IMS. mW und dervtadt- P. In GemäSheit der Beschlüsse de» BundeSrathr- ist in diesem Lahre und zwar am Ficker, RegierungSasseffor. L. EnderS. Drese. (14838-40) Subhastüttouspatent. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtamte soll Mll. Erscheint ttgßkh mit »»««echmeMo» tag«.— Prrt« vletteijck^tz DaS Königliche GerichtSamt daselbst. Bernhardi. Im Handelsregister sür die Stadt Schneeberg ist auf Folium 142 als neu eröffnet die Unna: Grnst Mattkes in Schneeberg und als deren Inhaber Herr Kaufmann Ernst Julius Hermann MattheS daselbst in Folge Anzeige vom 19. August dieses Jahres am 23. dies. Mon. eingetragen worden. Schneeberg, am 29. October 1875. Königliches Gerichtsamt daselbst Bernhardi. das dem Kaufmann Carl Heinrich Günther hier und Genossen zugehörige brauberechtigte HauS-Grundstück Nr. 180 des Katasters, Nr. 180 deS Flurbuch- Nr. 182 deS Grund-- und HypothekenbuchS für Schneeberg, welches Grundstück am 27. October 1875 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf !«,««» Mark gewürdert worden ist, nothwenidiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerkchtSstelle auShängenden Anschlag hierdurch be- tannt gemacht wird. Schneeberg, den 27. October 1875. tionlaebühren die gespal- > twe geile 10 Pfennige. — Jüserateuannahme für dt« am Abende erscheinend« G Nummer bi» Vormittag U Uhr. >> >- ii Md« »ne, «rünhad». Har- trnstein Jehanngeergen- Habt, evßnitz, NeuvKtÄ, Schneeberg, Schwarzen, derg und WtldmfeU. «ine Vvl?s- und Getverkezäklttng vorzunehmen. Die Ausführung derselben liegt für jeden Gemeinde-Bezirk einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Güter den GemeiubeLehörde» — Bürgermeistern und Gemetndevorkänden — ob, welche zu diesem Zwecke, auch besondere Zählung-Commissionen bestellen können. Hirrnächst soll die Zählung in abgegrenzten Bezirken (Zählbezirkeu) und unter Beihilfe freiwilliger Zähler vorgenommen werden. Die Bildung der ZählungS-Commission muß bis »um 15. November 1875 erfalgt und die Eintheilung der Gemeinde in Zählbezirke, — deren einer in der Regel mehr als 4ü Haushaltungen nicht umfassen soll —sowie die Annahme der Zähler bis spätesten- zum 20. November d. I. beendet sein. Im klebrigen werdm die Gemeindebehörden auf die ihnm mit dm erforderlichen Zählungsformularen zugehende gedruckte Ministerialyerordnung und Instruction stk die Zähler verwiesen. Indem dieß hiermit zur Kenntniß der Bezirk-eingesessenen gebracht wird, will man zugleich auf die Wichtigkeit der Volks- und Gewerbezählung auf merksam machen. Zwickau, am 28. October 1875. _ , _ Die Königliche Amtshauptmannschaft. I. St. der Abschluß der Schnlcaffenrechnunaen betreffend. . n. Königliche Ministerium des EultuS und öffmtlichm Unterrichts will laut ergangener Verordnung in Entsprechung der von verschiedenen Seiten zMlltcn Anträge blS auf Weitere» eint Abweichung von der in §. 20 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung deS Gesetzes vom 26.^A»ril 1873, da- Vollsschulwesm betr. vom 25. August 1874 gegebenen Vorschrift in der Weise geschehen lassen, daß 1« Falle eines hierauf gerichteten Beschlusse- der betref- Lchulgtmelndevertretung die Schulcaffenrechnung im Anschluß an da» Schuljahr mit dem letzten Tage vor der zu Ostern jeden Jahre» stattfind,ndm Schüler»Aufnahme abgeschlossen werde. Wird die vorstehend» nachgelassene Einrichtung im einzelnen Falle getroffen, so hat alsdann die virrwöchrntliche Frist, innerhalb welcher nach dem Ungezogenen tz. 20 Abs. 3 ter RkchnungSführer die Schulcaffenrechnung nebst allen dazu gehörigen Belegen an den Schulvorstand abzugtben bat, mit dem Lage d r zu Ostern jeden Jahre» stattfindmdm Schülerausnahme zu beginnen, e- ist auch in theilwelser Abänderung von st. 51 der allegirten Ausführung-- Verordnung solchenfalls der jährlich zu entwnfmde Voranschlag über die Erfordernisse der Schule jede» Jahr im Monat Februar in doppelten Exemplaren »ei der unterzeichneten Königlichen Bezirk-schulinspection einzvreichen. MN«. Dienst«, de« r. «„««»«, FWeßIMsfrmtt- des Bezirks Ausschusses im Bezirkt der Amtshauptmannschaft Zwickau Donnerstag, den 4. November vormittag- 10 Uhr, im Saale des amtshauptmannschaftlichen DienstgebäudeS allhier — Gchrergasse Rr. 58 eine Treppe. — Zwickau, den 28. October 1875. . , , , Du Königliche Amtshauptmannschast. I. ^vt. Ficker, RegterungSaffeffor. Nachdem der Bau der Bahnhofsstraße in Hartenstein beendet ist, wird die mittel- diesseitiger Bekanntmachung vom 7. Septembet diese» Jahre- angeordnete Sperrung derselben wieder aufqehober». Glauchau, den 29. October 1875. " Königl. Berwalt«ngsCommisfion. " L v. - - Seyfart, Bez.-Affessor.