Deutsche allgemeine Zeitung : 30.07.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184307301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430730
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-07
- Tag1843-07-30
- Monat1843-07
- Jahr1843
-
1169
-
1170
-
1171
-
1172
-
1173
-
1174
-
1175
-
1176
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 30.07.1843
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sonntag Nr 12L. 3». Julius L843. MM Deutsche Allgemeine Zeitung. ZWL Auslandes. »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!' Uebevvlick. Deutschland. Sk-Aus Süddeutschland. Eine Schrift über Gemeinde ordnungen. sMains. Die Rheinschiffahrt. «Stuttgart. Seybold. Auswanderungsverein. Getrcideprcise. Die Jahrmärkte. «Kassel. Erzherzog Stephan. Der französische Gesandte. Strenge Verordnung in Betreff der Reisen der Staatsbeamten. Jordan. — Unruhen in Lübeck. «Hamburg. Die Reform. Preußen. Der rheinische Landtag über die Presse. ««Äerli». Das Bcgräbniß des Prinzen August. -t-Äerlin. Die russische Verordnung über paßlose Fremde. Erben des Prinzen August. Prinz Adalbert Generalinspccteur der Artillerie, -f hon der Ober. Vortheilc des rhei nischen Landtags. Entwickelung der preußischen Verfassungszustände. -vefterrrich. s Wien. Welchen Eindruck die Rückkehr des Barons Lie ven bei den Slawen in den Donaugegendcn gemacht. «IVien. Die Beschwerde der sächsisch-böhmischen Grenzbewohner. Spanien. «Paris. Entschlossene Haltung Madrids. Von Espartero hört man nichts Sicheres. Großbritannien. Oberhaus: gemischte Ehen. — Rcactio» gegen den Puseyismus. Wichtiger Cabinetsrath im auswärtigen Amte. «Dublin. Ueber die Rede Pccl's. Frankreich. Schluß der Kammerftsflon. Balzac ist nach Rußland ge reift. Unruhen in Martinique, -s-Paris. Abd-el-Kader überfallen und überfallend. Dänemark. Verbot des skandinavischen Vereins. «Kopenhagen. Reise des Königs. Heirathsplane. Höflichkeiten zwischen Studenten und Marine. Rußland und Polen. «Von bcr russischen Grense. Berichtig ter Tert der Verordnung gegen paßlose Fremde. Serbien. «Von ber serbischen Grense. Baron Lieven's Rückkehr. Handel und Industrie. «Philabelphia. Handelsbericht. Ankündigungen. Deutschland. * Aus Süddeutschland, 23. Jul. Unter den neuern politi schen Flugschriften findet besonders die des preußischen Landraths v. Sparre: „Deutschland und die Städtcordnung und die Landgemeinde- ordnung" (Gießen 1843), Anklang und verdient auch einer Erwähnung in dieser Zeitung. Diese Schrift umgeht die allgemeinen Erörterungen über Staat, Recht, Freiheit rc., deren wir schon genug, fast zu viel haben, prüft aber mit Sachkenntniß und Liebe für den Gegenstand die Mängel in den Grundlagen unserer Staatscinrichtungcn und bringt dabei die wichtigsten Fragen über die geselligen Verhältnisse der Ge genwart von neuen Gesichtspunkten aus oder doch mit neuer frischer Darstellung zur Sprache. Der Verfasser war, wie er selbst erzählt, früher einer der eifrigen Frcihcitsmänner, der größte Widersacher aller Unterschiede in den socialen Gestaltungen, besonders auch der Innun gen. Aber durch langjährige Beobachtung, vielfältige Erfahrungen und gründliches Nachdenken von so manchen Illusionen zurückgekom men, ist er nicht, wie so Viele in diesem Falle, zu den Gegnern der Freiheit, zu den eben so hohlen Ansichten einer starren Bureaukratie übergetretrn, sondern er sucht jetzt die Gedanken der Freiheit mit der gereifter» Erfahrung eines langen Gcschäftslcbens zu vereinigen und der Ausführung näher zu bringen. Er ist deswegen Organ jener höher» politischen Bildung, an der Deutschland noch sehr Mangel leidet, das nur überfüllt ist mit gedankenlosen Frciheitsphantastcn und mechani schen Routiniers, oder schwankenden Eklektikern zwischen den An sichten beider. Der Verfasser macht auf den wesentlichen Unterschied zwischen Städteordnungen und Landgemcindeordnungen aufmerksam, den unlängst der preußische Landtag so sehr verkannt hat. Er will die Gewerbe durch höhere Ehre und größere Rechte in die Städte nicht sowol bannen als zusammenzichcn, ist gegen die Zersplitterung der Ge werbe in den Dörfern, will, daß die Städte vorzugsweise den Ge- werbcstand, das Land aber ebenso den Stand der Landwirthe enthalte. Der Verfasser verlangt ferner eine corporative Gliederung der Stadt- gemcinden, die Eintheilung aller Bürger in Gilden, welche die Wabl- cyllegien bei Ernennung der Stadtverordneten sein sollen, durch welche dann erst die Magistrate gewählt werden. Die Gewerbeordnung und di« Stadtgemeindcordnung sollen unzertrennliche Theile einer Stadt ordnung sein, PrivatlicheS, Gemeinhcitliches und Staatliches sollen sich durchdringen. Es ist zwar nicht Alles neu, waS hier gesagt ist, abrr «s ist von neuem vor di« A«g«n grstrllt. Auch könn«n wir uns mit dem Neuen nicht immer einverstanden erklären. Insbesondere können wir nicht sür gut erkennen, wenn nach dem Verfasser in den Städten das Staatliche und Gcmeinhcitliche durch abgesonderte Staatsbeamte und Stadtbeamte soll besorgt, getrennt gehalten, einem vollendeten Dua lismus anvertraut werden. Der Verfasser, der sonst mit so vielen Be weisen der innigsten Ucbcrzeugung sür die Wiedervereinigung des in der neuern Zeit Getrennten, insbesondere der Gemeindeordnung und der Gewerbeordnung, und nach seinem Ausdrucke, des Privatlichcn und Ge- mcinhcitlichcn spricht, verfällt hier wieder einer ganz entgegengesetzten Ansicht. Dieses Zurückfallcn in die entgegengesetzte auflösende, ana- lysirende Anschauung findet sogar in der Darstellung seinen Ausdruck, indem er die drei verschiedenen von ihm vorangcstclltcn Arten des Ver hältnisses, in welchem der Staat zur Gemeinde stehen könne, bei der Prüfung und Vergleichung derselben häufig nur noch durch Zahlen aus drückt, statt durch Worte. Solche Bezeichnung dient zwar zur Kürze, aber sie dient fast nothwendig auch einer abstrakten Ansicht der Dinge und führt leicht zu Fehlschlüssen. Mit solchen Zahlen ebenso wie mit den Kunstausdrückcn einer Schule kommt man schneller vorwärts, «bereden so schnell auch über das Ziel hinaus. Die vom Verfasser mit vollem Rechte so dringend verlangte Wiederherstellung der alten Bürgerehre wird nie genügend erreicht werden, wenn nicht die Vorsteher der Stadt- gcmcindcn so hohe wissenschaftliche Bildung wie die Staatsbeamten bewahren, und darauf würde da nicht zu rechnen sein, wo alle wichti- gern Angelegenheiten diesen überlassen werden müßten. Diese wissen schaftliche Bildung läßt sich für die Beamten der Gemeinden nur durch die Verbindung mit dem Staatlichen verbürgen. Die Rechte des Staats können aber gesichert werden, ohne wesentliche Beschränkung der Wahl rechte der Gemeinden, durch das Prüfungs- und Bestätigungsrecht. Die ser Ausstellung ungeachtet, nenn«« wir die bezeichnete Schrift eine be- achtungswerthc Erscheinung, welche die genaue Prüfung jedes Vater- landsfreundes verdient, als ein literarisches Erzcugniß, wie Deutschland deren noch zu wenig besitzt. 's Mains, 26. Jul. Die Rheinschiffahrts-Ccntralcom- mission, welche hier ihren Sitz hat, wird zufolge einer Verabredung, über welche die Rheinuserstaaten übercingekommen sind, ihre diesjäh rige Session am 15. Aug. eröffnen. Die Dauer dieser Session ist vorläufig bis auf Mitte des darauf folgenden Monats September an- beraumt. Doch vermuthet man, daß die Arbeiten, mit welchen sich die Commission zu beschäftigen hab«n wird, deren Thätigkeit wahrschein lich noch längere Zeit in Anspruch nehmen dürften. Auf das Ergeb- niß der diesjährigen Versammlung ist man hier um so mehr gespannt, als, wie zum wenigsten ein allgemein verbreitetes Gerücht sagt, von den Commiffaren einiger deutschen Rheinuserstaaten diesmal wieder die Hemmmss« zur Sprache gebracht werden sollen, über welche die deut sche Schiffahrt in Holland noch immer Beschwerde erhebt. Die dieS- fälligen Klagen wurden namentlich in der letzten Zeit, wo aus der Ostsee so belangreich« Transport« von Brotfrüchten den Rhein herauf geführt wurden und noch schneller, als geschehen, häiten heraufgeführt werden soll«», um im rechten Augenblick Eintreffen zu können, beson ders laut. Man glaubt diese» Beschwerden jetzt um so größeres Ge wicht beilegen und eine Abhülf« um so eher verlangen zu können, als in diesem Jahr« anerkanntermaßen die holländische Ausfuhr nach Deutsch land wesentlich zugenommen hat, di« deutsche Ausfuhr nach den Nie derlande« dagegen in nicht unbeträchtlichem Grad« verringert werden mußt«. Die von Seiten der holländisch«» Regierung vor kurzem ver fügt« Herabsetzung der Transitogebühren wird diesseits keineswegs alö eine Conceffion betrachtet, der zu Lieb« man auf anderweitige Federungen würde Verzicht leisten wollen; man beruft sich vielmehr auf die Sti pulationen deS Mainz« Vertrags vom Jahr 1831, nach welchen man Anspruch auf «ine vollständige Aufhebung der Transitogebührcn erhebt. Zudem geht man von der Ansicht auS, daß jene Verringerung der Transitogebühr«» hinsichtlich Deutschlands nur eine nothwendige Folge der belgischen Zugeständnisse und der belgischen Bemühungen, den Tran- it aus und nach dem südwestlichen Deutschland an sich zu ziehen, war, ind daß Holland in diesem Punkte noch weiter werde gehen müssen, wenn sich d«r deutsche Waannzug nicht noch mehr nach Belgien hin- wenden soll.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht