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Erzgebirgischer Volksfreund : 13.12.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189312132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18931213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18931213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1893
- Monat1893-12
- Tag1893-12-13
- Monat1893-12
- Jahr1893
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 13.12.1893
- Autor
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..— —-———f—-s———--— ' Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. WNUAblaU für die kjiiiglichen mid »Ldttsche« Peh-rd« i» A«e, »räichaii,, Hartt«M», I»ha»»s«r<t«Mt, Lößuch, Skeustädtel, Gchneeberg, Gchwarzenberg mrd Mil-mfÄ. Expedition, Druck mrd Verlag von T. M. GSrtt« tu Schneeberg. Rr. 289. j Diensttäume der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmauuschaft find we- g derselben «ach Beendigung Die gen Reinigung dersel! »8 W» tft oemntllh Ok«. Bekanntmachung L824, ee i. Puschmcum. i. r.: Puschmann. a»s «men, Sonn- und FeMge. Pret« vierteljährlich , Mark 80 Mmliqe. Donnerstag, den 14. Dezember 18SS, Borm. 11 Uhr soll im hiesige« Gerichtsauktionslokale L «e«e Tafelwaage meistbietend gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung gelangen. Schwarzenberg, am 11. Dezember 1893. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Sekr. Roth. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Gutsbesitzer Christian Friedrich Schneider in Dittersdorf als Gerichtsschoppe für genannten Ort in Pflicht genommen und der zeitherige Gerichtsschöppe Herr Georg Friedrich Günther in Dittersdorf auf sein Ansuchen von dieser Funktion enthoben worden ist. Lößnitz, am 9. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Lechla. elbe in Gemäßheit Do« § 9 Nachdem nun zur VoEahme d« Deeember -ss. M. für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Schwarzenberg, am 11. Deeember 1893. Königliche Amtshauptmannfchast Frhr. von Wirsing. E ' SchwrWME^ DrieNM^iMf. - " Königl. Amtsgericht. Hattaß.Oeser. »8 Jamm» I«. Marz 24. Mai 12. Juli 20 September LS. November eingegangen bezw. zur Verzollung gebracht sind), deren Lieferung durch rechtsverbindliche, nachweislich vor jenem Tage in gutem Glauben für deutsche Rechnung abge schlossene Verträge bedungen war, gleichfalls zu den alten bestehenden Sätzen des Zolltarifs (ohne Zuschlag der Kampfzölle) eingelassen werden, bezw. daß die dieserhalb bereits gezahlten Beträge der Zuschlagszölle den Betreffenden erstattet werden, wurde angenommen. Die Resolution der Abg. v. Salisch und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen in Ergänzung der Vorschriften deS 8 6 deS Zolltarifgesetzes vom 1b. Juli 1879 (Reichs gesetzbl. S. 207) auch solche Waaren, welche zollfrei sind, unter der dort vorgeschriebenen Voraussetzung mit Zöllen belegt werden können — wurde der Kommission für die Handelsverträge überwiesen. An dieselbe Kommission wurde folgende Resolution der Abgg. Lutz und Graf Mirbach verwiesen: Der Reichstag wolle beschließen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem der Zoll auf aus Rußland eingehenden Hopfen auf den jenigen Zollbetrag erhöht wird, welcher zur Zeit für deut- scheu Hopfen bei der Einfuhr nach Rußland zu entrichten ist. Demnächst wurde der Freundschaft«-, Handtls- »nd Schifffahrtsvertrag mit dem Freistaat Kolumbien nach Bekanntmachung, die Stadtverorduetenwahlen in Johanngeorgenstadt betreffend. Am Schluffe des lausenden Jahres scheiden aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die ansässige« Stadtverordnete« Herr Kaufmann Richard Werner, Herr Lohaerbermeister Guido Krauß, Herr Schlossermeister Gustav Bauer, Tagesgeschichte. Deutschland. — In der gestrigen (17.) Plenarsitzung des Reichs tages folgte die dritte Berathung der kaiserlichen Verord nungen vom 29. Juli resp. vom 17. August d. I., be treffend die Erhebung eines üOproz. Zollzuschlags für die aus Rußland beziehungsweise aus Finland kommenden Waaren. Zu den Verordnungen sind drei Resolutionen «ingebracht. An der Debatte betheiligten sich Abg. Möller, der Staatssekretär des Innern, Staatsminister von Boet- ticher, die Abgg. Gamp, Frhr. v. Heereman, Graf v. Mir bach, v. Salisch, Dr. Hammacher, v. Kardorff, Rickert, Lutz, Aichbichler und Kröber. Die qu. Verordnungen wur den in ihren einzelnen Paragraphen und dann im Ganzen definitiv genehmigt. Die Resolutton der Abgg. Dr. Frei- Herr v. Heereman, Möller (Dortmund): Der Reichstag Woll« beschließen: die verbündeten Regierungen aufzufordern, dahin Vorsorge zu treffen, daß die Ausnahmebestimmungen des 8 2 der Verordnungen vom 29. Juli 1893 und vom 17. August 1893, „nach welchen die sofort eintreteude Er höhung der Zollsätze auf diejenigen Waaren, welche vor dem Tage des Jnttaftttetens derselben die russische bezw. finische Grenze überschritten haben, keine Anwendung finden sollen", dahin ausgedehnt werden, daß auch diejenigen Waaren (die ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Termine statutS in ein« Wahlhandlung zu erfolgen. Nachdem nun zur VorSahme der Wahl der S8. December dsS. M. al» Wtchltag anberaumt worden ist, so werden alle wahlberechtigten Bürger hiesig« Stadt unter Hinweis auf die Bekmmtmachung vom 7. ds». MtS. — vergl. ErzgeA. Vokksfreund bom 9. Deeember 1893 Rr 286 — hiermit aufgesordett am gedachten Tage in der Zett v»« Vormittags 2 Uhr dis Nachmittags I Uh» vor dem bestellten Wahlausschuß im Rathssitzungszinun« allhler zu erscheine« mrd ih« Stimmzettel, zu welchen ihnen wenige Tag« vorher die Zahl der z« Wählende« Ätthal tende Formulare noch besonders zugefertigt werd«, in Pers»« abzugÄen, Johanngeorgenstadt, de« 10. Dezember 1893. kurzer Debatte in dritter Berathung im Einzelnen und demnächst - im Ganzen angenommen. — Ohne Debatte wurde dann das Zusatzprotokoll zu dem internationalen Vertrage zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See in Verbindung mit einem bezüglichen Gesetzentwürfe in dritter Berathung an genommen. — DaS Uebereinkommen mit Serbien, betr. den gegenseitigen Muster- nnd Markenschutz, wurde in zweiter Berathung ohne Debatte angenommen. Hierauf folgte die Interpellation, bett, die Verlängerung der ge werblichen Geschäftsstunden bis Abends 10 Uhr am 24. und 31. Dezember d. I. Dr. v. Boetticher erklärte, die Interpellanten müßte« sich an die Polizeibehörden oder an die höheren Verwalt ungsbehörden wenden, denen die Befugniß der Ausnahme bestimmung«« überlassen sei Der BundeSrath sei nicht in der Lage, eine generelle Bestimmüng zu treffen. ES sei fraglich, ob die gewünschte Abweichung allen Interessenten »usage. Damit ist die Interpellation erledigt. — Bei der Berathung des Patent-, Muster- und MarkenschutzÜberein- kommenS mit der Schweiz giebt Geh. Rath Paul auf eine Beschwerde des Abgeordneten Hammacher zu, daß die che mische Industrie unter dem schweizerischen Patentaesetze leide und daß in Basel die deutschen Patente illoval auS- genutzt werden. Die schweizerische Regierung sei aber durch verfassungsmäßige Besttmuumgen gehindert, ihre bezügliche solle» i« ersten Stockwerke des RathhauseS zu Grünham für die Stadt Grünham sowie für da» Dorf Waschleithe Gerichtstage abgehalten werden, was mit dem Bemerken be kam« gemacht wird, daß an diesen Gerichtstagen vornehmlich in Nachlaß-, Vormund schaft». Und Hypothekensachen expedirt wird. Schwarzenberg, am 6. December 1893. Königliches Amtsgericht. Hattaß. Act. Müller. Auf Fol. 9 im hiesigen Genoffenschaftsregister, den Militärverein für Schwarzen berg und Umgegend betteffend, ist heute verlautbart worden, daß der z«itherige Cassirer Herr Schuhmacher Httmann Tröger hier verstorben und an dessen Stäle Herr Bäckermeister und Privatmann Oswald Friedrich hier ' Bekanntmachung Infolge Wegzuges des Herm Bürgermeister Klotz von hi« ist auf anher er gangene Verfügung der Königl. AmtShauptmannschaft Schwarzenberg in GemUheit hp» 8 10 k. des Gesetzes vom 21. April 1873, die Wahl eines Abgeordneten zur VeziG»- versammlung für hiesige Stadt, und zwar auf die Dauer der Wahlperiode deS zett- herrgen Abgeordneten bis zum Schluffe des Jahres 1898 erforderlich. Für diese durch die Mitglied« des Stadtgkmemderathes vorzunehmend« Wahl wird hiermit -Greit^g, dee Lik Dezember18SS, Ü-r, als Termin anberaumt. Die Herren Stadtgemeinderathsmitalieder werden hindurch geladen, sich zu gesetzt« Zeit im Sitzungszimmer pünktlich einzufinden. Der Abgeordnete ist auf die obengedachte Zeit zu wählen und ist als solch« nach A 16 flg. der Ausführungsverordnung zum Gesetze, die Organisation der Behörde« betreffend, vom 21. April 1873 und vom 20. August 1874 nur eine selbstständwe männliche Person, welche die König!. Sächs. Staatsangehörigkeit, sowie dks Bürgerrecht in einer im Verwaltungsbezirke der König!. Amtshauptmannfchast Schwarzenberg ge legenen Stadt besitzt, und im Sinne d« Gemeindeordnungen unbescholten ist, wählbar. Solches wird hiermit auf Grund von 8 16 der Verordnung vom 20. August 1874, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die inner« Verwaltung vom 21. April 1873 rc. betteffend, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Johanngeorgenstadt, den 9. Dezember 1893. Bekanntmachung. Das über die Abschätzung der Anlagenpflichtigen hiesig« Gemeind« auf da» Jahr 1894 aufgestellte Centralaulage-Kataster liegt vom 1S bis mit 27. Dezember d. I. beim Unterzeichneten zur Einsichtnahme d« Betheiligten aus, was hierdurch mit de« Bemerken zur öffentlichen Kenntpiß gebracht wird, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe des zur Besteuerung gezogenen Einkommens bei deren Verlust innerhalb dies« Frist anher anzubringen sind. Mittweida, am 10. Dezember 1893. Demmler, Gem.'Borst.
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