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Dresdner Journal : 03.04.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191104033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-03
- Monat1911-04
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 03.04.1911
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Journal Dresdner ALZniglich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörde«. — — Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS iu Dresden, o , Nr. 77. Montag, 3. April 1S11. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 18, sowie durch die deutschen Postanstatten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. IMS, Redaktion Nr. 457s. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp. Ankündigungsieite 25 Pf., die Zelle grsßerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 6V Pf., unter dem Redaktionsstrich llkingefandt) 7b Pf. Preisermäßigg. auf Kelchäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. St. Majestät der König hat am vergangenen Sonn abend von Alexandrien and die Reise nach Triest an- getreten. * Die Militärflieger Mackenthun und Erler beendigten gestern ihren hervorragenden Überland-Rnndflu- mit der Zurücklegung der Streike Braunschweig-Berlin. G Die niederländische Regierung hat dem Parlamente den Gesetzentwurf, betreffend den «euc« Taris für SingengS- zälle zugehen lassen. » Präsident FallisreS gedenkt, einer Einladung der Königin Wilhelmine folgend, im Juli d. I. Holland zu besuchen. DaS spanische Kabinett hat dem König seine Demission bekannt gegeben. Amtlicher Teil. Se. König!. Hoheit Prinz Johann Georg haben in Vertretung Sr. Majestät des Königs gnädigst - geruht, den Amtsrichter vr. Theodor Hermann Gmeiner-Benn- dorf in Crimmitschau zum Landrichter bei dem Land gerichte Freiberg zu ernennen, auch zu genehmigen, daß der Landgerichtsrat Friedrich Walther Schröter in Frei berg an das Landgericht Chemnitz versetzt werde. Mit Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann Georg in Vertretung Sr. Majestät de- Königs M dem vonnalitzen Redakteur psi Ser Leipziger Zeitung vr. pdil. Julius Riffert in Leipzig der Titel Professor der Literatur verliehen worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Vorsitzenden im Vorstände des Waisenhauses zu Leutzsch Pfarrer vr. pftil. Franz August Schnedermann in Leutzsch die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben dem Hofgärtner Anton Dedek bei seinem Übertritt in den Ruhestand das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens Aller gnädigst zu verleihen geruht. Se. König! Hoheit Prinz Johann Georg haben in Vertretung Sr. Majestät des Königs gnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der RegierungSrat Frhr. v. Könneritz bei der Amtshauptmannschaft Bautzen die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen mit der Ernennung zum Ehrenritter des Johanniterordens verbundenen Abzeichen annehme und trage. Se. König!. Hoheit Prinz Johann Georg haben in Vertretung Sr. Majestät des Königs gnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der frühere Polizeihauptmann in Chemnitz, Königl. Württembergische Hauptmann a. D. Eugen Gaissert in Auerbach (Hessen) da- ihm von Sr. Majestät dem König von Württemberg verliehene Ritter kreuz des Militär-Verdienst-Orden- annehme und trage. Dem zum Kaiser!. Russischen Konsul in Leipzig er nannten Kollegienrat v. Meck ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem zum Generalkonsul der Französischen Republik in Leipzig ernannten Adrien Clöment Laurent Tochelet ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Zur Verhütung der Verschleppung de- Ansteckung-- stoffes der Ma»l- m»- Klauenseuche durch den Stellen wechsel de- Gesinde- (insbesondere der sogen. Stall schweizer) in Wirtschaften mit Klauenvieh werden die Ottspoli-eibehörden (Z 2 der Verordnung vom 31. August lSOb — Gesetz- und Berordnungsbl. S. 1S7 —) der Sperrbezirke (Abschn. HI der Verordnung vom 5. Oktober 1908 — Gesetz- und Verordnungsbl. S. 33S —) hier durch noch besonder- angewiesen, sorgfältig darauf zu sehen, daß die Kleider, Wäsche und die Geräte des Gesindes au- verseuchten Gehöften, soweit anzunehmen ist, daß diese Gegenstände mit Klauenvieh in Berührung gekommen sind, auf Grund von § 20 Abs. 1 und Z 27 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 ge- 1. Mai 18947 reinigt und desinfiziert werden. Sollte das Gesinde heimlich den Dienst verlassen, so ist nach dessen «erble b zu forschen und im Betretung-falle bei der Polizei behörde de- ermittelten Aufenthaltsorte- die nachträgliche Desinfektion der gen. Gegenstände zu beantragen. Die Desinfektion der in Betracht kommenden Kleider, Wäsche und Geräte hat nach Maßgabe der einschlagen den Bestimmungen der Anweisung für das Desinfekttons verfahren bei ansteckenden Krankheiten der Haustiere (Reichs-Gesetzblatt 189b S. 393) unter besonderer Berück sichtigung der 8 bis 10 und 14 dieser Anweisung er forderlichenfalls nach Gehör des Bezirkstierarztes zu erfolgen. Wo ständige Einrichtungen zur Desinfektion bei Infektionskrankheiten der Menschen vorhanden sind, empfiehlt sich deren Benutzung für den vorliegenden Zweck. Mit Rücksicht darauf, daß gelegentlich der Einführung landwirtschaftlicher Sommerarbeiter aus dem Auslande auch die Einwanderung von Personen aus Orten, in denen die Maul- und Klauensuche herrscht, nicht aus geschlossen ist, bleibt den Klauenviehbesitzern, die solche Personen beschäftigen, anheimgegeben, die von den Aus ländern mitgeführten Kleidungsstücke und Geräte, soweit sie mit Klauenvieh in Berührung gekommen sein können, ebenfalls in geeigneter Weise reinigen und desinfizieren zu lassen. 371 H V Dresden, den 24. März 1911. 2472 Ministerium des Innern. Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg, Höchstwelcher für die Dauer der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs mit der Führung der Staatsgeschäfte von Allerhöchstdemselben beauftragt ist, verleiht das Ministenum des Innern auf Grund des Gesetze-, die Expropriation von Grundeigen tum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.- u. B.-Bl. S. 120) und § 94 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G.- u. B.-Bl. S. 153) dem StaatsfiskuS im Königreiche Sachsen das Enteignung-recht zu der im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebe- erforderlichen Erweite rung des Bahnhofes OlSnitz t. E. und der Wasserleitung für diesen Bahnhof nach dem unterm 8. und 28. März 1911 genehmigten Plane. 124» IV Dresden, am 28. März 1911. 2473 Ministerium de- Juueru. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den Berg- arbeitern Karl Richard Böhm und Johann Bernhard Heinlein, beide in Oelsnitz i. E., für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Errettung zweier Knaben im Alter von 6 und 8 Jahren vom Tode des Ertrinkens Geldbelohnungen bewilligt. 1141111 < Chemnitz, den 27. März 1911. 2479 Königliche Kreistzauptmannschnft. Die Königliche KreiShauptmanschaft hat dem Tischler- gehilfen Paul Max Bauer in Thalheim für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Errettung eines drei jährigen Knaben- vom Tode de- Ertrinkens eine Geld belohnung bewilligt. ii4z m Chemnitz, den 27. Mär- 1911. 2478 Königliche Kretstzanpimannschaft. Einem Anträge der Gewerbekammer zu Chemnitz entsprechend hat die Königliche Kreishauptmannschaft Chemnitz im Einvernehmen mit der Königlichen KreiS- hauptmannschast Leipzig, soweit die Amtshauptmann schaften Rochlitz und Döbeln in Krag« kommen, beschlossen, für den Bezirk der Gewerbekammer Chemnitz eine Meisterpr»s»»g»ka««tssi-» für -a- Elektroinstallateur- Handwerk mit dem Sitze in Chemnitz zu errichten und auf die Dauer von 3 Jahren vom 1. Mai 1911 an zu deren Mitgliedern zu ernennen die Elektroinstallationsgeschäftsinhaber Max Ebert in Chemnitz al- Vorsitzenden, Louis Glöß in Chemnitz al- stellvertretenden Vor sitzenden und Beisitzer, Adolf Krischker in Chemnitz, Franz Uhlmann in Meerane, Karl Eckhardt in Döbeln al- Beisitzer. 629div Chenmitz, am 30. März 1911. 2471 Die Königliche Krelshnnptnsnnnschnft. Die Königliche Kreishauptmannschaft stellt fest, daß der Antrag auf Einführung des Achtuhrladenschlusses an allen Werktagen für die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige in Frankenberg von zwei Dritteln der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt worden ist. Es wird daher und nach Gehör des Stadtrats hier mit ««geordnet, daß von Dienstag, den 18. April 191 l ab die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige iu Frankenberg während aller Werktage im Jahre auch in der Zeit v « 8 bis 9 Uhr abends für de« geschäft lichen Verkehr gefchlossen zu halten find Ausgenommen sollen bleiben: 1. alle Sonnabende, sowie die Werktage vor Fest- und Feiertagen, 2. die letzten 14 Werktage vor Weihnachten, 3. der Sylvestertag, sofern dieser auf einen Werktag fällt, andernfalls der vorhergehende Werktag. Während der Zeit, in der die Verkaufsstellen ge schlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in diesen Verkaufsstellen geführten Art, sowie das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Otten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbe- betrieb (§ 42 b Abs. 1 der Reichsgerverbeordnung), sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen (Z 55 Abs. 1 Z. 1 der Reichsgewerbeordnung) verboten. Ausnahmen können von der Ottsbehörde zugelassen werden. Die Bestimmungen der U 139e und 1396 der Reichsgewerbeordnung, di« Ruhezett der Gehilfen, Lehr linge und Arbeiter betr., werden durch diese Anordnung nicht berührt Zuwiderhandlungen werden nach § 146» der Reichs gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. 541» IV Chemnitz, am 30. März 1911. 2470 Königliche Kreishauptmannschaft. Ämtticher Lericht der König!. Kommission für das Veterinärwesen über die am 31. März 1911 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 1. Milzbrand. Amtsh. Zittau: Gießmannsdorf (1); Bautzen: Naun dorf (1); Dippoldiswalde: Kreischa (1), Reinholdshain (1); Zwickau: Zschocken (1); Plauen: Kemnitz (1); zus. 6 Gem. u. 6 Geh. — am 15./3. 1911: 4 Gem. u. 4 Geh. 2. Maul- und Slguensenche. Amtsh. Löbau: Krappes!); Bautzen: Geißmanns- dorf (1), Schmole (1); Kamenz: Gotschdorf (1), Grün. gräbchen(1), Nauslitz(1), Rohna (1), Weißig (2), Zschornau (1); Stadt Dresden (2); AmtSH. Dresden-A.: Lübau (1), Somsdorf (16); Dresden-N.: Großerkmannsdorf (1); Pirna: Großluga (1), Hellendorf (1), Lohmen (4), Markersbach (7), Pratzschwitz (7), Waltersdorf (2); Dippol diswalde: Liebenau (1); Freiberg: Naundorf (4), Niederbobritzsch (3), Oberreichenbach (2), Oberschöna (1); Großenhain: Blochwitz (6), Naundorf (1), Nafseböhla (1), Ponickau (5), Rostig (2), Zschiechen (1); Stadt Leipzig (1); Amtsh. Leipzig: Baalsdorf (5), Holz hausen (9), Liebettwolkwitz (b), Lindennaundorf (6), Panitzsch (8), Seehausen (2); Borna: Gnandorf (1); Grimma: Attenbach (4), Dögnitz (2), Dornreichenbach (1), Etzoldshain (7), Trebsen (1), Zschorna (3); Döbeln: Böhrigen (1), Cunnersdorf (4), Kieselbach (1), Moosheim (I), Ostrau b. Döbeln (1); Rochlitz: Steudten (5); Flöha: Bvrnichen b. Oederan (1), Borstendorf (2), Kirchbach (1); Marienberg: Hilmersdorf (1); Annaberg: Schön- , selb (2); Glauchau: Gersdorf (1); Zwickau: Blanken hain (1), Hirschfeld (3); OelSnitz: Markneukirchen (S); -us. 59 Gem. u. 161 Geh. — 71 Gem. u. 136 Geh. 3 Blä-che—»-schlag be- Ria-Vietz». Amtsh. Annaberg: Elterlein (5). C Rän-e -er Schafe. Amtsh. Oschatz: Kreinitz(l). S Rän-e -er User-«. Amtsh.Zittau: Königshain (1); Stadt Leipzig (1); Stadt Chemnitz (2); zus. 3 Gem. u. 4 Geh. — 4 Gem. u. 4 Geh. -. Schweiueseuche einschl. Schweinepest. Amtsh. Löbau: Bischdorf (1); Kamenz: Ausch-
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