Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 18.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187409181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740918
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740918
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-09
- Tag1874-09-18
- Monat1874-09
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.09.1874
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nächste Besprechung über die neuen Verwal (10tz04—6) Maj. u«d eventuell am darauf folgenden Tage auf Antrag der Erben meistbietend gegtn sofottige vaarzahlung verkauft «erden . < ^u"lon findet inder Georgischen Schankwirthschaft im sogenanntch värmgrunde zu Nederpfannenstiel statt und haben sich Erstehung-lustig« am gedachten Tage Vormittag» S Uhr daselbst elnzufinden. , Specke Verzeichnisse der zum Ankauf kommenden Stücke sind dm bezüglichen Anschlägen am GerichtSbrete und in der Georgi schen Schankwirchschast Lößnitz, den 15. September 1874. Macht sind, so kann «- ihnen gegenüber auch keine Gegner gedrn, also auch keine neutralen Mächte; sie können also von Niemandem die Rücksicht« fordern, die neutrale Mächte gegm kriegführende Parteien zu beobachte» völkerrechtlich Verpflichtet sind. '. Ertz« wir nun wieder einmal den Fall, da- man die Earlisten wirklich al» kriegführende Macht anerkennen wrllte, so würden .st» sich doch durch ihre Handlungsweise selbst außerhalb de» internaiirnalen Völkerrecht» gestellt haben. Eine kriegführende Macht hat doch nicht bloß Rechte, sondern d«m Rechte ent sprechende Pflichten. Und zu düsen Pflichten gehört vor Alle«, daß «an sich der Feindseligkeiten gegen eine andere Macht enthält, bevor von der einen oder anderen Seite eine Kriegserklärung erfolgt ist. Wie sind aber die Carlisten ver fahren? Die deutschen Schiffe segelte», ohne irgend eine Handlung der Feind seligkeiten auSzuübcn, die Küste entlang; sie kamen auf dieser Fahrt in den Be reich der carlistisch« Kugeln. In frechster Verhöhnung der unerschütterlichste» völkerrechtlichen Grundgesetze richten die Earlisten, nur den Eingebungen einer nah» sinnigen Leidenschaft oder einer teilen Laune gehorchend, ihre Kugel» gegen die Schiffe einer Macht, mit der sie nicht im Kriegszustände sich befinde». Da» ist unter allen Umstünden nicht da» Verfahr« einer völkerrechtlich anerkannte» Macht, fordern einer außer dem Rechte stehend« Banditenschaar. Und wen» die deutschen Schiffe das Feuer erwidert haben, so haben sie «Ur vp» dem na türlichen Rechte Gebrauch gemach», welche» einem Jeden die Waffen zur Abwehr eine- räuberischen Angriffs in dir Hand drückt. La»is«-lla«d TaqeSgeschichte. Der Vorfall von Guetaria hat begreiflicher Weise zu vielen Erörterungen in der Pr esse Veranlassung gegeben. 3« Allgemeinen ist die Berechtigung der derrtschen Sch isst, die Schüsse d»r Car- ttst« zu erwidern, vollkommen anerkannt worden, so namentlich auch von de« englischen Blält rn, während man in Frankreich »ach Gründe» sucht, die da» Verfahren de» deutschen SchiffscoMmandant« al» ungerechtfertigt und völker rechtswidrig erscheinen kaffe«. Indessen müssen alle Versuche, sagt die Berliner „Post", die Handlungsweise de» Commandanten in ein ungünstiges Licht zu stellen, vergeblich bleiben, da die völkerrechtliche Correctheit derfelb« eben außer ollem Zweifel steht r eine Thaisache, die durch Aufbietung aller Sophlstik nicht verdunkelt werd« kann. Man beruft sich darauf, Deutschland sei eine neutrale Macht und habe al» solche sich jeder Feindseligkeit gegen eine der beiden kriegführenden Parteien zu «Halten gehabt. Sehr wohl l Sehen wir einmal zunächst davon ad, daß wer Neutralität von einem Dritten fordert, doch auch selbst ihm gegenüber die Gesetze der N utralitär respectir« muß, so fragt sich vor Allem doch: Können denn die Earlisten wirklich als kriegführende Macht gelten? Diese Frage muß ob:r unbedingt verneint werden. Sie find weder als kriegführende Macht anerkannt, noch liegt irgend ein Grund, ja nicht et»mal wenn wir uns so ausdrücken dür fe«, die völkerrechtliche Möglichkeit ihrer Anerkennung vor, weil sie aller derje- »igen Eigenschaften eimangtln, die eine kämpfende Partei berechtige«, sich als kriegführende Macht im völkerrechtlichen Stnne anzusehen und demgemäß die Bercchligung« einer solchen in Anspruch zu nehme». Sine kriegführende Macht «uß vor Alle« eine staatliche Organisation in politischer und administrativer Beziehung aufweisen können. An einer solchen gebricht es den Earlisten voll- kcmmcn. Sie erobern Eiädte, ausgedehnte Landstriche, da- aber find Erfolge, die auch Räuberbande« schon aüfzuweis« gehabt hoben, rhne daß sie daraus ».'» Anspruch auf Anerkennung als kriegführende Macht hätten abletten körnen. Allen ihren Erfolgen fehlt vor Alle« Eins.- die Anerkennung von Setten der Bevölkerungen, denen sie ihr Joch auferlegen. Sie üben überall, wo sie die Macht dazu haben, den furchtbarsten Terrorismus aus, sie plündern, sengen, «norde», machen sich der uneihörtest« Schandthaten schuldig; aber durch alle« Schreck n, den sie verbreiten, vermögen sie doch nicht, die Bevölkerung zum An schluß an ihre Sache zu b.wcg«. Ihre Macht beschränkt sich genau auf das Gebiet, welches ihre Landen besetzt halten. Verlassen sie ein« Stadt, so athmct Pie Bevölkerung frei auf. Sie besitzen eine organtfirte Kriegsmacht, aber n'cht einen Fußbreit wirklich organisirt« Landes. Es fehlt ihnen Alles, was nöHig ist, um an» einer bewaffneten Macht eine politisch organisirte, stattliche Macht zu machen, die Anspruch darauf erheben kann, nach de» Regeln des Völkerrechts ibeurtheilt urd behandelt zn werd«. Somit findet also auf die Earlisten lediglich die Regel Anwendung, wonach Räuberbanden, auch wenn sie wirklich al» Kriegsmacht organisirt st»d, doch nie mals als kriegführende Partei angesehen werden können. Wäre es anders, so könnten ja eben so gut auch die ficiltantschen Räuberbanden, zumal wenn sie, um ihrer Seche einen etwas ar ständigeren Schein zu gebe», sich mit einer polt- «sch« Fahne schmückten und etwa erklären wollten, daß sie für da- Recht der vertriebenen neapolitanisch« Bourbon» einträten, ihre Anerkennung al» krieg, führende Macht fordern. An Räuberbande» fehlt e» auch weder in Griechen land, »och in der Türkei, »och in anderen orientalische« Staaten. Wa» würde au» d<m Völkerrecht werd », wenn es diesen Banden gistattet werd« sollte, sich Anter irgend einem politischen Banner — und ein solche» läßt sich ja leicht »»findig mech« — in den international« Verkehr der eivilifirte» Staaten «tnzu- sttmuggln ? ES wäre das nichts al» die Vernichtung alles Völker rechts, der Vegtnn einer Aera der Anarchie im größten Maßstabe, daS Ende der EivUisatien DH die Herrschaft einer Barbarei, wie Gr hie, Welt kau« jwals gesehen hat. Fürstlich Schönburg'scheS Gerichtsamt. - — Martini. Umer Bezugnahme an die Bekanntmachung vom 1. vorigen Monat-, dre hiesige Feuerlöschordnung betreffend, wiederholen wir hiermit die an dl/ ge- fammte männliche Einwohnerschaft gerlchtet« Bitte um Anmeldung zu» F-uerwehrdienste bis Ende dieses Monais. Schneeberg, den 17. Sepiember 1874. i Der Stadtrat h. Geter. bezirks Schwarzenberg und der N-chbar-tte -us anW «L" die Gem-ind.-Vertt-N.ng-« des AE- Sonntag, » e H G Q. d. M t » >. NachmittäH- '!,g Uhr IM Rathhaus« ,n Schwarzenberg. Iwicka«, dm 16. September 1874. — — vom Hanfen. Bekanntmachung. Die zum Nachlasse der Christiane Caroline verw. gewesenen Georgi ist Niederpfann enstiel gehörigen Mobilim und Semoventim sollen Berlin, 15. Sipümber. Au» Hannover wird telegraphisch gemeldet, daß Se. Majestät der Kaiser gestern nach dir Parade bet dem Galadtner im k. Schlosse folgenden Toast auSgebracht hat: „Ich trinke auf daS Wohl de» X. Atmeecolps, welch » sich Hute Meine volle und ganze Zufriedenheit erwor ben, auf das Wohl der Provinz, welcher das Eorps angehört, und auf da» Wohl d<S coomand!r«den Generals." — Dieser Toast Er. Majestät wurde von Er. königl. Hoheit dem Prinz« Albrecht mit folgender Rede erwtedertr „Ew. Maj.ffät hab« mir allergnädigst gestattet, Ew. Majestät im Name» d«S Corps und in dem mein« unseren unrerthänigst« Dank für die gnädig« Worie zu Füßen zu legen, die wir soeben vernommen, sowie für diejenigen, welche Ew. Moj-fiät schon heute Morgen nach der Parade an uns gerichtet haben. Sie find tief in unser Hirz eingeprä^t und w.rden uns ein Spor» sein, auch ferner Ew. Moj stät Zufriedenheit zu erlange». Gestatten nur Ew. Moj stät, daran zu erinnern, daß Allerhöchstdüslb« schon vor vier Jahr« be absichtigt«, da- zehnte Corps zu sehe», aber das Corps hatte andere, ernstere Ausgaben zu erfüll,», und wie es dieselben erfüllt hat, wisse» Ew. Majestät. Seine Regimenter habe» gezeigt, daß sie wisse», für Ew. Majestät zu kämpf n, zu sieg«, zu sterben, daß sie bis zum l tzte» Athemzug« Ew. Majestät und dem Vaterlande treu sind. Vor vier Jahren war daS Chor »och ein anderes, alt» dasjenige, welches Ew. Majestät heute gesehen und bis Ew. Majestät »ach d m Krieg« zu befehle» geruhten, daß die hannöverschen Regimenter, «tlche sich im Kriege sowohl im zehnten Corps als in anderen Verbänden tapfer geschla gen, in ihre Heimath zurückkehren sollten. An die Spitz: diese» zehnten CorpS haben Ew. Majestät mich gestellt und e» ist ihm gelungen, heute die Zufrte- d.nh it Ew. Majestät zu erlange«. Meine Herr« vom zehnten CorpS «Ihrem und in «einem Nome» spreche ich eS au», daß wir, zum j tzig« zehnt« CorpS verein^ Sr. Majestät treu sein «ollen, wie eS alle Regimenter gewesen find. Ti S zu bekräftige», fordere ich Sie auf, mit einzustimme» in den Ruf: Er. rjistät dem Kaiser, u»ser«r allerg»ädkgst« König und Kriegsherrnl Hurrahl" Nach dt« Galadiner besuchten die allerhöchste» Herrschaft« die Galavor- strll«»g im königl. Hofthrater. Heut« Boi mittag wob»tt d«k K«ser mit den k. Prinz« und den Fürstlichkeiten de« Memöoer dr» 10. ArWyrorp» betHaw» novn bet und war Nachmittag» mit der königl. Familie M» Dwer im Re- fidenzfchloffe versammelt. Ebenda klnd-e an-»««.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite