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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188207184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18820718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18820718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 660 als Seite 656 gezählt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1882
- Monat1882-07
- Tag1882-07-18
- Monat1882-07
- Jahr1882
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1882
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lt. 'ee- Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Dienstag, den 18. Juli 1882 164 hlen ren- ibrik! Sorge. Oeser. (1-3) (1-3) (1-2) § Z ff eur-Scll»!« wle. krs». - ff-e an» mf- ur- sere len; ien- >»un »us- Pfd. fern t. xtra zu >an- r in >ch neeberg. err Schuhma- bei Bergarbei- der Casern» smann Klein- öb. : Handelsmann ,enplatz.Z Schuon icher- n der Ritterg. Das Königliche Amtsgericht daselbst. Wähner. Keil, Ref. Da in neuerer Zeit wiederholt wahrzunehmen gewesen ist, daß den Bestimmun gen des Tanzregulatives vom 20. Dezember 1881, namentlich tz 6, welcher „Kindern, Jünglingen vor erfülltem 17. nnd Mädchen vor vollendetem 16. Lebensjahre selbst in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Personen die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzmustten untersagt," noch immer entgegengehandelt wird, sowie daß nicht immer die rechtzeitige Schließung der Tanzlocale erfolgt, so sieht sich die unterzeichnete Behörde veranlaßt, die Befolgung dieser Bestimmungen hiermit in Erinnerung zu bringen und auf die bei Zuwiderhandlungsfällen eintretenden Strafen hinzuweisen. Die Tanzwirthe werden aber noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei wiederholt vorkommender Zuwiderhandlung gegen die bestehenden Vorschriften, die in 8 16 des gedachten Regulatives angedrohte zeitweilige oder gänzliche Entziehung der Erlaubnitz zur Abhaltung von Tanzmusiken verfügt werden wird. Zwickau, am 14. Juli 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. H- Das Königliche Amtsgericht daselbst. Wähner. Keil, Ref. m OrtS.) bei allen iden mit ?oei Hrn. tz bei A. Neustädtel a.B. Chr. Goldhan. Auf Fol. 90 des Handelsregisters, die Firma: G. Kux und Klemm , in Lauter betr. ist heute verlautbart worden, daß die Firma erloschen ist. Schwarzenberg, am 13. Juli 1882. Königliches Amtsgericht. Sorge. Oeser. Donnerstag, den 20. Juli 1882, von Vormittags 9 Uhr an sollen im hiesigen Auktionssaals Abth. v verschiedene Gegenstände, als: Putzmacherartikel, Meubles, Hirsch- und Rehgeweihe, 1 Ladeneinrichtung u. dergl. m. meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Schwarzenberg, den 12. Juli 1882. Der GerichMoWeher des' Königlichen Amtsgerichts dafelM Ludwig. Oeffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths zu Johanngeorgenstadt Mittwoch, den LS Juli ». v. Nachmittags 4 Uhr m Rathssessionszimmer. s Die Tages-Ordnung wird durch Anschlag am Nathhause bekannt gegeben. Bekanntmachung, die über die Unglücksfälle bei dem Gewerbe betriebe zu erstattenden Anzeigen betreffend. Nach den Verordnungen des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August 1878 und 12. Dezember 1881 sind nicht allein Besitzer und Leiter von Fabriken im en geren Sinne, sondern auch die Besitzer und Leiter aller Gewerbsunternehmungen, auf welche ß 120 Abs. 3 der Gewerbeordnungsnovelle vom 17. Juli 1878 Anwendung leidet, verpflichtet, dann, wenn in Folge des Gewerbebetriebes eine Person das Leben verloren oder eine solche Beschädigung erlitten hat, daß sie länger als 72 Stunden an ihrer Arbeit verändert ist, der Polizeibehörde und dem Königlichen Fabrikeninspeetor davon Anzeige zu erstatten, im ersteren Falle sofort, im letzteren spätestens 4 Tage nach Eintritt des Unfalles. Das Unterlassen dieser Anzeige wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. und im Falle des Unvermögens bis zu 4 Wochen Haft bestraft. Wenn in neuerer Zeit wahrzunehmen gewesen, daß diese Bestimmungen nicht allenthalben genau befolgt worden sind, so werden dieselben unter Hinweis auf die ange drohten Strafen mit dem Bemerken wieder in Erinnerung gebracht, daß innerhalb des amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirkes als Polizei behörde im Sinne der einschlagenden Verordnungen die Königliche Amts- hanptmannschoft anzusehen und an diese, nicht an den betreffenden Herrn Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher, die erforderliche Anzeige zu erstatten ist. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den 6. October 1882 das dem Materialwaarenhändler Christian Friedrich Ungethüm in Saupersdorf zuge hörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 227 des Katasters für Wildenfels, Nr. 222 des Grund- und Hypothekenbuchs für denselben Ort, welches Grundstück zum Betriebe der Seifensiederei und des Materialwaarengeschäftes eingerichtet und am 12. Juli 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 6410 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 12. Juli 1882. Bekanntmachung. Es ist zu unserer Kenntniß gelangt, daß Pächter communlicher Grundstücke solche anderweit verpachtet haben, ohne daß hierher Anzeige erstattet und Genehmigung hierzu ertheilt worden ist. Es werden nun alle Diejenigen welche darnach communliche Grundstücke bewirth- schasten, hiermit aufgefordert, sich bis zum 25. dss. Mts. an Rathsexpeditionsstelle zu melden und des Weiteren sich gewärtig zu halten. Lößnitz, am 14. Juli 1882. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. Krauße. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den 5. October 1882 das dem Schmiede Friedrich Otto Weber hier zugehörige Haus- und Garten-Grundstück Nr. 19 des Katasters für Wildenfels, Nr. 15 des Grund- und Hypothekenbuchs für den selben Ort, welches Grundstück am 12. Juli 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2250 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 12. Juli 1882. ringe Hochmuth. -agende >uli 1882. lchsner. )miedegesellen Götz in Mit Genehmigung der Obervormundschaftsbehörde sollen nächsten Donnerstag, nm LS. Juli L88L, von Vormittags 9 Uhr an, im Hause Nr. 65 die von dem verstorbenen Stadtmustkus Hüh ner vorhandenen Nachlaßgegenstände, als Kleidungsstücke, Hausgeräthe, Musikalien, Noten, Löffelhandwerkszeug, Äilder und dergleichen mehr, an den Meistbietenden gegen Baarzah lung öffentlich versteigert werden. Grünhain, am 14. Juli 1882. Der Stadtrath das. Goldhahn. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 17. Februax 2. 0. wird hinsichtlich der Gebühren für das Kehren der Essen hierdurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, daß für das Kehren einer Hauptesse Nichts, dagegen für das Kehren einer Nebenesse, sowie eines Kamins jedesmal 13 Pf. und für jedes eingeschleifte Rohr 8 Pf. von den Hausbesitzern sowohl als von den Miethsbewohnern an den Schornstein fegermeister zu entrichten sind. Hinsichtlich der Dampfessen bewendet es bei der Gebühr von 2 Mark. Lößnitz, am 14. Juli 1882. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. Krauße. cünhcün. ren 16. Juli, w Tanzmusik. Richter. Haus. e Sonntag, iw. Kunz. ufik mittag 4 Uhr »ladet r, Lindenau. chasvünger kaufen in Nr. stenplatz. Schwarzenberg, am 11. Juli 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. > C. n 15. IM 882. Geßner. hienen, r 7' Mtr. ndlung , Neustädtel. rung. Abends zu . betrunkenen cenverletzende ichter Nestler ich gethan zu rück und bitte Auf Fol. 114 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma: Papierfabrik Obermitweide von Theodor Franke und als deren Inhaber Herr Kaufmann Theodor Franke in Schwarzenberg verlautbart worden. Schwarzenberg, am 13. Juli 1882. Königliches Amtsgericht. Sorge. Oeser. Auf Fol. 4 des hiesigen Handelsregisters, die Firma: Richard Bogel in Schwarzenberg betr. ist heute verlautbart worden, daß 1) die Firma künftig Bernhard Höfert, Richard Vogel's Nachfolger" firmirt, 2) Herr Kaufmann Friedrich Richard Vogel als Inhaber ausgeschieden, dagegen Herr Kaufmann Paul Bernhard Höfert in Schwarzenberg als solcher eingetreten ist. Schwarzenberg, am 13. Juli 1882. Königliches Amtsgericht. ZGrWö.HMsfremd.S Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden in Aue, Grünham, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und WildenM
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