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«4 ©2), m Insertions- Preis: pro ^gespaltene Petit-Zeila oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. • Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Markgrafenstrasse 105 zu richten. Juergensen. Kesse/s. Tiede. msmann egueh F a o h b 1 & 11 lüg II h w m m © & © w* Verlag nnd Expedition bei R. Stäekel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, n. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung! p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. XV. Jahrgang. * Berlin, den 1. März 1891. * No. 5. Inhalt: Schulsammlung. — Deutsche Uhrmaeherschule. — Eine wichtige Entscheidung. — Taschenuhr ohne Zeiger mit Angabe der Zeiten verschiedener Orte. — Winke für Zeitnehmer boi Rennen, Regatten etc. — Neue Art der Ein- und Ausschaltung des Zwischenrädchens in Chronographen. — Die Schweizer - IJhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung X. — Das Sphärometer. — Aus der Werkstatt (Praktische Abhilfe bei fehlerhaften Schlussscheiben in Stutzuhren). — Sprechsaal. — Verein Berliner Uhrmachergehilfen. — Patent-Nachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Schulsammlung. Im Monat Februar gingen für clie «Deutsche Uhrmaeherschule» in Glashütte bei uns ein: Von den Herren Professor G. 10 M., H. i. C. 5 M., Leonh. Vogt in Herrieden 3,25 M., Ungenannt 1,20 M., für 19 Abonnements zum Besten der Schule ä 3 M. 57 M. = 76,45 M. Gesammtbetrag 248,70 M. * Mit vielem Dank für diese Spenden bitten wir um weiteres Wohl wollen für die Schule. Red. d. Deutsch. Uhrm.-Ztg. R. Stäekel. Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (vierzehnte) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten gleich mit Zeugnissen begleitet, baldigst an den Direktor Herrn L. Strasser gelangten. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte i./S. Richard Lange, Vorsitzender des Aufsichtsrathes der Deutschen Uhrmacherschule. Eine wichtige Entscheidung. Wie unseren Lesern erinnerlich sein wird, haben wir schon öfters die Missstände besprochen, welche für das Uhrmachergewerbe durch die freihändigen Versteigerungen von Taschenuhren herbeigeführt werden. Diese Auktionen, zumal wenn sie von Gerichtsvollziehern vorgenommen werden und damit in den Augen des Publikums gewissermassen einen amtlichen Charakter erhalten, sind zu einer wirklichen Kalamität für den Uhrmacher geworden, wie die uns fortgesetzt darüber zugehenden Klagen beweisen. Am stärksten machte sich dieser Missstand wdeder in der letzten Weihnachtszeit bemerklich und zwrnr aus leicht erklärlichen Gründen; denn einerseits werden solche Auktionen von den Veranstaltern j mit Vorliebe in die Zeiten des grösseren Bedarfs verlegt, andererseits liegt es auf der Hand, dass gerade durch letzteren Umstand die Uhr macher mit am schwersten geschädigt werden. Der Werth der Uhren entzieht sich zu sehr der Beurtheilung des Publikums, und scheinbar billige Preise vermögen gerade hier die grosse Menge am leichtesten zu Ausgaben für die werthlosesten Gegenstände zu verleiten. Zahlreiche Mittheilungen aus der Provinz haben uns Beweise dafür erbracht, dass an den verschiedensten Orten das Publikum hierdurch auf das Scham loseste ausgebeutet wird. Obwohl mehrere Handels- und Gewerbekammern sowie viele gewerb liche Verbände und einzelne Gewerbetreibende beim Reichstag gegen die Missbräuche des jetzigen Auktionswesens vorstellig geworden sind, so lässt eine anderweitige gesetzliche Regelung desselben doch noch immer auf sich warten. Es ist daher von nicht zu unterschätzender Bedeutung für uns Uhrmacher, dass in jüngster Zeit seitens der Regierung zu Oppeln eine Entscheidung erfolgt ist, durch welche den freihändigen Versteigerungen von Taschenuhren sowie Gold- und Silberwaaren seitens der Gerichtsvollzieher und Auktionatoren ein Ende gemacht ist. Der Thatbestand, durch welchen die in Rede stehende Entscheidung herbeigeführt wurde ist folgender: Im Dezember vorig. Jahres liess der Hofjuwelier Völkel zu Neisse in Schlesien durch einen dortigen Gerichtsvollzieher Taschenuhren öffent lich versteigern. Hierin erblickten die Uhrmacher in Neisse eine ge schäftliche Schädigung und ersuchten die Polizeiverwaltung auf Grund des § 56 der Reichsgewerbeordnung, welcher das Feilbieten von Taschen uhren, sowie Gold- und Silberw r aaren an öffentlichen Orten verbietet, jene Auktion zu inhibiren. Der Gerichtsvollzieher nahm jedoch von dem polizeilichen Verbot keine Notiz und führte durch das Amtsgericht Be schwerde bei der Regierung zu Oppeln. Diese erkannte dahin, dass die Gerichtsvollzieher, welche hinsichtlich der freiwilligen Versteigerungen an die für letztere bestehenden gesetzlichen Vorschriften gebunden sind, dem Begriffe der gewöhnlichen Auktionatoren nicht entrückt erscheinen. Die von der Polizeiverwaltung an den betreffenden Gerichtsvollzieher erlassene Verfügung bewege sich daher auf dem Boden des bestehenden Rechtes, während der Gerichtsvollzieher von demselben abgewichen sei. Mit dieser hoch wuchtigen Entscheidung ist den Kollegen der Weg gezeigt, de.- sie diesen Missständen gegenüber einzuschlagen haben. Sollten an irgend einem Orte derartige Auktionen zur öffentlichen Kenntniss kommen, so wird es dapn Aufgabe der dortigen Uhrmacher sein, sich sofort an die Orts-Polizeiverwaltung eventuell an die betreffende Regierung zu wenden und mit Bezugnahme auf die obige Ent scheidung der königlichen Regierung zu Oppeln um Aufhebung resp. ein Verbot der Auktion zu bitten. Sollte dieses Gesuch, w r as nicht zu