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Dresdner Journal : 29.05.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190905293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19090529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19090529
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1909
- Monat1909-05
- Tag1909-05-29
- Monat1909-05
- Jahr1909
- Titel
- Dresdner Journal : 29.05.1909
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TLoniglieh SächstseheV Stcrcrtscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 122. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Sonnabend, 29. Mai 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition. Groß« Zwingerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen» Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. AnkündigungSseite 2b Pf., die Zeile größere» Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreisermLßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Der Pfingstfeiertage wegen erscheint die nächste Nummer des Dresdner Journals Dienstag, den 1. Juni, nachmittags. Amtlicher Teil Anträge auf Hlachsendung des Dresdner Journats während der Reisezeit sind spätestens bis vorm. 9 Uhr in unserer Expedition anzubringen, wenn die Überweisung noch an demselben Tage vom Kaiserl. Postamte erledigt werden soll. Die vorher zu entrichtenden Postgebühren Ke» tragen einschließlich der Zustellung in» Hau» innerhalb Deutschland» für ein Vierteljahr . . 91 Pf. , zwei Monate . . . 61 - einm Monat . . 31 - wobei jeder angefangene Monat voll gerechnet wird. Überweisungen von einer Postanstalt an die andere sind bei der Post de« jeweiligen Aufenthaltsorte» zu beantragen. Die Gebühren dafür betragen 50 Pf. (in Osterreich-Ungarn 1 M). Auf Wunsch versenden wir aber auch unser Blatt unter Streifband. Porto und Gebühren dafür richten sich nach der Anzahl der Sendungen und werden am Schluffe berechnet. s König!. Expedition des Dresdner Journals. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Rittergutsbesitzer auf Mittel- saida v. Kiel in Schleiz den ihm von Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Heinrich XXVII. Reuß j. L., Regenten Ler Fürstentümer Reuß j. L. und ä. L., im Namen Sx. Durchlaucht des regierenden Fürsten verliehenen Titel als „Diensttuender Kammerherr Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L" annehme und führe. Das Ministerium des Innern hat der Vaugcwerks-Krankenkasse zu Dresden und der Kranken- und VcgräbniSkasse der Schlosser zu Dresden, eingeschriebene Hilfskassen, bescheinigt, daß sie auch . nach Aufstellung des II. Statutennachtrags vom 12. April 1909 bezw. des IV. Statutennachtrags vom 15. Mai 1909, vorbehältlich Ler Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 7b Les Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 in Verbindung mit dem Abänderungsgesetze vom 25. Mai 1903 genügen. 201/202 10 Dresden, am 26. Mai 1909. 37K8 Ministerium des Innern, I Abteilung. Am 1. Juni 1909 wird der an der Linie Gera— Beischlitz zwischen den Bahnhöfen Liebschwitz und Wünschendorf a. d. Elster errichtete Haltepunkt Meilitz dem öffentlichen Personen-, Gepäck- und Milchverkehre übergeben. Tie Vcrkehrszeiten der den neuen Halte punkt bedienenden Züge sind aus dem Sommerfahr plane 1909 zu entnehmen. Die Beförderungssätze für den Verkehr mit dem neuen Haltepunkte werden auf Liesem und den sonst beteiligten Stationen rechtzeitig bekannt gemacht. 3765 Kgl. Gen.-Dir. der Tächf. Staatseisenbahnen. Der Vorstand der Amtshauptmannschaft Dresden- Neustadt Herr Geheimer Rat Freiherr v. Salza und Lichtenau ist vom 27. dieses Monats bis mit 15. Juni beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Regierungsrat Vv. Drechsel vertreten. 14031 Dresden, am 27. Mai 1909. 3734 Königliche Kreishauptmannschaft. Am 16. Januar 1909 haben der Gärtner Emil Albin Kehr in Mühlbach und der Briefträger Otto Karl Wilhelm in Burkhartshain mit lobenswerter Entschlossen heit und nicht ohne eigene Lebensgefahr einen Knaben aus Gefahr des Ertrinkens in einem Rittergutsteich in Mühlbach gerettet. 3777 Die Königliche Kreishauptmannschaft nimmt gern Veranlassung, diese Tat öffentlich lobend anzuerkennen. Leipzig, am 10. Mai 1909. IIA1261 Königliche Kreishauptmannschaft. Achtuhrla-enschluß in -er Landgemeinde Eythra bei Leipzig. Nachdem mehr als zwei Drittel der beteiligten Inhaber offener Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Landgemeinde Eythra den Antrag auf Einführung des Ladenschlusses anstatt um 9 Uhr bereits um 8 Uhr abends für alle offenen Verkaufsstellen dortselbst gestellt haben, ordnet die unterzeichnete Königliche Kreishaupt. Mannschaft nach Gehör des Gemeinderats und der Amtshauptmannschaft Leipzig auf Grund von 8 139 k Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung hiermit folgendes an: Die offenen Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Landgemeinde Eythra müssen auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Diese Anordnung tritt außer Kraft: 1. bei unvorhergesehenen Notfällen, 2. an allen Vorabenden von Sonn« und Feiertagen, 3. an den beiden letzten Sonntagen vor Weihnachten und 4. an denjenigen Tagen, die die Amtshauptmann schaft Leipzig gemäß § 139 o Absatz 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung bestimmen wird. Die Vorschriften der 88 139o und 1396 des ange zogenen Gesetzes werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. Als beteiligte Geschäftsinhaber sind anzusehen alle Inhaber offener Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Landgemeinde Eythra. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art, sowie das Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42b, Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen — 8 55 Abs. 1 des Gesetzes — verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung im 8 146 s, der Reichsgewerbeordnung. Die obgedachte Anordnung tritt am 1. Juli 19VS in Kraft. IV1105 Leipzig, den 22. Mai 1909. 3776 Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Befördernde» und Anstell«»ge« im Bereiche der Staats- eisendahn-Bcrwaltung Befördert: Schuster, bisher Bahn meister II. Kl. in Thalheim, zum Bahnmeister I. Kl. f. d. Bureau dienst beim Baubureau Gera; Wagner, bisher Weichenwärter U. Kl. in DreSden-N., zum Weichenwärter I. Kl. — Versetzt: Regierungsbaumeister Käufler vom Baubureau Leipzig zur Bauinspektion Leipzig I; die nachgenannten Bahnwärter al» Statiynswätter: Brosche und F. O. Lehmann nach Kühren, A. H. Bogt nach KleinröhrSdorf und E. R. Boigt nach Rickritz. — «»gestellt: Krauße, Hauptmann a. D., al« Sisenbahn- assistent in Gaschwitz; die nachgenannlen Diätisten (Militär- anwärter) al« Eisenbahnassistente»: Dreßler in Großschönau, Ernst in Bautzen, Fröhlich in Greiz, W. F. Mohrmann in Schandau und E. G. Westermann in Reichenbach i. B. ob. Bf.; W I Kühn, bisher Bahnmeisteraspirant, al« Bahnmeister H. KI. in DreSden-Fr.; die nachgenannten Hilsszugschaffner (Militär anwärter) als Zugschaffner: Bär' in Rochlitz i. Sa., Götzel' in Geising-Altenberg und Leuthold' in EngelSdorf; die nach- genannten Hilssweichenwärter al« Weichenwärter ll. Kl.: O. Friedel in Grünbach, Klunker (Mil.-Anw.) in Dresden-N. und G. A. Schubert in Olbernhau; Höfer, bisher Hilfswächter in Riesa, als Wächter. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 29. Mai. Se. Majestät der König kam von Villa Wachwitz vormittags in das Residenzschloß und nahm die Vorträge der Herren Staatsminister und des Kabinetts-Sekretärs entgegen. Allerhöchstderselbe gedenkt mit Ihren Königl. Hoheiten den Prinzen-Söhnen abends die Vorstellung im Königl. Schauspielhause zu besuchen. Se. Majestät der König wird Sich mitJhren Königl. Hoheiten denPrinzen-Söhnenundden Prinzessinneu- Töchtern morgen Sonntag 7 Uhr 38 Min. abends vom Hauptbahnhofe zum Besuch der Fürstlich Hohenlohe- schen Herrschaften nach Bartenstein begeben. Von dort erfolgt die Abreise am 2. Juni nachmittags über Stuttgart, wo Nachtquartier genommen wird, nach Sigmaringen zum Besuch des Fürstlich Hohenzollernschen Hofes. Die Rückkehr nach Dresden ist für Sonntag, den 6. Juni früh 5 Uhr 45 Min. in Aussicht genommen. — Heute nachmittag 4 Uhr trafen Se. Durchlaucht der Prinz und Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Karl Anton von Hohenzollern zum Besuche Ihrer Königl. Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg hier ein und nahmen im Prinzlichen Palais Wohnung. Vom diplomatischen Korps. Dresden, 29. Mai. Der Kaiserl. Russische Minister resident Baron v. Wolff hat Dresden mit Urlaub ver lassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations sekretär Staatsrat v. Smirnow als Geschäftsträger. Zeitungsschau. Zur Frag«, der Kotierungssteuer schreibt die „Leipziger Zeitung": „Die konservativen Mitglieder der Finanzkommission des Reichstags hatten mit ihrem Anträge, den Wertzuwachs an Wett papieren zu besteuern, keinen Erfolg. Nach den Absichten der Antragsteller sollte dieser Vorschlag zusammen mit demjenigen auf Einführung einer Steuer auf den Wertzuwachs an Grund tücken eine Einheit bilden. Die Reichstagskommission befreundete ich aber nur mit einer JmmobiliarwertzuwachSsteuer, während ke eine Abgabe auf die Konjunkturgewinne an Wertpapieren ab- ehnte. Selbstverständlich war dieses Ergebnis den Antragstellern unangenehm. Um einer einseitigen Borausbelastung des Grund besitzes vorzubeugen, suchten sie nach einer anderen Art der Be steuerung des beweglichen Besitzes. Das Ergebnis ihrer Be mühungen liegt der Öffentlichkeit in Gestalt des Antrags Richthofen vor, der am 21. d. M. in der Fassung des Abänderungsantrags Roesicke von der Kommission mit den Stimmen der Konservativen, des Zentrums und det Wirtschaftlichen Vereinigung angenommen wurde. Der Antrag bringt in seinem zweiten Teile den voll- ständigen Entwurf einer Grundstückswertzuwachssteuer, fast wörtlich nach dem Muster der Cölner Zuwachssteuerordnung, sowie einer Jmmobiliarumsatzsteuer. Im ersten Teile aber — und das ist das wesentlich Neue — enthält er den Entwurf zu einer doppelten Abänderung und Ergänzung des Reichsstempel, gesetzes. Nach den zum Reichsstempelgesetze vorgeschlagenen neuen Be stimmungen sollen die Aussteller aller inländischen und der zum Börsenhandel zugelassenen ausländischen Wertpapiere mit Aus nahme der Renten- und Schuldverschreibungen des Reiches und der Bundesstaaten sowie der Kuxe eine fortlausende jährliche Abgabe vom Kurswerte der emittierten Papiere an das Reich entrichten. Die Abgabe schwankt je nach der Gattung der steuerpflichtigen Wettpapiere und ihrer Zulassung zum Börsen terminhandel zwischen 1 und 4 vom Tausend. Der Aussteller ist berechtigt, die Steuer von den Zinsen oder Dividenden abzuziehen, die er den Inhabern der Wertpapiere schuldet. Bei ausländischen Papieren, die im Jnlande umlaufen, soll ein inländischer Ver treter des Ausstellers sür die Steuer persönlich haften. Wird ein solcher Bettreter nicht benannt, so erfolg der Ausschluß de- Wett- papieres vom Börsenhandel, über die Menge de» inländischen Umlaufe» der ausländischen Wettpapiere soll der Bertreter die zur Steuerberechnung nötigen Angaben machen. Wie er diese Angaben mit einiger Zuverlässigkeit bewirken soll, verschweigt der Entwurf. Zum Ausgleiche dafür, daß die nicht an der Börse zugelassenen ausländischen Wettpapiere und die Kuxe von dieser Steuer, der sog. Kotierungssteuer, befreit sind, werden sie mit einer Erhöhung de» Schlußscheinstempel» bi» auf da» Zehnfache oder wa» Kuxe anlangt, bi» auf da» Fünffache der jetzigen Sätze bedacht.
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