Suche löschen...
Einwohnerbuch der Stadt Meißen und der Vororte Meisatal, Dobritz und Lercha
- Bandzählung
- 19.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 19 8 15301 0 0019 1 01
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id352410515-193100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id352410515-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-352410515-19310000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Behördenverzeichnis
- Untertitel
- Verzeichnis der Behörden, öffentlichen Anstalten und wissenswerten außeramtlichen Unternehmung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Städtische Behörden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ortsgesetze
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftEinwohnerbuch der Stadt Meißen und der Vororte Meisatal, Dobritz ...
- BandBand 19.1931 -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelVorwort III
- SonstigesBenutzungshinweise VI
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- SonstigesInserenten-Verzeichnis VIII
- KapitelKurzgefaßte Stadtgeschichte von Meißen 1
- SonstigesBehördenverzeichnis 17
- SonstigesStaatliche Behörden 17
- SonstigesStädtische Behörden 28
- SonstigesOrtsgesetze 35
- SonstigesKirchen 41
- SonstigesSchulen 45
- SonstigesAllgemeines 48
- SonstigesAlphabetisches Handelsregister 49
- SonstigesGenossenschaften 61
- SonstigesVereine 63
- SonstigesVerzeichnis der Einwohner der Stadt Meißen 77
- SonstigesAlphabetisches Einwohner-Verzeichnis der Stadt Meißen 313
- SonstigesIndustrie, Handel und Gewerbe der Stadt Meißen 497
- SonstigesAlphabetisches Fernsprech-Verzeichnis 1
- SonstigesEisenbahn-Fahrpreise von Meißen 36
- SonstigesDampfschiff-Fahrpreise 42
- BandBand 19.1931 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4. Abteilung: Hauptmann Möbius, Hermann-Grafe-Straße 30, Fernruf 2135. 1. Zugführer: Menzel, Auenstr. 6. 2. Zug führer: Grundmann, Moritzburger Straße 52. Feldwebel: Grimmer, Neu zaschendorf 3. Gerätemeister: Walter, Neuzaschcndorf 12. 5. Abteilung: Hauptm. Kaltschmidt, Haasestraße 1. 1. Zugführer: Scherf, Klau senweg 2. Feldwebel: Umlau st, Dresdner Straße 63. Gerätemeister: Teuchert, Oberspaarer Straße 1. 6. Abteilung: Hauptmann Richter, Leipziger Str. 61. 1. Zugführer: Damme, Meisastratze 3. Gerätewart: Juhra, Am Röhrbrunnen 5. Freiwillige Fabrikfeuerwehr der Jute spinnerei und Weberei: Brandmeister Klötzer. Freiwillige Fabrikfeuerwehr der Graba» und Schregerwerke: Hauptmann Busch. Freiwillige Fabrikscuerwehr der Somag (Sächs. Ofen- u. Wandplattenwerke): Haupt mann Mühle. Ortsgesetze. ttzcmeindeverfassung der Stadt Meißen 8 1. Der Gemeindebezirk der Stadt Meißen umfaßt die Flurstücke der Flurbücher für Meißen, Cölln, Riederfähre - Vorbrücke, Nieder- und Oberspaar, Zaschendorf, Neu dörfchen, Zscheila, Bohnitzsch, Nassau, Questenberg, Lercha, Meisatal und Nieder jahna, die staatseigene Straßen- sowie die reichseigene Eisenbahnbrücke und die Flur stücke des Flurbuchs für Korbitz mit Aus nahme der Nummern 1, 6, 21, 23, 33, 61, 64, 65, 74a, 81—85 und 94. 8 2. Die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verfassung vorhandenen Vermögensstücke der Stadt Meißen bilden den Vermögens stamm der Stadtgemeinde. Er wird in einem besonderen Verzeich nisse zusammengestellt, das dauernd aus dem laufenden zu halten ist. 8 3. Für die laufenden Bedürfnisse ist ein Haushaltplan in der Regel auf 1 Jahr auf zustellen. Die Stadtverordneten können be schließen, den Haushaltplan für einen kür zeren oder längeren Zeitraum aufzustellen. Für die städtischen Wirtschastsbetriebe so wie sür die Spar- und Girokasse sind, soweit solche überhaupt nötig sind, besondere Haus haltpläne aufzustellen, deren Ueberschüsse oder Zuschüße im allgemeinen Haushallplan aufzuführen sind. 8 4. Die Gemeindeverordneten führen die Bezeichnung Stadtverordnete. Ihre Zahl beträgt 37. Sie regeln ihre Geschäfte durch eine Geschäftsordnung. In eiligen einfachen Fällen ist schriftliche Abstimmung außerhalb einer Sitzung zu lässig. Es muß auch in diesen Fällen mündlich verhandelt werden, wenn fünf Stadtverordnete der schriftlichen Abstim mung widersprechen oder nicht wenigstens zwei Drittel der Stadtverordneten abge stimmt haben. Dringliche Anträge und Beschwerden, die mit dem auf der Tagesordnung stehenden Beratungsstoff nicht zusammenhängen, dür fen in einer Stadtverordnetensitzung nur vorgebracht werden, wenn sie dem Stadt verordnetenvorsteher wenigstens 10 Stunden vor der Sitzung milgeteilt worden sind. Ueber fristgemäß eingebrachte Anträge und Beschwerden muß verhandelt werden, wenn wenigstens ein Viertel der anwesenden Stadtverordneten dies verlangt. Die Prüfung des Kastenwesens üben die Stadtverordneten durch das Rechnungs amt aus. 8 5. Den Stadtverordneten steht bei der Wahl des Direktors der Sparkasse, des Stadt- hauptkafsierers, des Stadthauptbuchhalters und des Kassen- und Rechnungsdirektors, der Bauamtmänner und der Beamten von Gruppe X an auswärts ein Widerspruchs recht zu. Der Rat hat daher von der Neu wahl eines jeden dieser Beamten vor Ab schluß des Anstellungsvertrages die Stadt verordneten in Kenntnis zu setzen und das etwaige Anstellungsgesuch sowie die Zeug nisse des Gewählten beizufügen. Die Stadt verordneten aber haben, wenn sie Wider spruch gegen die Wahl erheben wollen, läng stens binnen 3 Wochen nach dem Eingänge der Mitteilung den Rat unter Mitteilung der Gründe von dem Beschlusse in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt die Mitteilung innerhalb des dreiwöchigen Zeitraumes, so kann der Rat
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder