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Deutsche allgemeine Zeitung : 19.11.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184311192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18431119
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18431119
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-11
- Tag1843-11-19
- Monat1843-11
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 19.11.1843
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Sonntag Rk. 233. 19. November 1843 Deutsche Akgemeine Zeitung. -ML «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Nebe-vliS. Deutschland. s-Äus Schwaben. Vereinigung der Kräfte zur Hei lung socialer Uebel. Karlsruhe. Minister v. Dusch. 'Äus dem Mecklenburgischen. Eine Verordnung über Trinkschulden und Trunk sucht. * Frankfurt a. M. Senatswahlen. Bundestagsgesandte. Der anglikanische Gottesdienst. Kettenbrücke. M*<uH«n. "Berlin. Einführung der Sergeantenklasse. Lola Mon tez. * Königsberg. Russische Deserteurs. Schulrath Lucas. Samm lung für Jordan s Familie. AdalbertSkapelle. Desterreich. "Ivien. Berichtigung. Die nicderbsterreichischen Land stände über die Urbarial- und Aehentverhältnissc. Spanien. * Paris. Der Mordanfall auf den General Narvaez. DiS- cussion über die Volljährigkeitserklärung. Barcelona. Gerona. lSrotzvtitannien. Verlängerung der Prorogation des Parlaments. Die Verhandlungen in Betreff O'Conncll's. Der Standard über den Besuch des Herzogs von Nemours. Feuersbrunst auf dem Landsitze des Marquis v. Bute. * Havre. O'Connell und Irland. Frankreich. Der Bischof von Chalons. Französisch - belgische Zollsa chen. Verstümmelung von Statuen. "Metj. Das Branntweintrinken. Belgien. * Brüssel. Eröffnung der Session der Kammern. Die Thronrede. Lürkoi. * Konstantinopel. England und Preußen über die Hinrich tung des Armeniers. Ein freigeisterischer Türke. Grenzregulirung mit Oesterreich. Hr. v. Titoff beschwert sich über die Unvorsichtig keit der türkischen Schiffer. ' Dern. * * London. Dictatur des Generals Vivanco. Der englische Ge schäftsträger. Die südamerikanischen Republiken. Wissenschaft und <Kunft. "Aus dem Hannoverschen. Litera rische Streitigkeiten über die Zollsachc. Handel und Andnstrte. "Kassel. Preise der Lebensmittel. Die Fabriken. "Dansig. Getreide. Ankündigung««. »» — Deutschland. -s ÄUS Schwaben, ll.'Nov. Man klagt über die zunehmende Verarmung der niedern Volksklassen, ebenso über die wachsende Zügellosigkeit und Genußsucht derselben, über die große Zahl der Polizei- und Criminalstrafen, welche nöthig sind, um die ärgsten Folgen dieser Rich tungen niederzuhalten. Man hat auch schon Vieles dagegen vorgeschla- gen und versucht. Aber auf ein einfaches, altes, längst in andern -Beziehungen erprobtes Mittel ist man noch nicht gekommen: auf die Vereinigung der überall vorhandenen, aber vereinzelten Kräfte zu Be kämpfung der hier von den untersten Kreisen diesen selbst und den höher« drohenden Gefahr. Als der Feind von den Menzen des Reichs zu vertreiben war, hat man den Werth dieses Mittels erkannt. Auch greift man nach demselben mit Erfolg, so oft ein größeres äußeres Ercigniß drängt, bei Seuchen, Wasser- und Feuersgesahr. Hier droht eine andere, noch größere, innere Roth. Der Richter untersucht und bestraft zwar die gröbsten Ausbrüche des gefährlichen Geistes; der Polizeibeamte sucht dieselben durch Maßregeln in seinem Gebiete zu be kämpfen ; der Geistliche spricht von der Kanzel gegen die zunehmen den Laster; die Fabrikanten und angesehenen Hausväter eifern gegen die Fehler ihrer Dienstboten und Tagelöhner, warnen die nachlässigen, entlassen die schlechten und stellen andere an, die Besseres versprechen. ES wird auf diese Art eine große Menge Zeit und Geld verwendet; die Kanzleien der Gerichte werden übervoll von den sich aufthürmen- den Acten; die Polizeibeamtcn können nicht fertig werden, um alle Vergehen abzurügen; es entstehen Commissionsbureaux, um die Be- ^dürfniffe der entlassenden Hausväter und der unzufriedenen Dienstbo- ten zu vermitteln ; die Geistlichen predigen sich müde; aber alle diese Bemühungen helfen nicht, daS Uebel wird größer statt kleiner. Die Anstrengungen sind vereinzelt, oft.sich widerstreitend, berühren daher nur di« Oberfläche d«S UebelS, greifen nicht dessen Wurzeln an. Der Richter kann zwar oft bei seinen Untersuchungen bis nahe an diese Wurzeln kommen, kann z. B. die Familien finden, bei denen die herr- sehenden Laster beherbergt werden; aber um vollständig sie aufzudecken, dazu fehlt ihm Beruf und Seit; noch weniger ist er in der Lage, . durchgreifende Maßregeln dagegen zu ergreifen. Ebenso kann der Geistliche auf seinem Wegegleiche Wahrnehmungen machen; doch ist auch er nicht zu helfen im Stande. Cs fehlt nun zwar nicht an Ver einigungen zu diesem Zweck, an vom Staat angeordncten und an frei willigen. Aber nirgend sind diese so umfassend, daß sie die geistigen Kräfte eines Districts, einer Provinz auf organische Weise zu einem Ganzen verbänden. Den Provinzialständen, den Kreis- und Amts- versammlungcn fehlen die Kenntnisse und staatlichen Gesichtspunkte der Beamten des Districts, und diesen Beamten innige Verbindungen mit dem Leben des Volkes. Nicht einmal die Beamten eines Districts sind alle zu einem Collegium, zu einem Ganzen vereinigt; sie sind vielmehr zum vereinzelten Handeln angewiesen, nur höhern, entfernten Collegien, nicht der Gcsammthcit der Magistraturen des Districts un tergeordnet. Nirgend kann deswegen der Geist eines Districts zur Einheit des Selbstbewußtscins, zur Erkcnntniß Dessen, was ihm zum Gedeihen nöthig ist, gelangen. Wegen dieses Mangels an geistiger Einheit werden die Geister des Unfriedens, der Zerstörung so mächtig und sammeln sich schon hier und. da zu verderblichen Verständigungen. Wegen dieses Mangels an geistiger Einheit der einzelnen Kreise fehlt aber auch dem Staate, dem gesammtcn Vaterlande, die rechte Grundlage. Wenn ein Staat die periodische Zusammenkunft aller hö her» Beamten des Districts mit den angesehensten Bürgern zu ge meinschaftlicher Berathung der Bedürfnisse desselben veranlassen würde, so müßten ganz andere Dinge zur Sprache kommen, als jetzt in allen den vielen ausgefertigtcn Acten zu finden find. Wenn dann diese Ver sammlungen mit dem Rechte versehen würden, Ordnungen zu schaffen und über wichtigere Geschäfte zu entscheiden, so müßten auch andere Ordnungen entstehen und andere Entscheidungen erfolgen, als die jetzt von den höhern Stellen nicht selten ausgehcn. Sie wären aus dem Leben genommen und dem besondern Leben einer Gegend entsprechend, durch das gesprochene geistige Wort der Ersten des Districts hervor gerufen, und wären der reinste Ausdruck des zum Bewußtsein erwach ten öffentlichen Geistes der Gegend. Der Richter, der bisher seine ganze Zeit zubringcn mußte, um Verbrechen zu untersuchen und zu strafen, würde nun auch mit den Polizeibeamtcn die Quellen der Ver brechen aufsuchen, mit den Rcgierungsbeamtcn und den Finanzbeam ten für die Beschäftigung oder Verpflanzung der vcrdorbenste» Bürger, der geheimen Helfer des Lasters sorgen, könnte so vielleicht durch die Arbeit weniger Wochen die Geschäfte vieler Jahre beseitigen. Der Geistliche könnte gleichfalls seinen Worten eine andere Wirksamkeit ver schaffen, wenn er bei den Versammlungen die Beschränkung schlechter Volksbelustigungen und die Einführung besserer erreichen würde. Die Ursachen des Uebels sind überall wieder andere; sie können nicht durch allgemeine Verordnungen verstopft werden. Die Schlan- gcnköpfe des Verderbens kommen überall wieder aus andern Höhlen heraus und haben in jeder Gegend wieder andere Formen, andere Waf fen. Es ist nicht möglich, sie durch schriftliche Befehle der Minister zu erlegen. Nur die geschlossene Reihe aller Ehrbaren eines Districtö kann hier siegen und einem in reicher Mannithfaltigkcit sich gestalten dem Volksleben Schutz verschaffen. Wir haben in den letzten Jahr zehenden so viele Vereinigungen für die verschiedensten materiellen und geistigen Zwecke entstehen sehen; aber ein Verein aller Ehrbaren einer Gegend für alle höhern öffentlichen Zwecke zum Erwachen des Volks- geistcs aus langem Schlummer wartet noch aus Den, der ihn hervor- zuiufen den Geist und königlichen Beruf hat. Zwei große Jrrthümer sind vom Ausland in Deutschland cingedrungcn, welche die Gedanken Vieler beherrschen, von Vielen als große Weisheit nachgcsprochen werden. Der eine dieser Jrrthümer verlangt, daß bei der Districtö- Magistratur keine Einheit sein soll, daß einzelne Befugnisse ganz auö- schließend dem Volk ««gehören, wie bei den Geschworenengerichten, den Gcmeindevorständen, andere ausschließcnd der Staatsgewalt, und daß aüch die einzelnen Functionaire der Staatsgewalt, die Richter, die Polizeibcamten, vereinzelt handeln müssen. Der deutsche VolkSgeist ver langt aber dringend in den untern Regionen des Staatslebens nicht bloö das Besondere, die Vielheit, sondern auch eine Einheit, welche alles Einzelne umschließt. Der zweite eben so große Jrrthum, der gleichfalls vom Auslande nach Deutschland eingedrungen ist, will, daß in den obersten Regio nen deS Staatslebens nur noch die Einheit herrsche, alles Besondere aber verdrängt sei. Hier sollen die Männer des Volks nur noch im
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