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Deutsche allgemeine Zeitung : 25.04.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184304250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430425
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430425
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-04
- Tag1843-04-25
- Monat1843-04
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 25.04.1843
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Dienstag Nr. 25. 2S. April 1843 WUZ Deutsche Allgemeine Zeitung. MU Auslandes. ' " «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» U-be-btick. Deutschland. -Leipzig. Die Untersuchung gegen die gewesenen Stände mitglieder in Sachsen-Koburg. 'Stuttgart. Ansichten über den An schluß Belgiens an den Zollverein. Aussichten sür die Wahlen. Er nennungen im Justizfach und im Hofstaate des Kronprinzen. Corso. Kirchliche Zustände, f Braunschweig. Aristokratische Bewegung. Hamburg. Jastram Snitgcr. Bewot der „Lieder eines Hanseaten". Preußen. "Berlin. Der kömgSbvrger Provinziallandtag. Der po- sensche Landtag. Gerücht von einer adeligen Bank im Kammergericht. Verordnungen wegen der geistlichen Begleitung zum Richtplatz und wegen der Kosten bei Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit. 'Dan- jig. Anweisung von Arbeit, vr. Rupp. Keskerreich. fWien. Geburtsfest des Kaisers,. Spanien. - Paris. Ministerrath. Der Aufstand in Manila. Großbritannien. O'Connett'S Agitation in Irland. Erderschütte- rungen in Westindien. Schiffbruch eines Dampfschiffs. Frankreich. Ein Deputirter über das Chausseereglement und die Zu rücksetzung der Landbewohner in Frankreich. Lowianski's Sekte. 'Paris. Gesetzentwurf über die Gefängnisse. Actenstücke über den Proceß von Damaskus, f Paris. Die Deputirtenkammer. Die poli tischen Gefangenen. Belgien. Geschichte des vorigen Ministeriums und der jetzigen Minister. Niederlande. Erörterungen über das Budget. Schweiz. Vetogemeinden. Kirchenstaat. 'Rom. Mission des Cardinals Losti. Sicilien. »Aus Siritien. Straßenbau. Diebshehler. Aürkei. -j-Konstantinopel. Eindruck des russischen Ultimatums. Ver halten der Diplomatie. 'Konstantinopel. Rußland und die Pforte. Nordamerika. -Verhaftung eines englischen Beamten. Grenzreguli- rungssachen. Von wem die Bezahlung der Geistlichen abhängt. Handel und Industrie. Leipzig. Eisenbahnfrequenz. Berlin. Nnkündtgungen. De«tfchLa«d. * Leipzig, 2S. April. Wir bedauern, zu erfahren, daß die sachsen koburgische Regierung sich bewogen gefunden haben soll, gegen die Unterzeichner der von uns gestern besprochenen „Erklärung", „sowol in Rücksicht der Gesetzwidrigkeit einer solchen Veröffentlichung, als auch in Rücksicht der in derselben enthaltenen Wahrheitswidrigkeitcn" eine Untersuchung einzuleiten. Hoffentlich wird sich das auch wieder geben, wie die früher auch schon officiell angekündigte Scparatuntersuchung gegen Brieglcb nach neuern Nachrichten nicht in Gang gekommen sein soll. Von unserm Standpunkte aus können wir in jener Veröffent lichung etwas Strafwürdiges nicht entdecken und die Unterzeichner schei nen auch bona tick« gehandelt zu haben, da sie ihre „Erklärung" dem Gouvernement selbst zur Verbreitung überreichten. Sagt man, cs liege ein Bruch des Landtagsgeheimnisseö darin, so sollte man sich doch er innern, daß man selbst dazu provoeirt hat, indem man öffentliche Ankla gen gegen die ständische Wirksamkeit dieser Männer erhob. Der Grund satz der Oeffentlichkeit, wie der ihre« Gegensatzes, muß für beide Theile gelten. WaS ferner dir „Wahrhcitswidrigkeiten" anlangt, so wird man doch nicht etwa abweichende Ansichten über staatsrechtliche und politische Streitfragen für „WahrheitSwidrigkeiten" ansrhen ? Denn daß die Un terzeichner factische Umstände erdichtet oder entstellt haben sollten, ist nicht wohl anzunehmen. Selbst das etwas Sophistische und Zweideu tige, was auch wir an einigen Stellen der „Erklärung" zu bemerken glaubten, ist einer Dcfensionöschrift gegen schwere Angriffe wol noch nachzuschen und wäre durch eine offnere, unumwundnere, vollständigere Darlegung des wahren Verhalts nicht blas leicht zu entkräften, son dern selbst gegen den Gegner zu kehren gewesen. Endlich die Form, die Fassung der Erklärung scheint uns denn doch nicht die ehrerbietigen Rücksichten zu verletzen, die allerdings Jeder den das Volk beherr schenden Gewalten auch da noch schuldig ist, wo er ihnen zu opponi- ren sich verpflichtet hält. Jedenfalls, und wenn sich auch in uns un bekannten Bestimmungen der dortigen Gesetzgebung irgend ein formel ler Rechtsgrund zu einer Untersuchung herausfindcn lassen sollte, so ist doch daS «in Weg, den man nur in den schwersten und dringend sten Fällen gegen ein« ständische Wirksamkeit betreten, so ist doch die Freiheit der Landesabgcordnelen ein Heiligthum, was man nur bei Verwirkung durch gröbsten Misbrauch antastcn sollte. Und wenn jene Männer auch nicht mehr durch das ständische Privilegium gedeckt sind, so sollte man doch auch hier die Grenze nicht zu scharf ziehen. Wir gehören nicht zu Denen, die im Zweifel allemal für die Stände und gegen die Regierungen Partei nehmen ; wir streben nach Unparteilichkeit, nach Gerechtigkeit; soweit aber einmal von einer ge wissen Parteilichkeit, einer Vorliebe, der sich vielleicht Niemand voll kommen zu entziehen vermag, die Rede ist, so erklären wir offen, daß uns die Kraft, die Sicherheit und das Ansehen der Regierungen vor Allem am Herzen liegt, und zwar um des Volkes selbst willen. Aber Das erkennen wir willig an, daß cs, in Deutschland beson ders, wo die Opposition keine Brücke zu Ministerposten ist, sehr häufig sehr edle Beweggründe sein können, die ein Landtagsmitglied, selbst eine ständische Mehrheit zu Ueberschreitung der Grenzen, oder zu fal schen Ansichten von ihren Rechten, ihren Pflichten, und dem dauern den Vortheil des Landes bestimmen mögen, und daß die edle Flamme, die zu dem Kampf für Das führt, was man im Recht und Interesse des Volks, des Vaterlandes glaubt, wohl verdient, geachtet und nicht im Wege des Criminalproccsses verfolgt zu werden. Führe man einen ernsten, einen offenen Kamps für sein Recht; aber so lange man nicht verbrecherischer Gesinnung begegnet, so geschehe es mit andern Waffen, als mit dem Untersuchungsproceß und dem Criminalgesctzbuch. Vertheidige man das bestehende Recht, so lange es besteht, und erhalte ihm Ehr furcht; aber wenn es mangelhaft ist, so biete man willig die Hand zu seiner Verbesserung. Und wie man sich selbst eines redlichen Willens bewußt ist und im wahren, eignen Interesse deS Volks zu handeln glaubt, so sehe man auch bei dem Gegner nicht verwerfliche Beweg gründe voraus, so traue man auch ihm einen redlichen Willen, eine lautere Ueberzeugung zu. Daß grade dagegen von den den Regierun gen entgegengesetzten Parteien am öftesten verstoßen wird, daß sie am häufigsten die Waffe der Verdächtigung und des Mistrauens gebrau chen, am ungernsten an dem Gegner den redlichen Willen anerkennen, ändert gar nichts. Denn das falsche Mittel, was der Gegner anwen det, berechtigt den Andern nicht, cs zu erwidern, und wenn sich auch Jener nicht darüber beschweren dürste, wenn seine eigne Waffe gegen ihn gebraucht wird, so ist cs doch Jeder sich selbst, seiner eignen Würde chuldig, nur auf Wahrheit, Mäßigung und Gerechtigkeit zu vertrauen und gegen den Schwachen nicht mit Uebermacht aufzutrcten. Das falsche Mittel gefährdet die beste Sache, und auf die Dauer wird nur die Seite siegen, die sich der reinsten und edelsten Waffen bedient und auch dem Gegner sein Recht, seine Ehre gelassen hat. — Doch auch hier soll nicht voreilig ein definitives Urtheil gefällt, sondern erst ab- gewartct werden, was vielleicht für besondere Gründe zu dem Schritte veranlaßt, welche Gesetze, welche Umstände ihm zur Seite stehen. * Stuttgart, 19. April. Seit der Vertagung des Landtags ist ticfe Stille m unsern öffentlichen Verhältnissen eingctretcn. Die Auf merksamkeit wendet sich nun auf Verhältnisse des socialen Lebens und näher liegende materielle Interessen. Die Erörterungen über eine An näherung Belgiens an den deutschen Zollverein nehmen die Aufmerksamkeit unserer Industriellen in hohem Grad in Anspruch. So sehr diese Annäherung aus dem nationalen Gesichtspunkte der Stamm- verwandtschaft mit den Flamändcrn zu wünschen ist, wird doch ande rerseits die Einwendung laut, daß Belgien an sich, von landwirthschast- lichcn und gewerblichen Producten überströmend, keinen Markt für Deutschland bieten würde, und eine Zulassung seiner Jndustrieerzeug- niffe z. B. unsern Tuchfabriken den Todesstoß versetzen müßte. Eine weitere Rücksicht aber ist, daß durch Belgiens Anschluß Holland in die Gefahr komme, den Hauptmarkt für seine Colonialerzeugnisse und somit den letzten Rettungsanker seiner dem Schiffbruche nahen Fi nanzen zu verlieren, und dadurch zu entschiedenen Concessionen gegen Deutschland und zur Begünstigung seiner Jndustricerzeugnisse gegenüber den englischen genöthigt wäre. — Von den Wahlen für die nächste Ständeversammlung ist noch wenig die Rede. Wenn die Verhältnisse und die öffentliche Stimmung bleiben, wie sie dermalen sind, so ist zu erwarten, daß noch mehr „Schreiber" und Schultheißen als bisher
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