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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 4.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454460Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454460Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454460Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 1 bis 10 (H.1, 1880) und die S. 19 bis 34 (H.3/4, 1880)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1880)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 4.1880 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 2 (16. Januar 1880) 11
- AusgabeNr. 5 (1. März 1880) 35
- AusgabeNr. 6 (16. März 1880) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1880) 55
- AusgabeNr. 8 (15. April 1880) 63
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1880) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1880) 83
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1880) 93
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1880) 103
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1880) 111
- ArtikelDanksagung 111
- ArtikelBekanntmachung 111
- ArtikelDie Elektrizität als Motor für Uhren (Fortsetzung von No. 10) 111
- ArtikelAusstellung von Werkzeugen und Maschinen für Uhrmacher, ... 112
- ArtikelDie Uhren auf der Weltausstellung in Sidney 113
- ArtikelAus der Werkstatt 114
- ArtikelSprechsaal 115
- ArtikelVereinsnachrichten 116
- ArtikelPatent-Nachrichten 117
- ArtikelVermischtes 118
- ArtikelBriefkasten 118
- ArtikelInserate 119
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1880) 121
- AusgabeNr. 15 (1. August 1880) 129
- AusgabeNr. 16 (15. August 1880) 139
- AusgabeNr. 17 (1. September 1880) 147
- AusgabeNr. 18 (15. September 1880) 155
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1880) 163
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1880) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1880) 179
- AusgabeNr. 22 (15. November 1880) 187
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1880) 197
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1880) 205
- BandBand 4.1880 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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reinen Holzstäbchen tüchtig um und giesse wiederum ab. Dies Verfahren muss so oft wiederholt werden, bis keine Spur von Salz oder Säure mehr zu schmecken ist, wonach man das Wasser ablässt, zu dem Silber-Oxid etwa 2 gehäufte Esslöffel Weinsteinsalz und Cremortartari hinzu mischt und es zu einem Teig zusammenformt, welcher ausser der Bearbeitung dem Licht nicht ausgesetzt werden darf. Es handelt sich jetzt darum, die Gravirungen der zum Zifferblatt be stimmten Metallplatte mit schwarzem Siegellack auszufüllen. Zu diesem Zweck reinigt man die Platte zunächst gut mittelst einer harten Bürste und Seife, erhitzt dieselbe alsdann so viel, dass schwarzer Siegellack darauf schmilzt und reibt eine Stange davon solange auf, bis die Gravi rungen vollständig ausgefüllt sind, wobei man jedoch Sorge tragen muss, dass die Siegellack-Stange nicht zu heiss wird. Man bestreut hiernach die Metallplatte mit etwas pulverisirten Bimstein und reibt mittelst eines flachen Stückes Bimsfein und vielem Wasser den überflüssigen Siegellack gut ab, bis das Metall in allen Theilen frei liegt; zu bemerken ist hierbei, dass man bei der Entfernung des Siegellacks nur nach einer Richtung hin reiben darf. Alsdann werden durch Schleifen mit einem flachen Wasserstein alle noch vorhandenen Risse des Metalls beseitigt, worauf man demselben durch sanftes Reiben mit etwas pulveri- sirtem Bimstein einen geraden feinen Strich verleiht. Die Hände müssen jedoch hierbei, wie überhaupt bei allen ferneren Arbeiten, von Seife oder Fett vollkommen rein sein, da jeder Fett- oder Schmutzfleck auf dem Zifferblatt die Verbindung des Silbers mit dem Metall verhindert. Endlich spühlt man das Zifferblatt gut ab und legt dasselbe, ehe es trocken ist aut ein sauberes Brett, um die Oberfläche sorgfältig mit feinem Salz mittelst eines Stüchchens reinen Mousselin abzureiben. Ist das Zifferblatt auf diese Weise mit dem Salz gut angerieben, so nimmt man auf ein zusammengelegtes weisses Tuch ein Stück der Ver silberungsmasse,^ etwa in der Grösse einer Haselnuss, und verreibt das selbe gleichmässig und schnell über die ganze Platte, wonach das Metall ein mattgraues Ansehen bekommen wird. Jetzt nimmt man einen aus Cremortartari mit etwas Wasser zusam mengerührten Teig und setzt das Reiben damit so lange fort, bis die ganze Fläche eine gleichmässig weisse Farbe angenommen hat, worauf das Zifferblatt sofort in reinem weichen Wasser abgespühlt und um es schneller trocknen zu können, darauf in so warmes Wasser, wie es die Hände vertragen können, getaucht wird. Sobald das Blatt genügend er wärmt ist, schwenkt man das Wasser so viel wie möglich ab und tupft die noch daran haftenden Tropfen mit einem reinen Tuche weg. Das Zifferblatt muss nun über einer Spirituslampe erhitzt werden, bis der Siegellack darauf glänzt, ohne jedoch zu schmelzen. Will man die Versilberung gegen die Einflüsse der Luft conserviren, so überzieht man das Zifferblatt mit einer dünnen Lage von feinstem hellfarbigem Weingeistfirniss, welches mit einer breiten Kamelhaar-Bürste ausgeführt wird. ]{ (j Sprechsaal, Herr Redacteur! Wenn ich mir gestatte, Ihnen nachfolgende Erörterungen zu unter breiten, und um deren Aufnahme in den Sprechsaal unserer Fachzeitung zu ersuchen, so bin ich schon im Voraus von Ihrer Bereitwilligkeit über zeugt, da es eine Sache betrifft, die von allgemeinstem Interesse für alle Collegen ist. — Kommt es nicht etwa oft genug beim Uhrmacher vor, dass reparirte Uhren ohne Bezahlung verabfolgt werden? Aber wohl die Wenigsten haben eine Ahnung davon, dass sie in solchen Fällen von einem böswilligen Schuldner auf die einfachste Weise um die sauer ver dienten Reparaturkosten geprellt werden können, sobald sich ein liebens würdiger College findet, der bestätigt, dass die Uhr nicht ordnungs- mässig reparirt worden sei oder noch besser, wie es mir selbst passirt ist, dass die Uhr bei der Reparatur zu wenig oder schlechtes Oel er halten habe. Der nachstehende, streng nach den Klageacten dargestellte Fall, wird dies beweisen. Im Mai v. J. reparirte ich einem hiesigen Geschäftsmann eine silb. Cylinderuhr für den, für diese Reparatur bei mir üblichen Preis von M. 4,50. Diese Uhr wurde dem Betreffenden, da er im Geschäfte be kannt war, in meiner Abwesenheit von einem meiner jungen Leute ohne Geld verabfolgt. Nachdem über ein halbes Jahr verflossen, und eine mehr malige Aufforderung zum Bezahlen erfolglos blieb, liess ich einen Zah lungsbefehl gegen den Schuldner ausstellen, gegen welchen seinerseits Einspruch erhoben wurde. Bei dem von mir gewünschten bald darauf angesetzten Termin, be hauptete Beklagter, die Uhr sei nach der Reparatur schlechter gegan gen als vorher und dergl. mehr, und berief sich dabei auf das Zeugniss eines hiesigen Uhrmachers B., bei welchem diese Uhr früher gekauft sein sollte. Der liebenswürdige College hatte folgende Aussage zu den Acten deponirt: „Nach meiner Ansicht war die Uhr, welche ich ungefähr gegen letzte Weihnachten zur Reparatur vom Beklagten erhielt, nicht oder wenigstens schlecht reparirt. Soviel ich weis, war der Hauptfehler der, dass der Gang kein Oel hatte, oder wenn Oel dazu verwandt worden, dass es nicht gutes Oel war. Der Beklagte hat mir für die Reparatur 2 M. 50 Pf. bezahlt.“ Einen Vergleich, welcher im ersten Termin, von dem die Verhand lung leitenden Amtsrichter, vorgeschlagen wurde, lehnte ich ab, indem ich ja diese Klage nicht des Objects wegen, sondern aus Prinzip ange strengt hatte. Trotzdem nun in der Zeugenaussage des B. ein directer Wider spruch ist und der vom Zeugen angegebene Hauptfehler von dem Sachverständigen entkräftet wurde, indem derselbe ausführte, dass, wenn die Uhr im Mai 1879 reparirt worden ist, es sehr wohl möglich sei, dass das Oel im December i 879 bereits verflüchtigt sein kann, zumal da der Verklagte eine Beschäftigung hat, bei welcher die Uhr vielem Staub ausgesesetzt ist. Und endlich, trotzdem ich durch meine Bücher be weisen konnte, dass die Uhr gemacht worden, ausserdem dieses zu be schwören bereit war, wurde ich dennoch mit der Klage abgewiesen, und zwar aus folgenden Gründen wie das gerichtliche Erkenntniss ausführt: „Die Klage ist begründet, bedurfte jedoch, da der Beklagte die Re paratur der Uhr, event. die ordnungsmässige Reparatur bestritten, des Beweises. — Namentlich der letztere Beweis ist nicht erbracht, indem der vernommene Sachverständige bekundet hat, dass sich nunmehr, nach dem die Uhr in Ordnung ist, nicht mehr constatiren lässt, ob und in welcher Weise sie im Mai 1879 von einem Uhrmacher reparirt worden. Wegen des Misslingens des Klagebeweises war demnach der Kläger mit dem erhobenen Ausspruche abzuweisen.“ Aus diesem Urtheil ersieht man, dass ein Beweis verlangt wurde, der thatsächlich nicht mehr zu erbringen ist, sowie man eine reparirte Uhr aus der Hand gegeben hat. Es lässt sich nur dann auf dem Wege der Klage mit Erfolg etwas ausrichten, wenn zum Beispiel eine Reparatur vom Eigenthümer zu theuer befunden, noch im Besitz des Uhrmachers ist, weil in dem Fall der Sachverständige bestimmtere Aussagen machen kann und weil der Uhrmacher dann der Beklagte ist. Id Betreff dieser Sache an eine höhere Instanz zu gehen, hielt mein Anwalt für nutzlos, und habe ich deshalb diesen Schritt unterlassen, ob gleich mir von verschiedenen Seiten dazu gerathen wurde. Die Moral aber von der Geschichte ist: „Liebe Collegen, gebt keine reparirte Uhr ohne Bezahlung aus der Hand, denn bedenkt, dass es wohl hier und da ähnliche Berufsgenossen geben könnte, die leichten Muthes den guten Ruf eines Collegen schädigen!“ Ihr H. Verehrliche Redaction! In letzter Nummer Ihrer geschätzten Zeitung finde ich im Sprechsaal die Abhandlung eines Anonymus (X. Y. Z.), worin, auf unzutreffende Voraussetzungen fussend, solche Anschuldigungen gegen mich zum Aus druck gelangen, dass ich höflichst ersuchen muss, auch meine Recht fertigung an gleicher Stelle aufzunehmen. Der Herr Anonymus beginnt mit der Behauptung: J. Balogh habe das verkäufliche Augenwasser in der Annonce, No. 10 d. Bl., für alle Krankheiten der Augen — gleichviel welchem Cha rakter sie angehören — angepriesen, und demnach sei dieses Wasser einem Wunderwasser gleichzustellen. Diese Behauptung ist falsch. Es ist in der besagten Annonce prä- cisirt, in welchen Fällen das Waschen und Baden der Augen damit von Erfolg begleitet ist. Eine Reihe ehrenhafter Personen, grösstentheils unsere Herren Collegen, haben ihre Zufriedenheit mit den Leistungen des Augenwassers unaufgefordert ausgesprochen, und sie sagen keineswegs mehr, als der Wahrheit entspricht. Die unzutreffende Behauptung bildet nun den Grund zu den weiteren und“Äelbe“rMitCä H um^tc3f- §a B Ä?- r J.^£2k t - : dass “ it _ e i a J e “ können und spricht dann das innigste menschenfreundliche Bedauern "aus, dass es noch Leute giebt, welche ihr Bestes, nämlich ihre Gesundheit, leichtsinnig aufs Spiel setzen, indem sie sich dem Mittel eines Laien anvertrauen. Nun erlaube ich mir hierbei zu bemerken, dass gesunde Personen nicht Ursache haben, dieses zu thun. Der anonyme Herr sagt weiter, dass er Beispiele anführen könnte, wo sich Menschen durch solche Mittel, die für alles Erdenkliche Heilung versprechen, ihre Gesundheit (!!!) so untergraben haben, dass sie. nur noch einige Zeit ein elendes Dasein führten, um kläglich zu enden, statt bei einem Arzte Hilfe und Rath zu erholen. Wer hat ihm denn gesagt, dass der Erfinder dieses Augen- mittels der Heilkunde entfremdet ist? Auch hier irrt sich der Herr X. Y. Z.; denn der Mann, der dieses Mittel erfunden hat und noch macht, hat Heilkunde absolvirt; er hat ihr aber entsagt, weil ihm die Mischereien der neuen Medicin zuwider geworden sind; derselbe hat sich daher einem anderen Fache gewidmet und wurde Professor an einer k. k. Hochschule. Wenn man aber alle jene Fälle aufzeichnen wollte, wo Aerzte leicht j heilbare Kranke durch Anwendung falscher Mittel nicht nur nicht kurirt, . sondern zum Dahinsiechen gebracht haben, dürften ganze Wagenladungen j von Folianten kaum hinreichend sein. j Dieses gesteht auch der Herr Anonymus zu. Es kommen, sagte er, j leider Fälle vor, dass Aerzte wegen Nichterkennens der Augen- 1 krankheiten diese verschlimmert haben. Dieses Zugeständniss ist für uns Uhrmacher durchaus nicht trost- und erbauungsvoll; denn wenn wir heute unsere Augen übermässig anstrengen mussten, wenn wir am Abend oder folgenden Tag bemerken, dass wir rothe Ecken der Horn haut haben und einen unangenehmen Reiz und Drücken in den Augen verspüren, so wollen wir nicht feiern, giftige Salben einschmieren, in’s dunkle Zimmer wandern oder dergl. mehr, sondern wir wollen ein un- j schädliches Mittel haben, wodurch dieser entzündliche Charakter der Augen i sofort gehoben wird, wir also im Stande sind, die Arbeit nicht unter- | brechen zu müssen, und sich unser Verdienst nicht schmälert. ( Nun sind die Mittel der Aerzte ja bekannt, welche diese in solchen | Fällen verschreiben, nämlich: graue Quecksilbersalbe, rothes Quecksilber- > Präcipitat, Bleizucker, Bleiessig, Opiumtinctur, spanisch Fliegenpflaster i hinter’s Ohr, Lapis infernalis, Extracte vom Bilsenkraut, Belladonna, schwefelsaure und salpetersaure Chinin-Präparate, Digitalis, nux vomic., ! Kirschlorbeerwasser und so fort in universeller Gelehrsamkeit, in Schmieren, ! Salben und Wassern und soll da einem Uhrmacher nicht Angst und Bange ' werden, wenn seine Augen leidend werden?!! Und wer sagt ihm, dass \ selbst der Sp.ecialarzt nicht ebenso dem menschlichen Irrthum unterworfen sei, wie andere Aerzte, deren Fehlgriffe zugestanden Wörden sind! . j
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