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Sächsische Dorfzeitung : 20.12.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187212208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18721220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18721220
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-12
- Tag1872-12-20
- Monat1872-12
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 20.12.1872
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Freitag, Nr. 1V«. 1 20. Jecemßn 1872 Sksustadt. Dresden, in der Expedi tion, kl.Meißn. Gaffe Rr. s, zu haben. MchMDochMmM Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag nnd Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenen Zeile LH Ngr. Unter „Eingesandt" s Ngr. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: HerrMMl« MÜAer in Dresden. Unsere geehrten Abonnenten ersuchen wir, .die Pränumeration auf das I. Quartal 1873 der Sächsischen Dorfzeitung gefälligst recht frühzeitig bei den betreffenden Postanstalten besorgen zu wollen, da mit in der pünktlichen Lieferung der Zeitung keine Unter brechung eintritt. Die Verlags-Lrpe-ition. Politische Weltschau. Deutsches Reich. Die Vermuthungen über den in voriger Nummer besprochenen möglichen Rücktritt des Fürsten. Bismarck aus dem preußischen Staatsministerium ergehen sich auch jetzt noch immer in den ausgewähltesten Sprüngen und geben Gelegenheit die Spalten der für den Augenblick an Mangel eines ausgiebigen Stoffs kränkelnden Zeitungen zu füllen. Mit Bestimmtheit läßt sich aber noch Nichts darüber angeben, wenn nuch im Augenblicke in parlamentarischen Kreisen das Gerücht, Bismark habe vom Kaiser seinen Abschied als preußischer Ministerpräsident bereits erhalten, starker als je be tont und hinzugefügt wird, daß derselbe neben dem Amte des Reichskanzlers das Portefeuille des Auswärtigen in Preußen weiter führen werde. Eine Gewähr hierfür dürfte die immer gut unterrichtete Prov. Korresp. bieten, die daran folgende Be merkung knüpft: „Fürst Bismarck, welcher seither als Kanz ler des deutschen Reichs und Minister der auswärtigen Ange legenheiten des Reichs und Preußens, als speziell verantwort licher Minister für Elsaß-Lothringen, als Minister für Lauen burg, sowie als Präsident des preußischen Staatsministeriums eine Fülle und Mannichfaltigkeit amtlicher Geschäfte wahrzu nehmen hatte, deren gleichzeitige Bewältigung die Kraft eines Mannes, selbst bei voller Gesundheit, unter asten Umständen übersteigt, hat sich vollends mit Rücksicht auf sein Befinden, welches nach den übergroßen Anstrengungen der letzten zehn Jahre dauernd einiger Schonung bedarf, veranlaßt gesehen, Se. Majestät den Kaiser und König um Enthebung von der Stellung alS preußischer Ministerpräsident und damit von der speziellen Sorge und Verantwortlichkeit für die Gesammtheit der inneren preußischen I Angelegenheiten zu bitten, während er jedenfalls al- Minister der auswärtigen Angelegenheiten auch ferner dem preußischen Staatsministerium angehören würde." — Den Karlsruher Blättern zufolge ist der Kronprinz des deutschen Reichs von seiner gefährlichen Erkrankung wieder hergestellt, eine Schonung ihm bis zum 15. Februar von den Aerzten jedoch angerathen, worden. — Aus München geht Lie Nachricht ein, daß nunmehr auch der frühere Inhaber der Dachauer Bank, Friedrich Graf von Holnstein gefänglich ein gezogen sei. In der Sitzung despreuß.Abgeordnetenhauses vom 18. Dec. wurde neben dem Etat der Forstverwaltung, welchen man ohne allen Abstrich bewilligte, auch das Gesetz, betreffend die rechtliche Ordnung der Stellung der Eisenbahnkommissariate in erster Lesung behandelt und beschlossen, den letzten Entwurf einer aus 14 Mitgliedern bestehenden Kommission zur Vorprüfung zu überweisen. Der in den Landtagsverhandlungen erwähnte, Virrunddreißigfier Lahr-au-, IV. Guartal. von der Staatsregierung dem Abgeordnetenhause vorgelegte Ent wurf, betreffend die Aufhebung beziehungsweise Ermäßigung ge wisser Stempelabgaben, wird jedenfalls lange begehrte Erleich terungen einführen. Ganz aufgehoben sind vom 1. Jan. . 1873 die Stempelabgaben für Beschwerde- und Bittschriften, Eingaben, Vorstellungen, Bescheide auf Gesuche, Anfragen, An träge, Requisitionen, Dechargen, Urlaubsertheilungen, Dienstent lassungen, Quittungen über Pensionen, Erziehungsgelvrr u. s. w.; ermäßigt die Stempelabgaben von Geburts-, Tauf-, Aufgebot-, Ehe-, Trau-, Lodten- und BeerdigungSscheinen auf 5 Ngr., von Ehevertretungen und Erbfolgeverträgen auf 15 Ngr., von Kau tions-Instrumenten, wenn der Werth der sicher gestellten Sache beträgt: 50 bis 200 Lhlr. auf 5 Ngr., über 200 bis 400 Thlr. auf 10 Ngr. — Die Kommission zur Vorberathung wegen Ab änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Ein führung einer klassifizirten Einkommen- und Klaffensteuer setzt ihre Arbeiten fort. — Die Petition der Bewohner deS Weichsel- und Nogat-Delta's, in welcher die Prüfung des Pro jekt- deS Durchstichs der Nehrung verlangt wird, ist von der Petitions- und Agrar-Kommission, welche sich-zu gemein samer Berathung vereinigt hatten, der Regierung zur Be rücksichtigung überwiesen worden. Diese will die Prüfung des Projekts auf Staatskosten vornehmen lassen. — Bisher wurde .in allen höheren katholischen Lehranstalten der Provinz Posen der Religionsunterricht den Schülern polnischer Nationalität in polnischer Sprache erthellt. Von Ostern nächsten Jahres ab tritt aber insofern eine sehr wesentliche Aenderung ein, als ebenso wie in den meisten übrigen Lehrgegenständen, auch der katholische Religionsunterricht in deutscher Sprache stattfinden soll. Die betreffenden Direktoren und Religionslehrer sind bereits mit dm bezüglichen Weisungen versehen. — Bis zum 7. Dec. stellt sich die Gesammtausprägung der Münzen auf 402,364,280 Mark, wovon 337 634,380 Mark in Zwanzig- Markstücken und 64,729,900 Mark in Zehn-Markstücken bestehen. Drsterreicyiscd s UngLriftde Monavedt». Den Vertrauensmännern beider Häuser deS ReichsratHS sind nunmehr die Grundzüge des Wahlreformgesetzes vorgelegt worden. . Darnach werden die Abgeordneten zum Retchsrathe die Wahlbe rechtigten unmittelbar ins Abgeordnetenhaus entsenden und die ' Zahl der Abgeordneten um ein Bedeutendes vermehrt werden. Wer daS Recht hat, in einem Lande in einer Wählerklaffe für den Landtag zu wählen, ist daselbst auch für den Reichsrath wahlberechtigt und zwar auf schriftlichem Wege bei absoluter Mehrheit der^Stimmen, wogegen in den Landgemeinden die Wahl durch Wahlmänner stattfinden und in der übrigen Wähler- klasse direkt vorgenommen werden soll. Das Mandat der wieder wählbaren Abgeordneten dauert 6 Jahre. Die Mehrheit der Anwesenden billigte den Entwurf; eine Minorität dagegen, welcher die einflußreichsten verfassungstreuen Abgeordneten angehören, be- . hielt sich ihr Urtheil bis zum Bekanntwerden des Ziffern-Ma terials vor. Auswärtige Blätter, namentlich die englischen, sehen in dieser konstitutionellen ^Reform einen Triumph der Lebensfähigkeit Oesterreichs, während die föderalistische Presse in Oesterreich darin einen gewaltsamen Verfassungssturz der schlimm sten Tragweite zu erblicken glaubt. Wh selbst sind an da- 100
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