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Dresdner Journal : 28.05.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190705281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19070528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19070528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1907
- Monat1907-05
- Tag1907-05-28
- Monat1907-05
- Jahr1907
- Titel
- Dresdner Journal : 28.05.1907
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Dresdner W Journal. TLZniglich Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- «nd Mittelbehörden. Nr. 121. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Do enge- in Dresden. <r- Dienstag, den 28. Mat 1907. Bezugspreis: Beim Einzelne Nummern 10 Bezüge durch die Expedition, Große Zwtnaerstraße »0, sowie durch die Pott im Deutschen Reiche » Mart vierteljährlich. Pf. — Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher Nr. 1SS5. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der «mal gespalt. AnkündigunaSseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textseite im amtl. Teile kV Pf., unter dem Redaktionsftrich (Eingesandt) 7K Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 28. Mai. Se. Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein ist heute früh 1 Uhr 5 Min. von Dresden wieder abgereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht Vieweg auf weitere fünf Jahre zum Mitgliede des DiSziplinarhoss zu ernennen. Personalderänderungen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 27. Mai. Ullrich, Lberstltnt. beim. Stabe des 1l. Jnf.-Regts. Nr. 139, vom 1. Juni ab zur Vertretung des erkrankten Kommandeurs deS 15. Jnf.-RegtS. Nr 181 nach Chemnitz kommandiert. Die Majore: Schulz, Abt. - Kommandeur im 6. Feldart.- Regt.' Nr. 68, in das Kriegsministerium, Roßbach im Kriegsministerium, zum Stabe deS 1. Hus.«Regis. „König Albert" Nr. 18, — versetzt. Die Hauptleute: Blochmann beim Stabe des 3. Feldart. - RegtS. Nr. 32, unter Beförde rung zum Major, vorläufig ohne Patent, als Abt -Komman deur in das 6. Feldart.-Regt. Nr. 68, Eppendorfs, Battr- Chef im 1. Feldart.-Regt. Nr. 12, zum Stabe des 3. Feld- art.-Regt-. Nr. 32, Siedel, im 6. Feldart. - Regt. Nr. 68, als Battr.-Chef in das 1. Feldart.-Regt. Nr. 12 — versetzt. Zenker, Ltnt. im 7. Feldart-Regt. Nr. 77, zum Oberltnt., vorläufig ohne Patent, befördert. Verordnung, die vorübergehende Aufhebung von 8 24 der Verordnung über den Verkehr mit Lraft- fahr)engen betreffen-, vom 24. Mai 1907. Für die Zulassung und Kennzeichnung der vom 1. Juni 1907 an bis mit 14. Juni 1907 zu vorübergehendem Aufenthalt in das Gebiet des Deutschen Reiches aus dem Auslande gelangenden außerdeutschen Kraftfahrzeuge und für die Zulassung der Führer solcher Fahrzeuge treten an Stelle des tz 24 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahr zeugen vom 10. September 1906 (G- u. V.-Bl. A. 307) fol gende Bestimmungen. 8 1. Die Vorschriften über die Anmeldung und Zu lassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen in den 83 4, 5 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 10. September 1906 finden auf außerdeutsche Kraftfahrzeuge keine Anwendung. Letztere müssen an Stelle der durch §8 7, l0 der Verord nung vorgeschriebenen polizeilichen Kennzeichen ein besonderes länglichrundes Kennzeichen (Muster 6 der Verordnung) führen. DaS Kennzeichen ist an der Rückseite des Fahrzeuges nach außen hin an leicht sichtbarer Stelle fest anzubringen und bei Kraftwagen während der Dunkelheit und bei starkem Nebel so zu beleuchten, daß es deutlich erkennbar ist; die Beleuchtungsvorrichtung darf das Kennzeichen nicht verdecken. Etwa vorhandene ausländische Kennzeichen find zu entfernen oder zu überdecken. Die auf Grund dieser Verordnung auszugebenden länglichrunden Kennzeichen haben an erster Stelle der Zahl eine Null. Die für das Kennzeichen zu entrichtende Gebühr beträgt für Kraftwagen 6 M, für Krafträder 3 M. Wird für die Ausgabe des Kennzeichens die Tätigkeit einer amtlichen Stelle außerhalb der Geschäftszeit, d. h. vor 7 Uhr vormittags und nach 8 Uhr nachmittags in Anspruch genommen, so erhöht sich die Gebühr für Kraftwagen auf 10 M., für Krafträder auf 5 M. Beim Verlassen des Deutschen Reiches ist das Kenn zeichen an die nächste amtliche Ausgabestelle (Grenzzollamt) abzuliefern. Die durch 8 H Abs. 1 der Verordnung für die Führer von Kraftfahrzeugen vorgeschriebenen Zeugnisse können für die Führer außerdeutscher Kraftfahrzeuge durch die in ihrem Heimatlande üblichen Ausweise ersetzt werden. Den Eigentümern außerdeutscher Kraftfahrzeuge kann von der zuständigen Amtshauptmannschaft auf Antrag ge stattet werden, das deutsche Kennzeichen zu führen. Die be treffenden Kraftfahrzeuge sind in diesem Falle in polizeilicher Beziehung al- deutsche anzusehen und unterliegen demgemäß den Vorschriften der 88 4, 5, 7, 10 der Verordnung. 8 2. Diese Vorschriften treten mit Ablauf de- 30. Juni 1907 außer Kraft. Dresden, den 24. Mai 1907. «gpi Die Ministeriell der Fi«a»ze» «nd des Inner». Mit Allerhöchster Genehmigung wird dem StaatsfiSkus im Königreiche Sachsen zu der im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes erforderlichen Er weiterung de» Bahnhöfe- Beucha nach dem von den Ministerien der Finanzen und des Innern unterm 30. April und 14. Mai 1907 genehmigten Plane auf Grund des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigentum für Er weiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 2l. Juli 1855 (G.- u. V.-Bl. S. 120) in Verbindung mit 8 24 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G - u. B -Bl.S. 153) das Enteignung-recht verliehe«. 2»1 I V Dresden, am 14. Mai 1907. 4»81 Miuisterinm des Inner«. Er»e»»»»ge»,Lersetz»«se«rk.i» öffentliche» Die»ste. Im «eschäftsderelche »es Mintsteri««» per Justiz. Der Rechtsanwalt Ernst Friedrich Adam Hofiuger in Schandau ist zum Notar für Schandau auf so lange Zett, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. I« «eschäftSbereiche »et Kinanzmintstertum». Dem Sekretär beim Finanzministerium (Finanzrechnungrexpeditiou, Ab teilung für Eisenbahnsachen) Päul Otto Schmidt ist der AmtSname .Obrrsekretär" verliehen worden I« Gefchäftsdereichc »es «inisteriums der aus« tvLrtigei» Angelegeuheite». Dem Mtnisterial-Fourier Ernst Müller ist der Titel .Erster Mtnisterial-Fourier" und dem Boten Oswald Hähnel der Titel „Zweiter Mtnisterial-Fourier" beigelegt worden. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile) Nichtamtlicher Teil. Lom Königliche» Hose. Besuche au». In Begleitung der hohen Frau befanden die Hofdame Frl. v. Schönberg und Hoimavschall v. Mango sich adt. Dresden, 28. Mai Se Majestät der König ritt heute vormittag in der Dresdner Heide und traf dann im Residenz« schlöffe ein, wo Allerhöchstderselbe di« Herren Etaat-minister vr v. Rüger, vr v Otto und vr Graf v Hohenthal und Bergen, sowie die Herren HofdepartementSchcf« zum Vortrag empfing Dresden, 28. Mai. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg zeichnete gestern den zum Besten de« kath. Frauenbundes Dresden veranstalteten Unterhaltungs abend im kath. Gesellenhaus, Käufferstraße, mit Höchsni r m Hosterwitz, 28. Mai IhreKönigl Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern abend dem vom Katholischen Frauenbünde Dresden rm Saale des Katholischen Gesellenhauses, Käufferstraße 4, veranstalteten Unterhaltungsabende bei. Mitteil«»ge» a»S der öffentliche» Lerwa!t»»g. - Vom 1. Juni ab ist der Fernsprechverkehr zwischen Dresden nebst Nachbar- und Vororten einerseits und Paris anderseits zugelaffcn. Die Gebühr für ein gewöhnliche» Ge spräch von drei Minuten Dauer beträgt 5 M. Mit Pari» kann auch während der ganzen Nacht in Verkehr getreten werden. Zeit»»gSscha». Ober die neue Verwaltung der deutschen Kolonien hat der Staat»sekretär de» Reich»kolonialamt», Exzellenz Dernburg, dem Berliner Korrespondenten der „Neuen Freier» Presse" in einer Unterredung nähere Mitteilungen gemacht, denen wir folgende» entnehmen: Zunächst äußerle sich der Staatssekretär über dif Gesichtspunkte, die zur Wahl deS Gouverneurs v. Lindequist zum UnterstaatSsekretär des Rcichs- kolonialamis gelenkt haben, einer Wahl, die nicht in allen Kreisen Deutschland» einer gleichen Zustimmung begegne, da man meine, Hr v. Lindequist werde durch seine neue Ausgabe dem südafrikanischen Schutzgebiet entzogen, wo seine Tätigkeit in allen Kreisen große Anerkennung gefunden habe Exzellenz Dernburg bemerkte dazu: Staatsrechtlich trage ich dem Reichskanzler und den gesetz gebenden Körperschaflen die voll« Verantwortung für alle Maßnahmen die innerhalb der Schutzgebiete getroffen »erden Mir obliegt die Aufstellung und die Vertretung d«S Haushalt» der Schutzgebiete vor dem Bande»rat und Reichstag, and ich muß diese Etats so ein richten, wie sie einerseits den von den Schutzgebiettbehörden gestellten Anforderungen entsprechen, anderseits aber auch sich in die allgemeine Finanzlage deS Reiche» eiapassen und den Wünschen und Anforde rungen der gesetzgebenden Körperschaften, die diese Etat» in letzter Hand gestalten, gerecht werden. Daran» ergibt sich eine überau» schwere Ausgabe, und daS ReichSkolouialamt muß deshalb, weun nicht an die erste, so doch mindestens an die zweite Stelle eine Per sönlichkeit ziehen, die durch lokale Sachkenntnis und auf Erfahrung gegründetes Urteil einen gerechten Ausgleich vorzunehmen imstande ist und gleichzeitig vor dem Parlamente und vor dem Schutzgebiete jene Autotttät genießt, ohne die eine Bereinigung der verschiedenen Gesichtspunkte nicht denkbar ist Daß hierzu nur ein im Dienste der Schutzgebiete herangewachsener Beamter verwendet werden kann, und daß seine Wirksamkeit eine um so bessere sein wird, je größer die Erfahrung und je höher die bisher eingenommene Stellnng ist, liegt aus der Hand. Auf das Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika speziell über gehend, wie» Exzellenz Dernburg auf dir Notwendigkeit hin, die Kapitalien zu finden, ohne die Südwestafrika nicht befruchtet werden könne, und erklärte: Nur wenn die Vorverhandlungen von einer Person geführt werden können, welche die rechtlichen wie die natürlichen Verhältnisse deS Schutzgebiets in jeder Beziehung beherrscht und die Bedürfnisse, die das Kapital von Rechts wegen hat, mit den Notwendigkeiten für eine gesunde staatliche Entwickelung des Schutzgebiets auS- zugleichen vermag, kann nach der bisherigen Erfahrung das Interesse dauernd wach gehalten werden, das sich in erfreulicher Weise in der letzten Zett gezeigt hat. Deswegen ist gerade die Berufung de- GouverneurS v. Lindequist uach Berlin erfolgt. Hr v Lindequist wird ebenso wie ich selbst durch häufige Reisen nach diesem und nach den anderen Schutzgebieten die Verbindung mit ihnen aufrecht erhalten Auf die Person de» Nachfolger» deS Hrn v Lindequist al» Gouverneur von Südwestafrika übergehend, äußerte der Staats sekretär u. a: Hr. v Schuckmann ist einer meiner ältesten Bekannten. Meine Bekanntschaft mit ihm datiert auS dem Jahre 1888, wo wir beide in den Vereinigten Staaten tätig gewesen find Die Hauptaufgaben de» Gouverneurs bestehen erstens darin, eine enge Fühlung mit den heimischen Behörden zu halten. Lurch unsere langjährige Bekanntschaft ebenso wie durch die zwischen Hrn. v Lindequist und Hrn. v. Schuckmann seit langem bestehende Freundschaft ist ein einheitlicher, kräftiger Ausbau, die Entwickelung gesunder deutscher Gesinnung im Schutzgebiet gesichert. Gerade die Tendenzen, die Hr. v. Schuckmann während seiner mehrjährigen Tätig keit als deutscher Generalkonsul in Kapstadt entfaltet hat, find mitbestimmend für den dem Kaiser gemachten Vorschlag gewesen Wenn man beobachtet, wie schnell daS Deutschtum in fast allen Weltteilen fremden Einflüssen unterlegen ist, wird man darauf einen ganz besonderen Wert zu legen haben. Die dritte Ausgabe besteht in der physischen und moralischen Rehabiliüerü^q der Eingeborenenelemente, und eS wird von allen Seiten, auch mn Kolonialgegnern, beständig auf die Tätigkeit Eng lands in seinen südafrikanischen Besitzungen hinaewieseu. Wenn es demnach gelungen ist, eine Persönlichkeit, die diese Tätigkeit jahre lang von AmtS wegen verfolgt hat, zu gewinnen, so ist das sicher ein Aktivposten zugunsten deS neuen Gouverneurs Ferner aber ist Südafrika im wesentlichen ein« Ackerbau- uud Viehzuchtkolonie, und eS ist deshalb nützlich und gerechtfertigt, sie einem Gouverneur zu unterstellen, der als praktischer Landwirt sich bewährt und die Bedürfnisse eines derartigen Wirtschaft»brtriebS sozusagen am eigenen Leibe gründlich kennen gelernt hat. Schließlich aber wird man die Schaffung eine» tt.:a:?rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Besitze», auf den die deutsche Kolonialpolitik auch hinsichtlich SüdwestaftikaS hinzustreben hat, nur in die Hände einer Person geben können, die eine entsprechende wissenschaftliche und praktische Vorbildung besitzt. Exzellenz Dernburg antwortete dann auf eine Bemerkung, daß unter den Ernennungen im Kolonialamt sich kein Kauf mann befinde, mit den aus feinen Reden im Reichstag be kannten Gründen und schloß mit den Worten, die Verwaltung könne und werde die Wege ebnen; die wirtschaftliche Entwicke lung fei Sache einer überlegt geförderten privaten Initiative. Die Frage fei nicht, wie viele Kaufleute befinden sich in einer Zen« tralverwaltung, sondern wie viel kaufmännischer Geist werde von ihr gewürdigt und entfaltet. Deutsches Leich. Der Kaiser. Berlin, 27. Mai Se. Majestät der Kaiser empfing Blättermeldungen zufolge heute im Neuen PalaiS in Potsdam Staatssekretär Dernburg, UnterstaatSsekretär v. Lindequist, Direktor im Kolonialamt Contze, sowie den neuen Gouverneur von Südwestaftika v Schuckmann vom Bundesrat. Berlin, 28. Mat Die vereinigten Ausschüsse deS Bundes« ratS für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten gestern eine Sitzung. Hundertjahrfeier des Änhattischen Infanterie regiments. (W. T. B.) Dessau, 27. Mai Die Hundertjahrfeier de» Anhaltischrn Infanterieregiment» Nr 93 hat gestern mit dem Feste der ehemaligen RegimentSangehörigen ihren Abschluß gefunden Nachmittags standen annähernd 10000 ehemalige 93er vor Er Hoheit dem Herzog, Höchstwelcher vor der Front
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