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Deutsche allgemeine Zeitung : 04.04.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184304049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430404
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430404
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-04
- Tag1843-04-04
- Monat1843-04
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 04.04.1843
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Dienstag — Nr. 4. — 4. April L84S. MM Deutsche Allgemeine Zeitung. HM Auslandes. S «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uevervtick. Deutschland. * Leimig. Stimmrecht der Kammerpräsidenten. * Dres den. Verhandlungen über den Gesetzentwurf, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen betreffend. "Aus Holstein. Verordnung gegen nicht approbirte Gesänge bei Leichenbegängnissen. Preußen. Merlin. Die Fliegenden Blätter. »Äöin. Die Rheimsche Zeitung HLrt auf; die rheinische Thalia aus andern Gründen gleichfalls. *Äus dem Hennebergischen. Gedrückte Verhältnisse der Juden. Sdesterreich. * Wien. Aus dem Programm zum Feste des Erzherzogs Karl. Reformplane des Frhrn. v- Kübeck. Portugal. Stand der Unterhandlungen.mit England. Spanien. * Paris. Erleichterung des Handels mit Blei und Salpe ter. — Gesellschaft gegen den Misbrauch der Presse. .... Großbritannien. Parlamentsverhandlungen (Erklärung über die Besetzung von Otaheiti). Eröffnung des Tunnels. König von Han nover zum Sommer erwartet, s London. Nothstand und dessen Grunde. Frankreich. Jnconsequentc Abstimmung der Pairs. Deputirtenkam- mer. Bittschrift für internationales Verlagsrecht. Ein Bei trag zum französischen Ehcrecht. Das Journal des Devats über den Auslieferungsvertrag. Personalien. —Paris. Die Wahlen der Na- tionalgarde. s Paris. Ueber die Abstimmung der Pairs. Flora Tristan will den Pauperismus heben. Rußlands angebliche Erklärung über den Zollverein. Melgion. Annahme des Gesetzentwurfs über Eiscnbahnpolizei. Schweiz. Berner Budget. StuHland und Polen. Von der polnischen Grenze. Strengere Sperre. Kriegsgerüchte. Nordamerika. Projecte für Tilgung der Staatsschulden. Handel und Industrie. Leipzig. Eisenbahnfrequenz. rknkündlgnngen. De*tfchrartd. * Leipzig, >. April. In Braunschweig hat man zeither, wie die augsburger Allgemeine Zeitung kürzlich berichtete, nicht gewußt, ob der Präsident der GtänVeversammlung eine Stimme hat oder nicht. Als nun neulich 43 Mitglieder, mit Einschluß des Präsidenten, zuge gen waren und darunter m irgend einer Sache 23 für eine, 23 ftrr eine andere Meinung stimmten, behaupteten Die, bei Venen der Prä sident nicht war, sie hätten gesiegt, denn der Präsident habe nur bei Stimmengleichheit eine Stimme. Demgemäß ist auch entschieden wor den. Gegen Letzteres haben wir nichts, obschon wir nicht recht wissen, Wie die Wähler des Präsidenten dazu kemmen, einen Deputirten ohne Stimme zu haben. Aber mit den Gründen, aus denen der Beschluß gefaßt worden sein soll, können wir uns durchaus nicht vereinigen. Die Mehrheit habe in der Ständeverfammlung die Herrschaft ; sie gebe ihr den Präsidenten, der, weil er aus jener hervorgehe, fortwährend auf ihrer Seite stehen müsse, wenn seine Stellung nicht gefährdet werden solle. Er dürfe daher in der Regel nicht mitstimmrn, sonst Würde er bald mit der Mehrzahl, bald mit der Minderzahl stimmen, und darunter sein Ansehen leiden. Aber wir haben doch hoffentlich in Deutschland keine Ständcversammlungen mit geschlossenen Mehr heiten, die in allen Fragen zusammenstimmen und eine gleichfalls ge schlossene Minderzahl im Joch halten. Wir haben unabhängige und gewissenhafte Männer in unsern Kümmern, die bei jeder Frage und ohne NückhaltSgedanken nach ihrer redlich erworbenen Ueberzeugung stimmen, folglich so gut, wie man dort von dem Präsidenten annahm, heute mit diese» und morgen mik jenen Mitgliedern zufammenstimmen. DieMehrheit, die den Präsidenten gewählt hat, hat ihn gewählt, weil sie rhn für den Besten zum Präfidcntenamte, zur Leitung der Ge schäfte hielt, und dieselbe Mehrheit ist vielleicht bei jeder andern Frage getheilt. Das Ansehen des Präsidenten würde leiden, wenn er wider sein Gewissen als Sklave einer Partei stimmte, nicht aber wenn er seiner Ueberzeugung auch wider Die folgt, die ihn gewählt haben. Das Beispiel von England. und Frankreich, was man anzog, ist erstens schon deshalb nicht recht passend, weil bei der großen Anzahl der dortigen Deputirten auf eine Stimme mehr oder weniger nicht so viel ankvmmt; dann aber auch auf Deutschland gar nicht anwendbar, weil die deutschen Verfassungen sich in fundamentalem Gegensätze zu jenen befinden. Es ist aber auch nicht einmal recht zutreffend; denn wenigstens in Eng land wird in neuerer Zeit, wo überhaupt das Partei- und Majoritäten ¬ wesen dort weniger schroff geworden ist, gar nicht mehr so streng, wie früher, auf die Parteifalbe des Sprechers, sondern wesentlich auf seine besondere Tauglichkeit zu seinem schwierigen Amte gesehen, und selbst in Frankreich, wo man freilich die in England freien und natürlichen Ge wohnheiten zu starren und mechanischen Satzungen umgcprägt hat, hat man in neuester Zeit, in Ermangelung wahrhaft unparteiischer, doch wenig stens möglichst farblose Präsidenten gewählt. Und das in solchem Falle mit Recht, denn ein echter Parteimann, ein Majoritätsdiener wäre der allergefährlichste Präsident. Nicht weniger lahm als jener frühere ist ein weiterer Grund. Der Präsident könne, nach den Verhältnissen im Allgemeinen, auch ohne an der Abstimmung Theil zu nehmen, sich Einfluß auf die Beschlüsse verschaffen, und dieser Einfluß könne ein sehr bedenklicher werden, wenn er noch außerdem eine eigne, und in gewissen Fällen selbst zwei Stimmen habe. Nun wahrlich, in der Stimme liegt lange nicht so viel Bedenkliches, wie in den Mitteln liegen würde, die dem Präsidenten „nach den Verhältnissen im Allgemeinen" zu Ge bote stehen sollen, sich außer durch seinen Antheil an der Debatte Ein fluß auf die Beschlüsse zu verschaffen. Uebrigens müßten wir über haupt entschieden es mißbilligen, wenn man in Braunschweig in jener wichtigen Streitfrage die Entscheidung nicht innerhalb der eignen Ver fassung gesucht und, falls cs in deren Normen an allem und jedem Anhalt wirklich gefehlt haben sollte, nicht lieber einen Act der Gesetzgebung ver anlaßt hätte, statt zu politischen Gründen seine Zuflucht zu nehmen. Wir stellen die Politik viel höher, als gemeiniglich geschieht. Aber in der Frage: was da Rechtens ist, hat sie auch nicht die allermindcste Stimme. Und eben so wenig können die so beliebten Folgerungen „aus der Natur des konstitutionellen Staates" zur Entscheidung von Fragen über Das, was besteht, irgend etwas beitragen. Wir haben es nicht mit dem „constitutionellen Staate der Idee", den man sich aus Bruchstücken der oft mißverstandenen, oder oberflächlich aufgefaßten Einrichtungen der verschiedensten Völker und Zeiten und aus eignen Phantasien zusammen setzt und ihn sich so auslegt, wie man ihn grade heute und in die sem Falle am bequemsten brauchen könnte, sondern wir haben es mit unsern Verfassungen, mit dem sichern, bestimmten Rechte zu thun. Nicht auf den „constitutionellen Staat", sondern auf die Verfassungen haben unsere Fürsten, haben auch wir geschworen, und ohne Rückhaltö- gcdanken. Der nur ist wahrhaft constitutionell, der die Verfassung in ihrer Ganzheit anerkennt und heilig hält, auch Das, was ihm weniger in ihr zusagt, als ein Vcrfassungsinstitut mit Ehrfurcht anschaut und durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Verfassungen vor Allem etwas Festes und Dauerndes, eine Grundmauer sein müssen, hier nur im äußersten Nothfallc, nur bei der klarsten Ueberzeugung von der Nützlichkeit und Dringlichkeit der Acnderung und nur mit ängstlicher Vorsicht eine Acnderung betreibt oder zuläßt. Die dienen dem freien Verfassungsleben schlecht, die die Verfassungen, in so vielen Staaten nach Kämpfen geschlossene große Friedcnsverträge, nur als Nothbrücke, als augenblickliche Maske betrachten, oder nur für Das in ihnen die höchste Ehrfurcht und Heiligkeit fodern, was grade heute und ihnen persönlich bequem ist, das Andere aber preisgebcn und befeinden. Die ganze Verfassung und Alles nur in ihr und durch sie. *Vrcsörn, 28.März. Fortsetzung des Berichts der Ver handlungen der H. Kammer über das literarische Eigen- thum.j Den H. II („Der durch dieses Gesetz geordnete Rechtsschutz wird Ausländern nur insofern gewährt, als sic nachzuweisen vermögen, daß in dem Staate, dessen Angehörige sie selbst sind, hiesigen Staatsange hörigen ein dergleichen Rechtsschutz gewährt werden würde. Von Sei ten der Angehörigen anderer deutschen Bundesstaaten bedarf es einer solchen Nachweisung zwar nicht; es ist jedoch der ihnen zu ertheilende Rechtsschutz denselben Beschränkungen der Dauer unterworfen, welchen er nach der Gesetzgebung ihres Landes unterliegt") hatte die Deputa tion unverändert zur Annahme empfohlen, bei dem folgenden 12 („Ein Ausländer wird rücksichtlich der Gewährung des Rechtsschutzes einem sächsischen Staatsangehörigen dann gleich behandelt: a) wenn er das zu schützende Recht erwiesenermaßen unmittelbar oder mittelbar von einem hiesigen Staalßangchörigcn erworben hat; b) wenn einer hierländischen Buch- oder Kunsthandlung der Vertrieb des Werkes ganz oder zum Theil und wenigstens commissionswcise übertragen wor den ist und diese sodann, zugleich für den Ausländer, den Rechtsschutz
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