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Sächsische Dorfzeitung : 16.02.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187202166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720216
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-02
- Tag1872-02-16
- Monat1872-02
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 16.02.1872
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16. Jebruar 1872. Anstalt«. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dread« 14 in der Expedi tion, kl-Meißn. Preis t vierteljährlich 15 Ngr Zu beziehen durch - Polittsche Weltschau. Deutsche- Reich. Die Kriegserklärung des deut schen Reichskanzlers gegen die Römlinge ist von Rom auS bereits beantwortet. AuS Haß gegen das deutsche Reick erklärte die Kurie, die Giltigkeit des französischen Konkordats für da- neue deutsche Reichsland Elsaß-Lothringen nicht mehr anzuerkennen. DaS betreffende Schreiben des Kardinals Anto nelli an den Bischof von Straßburg lautet: Erlauchtester und ehrwürdigster Herr! Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Jnftralenhrei-: Für dm Raum einer gespaltenen Aelle 1j Ngr. Unter ^Eingesandt" 3 Ngr. In Beantwortung de- Briefe-, den Eure Gnaden an den Heiligen Vater gerichtet haben, beeile ich mich, Ihnen kundzugeben, daß cS nicht zweckmäßig erscheine, auf den in Ihrem Briefe enthaltenen Erwägungen zu bestehen, um die in Betreff der Ernennung der Kantonal-Pfarrer entstandenen Verwicklungen zu lösen, und zwar au- dem Grunde, «eil da- Konkordat von 1801 dort von dem Augen blicke an keine Kraft mehr hat, in welchem Elsaß ein Theil de- deutschen Reiche- geworden ist. Indem ich Sir zugleich versichere, daß der Heilige Stuhl nicht ermangeln wird, im geeigneten Augenblicke eine angemessene Verstän digung mit der preußischen Regierung in Betracht zu ziehen, habe ich da- Vergnügen, die Versicherungen meiner ausgezeichneten Hochachtung zu wiederholm. Euer rc. In ihrer Verbissenheit gegen die Reichsregierung hält eS die Kurie für nicht nöthig, den Rücktritt von dem Vertrage direkt nach Berlin zu melden, sondern sie unterrichtet nur den Straßburger Bischof davon. Das Konkordat von 1801 wahrt dem Staate namhafte Rechte über die Kirche, verpflichtet die Bischöfe zum Eide auf die Verfassung und sichert der französischen Kirche eine gewisse Unabhängigkeit von Rom. Diese Selbständigkeit ging zwar durch Louis Napoleons Hinneigung zum Ultramon- taniSmuS und namentlich dadurch verloren, daß der qesammte französische Klerus — mit Ausnahme Hyacinths und Mickands — den Beschlüssen des Konzils sich unterwarf. Das Aufsichts recht des StaateS ist seit dem zweiten Kaiserreich und namentlich unter dem THLerS'schen Regiment zum todten Buchstaben ge worden, und waS der Eid auf die Verfassung betrifft, so kann Rom ja binden und lösen, wie es ja vielhundertmal deutsche Unterthanen ihres Eides der Treue entbunden hat. Also nicht der Inhalt des Konkordats, sondern verblendeter Haß bewog den Papst zu dem gethanen Schritt. Wahrscheinlich glaubte man in Rom ein Musterstück von Schlauheit zu voll bringen und sah schon Kaiser Wilhelm im Schloßhofe zu Ca nossa Buße thun. Denn "natürlich muß ja das neue Reichsland zu Grunde gehen, wenn Rom nicht schirmend eingreift. Bis marck dachte anders. Er fand, daß man auch ohne Vertrag mit Rom nicht gerade stirbt, sondern sich recht wohl fühlen kann. Er nahm die Nachricht mit Seelenruhe auf und wird nun durch Staatsbesitze das Verhältniß zwischen Reich und Kirche regeln. Natürlich nicht zu Ungunsten deS Reiches. Darüber dürfen wir ohne Sorge sein. Im preußischen Abgeordnetenhause fand am Dienstag die Schlußabstimmung über daS neue Schulaufsicht-- ae se tz statt. Auch hierbei entwickelte sich wieder eine lebendige Debatte. Von der konservativen Partei wurde nämlich versucht, dicrrmLdrcißi-jkr Jahrgang. I. Quartal. dem Z 1 eine Fassung zu geben, die da- Aufsicht-recht der Geist lichen wahrt. Darnach sollte dieser Paragraph lauten: Kr<iS- oder Lokalschulinspektoren, welche die lknen obliegende« Pflichten nicht erfüll«, können durch Beschluß der Bezi-k- Regierung ihrer Stellung al- Schulinspcktoren entkoden und müssen, insofern sie Geistliche sind, durch einen anderen Geistlichen derselben Konfession ersetzt werden. Hierzu hatte Abg. v. Rauchhaupt, gewissermaßen um ein Kompromiß anzubahnen, al- Amendement beantragt, hinter den Worten „derselben Konfession" einzufckalten: „oder in dessen Er mangelung durch eine andere geeignete Person." Sowohl von dem Anträge als vom Amendement gilt daS Wort: man merkt die Absicht und wird verstimmt. So erging eS auch dem Abge ordnetenhause. AuS den trefflichen Reden, welche gegen diese Versuche der Konservativen gemacht wurden, heben wir m Kürze nur Folgendes hervor. Kultusminister von Falk: Ich werde die Spitze deS Gesetze- ebenso gegen die evangelische, wie gegen die katholische Geistlichkeit kehren, dessen können Sie versichert sein. (Beifall.) Abg. LaSker: Wir haben schwere Bedenken gegen daS Gesetz gehabt, da- der Regierung so große Gewalt in die Hand glebt; aber wir wollen jedes Opfer bringen für die staat liche Gewalt gegen eine außerstaatliche Gewalt; wir haben nicht geqlaubt, daß die preußische konservative Partei sich in eine neupreußische umwandeln und mit den Ultramontanen und Polen sich verbinden werde. Wir haben das Besitz nicht als Partei sache behandelt. Eine Kombination muß gefunden werden; wir wollen dann sehen, was Sie machen, die Sie erst Hohe Interessen wach rufen und dann die Regierung im St che lassen. (Beifall) Fürst Bismarck: Die Regierung will keinen Kompromiß auf der Basis deS Rauchhaupt'schen Amendements weiter suchen. Mir ist es auch undenkbar gewesen, daß die konservative Partei- die Regierung in einer Frage im Stiche lassen werde, von wel cher dte konservative Partei weiß, daß die Regierung jedes konstitutionelle Mittel zur Anwendung bringen werde, um die Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. (Stürmischer Beifall, große Bewegung ) Mit dicser Erklärung, daß die Regierung entschlossen sei, jedes konstitutionelle Mittel anzuwenven, um ihren Willen in der zur Entscheidung stehenden Frage durchzusetzen, hat Kürst Bismarck unzweideutig zu erkennen gegeben, daß es zwischen ihm und den neupreußischen Konservativen (vom Schlage der Kreuz- zeitungs - Partei) zur Auseinandersetzung komme müsse. Man hat die Schiffe hinter sich verbrannt und tiese Lbarsache wird ganz Preußen mit Genugthuung aufnehmen. Die Mahnung Bismarcks war ebenso gegen die rechte Seite des Abgeordneten hauses als gegen die Mehrheit des Herrenhauses gerichtet und dürste an beiden Orten schwerlich die Wirkung verfehlen. Das Gesetz selbst wurde schließlich bei der Abstimmung mit 207 gegen 155 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 52 Stimmen de finitiv und in früherer Fassung genehmigt. — Der Reichen bacher Gesangbuchstreit geht, wie sich nach Mühlers Rück tritt wohl erwarten ließ, einem befriedigenden Ausgleich entgegen, für welchen sich besonder- der neue Kultusminister in dankens- werther Theilnahme interessier. Die Verhandlungen darüber schweben noch.
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