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Erzgebirgischer Volksfreund : 30.01.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189101305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18910130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18910130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1891
- Monat1891-01
- Tag1891-01-30
- Monat1891-01
- Jahr1891
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 30.01.1891
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Errgek.Nolksfrrund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. 3Am^dbIaU für »ie königliche« nud städtische« Behörde« st» Ane, Grünhaiu, Harten stein, Jehanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg «nd Wildenfels- EMditirn, Verla- «nd Druck von L. M. Gärtner f» Schneeberg. U^L-7S:r. «-»-.» s-»--E S^»S«-SeSSSSS«WSSSSSSSMM»k»^w«S»»MI^M^W»»WW^ ^WWNWI^SSSS!^- ! .» ! "I - 2 An den Reichskanzler. nisse fällt nach der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung in den Bereich des BerordnungSrechtes des Kaiser», al» ve» Träger« der Schutzgewalt in den Schutzgebieten. 3., Fol. 7V de» dafigen Grund- und Hhpothekenbuch», Feld, Wiese and Wald Nr. 153, 154, 155 de« Flurbuch» für Wildenau, in-gesammt «Ü 27 Lck. 253 R. ---20 Helt. 40 Ar 91 M. Flächeninhalt und 347,„ Steuereinheiten, welche ortSgerichtltch auf zusammen 21018 H gewürdert worden find, am 10. Februar 1891, 9 Uhr Vormittags durch da« unterzeichnet« Nachlaßgertcht im Nachlaßhause zu Wildenau öffentlich versteigert werden. Die Brrsteigerung«bedingungen werden im Termine bekannt gemacht und könne« vorher an hiesiger Gertchtsstelle, sowie bei den Ortsgerichten zu Wildenau «ingesehen werd«. Im Anfchluffe hieran wird an demselben Tag« Nachmittag« 2 Uhr, nach B«fiud« auch noch am folgend« Tage, da« zum Nachlasse gehörige Mobiliar an 2 Zugochs«, 1 Stier, 4 Kühen, 1 Kalbe, 2 Schweinen, 1 Kettenhund, 1 Volk Hühner, Feldfrüchtm, Hau«- und WirthschastSgeräthen, nach Befinden auch an 2 Pferden, gegen sofortige Baar zahlung durch die Ortsgerichte zu Wildenau zur Versteigerung gebracht. Schwarzenberg, am 27. Januar 1891. Königliches Amtsgericht. Auf dem im Handelsregister für Neustädtel, Aue und di« Dorfschaft« neuer- >ff»«t« Folium 230 ist heute di« Firma Max Dietz in N«städt«l und als deren Inhaber Max Emil Dietz, Fabrikant in Neustädtel eingetragen worden. Schneeberg, den 26. Januar 1891. Königliches Amtsgericht. Müller. R. Guts- mW Mobiliar- Bersttiger««-- Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Karl Emil LorenzZin Wilden« sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke, al» 1 ., Fol. 11 des Grund- und Hhpothekenbuch» für Wildenau, Bauergut, mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuden, Nr. 3 des BraudcatasterS und Nr. 3, 71, 72», 72b, 72o, 127, 129, 131, 132, 140, 151, 158, 161, 162, 163, 166 de» Flurbuch», 2 ., Fol. 68 de» dafigen Grund- und Hhpothekenbuch», Feld und Wiese, Nr. 176», 177, 178ä, 179 de» Flurbuch« und Hattaß. Haupt, Res. Bei der Unmöglichkeit, Meinen Dank den freundlich« Speo« dern im Einzelnen auszudcück«. vrranlasse Ich Sie, diesen Erlaß zur allgemein« Kenntniß zu bringen. ' Berlin, den 28. Januar 1891. - Wilhelm I. L. Die Ostafrikanische Schutztruppe. Dem Reichstage ist gestern der Gesetzentwurf über die kaiserliche Schutztruppe für Deutsch- Ostafrika zugegangen Die ersten und wichtigsten Para graphen der Vorlage lauten : H 1. Zur Aufrechterhaltung der öffentlich« Ordnung und Sicherheit in Deutsch-Ost afrika, insbesondere zur Bekämpfung de» Sklavenhandel» wird eine Schutztruppe verwendet, deren oberster Kriegsherr der Kaiser ist. § 2. Die Schutztruppe wird gebildet: ») au» Offizieren, Ingenieuren De» Soldatenstandes, Sa nitätSosstzier«, Beamt« und Unteroffizieren de« Reichs- Heere« und der kaiserlichen Mario«, welch« auf Grund frei williger Meldung der Schutztruppe zeitweilig zugetheilt werden; b) au» angeworbenen Farbigen. 8 3- Tie der Schutztruppe zugetheilten deutschen- Militärpersonen und Be amten scheiden au« dem Heere und, soweit sie der kaiser lichen Marine augehören, aus dem Etat der letzter« au«. Sie gelten al» außer diesem Etat stehende zeitweise abkom- wandirle Angehörige der kaiserlichen Marin,. Die der Schutztruppe zugetheilten Ctvilbeamten der Militär- over Marineverwaltung gelten al« Militärbeamte. — Der Ent wurf enthält dann ausführliche Bestimmungen über die Ver sorgung der Schutztruppe, namentlich ihre Pension, die An rechnung der Dienstzeit und die Behandlung der durch die klimatischen Einflüsse herbeigeführten bleibenden Störung der Gesundheit als Dirnstentschädigung im Sinne de« Reichs militär-Pensionsgesetzes. Nach zwölfjähriger Dienstzeit tritt Pensionsberechtigung ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit «in. Dem allgemeinen Theile der Begründung de« Ent würfe» entnehmen wir folgende Stellen: Nachdem neuer dings mit den betheiligten Mächten ein Linverständniß er zielt wurde, kraft besten am 1. Januar 1891 die Abtretung de« der deutschen Interessensphäre in Ostafrika vorgelagerten Küstenstretsen» an Se. Maj. den Kaiser erfolgt ist und die kaiserliche Regierung die Verwaltung in dem ostafrikanisch« Schutzgebiet übernommen hat, ist die Umwandlung der Truppe de« ReichSkommiffar« in eine kais«rliche zur Noth- «endigkeit geworden. Diese Umwandlung läßt sich nicht länger ausschteb« und kann unabhängig von der Frage erfolgen, ob da« Bedürfniß nach einer Schutztruppe in Ostasrika als ein dauerndes zu betrachten ist ooer nicht, und ob die Verhältnisse daselbst «in« Minderung de« bisherigen Bestände» der Truppe zu- lasten oder nicht. Zur Zeit befind« diese Verhälnisse sich noch in lebhafter Bewegung. Lin zweiter Gesichtspunkt für die vorzunehmende Umbildung «rgiebt sich au» der Er wägung, daß im Interesse der Stärkung des moralischen Element» in der Schutztruppe e» erforderlich erscheint, di« drutsch« Angehörig« derselben auf die gleiche Stufe mit den Angehörigen der militärischen Macht de« Reiche» zu pellen. Da» wirksamste Mittel, den erster« da« Gefühl drr gleich« Verantwortlichkeit und der Gleichwerthigkeit ihrer Dienstellung zu geben, soweit sich die« durch organi satorische Maßnahmen erreich« läßt, besteht darin, die Schutztrupp» in ihren deutsch« Angehörig« mit der mili tärisch« Macht de» Reich» in organische Verbindung zu bring« . . . Für die Dauer der Zutheilung bleib« sie deutsche Militärpersonen, so vaß die gesetzlich« Vorschriften, betreffend di« RechtSverhältniffe der Militärpersonen, ohne Wetter«» aus st« Anwendung finden, und e» besonderer ge setzlicher Bestimmungen nur bedarf, wo die» nicht der Fall sein soll, und wo e» sich um die Festsetzung der mit Rück ficht auf die besonderen Verhältnisse drr Schutztruppe ge botenen Abweichung« handelt. ... Die Regelung, der die farbig« Angehörigen der Schutztrupp« b«tr«ff«dm Verhält- Tagesgefchichte. Deutschland. B«rlin, 28. Januar. D«r Reichstag beschäftigte fich heute mit der zweiten Lesung der Etat». Die Anträge Richwr-, (Erhöhung der PenstsnSzulag« für die Unterklassen der Militärpersonen, welche durch Krieg invalid sind) und Douglas (Vorlegung eine» Gesetzentwurf« zur Beseitigung der Härten de» MilitärpenfionSgesetzes gegenüber den Staat«, und Gemeindebeamten) wurden an die Budgetkommisston verwiesen, nachdem der Schatzsekretär v. Maltzahn erklärt hatte, e» fänden gegenwärtig zwischen den betheiligten Ressort« Verhandlungen über die ganze Frage statt. Der Etat de« Rrichsinvalivenfonvs warv be willigt. Beim Postetat wünscht Bbg. Funk die Ermäßigung der Telephonkosten. Der Abg. Wilisch tritt wiederholt für die Ermäßigung der Gebühren für ZeitungSdepeschen ein. Abg. Singer spricht gegen hie Begünstigung einzelner Kreise, er beschwert sich über die Schaffung einer „neuen Klasse von Beamten auf Widerruf", welch« erfolgte, um die Versicherungspflicht für dieselben zu umgehen. Staatssekretär v. Stephan erklärt, zur Zeit sei die Ermäßigung der Telephonkosten nicht angänglich. In allen anderen Ländern fei die Gebühr theilweise erheblich höher. E« wäre Leichtsinn, die Gebühren schon jetzt weiter herab- zusetzen. Auf di« Bürgschaft bei neuen Verbindungen ver schiedener Städte könne ebenfalls nicht verzichtet werden. Noch eigenthümlicher erscheine ihm der Antrag meist frei sinniger Zeitungen auf Ermäßigung der Gebühren von Zei tungstelegramm«. Die vielen unwesentlichen ZeitungStele- gramme sprächen gewiß für die Billigkeit der Gebühr«. Schulen, Universitäten und WohlthätigkettSzweck«, auch die Börse als großer Kunde, könnten mit größerem Recht Er mäßigungen verlangen. Die Zeitungen verlangen hier AuS- nahme'arif«, die sie bei andern bekämpfen. vr. v. Stephan erklärt ferner, das Wolff'- sche Bureau genieße keinerlei finanzielle Begünstigung. Jeder Staat brauche ein Institut, wie da« Wolff'sche Bureau. Weun er Nachrichten habe, so gebe er sie dem Bureau zur Verbreitung in alle Welt. Der Abg. Bachem erklärt den Zustand gegenüber dem Wolfs'sch« Bureau für unhaltbar. Er befürwortet dringend die Petition der Zeitung«. — Donnerstag 11 Uhr: Fortsetzung der Berathung. Berlin, 28. Zan. Di« Budgetkommisston des Reichs tage« lehnte die Forderung d«r Dienstprämien für die Un teroffiziere mit 19 gegen 9 Stimmen, sowie alle sonstigen Anträge ab. Berlin, 28. Januar. Der „Reichs-Anzeiger" ver öffentlicht folgenden kaiserlichen Erlaß an den Reichskanzler: „Auch zu Meinem diesjährigen Geburtstage, den Ich Dank Gottes gnädiger Fügung mit besonderer Freude über da» Mir zu Theil gewordene Famtlienglück verleben konnte, find Mir telegraphische und schriftlich« Glückwünsche von nah und fern in reicher Anzahl zugegaugeü. Aufrichtig beglückt durch die Beweise liebevoller Theilnahme, fühle Ich Mich Allen, welche in dieser Weis» zur Erhöhung Mein« Festes- frrude beigrtrag« hab«, zu inuigem Dante verpflichtet. Berlin, 28. Januar. Se. Maj. Kaiser Wilhelm ließ am 25. d. M. in Petersburg während de« Frühstück«, welches anläßlich der Taufe de» neugeborenen Großfürsten Konstantin Konstantinowitsch veranstaltet Äurde, dem Zar« durch den Militärbevollmächtigten Oberst v. Billaume ein prachtvoll ausgestattete« Album überreichen. Hamburg, 28. Januar. Bezüglich der deutsch-öster reichischen Handelsvertrags-Verhandlungen bezweifeln die „Hamb. Nachrichten" die Meldung der „Wiener Montag»- revue", daß Deutschland sich mit einer Ermäßigung de« Getreidezolle« von 5 auf 3'/, Mark unter Umständen ein verstanden erklärt«. Jedenfalls werde die von Oesterreich geforderte nachtheilige Aenderung unseres Zolltarifs in poli tischer Beziehung ungünstig auf weite Kreise Deutschland« zurückwirkrn. Gotha, 28. Jan. Staatsminister Bonin hat w«g« Meinungsverschiedenheit mit dem Herzog seine Entlassung «ingereicht; st« wurde angenommen. Rechtsanwalt und Stadtverordnetenvorsteher Strenge wurde als StaatSrath ins Ministerium berufen. Der Rücktritt des StaatSministerS v. Bonin war nicht vorauszusehen ; er erfolgte weg« der geplant« organischen Aenderung de« Ministeriums, über welche eine Einigung zwischen ihm und dem Herzog nicht erreicht war. Die Trennung erfolgte in der freundlichsten Weise unter Be lassung des Ranges und Titel«. Oesterreich. Gran, 28. Januar. Das Leichenbegängniß des Kardinals Simor fand heut« in Anwesenheit der Lrzherzöge Friedrich und Joseph August, der Minister und Notabili- täten statt. Prinz Ferdinand von Loburg war durch d« Major Dobner vertret«. Schweiz. Bern, 28. Januar. Die „Zürcher Post' meldet: Am 15. Januar Morg»n» war Oberaufseher Hangartner auf der Rheinbrücke bei Kaiserstuhl und zwar auf dem rech ten User (Reichsgebiet) beschäftigt, al« der Wachtmeister der Grenzgendarmerie, von zwei Polizisten begleitet, zu ihm trat und sagte, er solle mit ihm nach Hohenthrngen zum Bürger meister kommen wegen der Brückenbeleuchtung. Hangartner ging. Im Rathhau» zu Hohen«,-engen erklärte der Wacht meister, Hangartner sei wegen Majestätsbrletdigung, begangen gegen den Deutschen Kaiser, verhaftet; der Wachtmeister verlas nunmehr die Anklageakte, worin ein reicher Bauer au» dem badischen Dorf« Bergöschtngen erzählt«, er sei am letzten Sonntag de» vergangen« Jahr»» in d«r Krone zu Kaiserstuhl gewesen. Während de» Mittagess«« habe Han gartner in Gegenwart mehrerer Herr« höchst beleidigende Arußerungen über den Kaiser, va» Reich und über den Fürsten Bismarck gethan. Der Verhaftet» bestritt all« ihm zur Last gelegten Su-drück«, Haogartn«r wurde jetzt sofort von einem Gendarm« vor den Staatsanwalt in Wald-Hut geführt. Nachdem sein« Identität frstgestellt, fragte ihn der Staatsanwalt, ob er di« Anklage kenne. Hangartner bejahte. Darauf schrieb der Staatsanwalt auf die Anklageakte, daß Abend» 4 Uhr Hangartner wegen MajestätSbeleidigung d«S Deutschen Kaiser- verhört und wieder auf freien Fuß gefetzt worden sei.
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