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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- ArtikelSchulsammlung 17
- ArtikelEin Zeichen der Zeit 17
- ArtikelElektrische Klingel in Verbindung mit einer Taschenuhr 18
- ArtikelNeues Auf- und Abwerk für Taschenuhren mit Kronenaufzug 19
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 20
- ArtikelAus der Werkstatt 21
- ArtikelSelbstthätige Aufziehvorrichtung für Federzuguhren 21
- ArtikelSprechsaal 22
- ArtikelPatent-Nachrichten 22
- ArtikelVermischtes 22
- ArtikelBriefkasten 23
- ArtikelInserate 24
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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22 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 3 durch einen Zug an der Schnur s, Fig. 1, bedingt wird; ist aber hierbei das vordere Ende von e in eine Lücke der gezahnten Scheibe g getreten, so^ wird dadurch diese nebst den Rollen h festgehalten, und das Ge wicht p kann den Aufzughebel k nicht in seine Ruhelage zurückführen. Der Aufzughebel bleibt also in der Stellung stehen, die er durch das Anziehen der Schnur s erhalten hat, und nun kann die zur Auslösung der Vorrichtung dienende Thür beliebig oft geöffnet werden, ohne dass der Hebel k sich weiter bewegt. Dieser Zustand dauert solange fort, bis die Uhr soweit ab gelaufen ist, dass das Stellungsrad b sich wieder um einen Zahn zurück gedreht hat. Hiermit ist der Knopf c unter der Scheibe d, Fig. 2, wieder herausgeglitten, sodass die letztere sich wieder flach auf das Stellungs rad b ^ auflegen kann, wodurch das andere Ende der Welle c aus der Zahnlücke des Rades g austritt und dieses freigiebt. In demselben Augenblick kann das Gewicht p wieder in Wirksamkeit treten und zieht nun den Aufzughebel k, Fig. 1, in seine Ruhestellung zurück. Bei der nächsten Oeffnung der mit dem Auslösungsmechanismus versehenen Thür tritt alsdann wieder die Schaltvorrichtung an dem Sperrrad r in Funktion. Die Wirkung sowohl des Mechanismus für das Aufziehen der Feder, wie auch desjenigen für das Ausschalten des Aufzughebels ist durchaus sicher; nur muss selbstredend dafür gesorgt werden, dass eine mit dieser Vorrichtung versehene Uhr recht fest an der Wand hängt, indem sonst der durch das Oeffnen der Thür bewirkte Ruck an dem Aufzughebel k die Uhr verschieben würde. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! Sie haben an dieser Stelle schon mancherlei Missstände gerügt, durch welche wir Uhrmacher zum Theil erheblich in unserem Geschäft ge schädigt werden — seien es nun Verkäufe von Fabrikanten an Private, oder solche von hausirenden Reisenden der Abzahlungsgeschäfte oder Reklamestückchen ausländischer Schwindelfirmen. Alle diese bedauerliehen Vorkommnisse sind jedoch immer noch einigermaassen erklärlich, da die Urheber derselben ja Nichtuhrmacher sind; was soll man aber dazu sagen, wenn ein »Kollege«, Inhaber eines alten Geschäfts und herzogl. Ilof- und Rathsuhrmacher, die Tagesblätter zu derartigen Reklamen benützt, wie Sie aus beifolgenden Zeitungen ersehen können! Gestatten Sie mir auf diesen Fall hier näher- einzugehen und damit vielleicht den betreffenden Herrn Kollegen zu der Einsicht zu bringen, dass er mit seiner Handlungsweise sowohl dem Uhrmacherstand im Allgemeinen, als insbesondere seinen Kollegen am Orte und schliesslich sich selbst einen schlechten Dienst leistet. Zum Verständniss der nachfolgend wiedergegebenen, i'm »Gothaischen Tageblatt« erschienenen Inserate muss ich Folgendes vorausschicken: Der herzogl. Hof- und Rathsuhrmacher Herr Carl Grosch’ in Gotha hatte einen Prozess mit der dortigen Eisenhandlung von Gebr. Ruppel, woselbst er einen Ofen entnommen und denselben auch bezahlt hatte. Trotzdem bekam er nachträglich über diesen Ofen noch eine Rechnung, deren Zahlung G. natürlich verweigerte, worauf die Eisenhandlung ihn ver klagte und ihm im Wege der Exekution drei Regulateure abpfänden liess. Nachdem die Sache soweit gediehen war und der Versteigerungstermin vor der Thüre stand, fand sich endlich im letzten Augenblick die quittirte erste Rechnung über den Ofen vor, womit der Beweis der bereits ge leisteten Zahlung erbracht war, sodass die Regulatoren freigegeben wurden. Nun verklagte G. die Eisenhandlung auf Geschäftsschädigung, wurde aber in mehreren Instanzen mit seiner Klage abgewiesen und musste noch die Kosten tragen. — Das war nun allerdings sehr fatal, zumal als die ganze Geschichte von den drei abgepfändeten Regulatoren in den Tages blättern sehr breitgetreten worden war. Man hätte nun annehmen dürfen, Herr G. werde die Angelegenheit auf sich beruhen lassen; aber weit gefehlt! Statt dessen erliess der Herr Kollege am 6. Dezember folgendes Inserat: »Die drei Regulateurs, welche mir von der Firma Gebr. Ruppel hier abgepfändet worden sind, stelle billig zum Verkauf. Carl Grosch, Hof- und Raths-Uhrmacher.« Dieses Inserat war direkt unter seiner grossen Weihnaehtsannonce plazirt, in welcher als Seitenhieb auf die gegnerische Partei folgender Schlusssatz figurirte: »In meinem heute vor 38 Jahren gegründeten Uhrengeschäft ist die coulanteste Bedienung sowie die reellste Buchführung vorhanden. Es ist desshalb unmöglich, dass meinen werthen Kunden ein Be trag zweimal abverlangt, event. dass dieselben wegen eines bereits einmal bezahlten Betrages ausgepfändet würden, oder dass es bei mir Usus sei, die Beträge doppelt zu erzwingen. Carl Grosch, Hof- und Raths-Uhrmacher.« Die beiden Inserate wurden mehrmals wiederholt und schon am 9. Dezember durch ein drittes vermehrt, in welchem G. erklärt, dass er, sobald er im Besitz der Prozessakten sei, die ganze Klageangelegenheit dem Publikum zur Beurtheilung überlassen werde. Obgleich ich diese Art von Rache für die erlittene Niederlage nicht gerade sehr geschmackvoll linde, so würde ich doch hierüber nichts sagen, wenn es dabei geblieben wäre; aber es kommt noch ganz anders. Nachdem nämlich so und so oft die drei abgepfändeten Regulateure im »Gothaischen Tageblatt« zum Verkauf ausgeschrieben waren und sich an scheinend kein Liebhaber dafür gefunden, kam G. auf die Idee, die selben in einer öffentlichen Wirthschaft, wo er dazu aufgefordert wurde, zu versteigern. Der Vorschlag war kaum gemacht, so sind die Regulatoren herbeigeschafft und — jedenfalls ohne vorher behörd liche Erlaubniss einzuholen — an drei mir bekannte Personen versteigert. Die Regulatoren waren nun fort, die Sache aber darum noch nicht zu Ende, denn »der Appetit kommt beim Essen«, und schon am 16. De zember erscheint^ eine neue grosse Annonce, des Inhalts, dass »der letzte« der berühmten drei Regulatoren am 20. Dezbr. im Restaurant Gross meistbietend versteigert werde. Am Tage der Versteigerung selbst wird auch noch durch Ausschellen auf der Strasse bekannt gegeben, dass der Herr Hof- und Rathsuhrmacher den »letzten Regulator ver steigere«. Die Auktion findet statt und es werden auch wirklich ausser dem »letzten« noch mehrere (wahrscheinlich »allerletzte«) Regulateure verkauft. Wenn nun auch die vorausgegangene Zeitungspolemik noch einiger- massen durch den begreiflichen Aerger des mit seiner Gegenklage Ab gewiesenen zu entschuldigen ist, so wird mir gewiss jeder Kollege zu geben, dass schon diese ganze Versteigerungsgeschichte für ein 33 Jahre altes »besseres« Geschäft wenig passend ist. Allein diese Manipulationen scheinen sich nun noch weiter spinnen zu wollen, denn am 8. Januar erschien eine neue grosse Annonce, welche alles Vorangegangene — und den Annoncirenden mit — in Schatten stellt und den zuvorgeschilderten Vorgängen die Krone aufsetzt. Dieselbe lautet wörtlich: Um die Gerichtskosten zu bezahlen, welche mir durch den aufgezwungenen Ruppel’schen Prozess (denn der Ofen war doch nachweislich mit 43 Mark bezahlt, was die betreffende Firma aber nicht abhielt mich zu verklagen und auspfänden zu lassen) erwachsen sind, sehe ich mich genöthigt, noch eine Auktion und zwar Sonnabend, den 17. d. M., Vormittags 11 Uhr in der Restauration des Herrn V. Gross, Neumarkt No. 3 zu veranstalten in welcher drei feine Regulateurs mit Schlagwerk gegen gleich baare Zahlung durch mich versteigert werden. Carl Grosch, Hof- und Rathsuhrmacher. Diese Auktion wurde wieder durch Ausschellen auf der Strasse bekannt gemacht und auf derselben nicht nur 12 Regulatoren im Preise von 6—33 Mark, sondern auch Wecker etc. versteigert. Ich frage nun- Wohin soll ein derartiges Geschäftsgebahren führen? In Bekannten kreisen hat Herr G. bereits geäussert, dass in einigen Wochen abermals Versteigerung stattfände, und scheint es demnach beinahe, als ob sich dieses Verfahren für seinen Urheber noch rentirt. Dass aber durch eine der artige Geschäftsweise das Ansehen der Uhrmacher im Allgemeinen geschädigt werden muss, wenn sie von dem Inhaber einer 33 Jahre alten Hoflieferantenfirma in Scene gesetzt wird, liegt wohl auf der Hand. Vielleicht findet sich unter den Geschäftsfreunden des Herrn ’Hof uhrmachers Einer oder der Andere veranlasst, denselben darauf auf merksam zu machen, was er sich und dem Uhrmacherstand schuldig ist um ihn zum Einstellen dieser Versteigerungen zu bewegen, damit wir wenigstens vor weiterer Schädigung geschützt bleiben. Indem ich Sie, Herr Redakteur, im Namen mehrerer Kollegen bitte uns durch Veröffentlichung des Vorstehenden in Ihrem geschätzten Blatte hierzu behülflich zu sein, danke ich Ihnen im Voraus und hoffe, dass dadurch der gewünschte Zweck erreicht werden wird. ' A. U. Patent-Nachrichten. Patent-Anmeldungen. (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Patentamt in Berlin genommen werden darf.) Kl. 83. M. 7572. Steinbefestigung an Taschenuhren. — G. Müller & Co. in Niederbipp, Schweiz, 12. März. „ „ H. 10 642. Werkzeug zum Abnehmen der Scheibe von Unruh achsen. — Franklin Hardinge in Toronto, Canada, 19. März. ,, „ K. 8080. Knopfaufzieh- und Zeigerstellvorrichtung mit leicht ersetzbarer und leicht herausnehmbarer Aufziehwelle. — J. W. Kuhlmann in Emmerich a./Rhein, 19. März. Patent - Ertlieilungen. (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patentes.) Kl. 83. Nr. 55 7 64. Viertelschlagwerk. — M. Münsch in Isny, Württem berg, 25. Juli 1890. Berlin S.W. 46, den 25. Januar 1891. Das Patent- und technische Büreau von Hugo Knoblauch & Co. Vermischtes. Todesfall. Am 18. Dezember v. J. verschied der Begründer der bekannten Uhrenfabrik in Waldenburg (Schweiz), Herr G. Thommen, Alter von 59 Jahren. Ursprünglich Inhaber einer Seilerwaaren- febrik, die er von seinem Vater übernommen hatte, beschäftigte sich Thommen von jeher viel mit Mechanik und begründete schliesslich im Jahre 1870 in Waldenburg, welches ganz abseits von den Uhren industriestädten im Kanton Baselland liegt, eine grosse Uhrenfabrik, deren Erzeugnisse mit dem Stempel G. T. namentlich auch in Deutsch-
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