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Erzgebirgischer Volksfreund : 24.11.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187411241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18741124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18741124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-11
- Tag1874-11-24
- Monat1874-11
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 24.11.1874
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ungen M -i H:rm Sonnabend, de» 28. November L87L Am Müller. (13514-15) Auf Anordnung deö Königlichen Fin mz-Ministerium« sollen an Forstrentamlöstrlle chlema. stehenden seutendeS ren Ein- ienstag^ (Gasth. Well- Boule eberg. her s Herr» cden. unselbar erhallen. Pen, mch- sollen die ErpeditionS-Localitäie» de« unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte« gereinigt «erden, wa« mit de» Bem-rken zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, daß an diestm Tage nur dringliche Sachen angenommen und erpedirt werden. Schwarzenberg, am 2l. November 1874. . . — KömgltcheS Gerlchtsamt das. Stvß. Frau verwittwete Ließfeld in Schneeberg beabsichtigt, in de« auf dem der Stadtgemeinde Schneeberg gehörigen Rittergut Niederschlema gelegenen Ge bäulichkeiten nach Wiederherstellung de« zerstört gewesenen StawpswlrkeS von Neuem wieder die Echießpulver-Fabrikation zu betreiben. In G mäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vcm 21. Juni 1869 wird die« mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen - hiergegen, soweit sie nicht auf besonder« Privat rechts« Titeln beruhe», bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 21. November 1874. , Die Königliche Amtshauptmannfchaft. In Vertretung: vr. Bonitz, BezirkSafftssor., csest! »ü Tage, daß von >eS Bier s. kostet, r ist auch ed.rum Dienst- was zu ich. portofrei an die unterzeichnete Königliche Generaldirection einzureichen. Die E-öffnung der Offerten wird an diesem Tage Vormittag« 11 Uhr in Gegenwart -er etwa erschienenen Submittenten im Sitzungssaals der U. Abtheilung der Königlichen Generaldirection staNfinden. Die Auswahl unter den Offerenten, welche bi« zum 12. December d. I. an ihre Ang bote gebunden find, bleibt Vorbehalten. Wer b:S zu diesem Termine eine Antwort über die erfolgte Annahme seiner Offerte nicht erhält, hat dieselbe al« erledigt zu erachten. DrrSden, am 17. November 1874. Königs. Generaldirection der sächsischen Staatseisenbchnen. Freiherr von Biedermann. —" Nachmittags 3 Uhr, die nachbemcrkten Fischwäffer, al«; , 1) der Trakt deS Schwarzwassers vom Rosenthaler Whre bis an den Schwarzenberger Hauptrechen auf dem unteren Floßanger, 2) der Tr^ct deS SchwarzwasserS vom Teufe lstrin ab bis zum Einfall in die Mulde und 3) der Griesebach bet Laurer, auf 5 Jahre, vom 1. April 1875 bis Ende Mä z 1880, mit Vorbehalt höherer Genehmigung hinsichtlich der Annahme der Gebote, mit Vorbehalt de« Wider rufs, mit Auswahl unter den L.citanten und unter den übrigen im Termine noch bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden anderweit verpachtet «erden. Schwarzenberg, am 19. November 1874. Die König!. Oberforstmeisterei und das König!. Forstrentamt. Greiffenhahn.Brückner., h gründ- gen An neeberg, zum 1. chne.berg » 10 an S1-62> lüste (1-2) eberg. ack- und LÄmZI. Mvdsisedv KlLLtsvisevbalmvn. Lieferung von Anheizmaterial für Loeomotiven betreffend. Die Anlieferung de« im Jahre 1875 erforderlichen Material« zur Anfeuerunq der Lokomotiven an: 1-13594—95) entweder 430,ooo Büscheln Reißigholz, oder 4,300 Eentim. Säumlinge«, soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen liegen im Hauptbureau der Königlichen Generaldirection, sowie bei der Magazinhauplvrrwaltung zu Ehemnitz, den Magazin- Verwaltungen zu DreSden-Rcustadt und Leipzig urd bei den Rebenmagazmen zu Werdau, Zwickau und Löbau au«. Die Offerten find getrennt aus Reißigholz und auf Säumlinge unter Angabe des Preise« für je 1 Schock Büschel Reißigholz oder für je 1 Kubikmeter Säumlinge versiegelt mit der Aufschrift „Suvmisfion auf Lieferung von Anheizmaterial" versehen bis spätestens In GemäSheit anher ergangener Verfügung der König!. Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg ist demnächst mit der Wahl de« nach 8. 9 ff. des Ge setzes, die Bildung von Bezirks serbänden und deren Vertretung bett., vom 21. April 1873 auf hiesige Stadt entfallenden einen Abgeordnete» zur LezirkSver- samnlung zu verfahre». Für diese, von de» Mitglieder» de« StadtgemeinderacheS vorzunehmlrrde Wahl wird hiermit FreLLag, der L. Deeemder 1 8 7 L, Bormitag« 10 Uhr, terminlich anberaumt und werden die Mitglieder dc« Stadtgemeinderathe« hierdurch geladen, zu gedachter Zeit sich pünktlich im RathSsesstonSzimmer hierselbst «inmsindk«. — Der Abgeordnete wird nach 8.16. deS «»gezogenen G.setzeS auf sechs Jahre gewählt, und ist nach 88 1? und 18. wählbar nur eine selbstständige Männliche P rson, welche die sächsische Staatsangehörigkeit sowie da« Bürg rrccht in einer im Bezirke gelegene» Stadt besitzt und im Sinne der Gemeindeord nungen unbescholten ist. Solche« wird hiermit euf Grund von §. 16. der Verordnung vcm 20. August 1874, die Ausführung de« Gesetz'« über die Organisation der Behör de» für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 rc. betreffend, zur -ff ntlichen Kenntniß gebracht. — Johanngcotgenstadt, dm 21. November 1874. Keil, Brgrmstr. Diej-nigen, welche Lieferungen und Arb iten während de« laufenden JahnS säe die Commun Schneeberg besorgt haben, werden hiermit veranlag, ihre Rechnungen bi« zum 15. December dieses JahreS zur hiesigen Stattkaffe etnzureichm. Schneeberg, de» 21. November 1874. Der E t a d t r a t h. Geier. ——— Zur Nachachiung wird hiermit auf die Vorschriften deS 8. 23. der hiesigen Straßenordnung besonder« hmgewiesen; „I der Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter ist verbunden, das vor, seinem Grundstück« hinsührmde Tagegcrinne stet« reinlich zu erhalle»; tngleiche» muß er im Winter de» a» sein,« Hau«g,u»dsiücke hinlausenden Fußweg stet« von Schnee und Eis möglichst frei erhalten, bet Schnee- und Eisglätte denselben wenigstens eine Elle breit »Ü Sand, Sägespä-en o^er Asche bestreuen und glatte Stellen aufhacken. Ist die Schnee- oder Eisglätte über Nacht Dtfianden, so ist dieser Vorschrift spätestens bi« den andern Morgen früh 8 Uhr »achzukomWN. Jn^l ichen habe» die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter dafür zu sorge«, daß die an den Dachränder« sich bildende« EiSzapse« sofort heruntergeschla- ßt» wndm, so daß durch der,» bet Thauweiter erfolgendes Herabfallen, Niemand verletzt werden kann." - Nichtbefolgung «i»er dieser Anordnungen jteht Geldstrafe bis zu 20 Thlr. oder Haft bi« zu 14 Tagm nach sich. Ein besondere« Zeichen wegen der Nothwendigkcit deS Abstreaen« der Wege, wie z. v. duich Schelle», wird nicht gegeben. -Schneeberg, den 21. «owLm 1874. " D-r S 1« d t , - t b. eia ligst hneeberg. auf Kosten- ', sz, 4 6. -88) rn kbar br »71-78- Dienstag, de« M T72. w, »e^w-Aemta so- ^e W^»Ämbergu8§ md d« Ltadträch« W «, Elterlein. Grünhat», B tttzltchmttANMÜchmeM»»» tags. — Vrew NkertelM» »ich 1« Ngr. - Jrrse» «onsMtthren »le gespat- tene Zeile 1V Pkümia»— Lntrratrnammhme für di, «W Abende «scheindn» dNmmnee Vorwittag U Ahr.
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