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Dresdner Journal : 19.09.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190809190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-09
- Tag1908-09-19
- Monat1908-09
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 19.09.1908
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Nr. 219. v- Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung, Hoftat DoengeS in Dresden. Sonnabend, 19. September 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag« nachmittag». — Fernsprecher Nr. 12Sb. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der kmal gespalt. Ankündigunarseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile KO Pf., un er dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermüßigg. auf SeschLftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Verordnung, die Gewinnung und Verwertung -es Radiums betreffend, vom 17. September 1908. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw., verordnen auf Grund von 8 88 der Verfassungsurkunde zur Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868, was folgt: 8 1. Die Aufsuchung und Gewinnung radiumhaltiger Mineralien bleibt dem Staate Vorbehalten. Er kann die Ausübung dieses Rechtes auf andere übertragen. Die Ausübung dieses Rechtes gilt als Bergbau auf verliehene Mineralien im Sinne des Allgemeinen Berg gesetzes. Insbesondere finden auf sie die Bestimmungen in Abschnitt II, V, VII, VIII, IX und XI sowie in §8 6, 46 und 47 des genannten Gesetzes und aller zu ihnen erlassenen Nachtragsgesetze entsprechende An wendung, soweit nicht im Folgenden etwas anderes be stimmt ist. 8 2. Dasselbe gilt von der Aufsuchung und Benutzung von Bergwerks- und sonstigen Wässern zur gewerbs mäßigen Verwertung ihrer radioaktiven Eigenschaft, mag diese auf dem Gehalt an Emanation oder an gelösten Radiumsalzen beruhen. 8 3. Bezüglich der bis zum Inkrafttreten gegenwärtiger Verordnung verliehenen Bergbaurechte verbleibt es in Ansehung der Aufsuchung und Gewinnung von verleih baren Mineralien bei den bisherigen Vorschriften. 8 4. Wer auf ihrer natürlichen Ablagerung anstehende radiumhaltige Mineralien in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen, oder wer unbefugt die im 8 2 bezeichneten Wässer zur Verwertung ihrer radio aktiven Eigenschaft auffucht oder benutzt, wird mit Geld strafe bis zu 300 Mark oder Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar. 8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ausgabe des betreffenden Stückes des Gesetz- und Verordnungs blattes in Kraft. Gegeben zu Pillnitz, am 17. September 1908. Friedrich August. vr. von Rüger. I.. 8. vr. von Otto. Frhr. v. Hausen. Gf. v. Hohenthal u. Bergen. vr. Beck. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Amtsrichter Max Edmund Große in Freiberg vom 1. Oktober ab an das Amts gericht Wolkenstein versetzt werde. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer a. D. Wilhelm Emil Winter in Hohen stein-Ernstthal das Verdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Oberleutnant z. D. August v. Tschirschnitz, Ritterguts besitzer auf Puditfch in Schlesien, die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen, mit der Ernennung zum Ehrenritter des Johanniter ordens verbundenen Abzeichen annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Nachgenannten die ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, ver liehenen Ordensdekorationen annehmen und tragen, und zwar der Bereiter Traugott Ernst Bäßler die goldene Krone zum Kreuz des Preußischen Allgemeinen Ehren zeichens, die Reitknechte Ernst Julius Moser, Kar Bernhard Heller und Hermann Otto Pufe die Medaille vom Kronenorden. Mit Allerhöchster Genehmigung wird dem Staats fiskus im Königreiche Sachsen zu der im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes erforder lichen Erweiterung des Bahnhofs Bautzen und Umgestaltung der Überführung der Neusalzaer Straße am Westende dieses Bahnhofs nach dem von den Ministerien der Finanzen und des Innern unterm 28. August 1908 und 9. September 1908 ge nehmigten Plane auf Grund des Gesetzes, die Expro priation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.-u. V.-Bl. S. 120) in Verbindung mit § 94 des Enteignungsgefetzes vom24.Juni 1902 (G.-u. V.-Bl. S. 153) das EnteignungS- recht verliehen. 462I V Dresden, am 9. September 1908. 6226 Ministerium des Inner«. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft ist an den Giroverkehr der Reichsbank und der Säch sischen Bank angeschlossen. Zwickau, am 16. September 1908. Königliche KreiShanptmannschast. 6237 (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Lom Königlichen Hofe. Dresden, 19. September. Se. Majestät der König kehrte vormittags aus dem Manövergelände bei Rade burg mit Automobil in das Hoflager nach Pillnitz zurück. Allerhöchstderselbe wird Sich morgen Sonntag 11 Uhr 40 Min. abends vom Hauptbahnhof nach Reichenbach i. B. begeben, um am Montag und Dienstag den Korps- manövern des XIX. (2. K. S.) Armeekorps beizuwohnen. Nach der Übung am Montag wird Se. Majestät Quartier im Hotel „Wettiner Hof" in Plauen i. P. nehmen. — Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg sind heute nachmittag von Höchstihrem Sommeraufenthalt in Rehefeld nach Dresden zurückgekehrt. In Dippoldiswalde folgten die hohen Herrschaften einer Einladung des Amtshauptmann vr. Mehnert zum Diner. Deutsches Reich. vom BundeSrate. (W. T. B.) Berlin, 18. September. Der Bundesrat trat heute mittag zum erstenmal nach den Ferien unter dem Vorsitz des Reichskanzlers zu einer Sitzung zusammen, an der die leitenden Minister und Finanzminister der Bundesstaaten teilnahmen. Als erster Gegenstand stand die Reichsfinanzreform auf der Tagesordnung. Der Reichskanzler Fürst v. Bülow eröffnete die Sitzung mit einer längeren Ansprache, in der er auf die große innerpolitische und nationale Bedeutung der Verhandlungen hinwies und an die anwesenden Ver treter der Verbündeten Regierungen die Aufforderung richtete, angesichts der unbedingten Notwendigkeit einer Neuordnung des deutschen Finanzwesens die Arbeiten mit allem Nachdruck zu fördern. Der Königl. Bayerische Vorsitzende im Ministerrate Staatsminister vr. Frhr. v. Podewils erklärte namens der von ihm vertretenen Re gierung seine volle Übereinstimmung mit den Dar- legungen des Reichskanzlers, wobei er gleichzeitig die Einmütigkeit betonte, mit der die Verbündeten Re- gierungen an die Lösung der bevorstehenden Aufgabe heranzutreten gewillt seien. Seinen Ausführungen schlossen sich die leitenden Minister von Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, sowie Bettreter weiterer Bundesstaaten mit entsprechenden und eingehenden Er klärungen an. Hierauf wurden die zur Reichsfinanzreform eingebrachten Gesetzentwürfe den zuständigen Ausschüssen überwiesem Interparlamentarische Konferenz. Berlin, 18. September. Die deutsche Gruppe der Interparlamentarischen Union veranstaltete abends ein Bankettun Zoologischen Garten, wozu zahlreiche inländische und ausländische Parlamentarier, Regierungsvettreter, Ver treter von Kunst und Wissenschaft erschienen waren. Prinz zu Schönaich-Carolath eröffnete die Toaste und führte u. a. aus, wenn wir in Frieden leben und arbeiten könnten, so ver dankten wir dies in erster Linie der hohen Weisheit unserer Souveräne und Staatsoberhäupter, die entschlossen seien, den Frieden aufrechtzuerhalten und deren Friedens bestrebungen die Völker teilten. Der Redner brachte ein sehr beifällig aufgenommenes Hoch auf den Kaiser und die Staatsoberhäupter aller vertretenen Nationen aus. Hierauf sprachen Delegierte aller vertretenen Staaten, wobei Graf Apponyi Deutschland als den Hort des Friedens pries. Fast alle englischen und französischen Zeitungen äußern sich zu der gestrigen Rede des Reichskanzlers. „Daily Mail" schreibt: Tie Worte des Fürsten v. Bülow wenden sich mit Nachdruck an die wirkliche Weisheit von Patriotismus, Frieden, Eintracht und Fortschritt. Ter Kanzler verdiene die Dankbarkeit der Menschheit dafür, daß er dieses Evangelium gepredigt habe mit der ganzen Macht seiner hohen verantwortlichen Stellung. Seine Mahnung werde um so größeren Einfluß haben, weil er nicht den Anspruch erhebe, als Prophet des bevorstehen den tausendjährigen Reiches des Friedens aufzutreten. Fürst Bülow sei zu weise, um zu glauben, daß Schwäche eine Garantie für den Frieden sei. Niemand bestreite Deutschland das Recht, stark zu sein, und Europa würde Ursache haben, seine Schwäche zu beklagen. Solange Deutschland den Frieden wolle, habe es die Macht, ihn zu erhalten, ebenso wie seine hohe Bestimmung als industrielle aufgeklärte Nation zu erfüllen. Wenn es je An zeichen von Unruhe verraten habe, so sei Bülows Versiche rung da, daß Deutschland einen Frieden wünsche, der auf Macht und Gerechtigkeit beruhe. — „Morning Post" schreibt: Des Reichskanzlers Rede zeigte gegenüber den von der Interparlamentarischen Union erstrebten weiteren Zielen eine berechtigte und kluge Zurückhaltung. — „Daily Ehronicle" sagt: Der Reichskanzler spielte feine Rolle gut. Seine Worte haben einen Klang der Aus richtigkeit. Ob Deutschlands Tätigkeit im Haag alles verdiente, worauf Fürst Bülow einen Anspruch er hob, ist fraglich. Gleich dem übrigen Europa wünscht Deutschland des Reichskanzlers Worten zufolge den Frieden. Das ist eine willkommene Versicherung. Wir möchten nur wünschen, daß die deutschen Taten — in Marokko z. B. — mit diesen bewunderungswürdigen deutschen Worten im Einklang ständen. Hoffnungsvoll werden wir bei der zukünftigen Richtung der deutschen Politik nach Zeichen des erleuchteten und menschlichen Geistes suchen, der Fürst Bülows Rede durchweht, die seinem Herzen und seinem Gemüt Ehre macht. Von französischen Blättern schreibt „Aurore": Der artige, von einer so hochgestellten Persönlichkeit her rührende Erklärungen können nur mit Freude begrüßt werden. Wir alle hegen in diesem Augenblick den heißen Wunsch nach Frieden und Eintracht. Keine Frage könnte diesen festen Willen, den Frieden zu erhalten, auf eine ernstere Probe stellen als die französisch-spanische Note. Mögen auch diejenigen, die diese Note zu beantworten haben, von diesem Gedanken beseelt sein. — „Lanterne" sagt, die Rede des Reichskanzlers gewinne durch die gegenwärtigen politischen Umstände'an Bedeutung. Schon Kaiser Wilhelm habe in Straßburg und Colmar seinen Wunsch nach Aufrechterhaltung des Weltfriedens bekräftigt. Nach diesen Knndgebungen könne man schwer annehmen, daß die deutsche Regierung daran denke, einen inter nationalen Zwist hervorzurufen. — „Petitc Röpublique" schreibt: Wir verzeichnen gern die friedlichen Worte des Fürsten v. Bülow. Sie stimmen vielleicht nicht völlig mit den jüngsten Handlungen der deutschen Diplomatie überein, aber man muß hoffen, daß künftig die Hcknd- lungen mit den Motten übereinstimmen werden. — „Rappel" schreibt: Wir zollen diesen Motten des Friedens und der Versöhnung Beifall, bleiben aber von dem Wunsche erfüllt, unseren Nachbarn diesen weisen Ent schluß, ihre Stärke nicht zu mißbrauchen, durch unversehrte Aufrechterhaltung unserer eigenen Kraft zu erleichtern. Ausland. Ungarn« (W. T. B.) Budapest, 18. September. Kaiser Franz Joseph ist von den Manövern hier eingetroffen. (Meldung des Ungarischen Korresp.-Bureaus.) Buda pest, 18. September. In Regierungskreisen ist man über rascht von der Meldung über die Rolle, die der fran zösische Generalkonsul Marquis von Fontenay in der Angelegenheit der Gründung einer Un garischen Nationalbank gespielt haben soll. Die Mitglieder der Regierung stimmen darin über ein, daß Fontenay stets eine durchaus korrekte Haltung bekundet und sich stets jene Reserve auferlegt habe, die ihm sein Charakter als ausländischer Konsulatsvertreter gebietet.
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