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Sächsische Dorfzeitung : 14.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187205149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720514
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-14
- Monat1872-05
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 14.05.1872
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Nr. 38. 14. Wai 187L vreustadt- ZMWleDorMmg Dreist vierteljährlich 15 Ngr. Au beziehen durch alle kais Post Anstalten. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag nnd Freitag sriih. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenen Aelle Ngr. Unter „Eingesandt" s Ngr. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dresden. Politische Weltschau. Deutsche- Reich. Am 10. Mai 1871 erfolgte zu Frankfurt a. M. die Unterzeichnung des Friedens zwischen Deutsch land und Frankreich. Ein Rückblick auf die im deutschen Reiche vollzogenen Ereignisse politischer Natur würde durchaus nur erfreulich sein, wenn nicht unser gemeinsames Vaterland selbst der Heerd eines langwierigen Kampfes geworden wäre. Eine ganz besondere Schwierigkeit in diesem Kampfe gegen die römische Kurie bietet die unendliche Komplizirtheit des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in einem protestantischen Reiche. Dies er schwert auch die Entscheidung der Frage über die Ausweisung der Jesuiten, die jetzt an den deutschen Reichstag herantritt. Der Petitionßkommission lagen bereits drei Anträge vor; nämlich vom Referenten vr. Gneist: „Die sämmtlichen für und wider die Jesuiten eingegangenen Petitionen dem Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen: aus dem Inhalte derselben es zur Kenntniß der verbündeten Regierungen zu bringen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm geleiteten Einrichtungen und Vereine auf dem Boden des freien Vereinsrechtes ihre Lhätigkeit innerhalb des deutschen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Aufforderung: 1) die verbündeten Regierungen zu ver- aAlassen, sich über gemeinsame Grundsätze zu verständigen, in Betreff der Zulassung religiöser Orden, in Betreff der Erhaltung des Friedens der Glaubensbekenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürgerlicher Rechte durch die geistliche Ge walt; insbesondere 2) womöglich noch in dieser Session dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Niederlassung von Mitgliedern der Gesellschaft Jesu und der ihr verbündeten Korporationen ohne ausdrückliche Zulassung der be treffenden Landesregierung unter Strafe gestellt wird. Der Kor referent Abg. vr. Grimm stellte den Antrag, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, unter Vorlage derselben an den Reichstag mit den Gründen : 1) weil die auf Aufhebung des Jesuitenordens und seiner Wirksamkeit in Kirche und Schule gerichteten Petitionen nur mittelst eines, die Verhältnisse der Einzelstaaten zur katholischen Kirche berührenden und normirenden Gesetzes erfolgen könnte, diese Rechtsgebiete aber der Gesetzgebungs gewalt des Reichs nicht unterworfen sind; 2) weil eine, ein Aus nahmegesetz rechtfertigende Gefährdung der Existenz und Sicherheit des Reiches durch die Ausführung der Petitionen nicht nachge wiesen ist. Endlich beantragten die Abgg. v. Heüdorff und Genossen: „Sämmtliche Petitionen der Reichsregierung zu über-, weisen und zwar mit der Aufforderung: 1) darauf hinzuwirken, daß gegenüber den für das Reich und seine Angehörigen durch den Bestand und die Wirksamkeit religiöser Orden und Genossen schaften erwachsenden Gefahren, die bestehenden Gesetze mit Energie gehandhabt werden; 2) ohne Verzug einen Zustand des öffent lichen Rechts anzubahnen, in Gemäßheit dessen zur Sicherung deS Reiches und seiner Angehörigen und insbesondere der kon fessionellen Parität, sowie des religiösen Friedens die rechtliche ! Stellung der religiösen Orden und Genossenschaften geregelt und die Rechte der Staatsbürger gegen Eingriffe der geistlichen Gewalt geschützt werden." Bei der Verhandlung in der Kommission schilderte vr. Gneist die Gefährlichkeit der Jesuiten und wies Virrnuddreißigster Jahrgang. II. ikuartal. als Argument für ihre Organisation auf die großen Massen von Petitionen zu ihren Gunsten hin. Er schilderte die Blutströme, die sie verschuldet und meinte schließlich, was Japan und China gegen die Jesuiten ins Werk gesetzt, das könne füglich Deutsch land auch thun. Die Kommission trat dem Gneist'schen Anträge mit großer Majorität bei und wahrscheinlich wird noch im Laufe dieser Woche der Reichstag selbst in dieser schwierigen Sache Beschluß fassen. Weniger, sollten wir meinen, als der Antrag fordert, könne der Reichstag nicht thun. Leider wird damit der Ausweisungsmaßregel aus dem Wege gegangen, also gerade das jenige gethan, was der Fortexistenz und dem weiteren Umsichgreifen des Ordens im deutschen Reiche förderlich ist. Ob der Reichstag in dieser Beziehung weiter gehen wird, als die Kommission, bleibt abzuwarten. Sehr zu bedauern wäre die Abwesenheit des Fürsten Bismarck bei den Verhandlungen. Es heißt nämlich, daß der Reichskanzler aus Gesundheitsrücksichten binnen Kurzem einen sechsmonatlichen Urlaub antreten werde. Was die letzten Berathungen des Reichstags anlangt, so betrafen sie lediglich verschiedene Petitionen. Vom Ausschüsse des Kongresses deutscher Landwirthe war eine Petition einge gangen, welche bei der Gesetzgebung des deutschen Reichs auf Einführung einer Reichsstempelsteuer Bedacht zu nehmen bittet. Die Kommission beantragte Ueberweisung der Petition an den Reichskanzler, mit dem Ersuchen um gleichmäßige Re gelung der Stempelabgabe innerhalb deS Reichs.— Abg. Rich ter hält es für besser, dergleichen weitgehende Fragen im An schluß an Anträge zu diskutiren, die auS dem Hause selbst her vorgehen. Dadurch, daß der landwirthschaftliche Kongreß den Anstoß dazu giebt, gewinne die Sache nicht. Der Kongreß sei eine konfuse Gesellschaft, die verworrenere Beschlüsse gefaßt habe, wie nur je eine demokratische Versammlung. Abg. v. Behr bekennt sich als Vater dieser landwirthschaftlichen Petition; man möge sie prüfen und nicht ohne Weiteres über sie zur Tages ordnung übergehen. — Abg. Lasker: An den Reichstag ge langten Petitionen sehr bedenklicher Natur, sie stellten an ihn die Anforderung, sich zu jeder Zeit mit hochwichtigen Fragen der Politik zu beschäftigen. Der Reichstag müsse sich solchen Pe titionen gegenüber abweisend verhalten und Debatten darüber, vermeiden. Einen ersten Schritt darin zu thun, eigene sich ge rade diese Petition, die das Haus zu einem blos konsultativen Gutachten auffordere. Obgleich Redner für seinen Theil zugiebt, daß die Steuern ungleich auf Handel und Landwirthschaft, und zwar zu Gunsten deS ersteren vertheilt sind, und auch einer Börsensteuer nicht abgeneigt ist, befürwortet er doch aus jenen Gründen Uebergang zur Tagesordnung. — Abg. Braun (Gera) glaubt, die Petition werde zu keinem andern Ergebniß führen, als daß man die Urkundensteuer unifizirt, wodurch einem großen Bedürfniß abgeholfen werde. Er befürwortet'daher den Kom missionsantrag. — Abg. Richter hält eine Regelung der Stem pelsteuer für weitgehender und fürchtet dadurch Ausdehnung der preußischen Stempelsteuer auf das deutsche Reich. — Abg. Hirsch berg befürwortet noch einmal den Kommissionsantrag, worauf daS Haus Uebergang zur Tagesordnung beschließt. — Die Kommission für die Berathung des Militärstrafgesetz buch eS hat eine auS den Abgeordneten Lasker, vr. Schwarze und 38
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