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Erzgebirgischer Volksfreund : 22.10.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189810224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18981022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18981022
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1898
- Monat1898-10
- Tag1898-10-22
- Monat1898-10
- Jahr1898
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 22.10.1898
- Autor
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Erzgeb Dolkssreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend t UI 1tstr die köuigt.»uL ftädüscheu LehSr-m dtÄse, GrSuhlldl, Harteustedl,Jöhmm- ^vWSÜtMl georgmstadt, LSßM, tlmMtel, Schmederg, Zchwayeuberg md Wildenfels. .zuscrotw-Annahm« s«r dk am «achmMa» »rsqebienL« Nu««« vv »«, mMog u Uhr. An«Mr,schüft fürst«urqfttaA,««usmchm«h«»«««la« btj. an htn »!,r,eschrle»men Lügen s»wk an befti-mnkr »klli »Kd nicht gegedrn. Lnlwürttg« «lnstr»^ nur «n« «or-nHtejütlnng. Für RLckMt« «ingesandt« Manuslrtpte macht fich »k «edactkn nicht ««antwortlich. Stadtverordneten-Wahl bett Neustädtel und billigen Speck, Bürgerm. Neustädtel. Maaß- u. Gewichtsrevifiou betr > 11 itLvllM Einbrnchsdiebstahl Neustädtel ich« Bethelli- >«. Midori", rcht zahlreiche« gangen: v«lin, den 16. Oktober 1898. macher i. Nachmittag r stattfiadendeu abrikant, »bach; Fs««s,»sch»»r Schm«»«, »U kV». nde. «ne t. S. d<r zu recht SL «r.21S 8vtt Mar«, und nhofstr. iu Aue Englisches «Lb-lg-raff-l. Wern Worte Thaten bedeut««, könnte man glauben, daß wir heute vor dem unvermeidlichen Ausbruch eine» Krieges zwischen England und Frankreich stündeN. Der englische Schatzkanzler Hicks Beach hielt gestern in Northumberland eine Brandrede wegen der Faschodasrage, di« von Drohungen gegen den französischen Wettbewerb« am Nil strotzten. Der britische Staatsmann er klärte u. a.: Es scheine ihm unmöglich, daß die Franzosen da- bei bleiben könnten, daß sie politische Rechte in Faschoda hätten. Die Franzosen hätten in natürlicher und angemessener Weise Zett verlangt, um den Empfang de» Berichts Marchands abzuwaueu; doch stehe « an, zu glauben, daß Frankreich etwas Andere« thun könne, al« waS England wünsche. ES sei möglich, daß da», war « hoffe,nicht geschehe, und dann würde die Angelegen' heit ein so ernste» Gesicht bekommen, wie r» zwischen zwei großen Ländern nur möglich sei. E» könnte nur zwei Gründe für Frankreich geben, diese Stellung einz a. nehmen. ES könne den Wunsch haben, mit England in Streit zu ge raden; doch weise « von sich, nach den wiederholten f, rundlichen Luficherungen Frankreich» diese Lösung al» möglich an,»nehmen. D« andere Grund wäre, daß Frankeich durch Gereiztheit bezüg. lich d« Stellung England» iu Aegypten beeinflußt sein könnt«; indessen sei « der Ansicht, daß England bei Wette« mehr Grund zur Gereiztheit gegen Frankeich habe al» umgekehrt. Die Re. gierung sei von durchaus freundlichem Geiste gegen di« groß« französische Nation beseelt; sie wünsche nicht, Frankreich za de- müthigen, volle aber nach dem Rechte d« Billigkeit behandelt werden. Die Arbeit England» tu Aegypten sei noch nicht gethan. Afrika fei groß genug für beide Nationen. Er hoffe und glaube, daß diese Frage «in« freundlichen Lösung fähig sei; aber Eng land habe seine Stellung genommen. Wenn unglücklicher Weise ander»wo eine andere An, fchauung gefaßt werden sollt«, würden die Mi nister der Königin wissen, wa» ihre Pflicht er heisch«. E» wäre ein große» Unglück, wenn nach einem mehr al» achtzigjährigen Frieden die freundlichen Beziehungen gestört und England in «tue« großen Krieg gestürzt werden sollte; allein e» gäbe größer« Uebel al» den Krieg, and die Regierung werde vor nicht» zurückschrecken, da sie wisse, daß sie durch ein geeinte» Volk nnterstützt werde. L»n«abe«d, 22. Oktober 1»S« WM., «Sl-mendk 8«halk-w 8M« «U » PK- c — tsch«/«ch«^wWMq«r Nütz «ch «HW« rar«, ö P»st»8»ki0l««Nst» «r. MS In dem hier geführten Handelsregister hat das unterzeichnete Amtsgericht 1 ., auf dem für die Firma K. Ech«lz in Breitenbrunn bestehenden Folium 76 das Ausscheiden der bisherigen Inhaberin, Fräulein Amalie Gellme»«»» in Breitenbrunn, und als nunmehrigen Inhaber der Firma den Spitzen händler Herrn «e»rg Philipp Marti« in Breitenbrunn 2 ., auf dem für die Firma Marti« Bretschneider in Breitenbrunn be stehenden Folium 161 das Erlöschen dieser Firma verlautbart. Johanngeorgenstadt, den 19. Oktober 1898. Königliches Amtsgericht. Schubert. Wie man sieht, kltugt die Sprache des Schatzkanzlers mord»- gefährlich, allein man darf nicht vttgefsen, daß die britischen Staatsmänner eS lieben, in ihren Rede» den Mond tüchtig voll zu nehmen, um spät« muthig zurückzuwrichen. Immerhin ist zn kovstatiren, daß die öffentliche Meinung in England in diesem Felle rinmüthig den Anschauungen der Rezierung bripfl chtet. Verschieden« Londoner Blätter dringen in die R-»zi«ung, die französischen Flotteurüstungen mit Gegen- maßregeln zu beantworten. .Daily Graphit" meint, die Z'.tt für irgend eine Art von Flottenkandgebung sei erschienen. „Standard- mahnt dagegen von d«gleich«n ab und sagt: Wir warten die Ereignisse der unmittelbaren Z «kaust ab, in d« Hoffnung, da» Gewölk werde fich verziehen, aber mit dem ruhigen und un erschütterlichen Entschlusse, Alle» zn ertragen, was geschehen mag, wenn da» Gewölk fich nicht »«zieht. Bon den Aarlassangen der französischen Presse ist eine, ebenfalls in drohendem Lone gehaltene Aeaßerung de» Paris« „Tempi* bemerkn-werth, welch« schreibt: E» wäre kindisch, die ernste Bedeutung d« Rede de» englischen Schatzkanzl«» za leug nen. Wenn die englische Regierung fich ab« den Anschein giebt, al» ob siedie Brücken hinter sich verbrenne» werde, «nß sie wisse«, daß diese Haltung aas die öffentliche Metnnng in Frankreich ihre Rückwirknng an»üben nnd die ohnehin schwie rige Aufgabe der Diplomatie immer fchwie- riger gestalten wird. rag«S-eschtcht«. Leutschl««-. — Die Delagoabai-Frage und die Deutsche kolonialgesell schast. Auf die unter« 8. Oktober von der Deutsche» kolonial- gesellschaft an den Reichrkanzl« gerichtete Eingabe wegen dr» deutsch-englischen Uebereinkommen» ist folgend« veschtid ringe- Die deutsche kolonialgrsellschast hat tu der an mich »«ich- tet« Eingabe vom 8. d. M. avgefübrt, daß uach ihr« Wahr nehmung«« durch die Nachricht«« «»»Üiudisch« Zeitungen üb« eine zwischen der deutsche«, ««d der englischen Regtenmg getroffenr vereinbar««! in kolonial« kreis« und darwer -inan» eine tief gehende Bmnrnhigung entstand« sei.. Vie hat daran die Vitt« geknüpft, den Inhalt d« Abmachung« ganz oder theilvetse scho« jetzt bekannt zn machen. Diesem Gesuche zu willfahr« bin ich nicht in der Lage, da sowohl feststehend« diplomatische Gepflogen heiten, wie auch wichtige politische Rücksichten dem für jetzt noch «ntgtgenstehen. Die kaisrrliche Regierung wird mit d« Veröffent lichung nicht zögern, sobald ihr eine solche ohne internationale Be denken, wie ohne Gefährdung d« eigenen Interessen Deutschland» möglich und angemessen «scheint. Die Verpflichtung, diese Inte ressen unter allen Umständen wirksam zu wahren, bildet für die kaiserliche Regierung die alleinige Richtschnur ihre» Verhalten», und ich gebe mich d« Zuversicht hin, auch die Deutsche kolonial« gesrllschast, deren patriotische Bestrebung« ich gern anakeune, werde die Ueberzeugung gewinnen, daß die Leitung du Reich». Politik dies« ihr« Aufgabe gerecht geworden ist. D« Reichrkanzl« Fürst zu Hohenlohe. D« Ausschuß du Deutschen Kolouialgesellschast hat darauf in ein« zur vuathung diese» Gegenstände» besonder» anberaam« ten Sitzung am 18. Oktober nachstehende Resolution gefaßtp Durch dm Erlaß de» Herrn Reichskanzler« wird zwar d« tu uns«« Eingabe vo« 3. Oktober ausgesprochenen Bitte: di« getroffenen Vereinbarungen, wenigsten» i« ihr« Grundzügeu, bald zu veröffentlichen, die Gewährung vasagt. Da indessen nach In halt de» veschride» eine solche Veröffentlichung ohne Gefährdung vaterländisch« Jnterefl« zur Zett nicht thuulich ist, fo müsse« vir selbstredend dies«,Grund für Nichterfüllung «ufere» Wunsch« anerk«««. Im Uebrigen «hofft d« Aarschuß nach den danken»- verthea Erklärungen de» Henn Reichskanzler», daß bei dm jüngst getroffenen, od« dm noch zu treffenden Abmachung« mch die kolonial« Jntaeffm dr» Reich» in volle« Umfange gewahrt bleib«. Demzufolge wird du Su»schuß die wettere Entwicklung der «ngeltgeuhett abwarten und richtet an sämmtliche SbthÄlungm «ud Mitglied« der Deutsch« Solonialgesellschaft da» Gefachen, bi» zur offiziell« vtkauutgab« d« fraglich« vereinbar«»»« ein Gleiche» zu thun. Perlin, 20. Ott. D« Bunde»rath beschloß am 18. d. Mt». r Die für d« «»»geführte« z«r Efstgbereituog verwert- beten Branntwein,»gestandene vrem,stm«vergütang von 6 „L für jeden Hektoliter rein« Alkohol» bleibt bi» auf Weitere» «n- verändert. Für dmjtnigm Branntwein, der «tt allgemein« Dena- ttukungkMittelu dmat«rirt wird, ist vo« 1. November d. I. ab statt der bt»herigm V ennsteuervagütaag vo» 2 SO eine solche vo» 8,50 Mark für jede« H.kwltt« reine» AllohoÄ «gewährch. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Stadtverordneten-Wahl wird der hiesigen Bürger schaft in Erinnerung gebracht, daß nach § 44 g der Revidirten Städteordnung Bürger, welche die Abentrichtung von Staats- oder Gemeindeabgaben einschließlich der Abgaben zur Schul- oder Armenkasse länger als 2 Jahre ganz oder theilweise in Rückstand gelassen haben, vom Stimmrecht und der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Es werden deshalb die betreffenden Restanten hierdurch aufgefordert, bei Bermeldung obigen Nachtheiles die rückständigen Ab gaben sofort abzuführen. Aus einem Hause auf dem sogenannten Klingelsporn hier ist in der Nacht vom 14. zum 15. dieses Monats eingebrochen und sind folgende Gegenstände entwendet worden: 1 braune Stoffweste, 1 silberne Cylindertaschenuhr mit gelber Kette, 6 Paar zugerichtete Pantoffel, 1 Brille mit Nickelgestelle, 1 Paar braune Socken, 1 Paar braune Strümpfe, 2 Geldtäschchen aus braunem Leder, ein angeschnittenes Brod und V»-Stückchen Butter. Alle, welche über den Verbleib dieser Gegenstände oder einig« Wäschestücke, die in derselben Nacht aus einem nahe bei dem genannten Hause liegenden Garten gestohlen worden sind, irgend welche Auskunft zu geben vermögen, werden ersucht, sich möglichst bald bei uns zu melden. Der Stadkath M NeustLdtel. Speck, Bürgerm. Auf Grund der im Verordnungsblatte der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau Nr. 1 v. 14. 1. 98 enthaltenen Bekanntmachung, die Nachaichung bett., wird hier durch zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht, daß am 22., 24., 25., 26. und 27. d. Mts. Vorm, von 8 bis 12 und Nachm. von 2 bis 6 Uhr in Neustädtel eine Rachs wich««« stattfinden wird. Als Lokal ist dem Aichungsbeamten das Zimmer parterre links im Rathhause angewiesen. Alle Gewerbetreibenden einschl. der Landvnrthe, welche Maaße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, haben dieselben, so weit ste nicht am Gebrauchsorte befestigt sind, während der oben verzeichneten Tage in dem bezeichneten Lokale dem Aichungsbeamten zur Prüfung in reinlichem Zustande vorzulegen, soweit sie aber befestigt sind, dem Beamten anzumelden. Werden Maaße rc., welche das Nachaichunaszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschästes bei einem Gewerbetreibenden oder Landwirth vorgefunden, so hat er der Bestrafung nach 8 362? des Strafgesetzbuchs sowie der Neuaichung und nach Befinden der Beschlagnahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maaße rc. sich zu versehen. Der SLadlrath zu Neustädtel. Speck, Bürgerm, itzender. .261, »Ilvr. Zerfta«-. MM 1898. IM. r., A-e«- mlung. Montag, den 24. Oktober 1898, Vormittags 1« Ahr sollen im Hotel zum sächsischen Hof in Lößnitz anderwärts gepfändete Gegenstände, als: Schürzen, Kindersäckchen, Schulterkragen, Barchentkleidchen, Blousen, Tricottaillen, Herren«, Damen- und Kmderhosen, Herrenhemden u. v. m. gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Lößnitz, am 20. October 1898. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgerichte. Illing. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit anderweit zur Nachachtung veröffentlicht. Schneeberg, den 20. Oktober 1898. Der Stadtrath. vr. v. Woydt. Kleinhandel mit Branntwein in Schneebergbett. Es ist zu bemerken gewesen, daß hauptsächlich an den Montag und Sonnabend Abenden jedoch auch zu anderen Zeiten eine bestimmte Anzahl trunksüchtiger und arbeits scheuer Personen sich, wenn zwar nach dem Verbote vom 16. Juni 1886 nicht mehr auf den Fußwegen, wohl ab« auf den Straßen vor den VeMMHdM^. vw sammeln und dort geholten Trinkbranntwein trinken und hi«oei stundenlang verweilens wöhnlich auch sich anttinken und durch ihr ganzes Gebühren die Passanten belästigen. Den Gast- und Schankwirthen, sowie Kleinhändlern mit Branntwein, denen die Namen der gedachten Personen mitgetheilt worden sino, ist der Verkauf von Trinkbrqnnt- wein an diese Personen untersagt worden. Zugleich wird allgemein, sowohl den Gast- und Schankwirthen untersagt, Trink branntwein an Betrunkene zu verkaufen, ingleichen den Kleinhändlern mit Trinkbranntwein der Verkauf desselben an Personen, von denen sie wissen oder den Umständen nach anneh men müssen, daß dieselben lediglich im Auftrage d« vorgenannten Personen Branntwein zum alsbaldigen Geuuß aus d« Straße holen. Indem man erwartet, daß alle Gast- und Schankwirthe wie Kleinhändler mit Branntwein sich streng nach diesem Verbote richten werden, wird scharfe Conttolle durch die Schutzmannschaften außerdem erfolgen und werden Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot mit Geldstrafe bis 150 — «4 oder Haftstrafe bis 14 Tagen geahndet werden. In einigen besuchten Läden mit Kleinhandel mit Branntwein ist dies Verbot durch Aushang außerdem ersichtlich.
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