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Dresdner Journal : 29.02.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190802291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-29
- Monat1908-02
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 29.02.1908
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Tioniglieh Läehfisehev Ltaatsctnzetgev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 50 r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. V. Bezirksassessor 0r. Gerth in Dresden. Sonnabend, 29. Februar 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch di« Expedition, »roße Zwingerstraße 8V, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzeln« Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmiliags. — Fernsprecher Nr. 1895. Alltaudigungeu: Die Zeile N Schrift der «mal gespalt. AnkündigunaSseile 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textfeite im amtl. Teile SO Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf BeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 1t Uhr. Amtlicher Teil. Sc. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Erlaubnis zur Anlegung nachstehender Ordensauszeichnungen zu erteilen: deS Königl. Preußischen Roten Adler-Ordens 3. Klasse dem Obersten v. Tettenborn, Kommandeur des 2. Gren.-Regts. Nr. 10l „Kaiser Wilhelm, König von Preußen"; desselben Ordens 4 Klasse dem Rittm. Edlen v. der Planitz, Eskadr.-Chef im 3. Ulan.-Regt. Nr. 21 „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen", den Betriebs leitern Enders und Oehmichen von der Artilleriewerkstatt, dem Geh. exped. Sekretär, Rcchnungsrat Winkler im Kriegs ministerium; des Königl. Preußischen Kronen-Ordens 1. Klasse dem Gencralltnt. d'Elsa, Kommandeur der 2. Div. Nr. 24; desselben Ordens 3. Klaffe dem Major Fellmer, beauftragt mit. Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors der Artillerie werkstatt; desselben Ordens 4. Klasse dem Feuerwerks-Hauptm. Klemm von der Zeugmeisterei, dem Obermeister Schnabel von der Munitionsfabrik, dem Revisor Reinhardt von der Artilleriewerkstatt, dem Geh. exped. Sekretär Jahr im Kriegsministerium; des Königl. Bayerischen Militär Verdienst- Ordens 2. Klaffe mit dem Stern dem Generalltnt. Barth, Kommandeur der 4. Div. Nr. 40; desselben Ordens 4. Klaffe mit der Krone dem Oberstltnt. v. Jssendorff beim Stabe des 3. Jnf.-Regts. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern"; des Ritterkreuzes 1. Klaffe des Königl. Württem- bergischen Friedrichs-Ordens dem Hauplm. Schack, Komp.- Chef im 6. Inf.-Regt. Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg"; des Komturkreuzes 2. Klasse des Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Hausordens dem Oberstltnt. Frhrn. v. Weick beim Stabe des 1. (Leib ) Gren.- Regts. Nr. 100. Personalveränderungen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 28.Febr. Die Rittmeister: v. Wolsfersdorff, Eskadr.-Chef im 2.Ulan -Regt. Nr.18, vom 3. März ab auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt, v. der Decken im 1. Ulan.-Regt. Nr 17 „Kaiser Franz Joseph von Österreich, Köniz von Ungarn", unterm 3. März zum Eskadr.-Chef er nannt und in das 2. Ulan.-Regt. Nr. 18 versetzt v. Wilucki, Ltnt. im Schützen- (Füs.-) Regt. „Prinz Georg" Nr. 108, dessen Kommando zum Besuch des Seminars für orientalische Sprachen in Berlin bis mit 15. August verlängert. 29. Febr. Nachgenannte Oberprimaner des Kadetten korps unterm 1. März in der Armee als Fähnriche angestellt, und zwar: die Portepee-Unteroffiziere v. Anderten im 1. (Leib ) Gren.-Regt. Nr. 100, v. dem Busch im 2. Gren.- Regt Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", Schneider im 3. Inf.-Regt. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", v. Tschammer und Osten im 6. Jns.-Rezt. Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", Gilbert im 7. Inf.-Regt. „König Georg" Nr. 106, Schreiner im 9. Jnf.-Regt. Nr. 133, Pfeil im 11. Jnf.- Regt. Nr. 139, Ancot im 2. Ulan.-Regt. Nr. 18, Hau bold im 1. Feldart.-Regt. Nr. 12, Arnold im Fußart.- Regt. Nr. 12, Homilius bei den Königl. Sächs. Kompanien des Königl. Preuß. Eifenb.-Regts. Nr. 2. Diese haben am 6. März bei ihren Truppenteilen einzutreffen. Beamte der Militärverwaltung. 26. Februar. I).-. .für. Schmidt, Assessor und Ltnt. der Res. des 3. Feld- art.-Regts. Nr. 32, vr. jur. Müller, Assessor und Ltnt der Res. des 4. Jnf.-Regts. Nr. 103, — mit Wirkung vom I. März zu Militür-Jntendanturassessoren bei der Intendantur XII. (1. K. S.) Armeekorps ernannt. vrncnuuugen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste: Im ««sASftsbereiche de» Mtnikkertum» de» Kultu» u. SffenH. Unterricht». Zu besetzen: Ostern die vorbehältlich der Genehmigung der obersten Schulbehörde zu errichtende 2 ständige Lehreistelle in Schönborn. Kollator: Die oberste Schulbehörde. DaS gesetzt Minimalgehalt und 100 M. Pers. Zulage, dazu Amts wohnung. oder 1K0 M. WohnungSgeld Gesuche mit den erforder lichen Zeugnissen sind bi- zum 1b. März bei dem K Beztrkschul- inspeltor in Rochlitz eiazureichen; — die Kirchschulstelle in Fürsten walde. Bei freier Wohnung (Neubau beschloßen) 1292 M vom Schul, 458,88 M vom Kirchendienste, 110 M. für Fortbildungs schulunterricht. Bewerbungen mit Unterlagen bis zum 20. März an den K. Bezirksschulinspektor in Dippoldiswalde; — eine neuzu- gründende ständige Stelle in Hohndorf Kollator: der Gemeinderat. 1600 M. AnfangSgehalt, steigend bi- zu »tOv M Höchstgehalt einschl WohnungSgeld. Bewerber, die Unterricht im Französischen erteilen können, bevorzugt. Gesuche bi- zum 1b. März an den Kollator; — Ostern die ständige Lehrerstelle zu Zobe». Kollator: Ministerium de- Kultus rc Einkommen neben freier Wohnung im Schulhause mit Gartennutzung 1200 M., 100 M. pers. Zulage und 137,50 M für den FortbtldunaSschul- und Turnunterricht Gesuche sind bis zum 1b März bei dem K BezirkSschuliuspektor in Plauen i.V. einzureichen. Im Gesch»ft»berriche be» Ministerium» de» Krieg». Beamt« der Militärverwaltung Durch Verfügung deSKriegS- ministeriumS. 24. Februar Mittelbach, RechnungSrat, Geh. exped. Sekretär im KriegSministerium, auf seinen Antrag unterm 1. Juni mit Pension in den Ruhestand versetzt. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresven, 29. Februar. Se. Majestät der König nahm heute mittag im Residenzschloffe die Vorstellung der in die Königl. sächsische Armee übertretenden Kadettenabiturienten durch den Kommandeur deS Kadettenkorps Obrrstleutnant v. Schmieden entgegen. Heute abend wird Se. Majestät der König das Diner beim Oberstallmeister Generalleutnant v. Haugk, Exzellenz, ein nehmen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Auf den Sloatteisevbahn?n, deren Netz sich durch die am 15. Oktober 1907 erfolgte Eröffnung der neuen Linie Zwickau—Niederplanitz um 0,93 km auf 3250.89 km erweitert hat, wurden im Monat Oktober 1907 7 011335 Personen und 2 968197 t Güter befördert Von der Gesamteinnahme an 13 480183 M entfallen 4114 905 M auf den Personen- und 9 365 278 M auf den Gütewerkehr, das sind 432 307 M mehr als im gleichen Monat des Vorjahrs. Die Gesamt- einnahme in den Monaten Januar bis mit Oktober 1907 be trägt 126 620 622 M, das sind gegenüber dem gleichen Zeit räume des Vorjahrs 5 750 761 M. mehr. Vberverwattun-Sgertcht. Die elektrische Straßenbahn in Plauen t V, der Aktiengesellschaft .Sächsische Straßenbahn gesellschaft' gehörig, fällt auf Grund des Konzessionsvertrags nach Ablauf von bo Jahren der Stadtgemeinde unentgeltlich zu Die Gemeinde hat jedoch das Recht, die Überlastung schon früher zu ver langen, in welchem Falle sie als Kaufpreis entweder ein Vielfaches deS in den letzten Betriebsjahren erzielten Reingewinns oder den durch Sachverständige zu ermittelnden Zeitwert, zunächst mit einem prozentualen Zuschläge, nach dem 30. BetriebSjahre dagegen unter gewissen Kürzungen, zu gewähren hat. Die Gesellschaft sammelt mit Rücksicht auf die früher oder später, jedenfalls aber nach 50 Jahren eintretende Übergabepflicht .als Gegenwert zu dem verbrauchten Kapital' einen sogenannten Amortisationsfonds an und verlangt, daß die für diesen Fonds verwendeten Summen bei der Heran ziehung zur Gemeindeeinkommensteuer (für welche in Plauen bei Aktiengesellschaften der nach den Grundsätzen über Inventur und Bilanz zu ermittelnde Reingewinn maßgebend ist) in Abzug gebracht werden. Diesen Anspruch hat sowohl der Stadlrat, als auch der KreiSauSschuß zurückgewiesen, letzterer unter der Begründung, daß die Gesellschaft mit der Ansammlung deS Amortisationsfonds in einem über ihre Verpflichtungen hinausgehenden Maße für ihre Aktionäre sorge; die Zuweisungen an den Fonds dienten gegen wärtig zur Vermehrung der Kapitalanlage und seien daher nicht abzugssähig Demgegenüber ist von der Gesellschaft im Wrge der Anfechtungsklage geltend gemacht worden, daß bei ihr wegen dec HeimsallSpflichtigkeit ihres Unternehmens erst nach Berücksichtigung der Zuweisungen an den Amortisationsfonds von einem Reingewinn die Rede sein könne. Grundsatz des BilanzrechtS fei die Wahrheit der Bilanz; insbesondere dürften Aktivposten nicht höher eingesetzt werden, als ihr wahrer Wert betrage Anderseits dürfe auch keine Schuld der Gesellschaft und keine Verpflichtung, mit der eine Ver- mögensvcrminderung verbunden sei, in der Bilanz fehlen, selbst dann nicht, wenn diese Verpflichtung eine Herausgabepflicht zum Gegen stand habe Die Herausgabepflicht sei eine Schuld der Gesellschaft, die in dem Heimsallkonto, hier Amortisationsfonds genannt, ihren bilanzmäßigen Ausdruck finde. Das Oberverwaltungsgericht hat nach Gehör mehrerer Sach verständiger und Abhaltung mündlicher Verhandlung zugunsten der Aktiengesellschaft entschieden, indem eS deren Rechtsausfassung im wesentlichen beigetreten ist. In der Urteilsbegründung hat der Ge richtshof auSgesührt, daß die HeimsallSpflicht grundsätzlich in der Bilanz al- Passivum einzustellen sei; denn sie sei die Verbindlichkeit, das Unternehmen unentgeltlich au-zuliesern, also eine Schuld, der keine übernahmeforderung gegenüberstehe, und binde ohne weiteres eine ihr entsprechende Summe von Aktiven. Eine Nichtberück- sichtigung der Schuld der Herausgabepflicht in der Bilanz würde gegen 40 und 2K1 des Handelsgesepbuch» verstoßen. Der Ansicht der Stadtgemeinde, daß die HeimsallSpflicht nur ein fiktives Passivum sei, könne mithin nicht beigetreten werden. Sei aber die HeimfallS- pflicht eilt eigentliches Passivum, so mindere e- auch steurrrrchtlich den Reingewinn. Dies würde nur dann nicht zutreffen, wenn an- zunehmen wäre, daß wegen der bis zum Jahre 19l» vorliegenden Möglichkeit eines verlustlosen Verkauf» deS Unternehmens an die Stadt zunächst noch keine Notwendigkeit zur Einstellung eines Passivum» in die Bilanz bestanden habe. Eine solche Annahme würde jedoch unzutreffend sein; denn au» dem Konzession-Verträge gehe für die Gesellschaft nicht rin Anspruch, dir käufliche Übernahme ihrer Anlage zu fordern, sondern nur die Ver pflichtung hervor, die Anlagen auf Verlangen deS anderen Teiles zu verkaufen, und e» lasse sich also nicht sagen, daß bis zum Jahre lS13 das Aktivum einer KaufpretSsorderuug ausgleichend der HeimsallSpflicht gegenüberstehe Die bloße Möglichkeit eines nicht Verlust bringenden Verkaufs dürfe übrigens nach Handelsrecht nicht in den Bilanzen berücksichtigt werden. Es könne deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht, wie der eine Sachverständige behauptet habe, selbst bei einem Verkauf zum Zeitwert nebst Zuschlag dennoch ein Verlust deshalb unvermeidlich sein würde, weil gewisse Aufwendungen aus die Betriebsanlagen überhaupt nicht durch Abschätzung deS Zeitwert- getroffen werden könnten. Deutsches Reich, vom Reichstage. * (W T. B ) Sitzung vom 28. Februar 1908. Am BundeSratStische Staatssekretär Ür. v. Bethmann Hollweg. In fortgesetzter Beratung der Gewerbeordnungs- Novelle (kleiner BesähigungSnachweiS) dankte Adg. Malke witz (kons.) dem Staatssekretär des Innern für die Übermittelung der Denkschrift betreffend die Zusammenstellung der Wirkungen der Gewerbeordnungsnovelle von 1907. Die Behauptungen, als ob er die Nationalliberalen anschwärzen und ihre Handwerkerfceundlichkeit herabsetzen wollte, seien völlig unzutreffend. Abg. Cuno (frs Vp ) führte auS, daß er bei der Vorlage nicht von der Auffassung ausgrhe, als ob sie politische Bedeutung hätte und die Einleitung zur Rückkehr zum Zünfllertum, zum allgemeinen Befähigungsnachweis darstelle Allerdings erscheine ihm im Inter esse der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses im Handwerk eine bessere Regelung der Vorbildung deS Lehrenden wünschenswert. Der Redner hoffte schließlich, daß di« Vorlage in der Kommission so ameu- diert wird, daß die Zustimmung seiner Partei möglich werde. Abg. Göring (Z.) legte dar, in den Kreisen der Handwerker sei der Wunsch laut geworden, daß öffentliche Handoerkerregister an gelegt würden, wodurch jeder Auftraggeber authentisch erfahren könne, ob er es mit einem geprüften Meister zu tun habe; eine solche Ein richtung würde eine starke Anregung zur Ablegung der Meister prüfung sein. Die Wahlen zur Handwerkskammer sollten seit Erlaß der betreffenden Novelle den Erfordernissen der Neuzeit entsprechend reformiert und nicht länger ganzen Gruppen die Möglichkeit der Einflußnahme aus die Zusammensetzung der Hand werkskammern abgeschnitten werden. Der Redner ging darauf die Stellungnahme der einzelnen Parteien zu der Vorlage durch, und meinte dem Abg. Albrecht (soz) gegenüber, er sollte doch den Hand werkern zutrauen, daß sie wüßten, ob diese Vorlage dem Handwerk Vorteile bringe. Die Handwerker hätten sich den Forderungen der Zeit angepaßt, darum verlangten sie Schutz. Die Einzelstaaten hätten für da- Handwerk schon erhebliche Opfer gebracht; seine Partei wünsche, daß auch das Reich etwas tue. Der Redner schloß mit der Bitte, daß das Handwerk gegen da- Großkapital unterstützt werde. (Beifall im Zentrum) Abg Bindewald (d. Rfpt.) betrachtete in dem kleinen Be- sähigungsnachwri» nur eine Abschlagszahlung, welcher der große Be fähigungsnachweis folgen müsse (Lebhafte Zustimmung rechts ) Der Handwerker wolle den kleinen Befähigungsnachweis nicht, um sich die Konkurrenz vom Leibe zu halten, sondern um die unlautere, unsolide Konkurrenz zu beseitigen Nach einer Polemik SchesbeckS (Z.) gegen die gestrigen Aus führungen LehmaanS (soz.) wegen Lehrlinzszüchtereien in den Bäckereien wurde die Vorlage einer 28gliedrtgen Kommission überwiesen ES folgte die Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Herstellung von Zigarren in der Hausarbeit in Brr- bindunz mit der Abänderung der Gewerbeordnung be treffend die Ausstellung von Zeugnissen für gewerbliche Arbeiter, Lohnbüchern, ArbeitSzetteln rc., sowie mit dem Ab kommen über daS Verbot der Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiterinnen und über daS Verbot von weißem (gelben) Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern. Staatssekretär Or. v Bethmann-Hollweg erklärte, den Wunsch nach einer einheitlichen Revision des GewerberechlS könne er durchaus verstehen; er wolle auf die einzelnen Gegenstände der Novelle nicht eingchen. hoffe jedoch, daß der Weg, den die Novelle eiaichlage, leichtere Bestimmung derjenigen Betriebe ermöglichen werde, auf welche die Arbeilerschutzbestimmungen anwendbar seien. Vorschriften der Haus und Heimarbeit hätten seit langem ein leb haftes Interesse der Regierungen, des Reichstag- und der Allgemein heit beansprucht. Schoa die Zahl der in der Hausarbeit beschäftigten Personen würde dieses Interesse vollauf rechtfertigen. Der Redner gab dann die Zählung der Hausarbeiler bei der Gewerbeordnung von 1895 an. In der Textilarbeit seien damals allein 14000S Kinder beschäftigt gewesen Welche Werte von der Hausindustrie geschaffen würden, gehe daraus hervor, daß Jahresumsätze in der Berliner Kleider- und Wäschekonfektion betrugen: in der Herren- und Knaben- konfektion 80 Mill., in der Damen und Kinderkonsekiion 200 Mill. rc. ES komme hinzu, daß die Hausindustrie saft über da- ganze Deutsche Reich ausgedehnt sxi, daß sie den wirtschaftlichen Charakter einzelner Gegenden vollkommen beherrsche. Ja der Hausindustrie seien ferner die allerverschiedensten Klaffen der Bevölkerung beschäftigt. Am leb haftesten sei aber da» Interesse wachgerufrn worden durch die Miß stände, die in der Hausindustrie ganz zweifellos bestünden in bezug auf die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, aus Herrichtung der Be- tritb-gtgenstSnvt, aus di« teilweise ungenügenden Lohnverhältniffe und Gefahren in sittlicher und sanitärer Beziehung. Diesen Zuständen gegen über versuche die Novelle eine Besserung hrrb«tzuführtn. Man be klage, daß die Vorschriften ungenügend seien, und nur auf diejenigen Betriebe erstreckt werden sollen, die eine besondere Gefahr für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit in sich schließen. Maa habe vor allem kritisiert, daß keine zwingenden Vorschriften ausgestellt, sondern daß der Erlaß der Vorschriften in daS Belieben de» Bundr»-
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