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Sächsische Dorfzeitung : 11.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187210117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18721011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18721011
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-11
- Monat1872-10
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 11.10.1872
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11. Hctoöer 1872 Nr. 80 Ireiiag, Sächsische DocheLmA- vierteljährlich IS Ngr. Hrr beziehe« durch 4«u«r<ch. P-H. »uM«. ver«utw»rtlich« R«d»kt«ur und verleg«: Herr«NUN Müler in Dresden. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jede« Dienstag «ad Freitag früh. Inseratenpreis: Kür dm Raum einer gespaltmm Aeü» Lj Ngr. Unter „Eingesandt" z «Ak. Politische Weitschau. Deutsche- Reich. Der Kongreß in Eisenach über die soziale Frage hat eine Masse von Reden und Resolutionen i zu Lage gefördert, welche als schätzbares Material der nächst jährigen Versammlung zur weiteren Verhandlung dienen sollen. Wir haben von vornherein von diesem Kongreß der sogenannten Katheder-Sozialisten, weil meist von Professoren besucht, nicht viel erwartet; am allerwenigsten eine Lösung der sozialen Frage, die es überhaupt nicht giebt. Einzelne von den über die Arbeiter frage gefaßten Resolutionen sind nur eine Wiederholung von Beschlüssen, welche der bisher dominirende volkswirthschaftliche Kongreß ebenfalls schon gefaßt hatte. Das wesentlichste Interesse verdienen jedenfalls noch die von Prof. vr. Schmöller über Arbeitseinstellungen und Gewerkverei-ne beantragten Resolutionen, welchen der Kongreß seine Zustimmung gab. Sie lauten: 1) In Erwägung, daß zwar ein Theil der heutigen Arbeits einstellungen ohne innere Berechtigung ist, ohne Sachkenntniß oder in Uebereilung beschlossen oder von unlauteren Elementen hervorgerufen wird, daß aber daneben eine zahlreiche Reihe anderer Arbeitseinstellun gen durch schlimme, nach Lage unserer Gesetzgebung und wirthschast- lichen Organisation nicht anders zu beseitigende Uebelstände verursacht ist, in Erwägung, daß bei der heutigen Gesetzgebung der Arbeiterstand in vielen Fällen sich nur durch dieses letzte Mittel als gleichberechtigter Theil beim Abschluß des Arbeitsertrages zur Anerkennung bringen kann — beantragt der Referent, die Versammlung möge sich dafür aussprechen, daß es wünschenswerth sei, die volle heute bestehende Koa litionsfreiheit aufrecht zu erhalten, auch keine besonderen Strafen auf den Bruch bestehender Kontrakte neu einzuführen. 2) In Erwägung, daß die Gewerkvereine, d. h. die Vereine von Arbeitern desselben Gewerbes zum Zwecke gemeinsamen Handelns haupt sächlich in Bezug auf Lohn- und Arbeitsbedingungen, sofern nur die tüchtigeren und anständigen Elemente de- Arbeiterstandes in ihnen die Führung übernehmen, wie das von den meisten deutschen Gewerk vereinen anzuerkennen ist, eine heilsame Organisation und Schule des Arbeiterstandes sind, daß sie unzeitgemäßen Arbeitseinstellungen entgegen wirken, den Arbeiterstand zur friedlichen Unterwerfung unter Einigungs ämter zu bringen vermögen — beantragt Ler Referent, die Versamm lung möge beschließen, daß eine gesetzliche Anerkennung derselben, wie sie in dem Gesetzentwürfe von Schulze-Delitzsch betreffend die privat rechtliche Stellung von Vereinen enthalten ist, sobald al- möglich ein zutreten habe, sowtt daß die von der Kommission des Reichstages be schlossenen Aenderungen anzunehmen seien — mit Ausnahme de- Zusatzes zu H 3 Abschn. 1, der verbietet, einen Theil der Vereins- gMt, der zu anderen Zwecken gesammelt ist, zu Arbeitseinstellungen zu verwenden. 3) In Erwägung, daß den Gewerkvereinen jede Kräftigung zu wünschen, die Verbindung derselben mit Krankenunterstützungs- und Jnvalidenkaffen ein Hauptmittel ist, denselben Arbeiter zuzuführen, -kerrstadt- Dresden, in der Expedi tion, kl. Meiste Sasse Nr. 3, § zu haben. und durch diese Verbindung da- Hilfskassenwesen ein normalere-, von der Teilnahme des Arbeiterstandes getragene- wird, daß dagegen andererseits dit staatlichen ZwangShilfskassen für die weniger ent wickelten Jndustriebezirke unentbehrlich sind, wenn nicht in ihnen da- Httstkassenwesm ganz verschwinden soll — beantragt der Referent, VicrunddreiKigster Lahrgang. kV. Quartal. die Versammlung möge sich für Auftechchaltung -e- bestehend« Recht-zustande- erklär«, wonach jeder Arbeitet, der seine Lhettnahmr an einer GewerkvereinShilfSkäffe nachweift/ von der LheUnahme an den staatlichen Awang-kaffen frei wird, jeder andere Arbeit« ab« nach wie vor zur Theilnahme an denselben gezwungen wird. 4) In Erwägung, daß richtig organisiere Schiedsgerichte zur Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten, wie sie in Frankreich und in der Rhewprovtnz bestehen, ein Mittel sind, dem Unternehmer wie dem Arbeiter ein« wirksameren Rechtsschutz al- bi-her angedeihen zu lassen, daß solche Schiedsgerichte erziehend auf daS RechtSgefühl beider Klaffen wirken, sie SinigungSämtem zugänglicher machen, in Erwägung fern«, daß solchen Schiedsgerichten vielleicht "auch wie in Frankreich gewisse administrative Befugnisse (Entscheidung« über gesundheitswidrige Räume, Besichtigung der Fabriken) übertragen werden könnten — beantragt der Referent, die Versammlung möge e- für wünschenswerth erklären, daß ein Gesetzentwurf, der die allgemeinen Grundzügr für die Orga nisation, da- Verfahren und die Thätigkeit gewerblicher Schiedsgerichte festsetzt, möglichst bald bei dem Reichstage eingebracht werde, und daß auf Grundlage desselben in den industriellen Bezirken unter Berück sichtigung der lokal« Verhältnisse und nach Anhörung der Bethel- ligten von Amt- wegen solche Schiedsgerichte einzuführen sei«. 5) In Erwägung, daß da- beste Mittel, die Arbeitseinstellung« und Aussperrungen zu beseitigen und den sozial« Fried« wieder herzu stellen, die sogenannten Einigungsämter sind, d. h. Vermittlungs kommissionen gewählter Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine- bestimmten Gewerbes, welche die entstehend« Streitigkeiten für eine bestimmte kürzere Zeit die Arbeitsbedingungen, unter welch« die Unternehmer Arbeiter beschäftigen, die Arbeiter in Arbeit treten sollen, festzustellen haben — beantragt der Referent, die Versammlung möge beschließ«, es sei wünschenswerth, daß überall, wo häufigere Streitigkeiten vor kommen, derartige Kammern freiwillig organisirt werden, und daß sich jenen möglichst die Gesammtheit der Unternehmer einerseits, und die Gesammtheit der Arbeiter andererseits unterwerfe, sowie daß ein be sonderes Gesetz derartigen Kammern, die gewisse allgemeine Bedingun gen erfüll«, die nothwendigen Befugnisse (Zeugen vorzuladen rc.) «- theile und ihre Entscheidungen durchführbar mache. Im Weiteren stellte der Kongreß noch folgende Grundsätze auf: Die Fabrikgesetzgebung bedarf einer wirksamen Aus führung durch ständige, amtliche Organe des Staates; die Ge setzgebung muß auf alle industrielle Thätigkeit ausgedehnt werden und muß sich auch auf die Beschäftigung der verheiratheten Frauen erstrecken. Auch beschloß man, einen geschäftsführenden Ausschuß einzusetzen, dem die Vorschläge für die Konstituirung im nächsten Jahre unterbreitet werden sollen. Der preußische Landtag wird diesmal den Charakter einer Kirchenversammlung tragen, da ihn die Regierung haupt sächlich tüit Vorlagen auf religiösem Gebiet zu beschäftigen ge denkt. Die Mat.^Ztg." erfährt darübkd jetzt folgendes Nähere: Ein Gesetz über den Mißbrauch der Amtsgewalt der Geistlichen soll alle die Fälle strafbar machen, welche die bürger liche Ehre durch Verhängung geistlicher Maßnahmen beeinträchtigen, welche ferner einen Druck auf die freie Ausübung bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, oder welche dkekte oder indirekte Auflehnung gegen positive Gesetze enthalten. Hieran wird sich schließen eine Vortag welche die Disziplinargewalt Nr
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