür eine Entlastung des Reichsgerichts ein. Der beste Weg hierzu sei eine Erhöhung der RevtsfionS- summen. Die Abgg. Rören (Centr.), de Witt (Centr.) und Müller-Meiningen (freis. Vg.) befür worten die Einführung der bedingten Verurtheil ng. Staatssekretär Nieder ding erklärt in Bezug auf die letztere, daß er kein Gegner derselben sei, daß man jedoch erst die Resultate der probeweisen Einführung abwarten müsse, ehe eine Vorlage eingebracht werden könne. Abg. Gradnauer (Soc.) rügt eS, daß auf dem klassischen Boden der Reaktion, nemlich in Sachsen und zwar in Dresden, widergesetzlich zur Wahlzeit die Vertheilung socialdemokrattscher Flugschriften auf den Straßen auf Grund einer Verkehrsordnung verhindert worden sei. Sogar das OberlandeSgericht habe das sür zulässig erklärt, trotz ausdrücklicher Bestimmungen deS Reich-Wahlgesetzes und der Reichsgewerbeordnung. In Sachsen, wo man das allgemeine gleiche Wahlrecht Haffe, suche man demselben aus solchen Schleichwegen beizukommen; die Gerichte selbst machten sich zu Dienern der herrschenden Klaffen, das zeigten auch solche in die Form des Rechtes gekleidete brutale Gewaltthaten wie beim Löbtauer Proceß. Sächs. GeneralstaatSanwalt Rüger: Jcy kann auf alle vom Vorredner vorgebrachten Einzelheiten nicht eingehen. Daß die sächsische Regierung sich deS Beifalls der Socialdemokraten nicht erfreut, das wissen wir ja längst. Das richterliche Unheil deS Oberlandesgerichts kann in diesem Hause nicht an gefochten werden. Auf die Aeußerunzen deS Vor redners hierüber habe ich daher nichts als kalte Zu rückweisung. Was die sonstigen Ausführungen desselben Redner- über die Reaktion in Sachsen anlangt, so sehe ich darin einen Mißbrauch der Redefreiheit. (Große anhaltende Unruhe link- Rufe: Mißbrauch! Zur Ordnung! Rech!-: Bravo.) Viceprüsident v. Frege fordert die Abgeordneten auf, die Unterbrechungen zu lasten, muß aber dieses Ersuchen nochmals wiederholen, da der Redner wegen der anhaltenden Unterbrechungen der Linken nicht wieder sofort zu Worie kommen kann. Redner schließt: Wenn der Vorredner ein gerichtliche» Urtheil eine brutale Gewaltthat genannt hat, so ist das, dabei bleibe ich, Mißbrauch der Redefreiheit. (Beifall auf der Rechten und im Lentrum.) Vicepräfi- dent v. Frege ruft den Abg Gradnauer dafür, daß er ein rechtskräftige- Urtheil eine Gewaltthat genannt hat, zur Ordnung und bemerkt dem Generalstaat-, anwalt Rüger gegenüber, daß Mißbräuche der Rede- freiheit nur vom Präsidium des Reichstags und nicht vom BundeSralhStische zu rügen seien. Der in der Thronrede bei der Eröffnung de» Reichstages in Aussicht gestellte Entwurf eine» Reichsgesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau wird nunmehr, nachdem er die Zu stimmung deS BundeSratheS gesunden hat, unverzüglich dem RerchStage zugeh^n. Nach der Gesetzesvorlage soll, wie die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt, die Schlacht vieh- und Fleischbeschau im Wesentlichen auf folgender Grundlage eine einheitliche Regelung für da- gesammte Reichsgebiet crfahren: Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde jeden Alter», deren Fleisch zum Genüsse für Menschen verwendet werden soll, unter liegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung. Befreit vom UntersuchungSzwange bleiben Schafe und Ziegen, sowie noch nicht drei Monate alte Kälber und Schweine, sofern sie ausschließlich im eigenen Haushalte deS Besitzer- Verwendung finden. Drese Befreiung fällt jedoch weg, wenn die Thiere Erscheinungen einer Krankheit zeigen oder nach der Schlachtung als krank sich erweisen. Bei Nothschlach- tungen ist die Untersuchung vor der Tödtung erlassen. Die Untersuchung nach der Schlachtung hat sich bei Schweinen, sowett deren Fleisch nicht ausschließlich zur Verwendung im eigenen Haushalte des Besitzer- be stimmt ist, auch auf Trichinen zu erstrecken. Für die Durchführung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau find Fleischbeschaubezirke zu bilden und für jeden derselben die erforderliche Anzahl von Beschaucrn zu bestellen. In erster Linie find mit der Beschau approbirte Thter- ärzte zu beauftragen; andere Personen find vor ihrer Berufung einer Unterweisung und Prüfung zu unter ziehen. DaS als tauglich zum Genüsse für Menschen befundene Fleisch wird ohne Weitere- zum freien Ver- kehr zugelaffen. Untaugliche- Fleisch ist von der Polizei- behörds in unschädlicher Weise zu beseitigen; insoweit Keuilleton. Theresen's Glück. Roman von Jenny Hirsch. (Nachdruck Verbote«.) (5. Fortsetzung.) „WaS weißt Du?" wiederholte Therese, die von physischer Schwäche-übermannt die Maaßnahmen der Orelli ruhig hatte über sich ergehen lassen und deren Zärtlichkeitsbeweise mit dem Wohlbehagen eine- KindeS entgegennahm. „Daß — Frau Bublotzky — sich —" Sie blickte doch ungewiß in Theres«.'» Augen. „Weiler — weiter", hauchte dies*. Die Orelli vollendete: „Sich mit dem Fürsten Dallkoff verlobt hat!" „Du wußtest da-? Du sahst ,S kommen?" „Aber, mein liebe- Kind, da- war doch feit Wochen für Niemand ein Geheimniß mehr." „Und Du sagtest mir nichts? Warntest mich nicht." „Aber, liebe Therese, wie hätte ich avnehmen sollen, daß Dir allein verborgen geblieben sei, waS für alle Welt klar zu Tage lag. Ich glaubte, Du wolltest nicht darüber sprechen und schonte Dein Zartgefühl." „Hättest Du e» nicht gethon!" rief Therese die Hände ringend nud warf die Decke von sich, „vielleicht wäre eS noch nicht zu spät gewesen, diese Verlobung zu hindern." „LS wird sich Alles besser gestalten, als Du denkst", tröstete die Orelli, „Du wirst diese Eifersucht bekämpfen." „Ist eS wirklich Eifersucht, ist eS Vorurtheil?" fragte Therese, die Hand auf- Herz drückend. „War sollte eS anders sein", entgegnete die Orelli, aber e- klang unsicher. „ES ist Mißtrauen, o, e- ist mehr al- da-, eS ist die Ueberzeugung, daß dieser Mann meine Mutter nicht liebt, daß sie ihm nur Mittel zum Zweck ist, daß er sie unglücklich machen, daß er ihr Herz brechen wird!" Wortlos stand die Schweizerin diesem Ausbruch gegenüber. „ES berechtigt Dich nichts zu dieser Voraussetzung", sagte sie endlich. „Nicht- und Alles!" rief Therese. „O, daß ich meine arme Mutter von dem verhängnißvollen Schritt zurückhalten könnte, ober ich vermag das nicht, Nie- wand vermag das, sie ist gänzlich in den Banden diese» Manne-, der eine dämonische Macht über sie gewonnen hat, da- habe ich heute nur zu deutlich erkannt!" Einige Minuten herrschte tiefes Schweigen, dann begann Therese mit ganz veränderter Stimme: „Ich will mein Kreuz auf mich nehmen." Die Orelli sah sie betroffen an: „WaS meinst Du, mein Liebling?" „kann ich meine Mutter nicht retten, fo will ich ihr wenigsten- so viel als möglich von der Last tragen helfen, die sie sich auferlegt hat. Ich werde nicht von ihrer Seite weichen." „Gott segne Dich, mein Liebling!" sagte die Schweizerin ticf gerührt. „Du übst eine schwere Kunst, die Selbstüberwindung, der Lohn wird nicht auSbleiben. Vergiß auch nicht, daß Du eine treue Freundin hast, ich—" „Ja, Du", fiel Therese ein, aber der Blick, den sie dabei auf die Erzieherin warf, traf diese tief in- Herz. „WaS man wlll und thun muß, da- soll man rasch ausführen", fuhr Therese aufstehend fort. „Dall koff kommt, er ist vielleicht schon im Hause, meine Mutter wünscht, daß ich ihn sehe und spreche." „Thue eS heute nicht, Deine Kräfte reichen dazu nicht auS", mahnte die Erzieherin. „Laß Dich entschuldigen." „Und meinst Du, daß eS morgen oder an eurem anderen Tage leichter für mich fein würde?" fragte Therese mit einem unsäglich traurigen Lächeln. „Hilf unr, mich anklerden, damit ich zur ersten Station meine» Leidenswege» gehe." Die Schweizerin machte keine Einwendungen weiter und ging dem jungen Mädchen zur Hand, rhre einfache Frisur, und den ebenso einfachen Anzug ohne Hilfe der Jungfer zu vollenden. SS wäre Therese zu schrecklich gewesen, in diesem Augenblick die spähenden Augen de» Mädchen» auf sich gerichtet zu wissen. Al» sie fertig war und in da» anstoßende Wohn zimmer trat, sagte die Orelli, welche ihr gefolgt war: „Eine» hast Du noch vergessen. Wer Opfer bringen will, braucht Kräfte und darf sie sich nicht schmälern. Du hast heute noch nicht gefrühstückt." „Du hast recht, da» ist mir nicht eingefallen", er- wiederte Therese. Sie ließ e» geschehen, daß die Erzieherin Thee und Backwerk herbeibrmgen ließ und zwang sich, etwa- davon zu genießen.
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