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Sächsische Dorfzeitung : 01.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187210016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18721001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18721001
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-01
- Monat1872-10
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 01.10.1872
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Nr: 77 1. Gctober 1872 Dienstag, Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müler in Dresden. als auch im ganzm Lande die ausgedehnteste Verbreitung. Nenftadt- Dre-den, in der Expedi tion, kl. Meißn. Vasse Rr. 3, > zu haben. Vretst vierteljährlich 1b Ngr. Zu beziehen durch 4 alle kais. Past- » Anstalten. Polittsche Weltschau. Deutsches Sketch. Im Kampfe gegen Rom hat Fürst BiSmarck einen Schritt vorwärts gethan; der Schlag gegen den Bischof von Ermland ist gefallen; vom 1. October an wird ihm der StaatSgehalt entzogen. Bon dieser Maßregel darf man sich aber nicht viel versprechen, denn was der Staat verweigert, wird die Kirche gewähren; im Nothfalle sammelt man neben den PeterSpfennigen jetzt noch Krementz-Pfennige. DaS Schrei- . ben des Kultusministers Falk, welches dem Bischof anzeigt, daß über ihn die Lemporaliensperre verhängt sei, ist vom 25. September datirt. Von einer wörtlichen Wiedergabe desselben sehen wir ab, da eS nichts enthält, waS nicht schon bekannt wäre. Nur der Schlußsatz scheint uns von größerer Bedeutung zu sein. Derselbe lautet: Der Gegensatz zwischen den von Ew. Bischöflichen Hochwürden vertretenen staatsrechtlichen Anschauungen und den Grundprinzipien des preußischen wie jedes anderen Staatswesens besteht, ungeachtet der Hochdenselben gebotenen Gelegenheiten zur Ausgleichung, ohne die von uns gehoffte Lösung fort. Ew. Bischöfliche Hochwürden sind wieder holt davon in Kenntniß gesetzt worden, daß, wenn die von uns gesuchte Ausgleichung nicht einträte, die Beziehungen der Staatsregierung zu" Jhnm nicht unverändert bleiben könnten. Die StaatSregierung vermag zunächst die Verantwortung dafür nicht weiter zu übernehmen, daß aus dm Mitteln de- StaateS, dessen Gesetzen Sie sich nicht unbedingt unterwerfen, für Ihren Unterhalt Zahlungen geleistet werdm. Diese Zahlungen sind vom Landtag in der Voraussetzung bewilligt worden, daß die Gesetze und die Verfassung Preußens, auf derm Grund diese Bewilligungen erfolgten, von den Empfänger« der betreffenden StaatS- gelder nach wie vor als für sie gültig und verbindlich anerkannt würdm. Sobald diese Voraussetzung, wie es durch Ew. Bischöflichen Hochwürden amtliche Erklärungen der Fall war, aufgehoben ist, wird unseres Erachten- und bi- zu weiterer Entscheidung die Be- Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag nnd Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltmm Zeile 14 Ngr. Unter „Eingesandt* 8 Ngr. Abonnements-Einladung. Auf das mit dieser Nummer beginnende vierte Quartal der Sächsischen Dorfzettung, „Vierunddreißigster Jahrgang", nehmm alle Kaiser!. Postämter und Postexpeditionen gegm Vorausbezahlung von 15 Ngr. Bestellungen an; auch kann da- Blatt, wenn es verlangt wird, den geehrten auswärtigen Abonnenten durch die betreffenden Postanstalten gegm Botenlohn von nur 3 Ngr. pro Quartal jedm Dienstag und Freitag pünktlich in's Haus gesandt werdm. Diejenigen Pränumeranten in Dresden und Umgegend, welche ihre Bestellungen direkt bei uns (Neustadt, kl. Meißner Gaffe Nr. 3), oder bei den von uns ar gestellten Boten machen, erhaltm die Zeitung jedm Dienstag und Freitag ohne jede Preiserhöhung zugeschickr. Dringend ersuchen wir aber, die AbonnemmtS-Bestellungen gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträge» für die Nachlieferung der bereits erschienenen Nummem nicht einstehen könnm. Inserate finden, bei der bedmtendm Auflage der „Sächsischen Dorfzeitung" durch dieselbe sowohl in Dresden und dessen Umgegend stellte man diese Maßregel bereit- im Juli in Aussicht; wenig stens reiste damals Kultusminister Falk vergeblich nach EmS, um die kaiserliche Genehmigung zu erwirken. Und nachdem nun die erneuten Versuche, den Bischof umzustimmen, gescheitert sind, wird ernstlich gegen ihn vorgegangen. Immerhin ist dies „Auf geschoben" besser als „Aufgehoben" und man kann den ersten tatsächlichen Schritt der Regierung nur mit Genugthuung be grüßen. Der BundeSrath will etwa Mitte diese- Monat- seine Sitzungen beginnen. Als eine seiner wichtigsten Aufgaben be zeichnet man die Erhöhung der LabakSsteuer und zwar als Ersatz für die abzuschaffende Salzsteuer. Wie offiziöse Stimmen versichern, soll im Reichskanzleramt durchaus keine Neigung für Einführung deS Tabaksmonopols vorhanden sein. Nur Wür- temberg ist für diesen Weg, die übrigen Bundesglieder wünschen rechtigung der königlichen Regierung zur Zahlung eine zweifelhafte. Die königliche Regierung wird daher die betreffende Zahlung bis auf Weiteres einstellen. Der Ober-Präsident der Provinz Preußen ist mit Ausführung dieser Anordnung beauftragt worden. „ Wenn wir den PaffuS „und bis zur weiteren Entscheidung" nicht dem Vorbilds der österreichischen und französischen Gesetz- recht verstehen, wird man den Landtag zu Hilfe nehmen und gebung zu folgen. Allerdings aber geht das Streben dahin, die , durch ihn dre Frage entscheiden lassen, ob die Bischöfe den Lan- Salzsteuer möglichst vollständig durch die LabakSsteuer zu ersetzen, Vierunddreißigster Jahrgang. 77 Die DerlagS-Expedition. desgesetzen unterworfen sind, oder ob sie an ihren Gehorsam gegen die Gesetze Bedingungen knüpfen können. Diejenigen, welche einen bedingungslosen Gehorsam nicht leisten können oder wollen, dürften durch Gesetz gezwungen werden, ihr Amt und ihre Würde niederzulegen. Auf einen Gehorsam mit Hintergedanken und Hintenhüren kann sich der Staat unmöglich einlaffen. Ueberhaupt will eS unS bedanken, als habe die Regierung mit dem „kleinen Ermländer" schon viel zu viel Umstände ge macht. Wohl mag Vorsicht im Kampfe mit der Kurie geboten sein; aber nach unserer Ansicht mußte Fürst Bismarck, nachdem der Blschof eine ungenügende Erklärung abgegeben, ihm einfach eröffnen, daß er in Marienburg nicht empfangen werde Der erneute Versuch, von demselben eine angemessene Erklärung zu erlangen, entsprach der Sachlage nicht. Mit welchem anderen Staatsbürger hätte man so viel Umstände gemacht? die Regierung schneller oder vorsichtiger, entschlossen oder bedächtiger in dem Kampfe vorgeht, ist frettich eine Frage, die vielfachen Erwägungen unterworfen sein will. Aber verlangen kann man, daß, wenn die Behörde den ersten Schritt thut, sie den zweiten und dritten bereits wohl überlegt habe. Daß nun, sobald mit der Lemporalien-Sperre gedroht ist, auch die That der Drohung auf dem Fuße folgen muß, versteht sich von selbst. Gleichwohl
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