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Sächsische Dorfzeitung : 29.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187203296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720329
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-29
- Monat1872-03
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 29.03.1872
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Mita«, Nr. 26. 2S.WLlz1872. Neustadt- Dresden, in der Expedi tion, N. Meißn. Gaffe Nr. S, zu haben. Preis r Anstalten. MHWDmßeLmSH Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenm Zeile 1j Ngr. Unter „Eingesandt" 3 Ngr; Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dresden. . . . _ » .. , ——SS— Abonnements-Ginladung. Auf da- mit nächster Nummer beginnende zweite Quartal der Sächsischen Dorfjeitung, ^Vierunddreißigster Jahrgangs ' nehmm alle Kaiserl. Postämter und Postexpeditionen gegen Vorausbezahlung von 15 Ngr. Bestellungen an; auch kann das Blatt, wenn es verlangt wird, den geehrten auswärtigen Abonnenten durch die betreffenden Postanstalten gegm Botmlohn von nur 3 Ngr. pro Quartal jeden Dienstag und Freitag pünktlich in's Haus gesandt werden. . Diejenigen Prä'numeranten in Dresden und Umgegend, welche ihre Bestellungen direkt bei uns (Neustadt, kl. Meißner Sasse Nr. 3), oder bei den von uns an gestellten Boten machen, erhalten die Zeitung jeden Dienstag und Freitag ohne PreiSechöhung zugeschickt. Dringend ersuchen wir aber, die Abonnements-Bestellungen gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträgen für die Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern nicht einstehen können. Inserate finden bei der bedeutendm Auflage der „Sächsischen Dorfzeitung" durch dieselbe sowohl in Dresden und dessen Umgegend als auch im ganzen Lande die ausgedehnteste Verbreitung. Die Verlags - Expedition. Politische Weltschau. Deutsches Reich. Die Reise des Prinzen Friedrich Karl nach Italien und sein längerer Aufenthalt daselbst haben bekanntlich in der europäischen Presse das Gerücht von einer politischen Mission deS Reisenden hervorgerufen, die eine Allianz Deutschlands mit Italien zum Zwecke haben soll. Wenn wir früher schon kein besonderes Gewicht auf dies Gerücht legten, so geschah es lediglich in dem Glauben, daß eine so leichtfertige Erfindung sich nicht lange auf der Tagesordnung der öffentlichen Meinung halten werde. Trotzdem — wahrscheinlich auch wegen Mangel an sonstigen Sensationsnachrichten — bleibt ein großer Theil der Presse dabei, der Reise deS Prinzen politische Tendenzen zu vindiziren. Ja nach österreichischen Blättern ist bereits durch seine Vermittelung eine Allianz zwischen Deutschland, Rußland und Italien abgeschlossen. Wir glauben kaum ernstlich nöthig zu haben, das Unsinnige solcher Behauptungen auf die einfache Lhatsache eines aufrichtigen Einverständnisses zwischen Deutsch land und Italien zurückzuführen. Die Lamentationen der fran zösischen Blätter über die „Undankbarkeit" Italiens find lächer lich. In der Politik entscheiden nur Interessen, und nichts ist begreiflicher, als daß sich Italien, bedroht von dem Ultramon- tanismuS, auf Deutschland stützt, welches mit demselben Feinde kämpft. Frankreich hat sich übrigens für die Italien geleisteten Dienste durch Nizza und Savoyen vollauf entschädigt. Die neuesten Lügen klerikaler Blätter über mysteriöse Zusammen künfte des Prinzen Friedrich Karl, Victor Emanuels und des Prinzen Napoleon lassen wir auf sich beruhen. Alle daran ge knüpften Kombinationen sind der Druckerschwärze nicht werth, welche darauf verwendet wird. Von Tunis, wo der Prinz dieser Lage weilte, wird er seine Reise nach Aegypten fortsetzen. Vom ehemaligen norddeutschen Reichstage wurde bekanntlich ein Gesetz vereinbart, welches die Kontrole des gesammten Bun deshaushaltes durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Bundesgeldern, über Zugang und Abgang von Bundeseigenthum und über die Verwaltung der Bundesschulden der preußischen Ober-Rechnungskammer unter der Benennung „Rechnungshof deS norddeutschen Bundes", und zwar nach Maßgabe derjenigen Vorschriften übertrug, die damals Vierurrddreißigfler Jahrgang. I. Snartal. für ihre Wirksamkeit als preußische RechnungS-RevisionSbehörde galten. Die Wirksamkeit dieses Gesetzes wurde jedoch auf die Rechnungsjahre 1867—69 beschränkt, nicht sowohl deshalb, weil dle dauernde Verbindung der obersten Rechnungsbehörde deS Bundes mit derjenigen Preußens als bedenklich erschien, sondern aus dem Grunde, weil die für die Kontrole deß Bundeshaus halts als maßgebend erklärten Vorschriften über die Kontrole des preußischen Staatshaushalts nicht für geeignet erachtet wur den, im Bunde eine andere als provisorische Geltung zu erhalten. Die große Anzahl anderer legislativer Aufgaben, die Schwierig keit der Materie und der Wunsch, die Vorschriften über die Wirksamkeit beider Rechnungs-Revisionsbehörden übereinstimmend zu gestalten, gaben Veranlassung, daß die Geltung des Gesetzes auf die Rechnungsjahre 1870 und 1871 ausgedehnt wurde. Jetzt ist ein vom Reichskanzler dem BundeSrathe vorgelegter Entwurf, betreffend die Einrichtung und die Befug nisse des Rechnungshofes, dazu bestimmt, an die Stelle dieses provisorischen Zustandes einen definitiven zu setzen. Er hat daS preußische Gesetz über die OberrechnungSkammer zur i Grundlage genommen, weil eS im Interesse des Reichs liegt, seine Gesetzgebung über diese Materie der preußischen anzupassen. — Nach der nunmehr aufgestellten provisorischen Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Ein- und Ausgangs zöllen für das Jahr 1871 im Zollverein haben die Eingangsabgaben 31,803,072 Lhlr., die Ausgangsabgaben 55,916 Lhlr. eingetragen. Nach Hinzu rechnung anderer Einnahmen und nach Abzug von Vergütungen beläuft sich die Gesammteinnahmesumme auf 31,838,342 Lhlr. Hiervon find 3,338,340 Lhlr. als Kosten für die Zollerhebung und des Zollschutzes an den Außengrenzen und sonstige Ausgaben ab- zuziehen. Es bleiben somit zur Vertheilung 28,500,002 Lhlr. Hiervon fallen nach dem Verhältnisse der Bevölkerung auf den . bisherigen norddeutschen Bund 21,950,980 Thlr., auf Luxem burg 148,784 Lhlr., Baiern 3,589,932 Lhlr., Würtemberg 1.323,267 Thlr., Baden 1,066,656 Lhlr. und Südheffen 420,383 Thlr. Es haben herauszuzahlen der bisherige norddeutsche Bund bei einer Reineinnahme von 24,749,375 Lhlr. — 2,798,395 Thlr., Luxemburg bei einer Reineinnahme von 226,828 Thlr. — 78,044 Thlr. und Südheffen bei einer Reineinnahme von 539,134 Thlr. — 118,751 Thlr. Zu empfangen haben außer , rs
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