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Dresdner Journal : 02.10.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190910023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19091002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19091002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1909
- Monat1909-10
- Tag1909-10-02
- Monat1909-10
- Jahr1909
- Titel
- Dresdner Journal : 02.10.1909
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Dresdner W Journal. Nsniglrch Sächsische* Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehör^n. ^ Nr. 229. —> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung» Hofrat DoengeS in Dresden. <r Sonnabend, 2. Oktober 1909. vezugSprei»: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 129S, Redaktton Nr. 4K74. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gefpalt. AnkündigungSseite 25 Pf., die Zeile größere, Schrift »d. deren Raum auf Smal gesp. Dexlseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redakttontstrich (Eingesandt) 7K Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Die in Lvaogeliois beauftragten Staatsminister haben den geistlichen Rat bei der Kreishauptmannschast Bautzen Geh. Kirchenrat Meier auf sein Ansuchen in depi Ruhestand versetzt und den Verein-geistlichen des Stadtvereins für innere Mission in Dresden k. Rosen kranz zum geistlichen Rat bei der Kreishauptmannschaft Bautzen ernannt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem geistlichen Rat bei der Kreishauptmannschaft Bautzen Rosenkranz den Titel und Rang als Kirchenrat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Oberlehrer am Seminare in Dresden- Friedrichstadt Prof. vr. plül. Heinrich Adolf Theodor Klähr zum Direktor des Seminars in Pirna, den bis herigen Oberlehrer am Seminar in Stollberg Friedrich Robert Ferdinand Preil zum Direktor des Seminars in Borna und den bisherigen Oberlehrer am Lehrerinnen- scminar in Dresden Prof. vr. plul. Ernst Wilhelm Gehmlich zum Direktor des Seminars in Rochlitz zu ernennen. Ferner ist mit Allerhöchster' Genehmigung Sr. Majestät des Königs dem seitheriger» Direktor des Seminars in Pirna Prof. vr. plül. Franz Otto Beyer die Stelle des Direktors des Seminars in Dresden-Plauen übertragen worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer am Landständischen Seminare in Bautzen Johann Gottfried Schulze anläßlich seines Übertritts in den Ruhestand das Ritterkreuz 2. Klasse vom Verdienst orden zu verleihen. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist der Lehrer L. Dantzler in Leipzig zum Lektor der englischen Sprache an der Universität Leipzig ernannt worden. Sekanntmachung, -en Verkauf von Lchtckstempel- marken betreffend. Im Anschlusse an die Bekanntmachung des König, lichen Finanzministerium, die Ausführung des Reichs stempelgesetzes vom 15. Juli 1909 betreffend, vom 27. September 1909 wird bekannt gemacht, daß mit dem Verkaufe von Reichsstempelmarken zur Entrichtung der in Tarifnummer 10 des Reichsstempelgesetzes vor gesehenen Abgabe außer den in Ziffer 2 der bezeichneten Bekanntmachung angeführten Hauptzollämtern noch be auftragt worden sind: die Steuerämter Crimmitschau, Döbeln, Frankenberg, Glauchau, Kamenz, Limbach, Löbau, Meerane, Mittweida, Neustadt, Reichenbach, Riesa und Wurzen, die Nebenzollämter I Klingenthal und Schöna, die Untersteuerämter Aue, Burgstädt, Olsnitz, Schnee berg, Sebnitz, Werdau und Wolkenstein sowie das Nebenzollamt II Unterwiesenthal. Dresden, am 30. September 1909. 6645 Königliche Zoll- «nd Ttenerdirektion. An Stelle des infolge seiner Berufung in ein an deres Amt ausgeschiedenen vormaligen Bürgermeisters Blüher zu Freiberg ist auf Grund vorgenommener Ergänzungswahl Herr Oberbürgermeister Haupt zu Freiberg in den Kreisausschuß der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschaft ein getreten. 2503 1 6660 Königl. Kreishauptmannschaft Dresden. Nitzschner, seither Waldarbeiter, al» Waldwärter auf Postelwitzer Revier. — Befördert: Förster Beyer, seither Reviergehilfe auf Rabensteiner Revier, zum Hilfsbean,ten auf Lengefelder Revier. — Versetzt: die prädiz. Oberförster Schulze, R. L.. Hilfsbeamter auf Lengefelder Revier, in gleicher Eigenschaft auf das Geringswalder Revier; Merz von der Forsteinrichtungsanstalt als Hilfsbeamter auf das Langebrücker Revier und Schunack. HilsSbeamter auf Hund-Hübeler Revier, in gleicher Eigenschaft auf das DitterSdorfer Revier; etatmäßiger Forfiassessor Müller, I. K W. M., technischer Hilfsarbeiter bei der Oberforstmeisterei Schwarzenberg, al» HilsSbeamter auf das Hundshübeler Revier. Hochbauverwaltung. Versetzt: Berghold, Bauamt mann be« dem Landbauamte Meißen, zum Landbauamt Zwickau; Kramer, desgl. bei dem Landbauamte Zwickau, in da- Hoch bautechnische Bureau deS Finanzministeriums; Liebe, desgl. bei dem Landbauamte Dresden I, zum Landbauamt Meißen. Im Geschäftsbereiche de» «inisterinm» de» Juxen». Bei dem Landgendarmeriekorp«. Pensioniert: Die Grenz- polizei-Jnspektoren Werner in Voitersreuth, Eichler in Johann georgenstadt und Arnold in Markersdorf-Hermsdorf, die Ober gendarme Fröhlich in Plauen, Schulze in Zwickau und Böhme in Glauchau, die Gendarmerie-Brigadiers Löffler in Mühltroff und Reichelt in Wechselburg. — Verstorben: Gendarm Richter in Schönau. — Befördert: Die Gendarmerie- BrigadierS Berger IX in Weißer Hirsch zum Obergendarm in Pirna, Teichert in Potschappel zum Obergendarm in Zwickau, Göring in EberSbach zum Obergendarm in Glauchau, Regen stein in Döhlen zum Obergendarm in Plauen r. B. und Reichenbach in Mittweida zum Grenzpolizei.Inspektor in Johanngeorgenstadt. — Dem Bureau - Gendarm bei der Gendarmerie-Ober-Jnspektion Münch wurde der Dienst-Titel „Gendarmerie-Brigadier" beigelegt. — Versetzt: Obergendarm He rack in Pirna al» Grenzpolizei-Jnspektor nach BoiterSreuth, die Gendarme: Seifert in Weesenstein unter Ernennung zum Gendarmerie-Brigadier nach Weiher Hirsch, Boelkel in der Brigade Potschappel als Distriktsgendarm nach Weesenstein, Gendarmerie-Brigadier Trumbach in Schandau nach Mittweida, die Gendarme: Franke I in Königstein unter Ernennung zum Gendarmerie - Bngadier nach Schandau, Hußmann in der Brigade Meißen-Cölln als Distriktsgendarm nach Königstein, Gerlach in Luga unter Ernennung zum Gendarmerie Brigadier nach Potschappel, Ebeling in Dohna nach Luga, Wagner II in der Brigade Blasewitz als Distriktsgendarm nach Dohna, Küchler in Pirna unter Ernennung zum Gendarmerie-Brigadier nach Ebersbach, Stein in der Brigade Hainichen al» Distrikts- gendarm nach Pirna, Günzel in Leutzsch unter Ernennung zum Gendarmerie-Brigadier nach Döhlen, Jäckel in Böhrigen nach Leutzsch, Schulze IV in Schandau nach Böhrigen, Heyn in Lauenstein nach Schandau, Köhler IV in der Brigade Mügeln al» Distriktsgendarm nach Lauenstein, Ulbricht in der Brigade Ebersbach als DistriktSgendarm nach Wechselburg, Kutscher in der Brigade Lichtenstein-Callnberg als DistriktSgendarm nach Mühltroff und Baumgartner auf Bahnhof Zittau nach Bahn hof Markersdorf-Hermsdorf. — Angestellt: Wachtmeister Leon- Hardt als Gendarm in der Brigade Bad-Elster. Bei der Polizeidirektion zu Dresden. Pensioniert: Polizeiinspektor Hochmuth und Stadtgendarm Barsch. — Ber- storben: Polizeiwachtmeister Hascher. — Befördert: Polizei- Wachtmeister Zehl zum Polizeiinspektor und Stadtgendarm Reinicke I zum Polizeiwachtmeister. — Angestellt: Die Rad- sahrboten Holtz und Bratz und Sergeant Hofmann als Stadt gendarme, Srallwärter Lengfeld als Gefangenaufseher und Privatkutscher König al- Stallwärter. Brandversicherungskammer. Pensioniert: Kassierer RechnungSrat Flach. — Dem Buchhalter Rechnungsrat Stübler ist die Kassiererstelle übertragen worden. — Be fördert: Sekretär Enders bei der I. Rechnungs-Expedition des Ministeriums des Innern zum Buchhalter, und Expedient Strobelt zum Bureauassistent. — Angestellt: Hilfsarbeiter Meinel als Expedient. I« Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Knltu» und öffentlichen Unterricht». Zu besetzen: Eine ständige Lehrer stelle in Siegmar. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Vom Schuldienst: 1600 M. Grundgehalt und eine Wohnungsentschädigung von 450 M. für verheiratete, 200 M. für unverh. Lehrer. Be- Werbungen mit den entsprechenden Unterlagen (event. Militär- dienstausweis) bis 15. Okt. an den K. Beziilsschulinspektor für Chemnitz II, Neefestr. 48. Im Geschäftsbereiche des Evangelisch-lutherischen LandeSkonsistoriumS sind im regelmäßigen Verfahren zu be setzen: DaS Pfarramt zu Pfaffroda mit Hallbach (Freiberg), Kl. V (S), Koll.: AlfonS Diener-Schönberg auf Pfaffroda als Beauftragter; da- Pfarramt der Dreikönigskirche in Dresden (Dresden I), Kl. X, Koll.: Der Stadtrat. — Versetzt: k. E. S. Schulz, DiakonuS in Dresden-Pieschen, al- Pfarrer in WittgenSdorf (Chemnitz II). Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I« Geschäst»b er eiche de» Ministerium» der Kimmzen. Forßverwaltung. Auf Ansuchen «»Nassen: der seither beurlaubte prädiz. Oberförster Schieckel^in Dresden. — Ge st orstdn: Oberförster Reichenbach auf Kriegwalder Revier 7. Sept. — Angestellt: der seither in den Fürst!. Schönburg- Wäldenburgschen Forstdienst beurlaubte prädiz. For-asiesior Bey reuther unter Ernennung zum etatmäßigen Forstasfessor al» technische, Hilfsarbeiter bei der Obersörpmeiperei Schwarzenberg; (Behördliche Bekanntmachungen erscheine» auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bm» Königlichen Hose. Dresden, 2. Oktober. Se. Majestät der König traf von Grillenburg heute vormittag im Residenzfchlosfe ein und nahm die Borträge der „n StaatSminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Mittags 12 Uhr wohnte Se. Majestät der Einsegnung der Leiche Sr. Exzellenz des Königl. Staatsmimsters a. D. vr. Grafen v. Hohenthal und Bergen in der Kreuzkirche bei. Hierauf begab Sich der Monarch in das Hoflager nach Pillnitz. In Vertretung Sr. Majestät des Königs wird Se. Exzellenz der Minister des Königlichen Hauses, Staats minister v. Metzsch-Reichenbach, morgen, Sonntag, 1 Uhr mittag- der Trauerfeier für Se. Exzellenz den ver storbenen Staatsminister a. D. vr. Grafen v. Hohenthal und Bergen in Knauthain beiwohnen. Se. Majestät der König wird morgen abend einen mehrtägigen Jagdausflug nach Grillenburg und Rehefeld unternehmen. Dresden, 2. Oktober. In Vertretung Ihrer Königl. Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Jo hann Georg wohnte der Hofmarschall v. Mangoldt- Reiboldt heute mittag 12 Uhr der Aussegnung des ver storbenen Staatsministers a. D. Grasen v. Hohenthal und Bergen, Exzellenz, in der Kreuzkirche bei und legte im Höchsten Auftrage am Sarge des Verstorbenen einen Kranz nieder. Dresden, 2. Oktober. Im Höchsten Auftrage Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde wohnte der Königl. Kammerherr v. Carlowitz-Maxen heute mittag 12 Uhr der Einsegnungsfeier des am 29. vorigen Monats verstorbenen Staatsministers a. D. Grasen v. Hohenthal und Bergen in der Kreuzkirche bei und legte im Höchsten Auftrage einen Kranz am Sarge des Verewigten nieder. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. --- Auf folgende Punkte des am 1. Oktober in Kraft getretenen Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 wird besonders aufmerksam gemacht: (3« ß 12 de» Gesetzes.) Als Obstbrennereien und diesen gleichgestellte Brennereien dürfen nur solche Brennereien be handelt werden, die ausschließlich die in § 12 des Gesetzes und § 7 der Brennereiordnung bezeichneten Stoffe verarbeiten. Brennereien, die neben diesen Stoffen oder gemischt mit ihnen andere Stoffe verarbeiten, oder die dem Obst rc. Zucker, Zucker wasser oder ähnliche Stoffe zum Zwecke einer höheren Alkohol- auSbeute zusetzen, können als Obstbrennereien oder diesen gleich gestellte Brennereien nicht angesehen werden; sie zählen vielmehr zu den gewerblichen Brennereien. Die nicht unter die Obst- brennereien oder diesen gleichgestellten Brennereien fallenden Materialbrennereien, namentlich auch die Hefenbrühbrennereien (B. O- §294 Abs. 2) gehen nach dem 30. September d. I. in die Klasse der gewerblichen Brennereien über. Hierdurch tritt der Ber- lust des Kontingents nicht ein, weil die Überführung in eine andere Brennereiklasse mit dem Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes er folgt, ein Übergang zum gewerblichen Betriebe im Sinne des § 27 des Gesetzes mithin nicht stattfindet und deshalb § 29 des Gesetzes Anwendung findet. Zur Vermeidung von Zweifeln über die Brennereiklasse müssen sämtliche Materialbrennereien eine Er klärung abgeben, ob sie nach dem 30. September d. I. als Obst brennereien oder diesen gleichgestellte Brennereien oder ob sie als gewerbliche Brennereien behandelt werden wollen. (Zu H 13 de» Gesetze».) Die landwirtschaftlichen Brennereien, die nach dem 31. März, aber vor dem 1. Oktober d. I. zur Hefenerzeugung übergegangen sind, müssen eine Erklärung ab geben, ob sie die Hefenerzeugung nach dem 30. September d. I. aufgeben und als landwirtschaftliche Brennereien gelten oder ob sie auch über diesen Zeitpunkt hinaus die Hefenerzeugung bei behalten wollen. Im letzteren Falle sind die Brennereien al gewerbliche Brennereien zu behandeln, jedoch tritt auch für sie der Verlust deS Kontingent- nicht ein, weil der Betrieb-Wechsel vor Inkrafttreten deS Branntweinsteuergesetzes vom 15 Juli d. I. erfolgt ist und de-halb § 29 dieses Gesetzes Anwendung findet. (A« 8 29 des Gesetzes.) Durch die Vorschrift im ersten Satze dieser Gesetzesstelle werden die Vorschriften in § 2 Ab'. 3 unter b und Abs. 5 deS Gesetzes vom 24. Juni 1887/7. Juli 1902 nicht berührt. Die dort vorgesehenen Kürzungen des Kon tingents sind ber einem im Laufe deS Betriebsjahrs 1908/09 etwa eingetretenen Betriebswechsel am Schlüsse diele» Betriebsjahr» vorzunehmen. Da- Betriebsjahr 1908/09 bildet mit den folgenden Betriebsjahren bi- 1917/18 einschließlich einen üi'nüngenisabschnitt im Sinne der §§ 40, 41 des Gesetzes. Deshalb ist auch die im Betriebsjahre 1908/09 zum niedrigeren Perbrauwsabgabemahe hergestellte Branntweinmenge bei An legung de» Branntwein-Abnahmebuch- und de» Branntwein- Abnahmehauptbuch» (V.O. §147, Muster 16 und 17, letzte Spalte) für da» Betriebsjahr 1909/10 und der Zusammenstellung der Alkoholerzeugung der Obstbrennereien rc. (B.O. §317», Muster 44) für den Kontingentsabscynitt 1908/09 bi» 1917/18 zu berück sichtigen. (Zn 8 1*1 de» Gesetze».) Da für da- «etrieb-jahr 1909/10 der DurchschnittSbrand um 14 Hundertteile gekürzt ist, so erhöht sich für da» bezeichnete Betriebsjahr die Betrieblauflage für den Überbrand um 6 M. für das Hektoliter Alkohol (§ 48 Abs. 2 de» Gefetze») und zwar auch für den Überbrand der Brennereien, deren DurchschnittSbrand gemäß § 64 Abs. 1 de« Gesetze» in Höhe deS Kontingents festgesetzt ist und daher eine Kürzung nicht erfährt.
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