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Sächsische Dorfzeitung : 17.11.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-11-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185311170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18531117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18531117
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1853
- Monat1853-11
- Tag1853-11-17
- Monat1853-11
- Jahr1853
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 17.11.1853
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17. November 1853. ^r. 46 Donnerstag, Sächsische Dorßeitung Ein unterhaltendes Wochmblatt für dm Bürger und Landmann. — Neustadt- Dre-de«- Markt, Nr. 2, in der Brr- lags - Expedi tion zu haben. vierteljährlich 12L Rgr. Au benetzen durch alle Post-Aa- staltm. Redatteur: Friedrich Walther. — Verlag von Heinrich und Walther. Politische Weltschau. Deutschland. Die orientalische Frage ist nun doch noch durch Oesterreich vor das Forum des Bundestags He» bracht worden, indeß geschah dies nur in Form einer Mit- theilung, welche der kaiserliche Präsidialgesandte über den Stand jener Angelegenheit machte, und wobei von einer Be schlußfassung oder einer Neutralitätserklärung des Bundes keine Rede war. In dem erwähnten Bortrage wird der feste Wille deS Kaisers ausgesprochen, sich an dem zwischen der Türkei und Rußland auSgebrochenen Streite nicht zu bethei ligen, so lange nicht durch denselben die eigenen Interessen des Kaiserstaats bedroht erscheinen; zur Bethätigung dieser friedlichen Gesinnung sei die bereits früher beabsichtigte Her absetzung des Effectivbestandes der Armee Angesichts des zwi schen Rußland und der Pforte erklärten Kriegszustandes theil weise angeordnet worden. Trotzdem aber werde Oesterreich, wenn es in den Fall kommen stellte, als europäische Macht oder als deutsche Bundesmacht für wichtige Interessen ein zustehen, nicht unvorbereitet, sondern zu raschem und kräfti gem Handeln bereit gefunden werden. Für jetzt sei es die Aufgabe Oesterreichs, die weitere Verbreitung des ausgebro chenen Krieges nach Möglichkeit zu verhüten und im Vereine mit den anderen Mächten die Bemühungen freundschaftlicher Vermittelung fortjusetzen. Gegenüber der sehr ausführlichen, hier nur angedeuteten Darlegung des österreichischen Präfidial- gesanhten begnügte sich der Vertreter Preußens mit der kur zen Erklärung, „wie er in Bezug auf die eben gemachte Mittheilung glaube versichern zu können, daß die preußische Regierung auch ferner fortfahren werde, die Freiheit der Entschließung, welche sie sich Vorbehalten habe, zu benutzen, um im Vereine mit den übrigen hohen Verbün- veten Preußens alle ihre Kräfte der Sicherung des Friedens zu widmen." Zu einer gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Großmächte, die besonders Oesterreich gewünscht haben soll, ist es demnach in dieser Angelegenheit nicht gekommen. Im Großherzogthum Baden ist, wie schon in letzter Nummer kurz gemeldet wurde, der Kampf zwischen der Staatsregierung und dem Erzbischöfe von Freiburg nun zum offenen Ausbruche ^gekommen. Nachdem alle Versuche, den Prälaten zu bewegen, sich den bestehenden Gesetzen zu unter werfen, erfolglos geblieben, ist die Regierung endlich zum Handeln verschritten, um dem unerhörten Mißbrauche der Kirchengewalt ein Ziel zü setzen. Dem Erzbischof ist bekannt lich in voriger Woche in der Person deS StadtdirectorS Burger zu Freiburg ein landesherrlicher Commiffar an die Seite gesetzt worden, ohne dessen Zustimmung und Unterschrift keine erzbischöfliche Verfügung erlassen und als gültig aner kannt werden darf. Die katholische Geistlichkeit des Landes ist durch einen ministeriellen Erlaß hiervon in Kenntniß ge setzt und zugleich aufgefordert worden, den Anordnungen der Regierung überall Folge zu leisten und sich durch keine Straf androhung deS Erzbischofs von Erfüllung ihrer Unterthanen- pflichtm abhalten zu lassen. Die Regierung wird, wenn der Erzbischof über Geistliche, welche diesen Anforderungen genügen, 'DiSciplinarstrafen ausspricht- den Vollzug dieser Strafen hin- ^nhehnter Jahrgang. IV. Suartal. dern und den Geistlichen überall den nöthigen Schutz ange deihen lassen. Dagegen werden Alle, welche den Anordnungen der Regierung zuwrderhandeln sollten, mit unnachsichtlichen Strafen bedroht. Auf diese Verfügungen hat nun der Erz bischof von Freiburg bereits durch eine neue Lhat geantwor- > tet. Am 10. Nov. erschien nämlich der Generalvicar deS Erzbischofs, Domcapitular Buchegger, der als einer der größ ten Eiferer in dem ausgebrochenen Streite gilt, in der Woh nung des großherzoglichen Commiffars, des Stadtdirector- Burger. Der erzbischöfliche Gesandte stellte an den Commis- sar, der als wohlgesinnter Katholik und redlicher Beamter geschildert wird, die Frage: ob er gesonnen sei, das ihm von seinem Landesherrn ertheilte Commissorium anzunehmen. Auf. die Antwort, daß dies bereits geschehen sei, überreichte ihm Buchegger ein versiegeltes Schreiben. Der großherzogliche Eom- missar öffnete nun das Schreiben und fand, daß über ihn wegen seines unkirchlichen Sinnes, d. i. wegen seiner Pflicht erfüllung gegen seinen Regenten, die exeommunieatio major ausgesprochen sei. Es wurde nun an den Erzbischof das Verlangen gestellt, dieses Schreiben zurückzunehmen, und da er sich dessen weigerte, so machte der großherzogliche Commis- sar sofort von seinen Vollmachten Gebrauch und verurtheilte den erzbischöflichen Abgesandten Buchegger auf Grund de- Gesetzes vom Jahre 1852 über Auflehnung gegen die öffent liche Gewalt und bestehenden Gesetze zu einer Geldstrafe von 50 Fl., unter Androhung gefänglicher Haft im Kalle der Wiederholung. Am anderen Lage fand man an der Dom kirche Zettel ohne Unterschrift angeschlagen, worin bekannt gemacht wurde, daß von jetzt an bei dem FrühgotteSdienste das Sanctissimum ausgesetzt und früh und nach dem Abend- gcttesdienste um Hülfe für die hartbedrängte Kirche gebetet werden solle. — Die Energie der Regierung findet unter der Bevölkerung allgemeine Zustimmung, da die Fortdauer der offenen Auflehnung der obersten Geistlichkeit gegen die Ge setze des Staates zu unabsehbaren Wirren geführt haben würde. Der Erzbischof beharrt in einer neuen an da- Staatsministerium abgegebenen Erklärung bei seiner Renitenz und versichert, daß er mit dem Domcapitel auf dem betrete nen Wege fortschreiten werde; der Prälat ist ein altersschwacher Greis, auf den seine nächste Umgebung einen unheilvollen Einfluß auSüben soll. »Die meiste Schuld an den kirchlichen Wirren legt man dm Jesuiten bei, welche in Freiburg eine Niederlassung gegründet haben. — Wie verlautet, beabsichtigt der Erzbischof daS Land mit dem Domcapitel zu verlass« , und nach Sigmaringen zu gehen, welches, unter preußischer Hoheit stehend, in kirchlicher Beziehung zur Erzdiöcese Krei- bürg gehört. Ueber den Vorgang in Kassel, den wir in voriger Nummer nur kurz erwähnen konnten, liegen jetzt genauere Nachrichten vor, welche namentlich die Motiven zu jenem ge- waltthätigen Schritte darlegen. Der Kurfürst von Hessen ist bekanntlich mit Gertrude Falkenstein, einer WeinhändlerStoch- ter aus Bonn, die sich 1824 mit dem preußischen Leutnant Lehmann verheirathete, von dem sie später geschieden wurde, seit dem 30. Septbr. 1830 morganatisch (zur linkm Hand vermählt; diefttbe wurde 1831 und: ihre Kinder:1836 mit
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