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Sächsische Dorfzeitung : 20.09.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185009208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18500920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18500920
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1850
- Monat1850-09
- Tag1850-09-20
- Monat1850-09
- Jahr1850
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 20.09.1850
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Freitag, Ar. 38. 20. September 1850. Neustadt- Dre-Ve«, Markt, «r. 2, ia der Ber- lag- - Expedi tion zu haben. Sächsische Dorßeitung Preist vierteljährlich 12t Rgr. Au beziehen durch alle Post-An- statten. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. — Dresden, am 19. Septbr. 1850. Die Sächf. Dor^eitung wird auch in dem neubeginnenden Quartale ihre zeither eingehaltene Richtung fest und beharrlich verfolgen und sich so die Eheilnahme zu bewahren streben, welche ihr seit beinahe zwölf Jahren m so erfreulicher Weise von ihren Lesern geschenkt worden ist. Alle Postämter und Postexpeditionen nehmen, gegen vierteljährliche Vorausbezahlung von 1LH Ngr., Bestellungen an, und kann daS Blatt bei denselben ohne anderweite Preiserhöhung allwöchentlich in Empfang genommen werden. Die Dresdener Pränumeranten, welche ihre Bestellungen direct bei unS (Neustadt, Markt, Nr. 2) machen, erhalten das Blatt allwöchentlich ohne Preiserhöhung in das HauS gesandt. Inserate finden bei der bedeutenden Auflage unseres Blattes in demselben die weiteste Verbreitung. - — — > - —- — — Verlag von Heinrich und Walther. Redacteur: Friedrich Walther. Politische Weltschau. Deutschland., Noch immer sind es die Ereignisse in Kurhessen, welche die gespannteste Aufmerksamkeit von ganz Deutschland auf sich ziehen. Die Revolution von oben ist dort gescheitert an dem ruhigen gesetzlichen Sinne deS Volkes und der Verfassungstreue der Behörden; die Männer, die den offenen Bruch des Rechts, die Verhöhnung de- Gesetzes und den entehrenden Spruch des Richters nicht scheuten, sind in feiger Furcht geflohen vor dem ernsten, aber ruhigen Blick deS Volkes, das sich entschlossen zeigte, sein Recht zu wahren und seine Gesetze aufrechtzuerhalten. Sie fanden keine willigen Werkzeuge, die Eid und Pflicht vergessend, die Hand geboten hätten, die Machtsprüche der gesetz osen Gewalt auszuführen und sich zu willenlosen Ma schinen herabzuwürdigen. Das Ministerium Hassenpflug stand bald allein, allein mit seinem bösen Gewissen, und erschreckt von der unerschütterlichen Ruhe, mit welcher daS Volk seiner Willkür entgeaentrat, verzweifelnd an dem Erfolge seines ruchlosen WagstückS, ergriff es in nächtlicher Weile tue Flucht, um außerhalb deS Lande- Hilfe und Unterstützung zu suchen für seine verderblichen Pläne. ÄZie dem Leser bereits bekannt, war eS die erste Sorge HaffenpflugS gewesen, eine unverhältnißmäßig starke Militär macht in der Hauptstadt zusammenzuziehen, um mit Hülfe der Bajonette seinen Willen durchzusetzen. Allein er hatte sich in zweierlei Dingen verrechnet. EineStheilS verhielt sich ganz wider sein Erwarten die Bevölkerung Kassels seinen Verfassungswidrigen Ordonnanzen gegenüber vollkommen ru hig, und eS lag auch nicht dte geringste Veranlassung zum Einschreiten der bewaffneten Macht vor; anderntheilS zeigte jrch'S auch bald genug, daß die kurhessischen Offiziere, neben ihrem Fahneneide auch ihres auf die Verfassung geleisteten EideS eingedenk, sich nicht geneigt zeigten, ihre Ehre aufs Spiel zu setzen und ihre Hand zu verfassungswidrigen Handlungen zu bieten. Unter diesen Umständen fand eS der Oberbefehlshaber für gerathen, nur GenSd'armen zur Vollziehung der Haffenpflug'schen Ordonnanzen zu verwen den. Die Zeitungen wurden unterdrückt, die Pressen ver siegelt; die Betheiligten ließen dieß ruhig geschehen, wen deten sich aber sofort klagend an die Gerichte. DaS Ge richt, gestützt auf die Verfassung, gab die Pressen wieder Zwölfter Jahrgang. Hl. CluartaL. frei. Die städtische Polizei hatte sich ebenfalls geweigert, verfassungswidrigen Ordonnanzen VeS Oberbefehlshabers nach zukommen; Hassenpflug ernannte deßhalb, nachdem sich mehre Beamte geweigett, seinem Rufe zu folgen, durch ein Ministerialrescript einen früher entlassenen Polizeidimer, NamenS Müller, zum Polizeicommissar; dieser sollte mit Hülfe der GenSd'armen den militärischen Anordnungen Gel tung verschaffen. Der Mann versuchte eS denn auch, das jA lhn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen; er drang mit GenSd'armen in die Druckereien, um die vom Gerichte frei gegebenen Pressen zu versiegeln. Sofort erhob der land ständische Ausschuß wegen Verletzung der Verfassung und Mißbrauch der Amtsgewalt Klage gegen den Polizeicom missar. DaS Gericht verfügte hierauf, gestützt auf das Gesetz, die Verhaftung Müllers, und der Gehülfe deS Ober befehlshabers wurde, von der Bürgergarde eScortirt, in's Gefängniß gebracht, ohne daß das Militär Miene machte, dieß zu hindern. Der Oberst der Kasseler Bürgerwehr lehnte jede Aufforderung, den Befehlen des militärischen Oberbefehlshaber- nachzukommen, entschieden ab, weil er die Befugnisse des Generalleutnant- Bauer nicht al- ver fassungsmäßig anerkennen konnte. Ueberall wo die usurpirte Gewalt auftreten wollte, hielt man ihr die Verfassung und immer wieder die Verfassung vor. Der Stadtrath von Kassel hatte einen Protest gegen die verfassungswidrigen Verordnungen beim Ministerium eingereicht. Der Minister Haffenpflug antwortete demselben in einem fast kriechend gehaltenen zwei BogeB langen Schrei ben, worin er der Stadt seinen Dank auSsprach für die ruhiße Behandlung, welche sie der ernsten Frage angedeihen lasse. Auch suchte er nachzuweisen, „daß nur die Pflichten gegen den Bund und den Bundestag" daS Ministerium zu den neuesten Schritten gezwungen hätten. In einem ande ren Erlasse suchte Hassenpflug darzuthun, daß die Ver fassungsmäßigkeit einer Verordnung von den untern Behör den mcht angezweifelt werden dürfe, sobald nur die Contra- signatur de-verantwortlichm Ministers vorhanden sei! Diese Darlegungen änderten jedoch nicht- in der Sache, und die Behörden verharrten in ihrem gesetzmäßigen Widerstande. Mittlerweile hatte sich der Oberbefehlshaber, General leutnant Bauer, vergeben- bemüht, Leute zu finden, welche ihn bei der Ausführung seiner Unternehmungen unterstützten;
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