Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 30.05.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189405304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18940530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18940530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1894
- Monat1894-05
- Tag1894-05-30
- Monat1894-05
- Jahr1894
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 30.05.1894
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Expedition, Druck >md Verlag von C. M. Gärtner tu Schneeberg. Rr 122. > Jahra"' Pttir vterteljS-rltch S . L. vr. A. 2 ilt und Saat tterleiu z> ßhaus 8sits. R. P.) tungsvoll «man» zu machen. Wildenfels, am 28 Mai 1894. ich » gute ämmtliches ei« feines 3 >rr. 18. zeuberg. t, physikalisch- rigirender Arzt Kneipp selbst enauest« Jndi- Billige Preise. x Ketzler. lft auch zu kau- in Eibenstock. auSarbett igen Au ch eiS, ielle. eine aufen oder 4 berg. Königl. Amtsgericht Römisch. > macht wahr: für Herren r 1M. sa Barch. 1 - ren 1 - . Barchent 1 - lell 1 - v. Kreton 1 - v.Jndigo l - v. Blaul. 1 » weiß mit 1 - chürze 1 - glattroth und e.r — )l, nur neueste ften Preise, m der Straße, !-Bazar. >a zu achte«. w Pfennige, die zweispaltige Zell« amtlicher > Bekanntmachung Nr. 23 und 24 des diesjährigen Reichsgesetzblattes sind erschienen und liegen in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaus halts von Elsaß - Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete für die Etatsjahre 1892 93 und 1893 94. Gesetz, betreffend die Abzahlungsgeschäfte. Verordnung, betref fend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Streu- und Futtermitteln. Die Stadträthe von Aue, Lößnitz, Reustadtel, Schneeberg vnk Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhai«, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amts- hauptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg. des Fremdenverkehrs von Finnland nach Rußland, zu wel- chem Zwecke die über die SMra bn der Grenzstation Bjelo- Ostrow seit einigen zwanzig Jahren dem Fußgänger- und Fährverkehr dienende Brücke abgerissen wurde. Die Eisen bahn wurde durch Kosaken-Vedetten bewacht und der ganze Verkehr von Finnland herüber, der nicht den Bahnweg be nutzte, wurde nach dem an drei Werst entfernten Dorfe Redikul dirigirt, woselbst in der Zollwächterbude eine Re visionsstation eingerichtet und aus Finnland ameisende und den Signalements der Polizei nur Halbwegs ähnelnde Per sonen einer leiblichen Vlsitirung unterzogen werden, Männ- lein wie Weiblein. Eine Dame, der dieses selbst passirt ist, erzählte, die Beamten bemühten sich bei dieser für beide Theile nicht angenehmen Pflicht erfreulicher Weise ausge suchtester Höflichkeit. Sodann beschlagnahmte die Polizei in einem auf russischem Gebiete in der Nähe der finnischen Grenze belegenen Dorfe eine Geheimdruckerei, wobei ihr Proclamationen an den Czaren in die Hände fielen, welche die alten bekannten Forderungen von Gewähr- ung freier Institutionen, Abschaffung der bisherigen Re gierungsform u. A. enthielten. Ein weiterer Schritt rich- tete sich nach den Ufern des Dnjepr. Durch das Manüver- gebiet zieht sich die Bahn von Witebsk nach Orel. Unge fähr in der Mitte befindet sich Smolensk. In der Nähe von Smolensk sollte in einem dicht an die Bahn anstoßen den Edelsitze das Hauptquartier des Czaren aufgeschlagen werden. Aus den in St. Petersburg aufgefundenen Ge- heimpapieren, welche die Namen fast aller an der Ver schwörung Betheiligten enthielten, ging die Betheiligung zahlreicher Beamten der genannten Bahnstrecke an dem Verschwörer-Unternehmen klar hervor. Natürlich hatte man in erster Linie die alten, seit der Reorganisation von 1892 noch im Dienste behaltenen polnischen Beamten im Verdacht Diese gingen jedoch sämmtlich frei aus, während eine große Zahl Russen und unter ihnen der Chefingenieur der Bahn, Koseloff, ein naher Verwandter des OberprocureurS d«S heil. SynodS, PobedonoSzeff, verhaftet wurden. Einer er schoß sich beim Eintritt der Polizei in das Stationsge bäude. Die bei Koseloff abgehaltene Haussuchung förderte die Pläne einer Unterminirung des oben erwähnten Edrl- sitzeS und der dazu gehörigen Kirche zu Tage. Hier sollte also zweifellos im Herbste der Hauptschlag auSgeführt werden. Bekanntmachung. Auf Antrag der minderjährigen Geschwister, Hedwig, Gertrud und William Lorenz in Schleiz soll das von den Genannten und den Herren Gustav Emil und Carl Hermann Schick in Aue gemeinschaftlich besessene Haus- und Gartengrundstück Nr. 134 des Brandkatasters, Nr. 137» und 137 V des Flurbuchs, eingetragen auf Folium 128 des Grundbuchs für Aue theilungShalber Montag, den 4. Juni 18S4 Vormittag 11 Uhr «« AmtSstelle öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen liegen zur Einsichtnahme an Amtsstelle bereit. Schneeberg, am 6. April 1894. Königliches Amtsgericht. Müller. Offerten un- 3 !auf. istande befind- altendem Rüb- in« Material-, inter günstigen den. Mieth- erbitte an , Eibenstock. e Konkurrenz, »bachS Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Gastwirths Bruno Oswald Ramsdorf in Weiß bach wird heute am 28. Mai 1894, Vormittags 8^4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Lokalrichter Emil Hagemann in Wildenfels wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 22. Juni 1894 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemeldeten For derungen auf den 2. Juli 1894, Vormittags 10^2 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be sitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Juni 1894 Anzeige Lage-gefchichce. Deutschland. — Der „Reichsanzeiger" schreibt: Aus landwirth- schaftlichen Kreisen ist neuerdings mit besonderer Lebhaf tigkeit über die Mißstände, welche infolge der Fabrikation und de« Vertriebes von Margarine auf dem Buttermarkt herrschen, geklagt und um Ver schärfung derBestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 1887 über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter gebeten worden, damit die Naturbutterproduktion vor der unlauteren Kon kurrenz mit Margarine. Erzeugnissen wirksamer geschützt werde und das Publikum vor den immer mehr überhand- nehmenden Butterverfälschungen besser bewahrt bleibe. Vor kurzem hat nunmehr der Reichskanzler für den Um fang des ganzen Reichsgebiets Erhebungen über den gegen wärtigen Stand der Margarinefabrikatlon und deren Ein fluß auf den Handel mit Naturbutter, sowie über di« bis her in den einzelnen Bundesstaaten gemachten Wahrnehm ungen über die Wirksamkeit und etwaige Abänderung-- oder Ergänzungsbedürftigkeit des gedachten Gesetzes emge- leitet, auch die Bundesregierungen um Aeußeruna über die Ausführbarkeit und Zweckmäßigkeit der von den Vertretern der Landwirthschaft befürworteten Verschärfungsmaßregeln ersucht. Auf Grund des eingegangenen Materials werden die erhobenen Beschwerden geprüft und die zur Beseitigung obwaltender Mißbräuche etwa veranlaßten weiteren Maß nahmen in Erwägung'gtzogen werden. Berlin, 28. Mai. Die Konferenz zur Berathung der Lage der Landwirthschaft trat heute Vormittag 11 Uhr im BerathungSzimmer des Reichstages zusammen. Minister v. Heyden und Minister vr. Miquel wohnten de» Bera- thungen bei. Zur Theilnahme sind neuerdings eingeladen worden die Abgeordneten v. Puttkamtr-Plaulb, Schoof und Sombart. Minister v. Heyden gab in der Eröff nungsrede eine Darlegung der Zwecke der Konferenz und hob hervor, daß die Initiative zu den Berathungen von dem Landwirthschaft-ministerium au-gegangen sei. Hierauf hielt Professor Sering-Berlin einen Bortrag über di« zur Diskussion siebende Frage. — Der im Reichspostamt zu Berlin auSgearbeitete Gesetzentwurf über eine anderweite Regelung des PostdebitS mnicht. enheu ErzgrbNolksfreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. AllUsbkllU für dir »«igltchen und städtischen Behörden in Ane, Grünhai», Hartenstein, Johanugeorgeustadl Lößnitz, Reustadtel, Schneeberg, Schwarzenberg «vd Wildenfels. Ueber die «e«este« nihilistische« Umtriebe wird der in der Regel gut unterrichteten „Kr.-Ztg." von ihrem Correspondemen in St. Petersburg gemeldet: Die Polizei scheint mit Geschick nach einem seit langer Hand vorbereiteten Plane gehandelt zu haben und über die Ab- ichten der Nihilisten ziemlich genau unterrichtet gewesen zu ein. In den Nächten vor dem russischen Osterfeste »r- olgte die Verhaftung zahlreicher dem technologischen Jn- titute angehöriger Studenten. Diesen Festnahmen folgten olche von Schülern privilegirter Lehranstalten und von einer Anzahl höherer und niederer Beamten. Auch ein am Maximilianowski-Hospital angestellter Arzt wurde in Po- lizeigewahrsam genommen. Den Entschluß zum Vorgehen der Polizei gerade im jetzigen Augenblicke hat wohl die Verhaftung des älteren Sohnes der Generalin Andrejew bewirkt. Bei ihm fand di« Polizei Anzeichen vor, welche auf eine Action in der Osternacht hindeuteten und auch Anhaltspunkt« für die Annahme ergaben, daß Smolensk, bezüglich Orel zu einem Gewaltstreich während der dort abzuhallenden Herbstmanöver von den Nihilisten in Aus- sicht genommen seien. Eine infolge dieser Verhaftung in der Wohnung der Mutter des Häftlings vorgenommene nächtliche Haussuchung liefert« d«r Polizti mrhrere Schrift stück« in Chiffrir-Schrift und d«n Schlüssel zu dieser Schrift in die Hände. Fräulein Andrejew trug beides auf dem Busen verborgen bei sich. Der zweite durch die bei seinem Bruder gefundenen Papiere verdächtigte Sohn Andrejew'« wollte sich schnell emltlben, ein rasches Zugreifen des ihn beobachtenden Polizisten entriß ihm jedoch den Revolver. Beide jungen Leute wurden noch nächtlicher Weile verhaf- tet, während man die Mutter unbehelligt ließ. Aus den dechiffrirten Schriftstücken ersah die Polizei die Namen fast aller Betheiligten und gewann ein genaues Bild des ganzen FeldzugSplaneS. Sie fand auch die ihr bereits von dem Berliner Polizeipräsidium wie von der Londoner und der Brüsseler Polizei gewordenen Muthmaßung-n bestätigt. Die Leitung der Verschwörung liegt in d«n Händen alter gewiegter Nchilistenführer, welche sich bis vor einigen Wochen noch im Auslande aufhielten und seitdem spurlos verschwun den sind. Angeblich sollen dieselben sich entweder schon in Finnland aufhalten oder demnächst dort eintreffen. Die ersten Anordnungen der Polizei betrafen nunmehr die Bewachung Die öffentlichen Impfungen in Lößnitz erfolgen auch dieses Jahr wiederum im kleinen Rathhaussaale durchgehends Nach mittags S Uhr (und die Revision der wiedergeimpften Mädchen'/,4 Uhr) von Mo«- tag, 4. J««i d. I. ab und zwar 1. für Erstimpflinge die Impfung am 4., 5. u. 6. Juni, die Revision am 11., 12. u. 13. Juni, 2. für Wiederimpfli«ge die Impfung der Knaben am 7., der Mädchen am 8. Juni, die Revision der Knaben am 18. Juni 3 Uhr Nachmittags, der Mädchen - 18. Juni */,4 - - Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder impfpflichtiger Kinder werden unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 14 des ReichsimpfgesetzeS angedrohten Strafen hiervon in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, in der Reihenfolge, welche ihnen durch die Schntzmannschaft noch besonders bekannt gegeben werden wird, mit den Kindern in den Impf- und Revisionsterminen behufs der Impfung und ihrer Controle pünktlich zu er scheinen oder den obliegenden Nachweis der Impfung durch einen Privatarzt oder der Befreiung von der Impfung zu führen. Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen belegt. Noch wird darauf hingewiesen, daß die Impflinge mit rein gewaschenem Körper und reinen Kleidern zum Impftermin« erscheinrn sollen, daß sie jedoch nicht aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten herrschen, zu den allgemeinen Terminen ge bracht werden dürfen; auch ist spätestens am betreffenden TerminStage dem Jmpfarzte, Herrn Or. Breitbarth, anzuzeigen, wenn «in Kind deshalb oder wegm erheblicher eigener Erkrankung nicht zur Nachchau in das Jmpflocal gebracht werden kann. Lößnitz, am 28. Mai 1894. Der Nach der Stadt. , , - Zieger, Brgrm.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite