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Deutsche allgemeine Zeitung : 04.01.1846
- Erscheinungsdatum
- 1846-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184601048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18460104
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18460104
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1846
- Monat1846-01
- Tag1846-01-04
- Monat1846-01
- Jahr1846
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- Deutsche allgemeine Zeitung : 04.01.1846
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Sonntag Nr. » — 4. Januar 1848 MM Dmtfchc Allgemeine Zeitung. SM "Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueber-li». Deutschland. »Aus Mitteldeutschland. Die Armenpflege. ^Dresden- Landtag. —Leimig. Die Stadtverordneten. Bekanntmachung. Das Bisthum Kottenburg. »Aus Mecklenburg-Schwerin. Die Bieder- mann'schen Schriften. »Äöthen. Die finanziellen Wirren. PueuDen. * » Vertin. Der Landtagsabschicd für die Provinz Sachsen. — Gewitter in ÄobleNs. Nesterreich. > Wien. Der Kaiser von Rußland. — Kaiser Nikolaus in Venedig.— Der Kronprinz von Württemberg. Der König von Preußen. Spanien. Die Cortes. Das Congrcßgebäude. Der Jnfant Don Fran cisco de Paula. Der Staatsrath. Minifierportraiss. Hr. Mayans. Hr. EreuS. Grotzvritaptlien. Lord Stanley und Hr. Gladstone. Der Herzog v. Buccleugh. Prinz Albert. Die Landtruppen. Unglücksfall zur See. Frankreich. Die Kammern. Präsidentenwahl. Die Orleans'sche» Jäger. Dre pariser NcUjahrsgeschenke. Lyoner Borstädte. Miederlande. k Amsterdam. Der Prinz von Oranien. Die Minister. — UnglückSfall. Schweiz. Vr. Kasimir Pfyffer. Btatien. * Koni. Prinz Albrecht von Preußen. Die Kaiserin von Ruß land. Das Confistorlum. Dürkei. » Konstantinopel. Kurdistan. Fürst Woronzoff. Der grie chische Patriarch. Sendungen. Getreide. Erdstöße. Stzordamerika. Die Bersümmlungssälc der Repräsentanten und des Se nats. -- Oregon. Lejas. z>erf»«al»rachrichw«. Wissenschaft und Kunst. chtcipstg. Concert. — Ole Bull. — vr. Schmitz. Capitain Franklin. Handel UN» HsNduMie. * Lcip,ig. Börsenbericht.-- Berlin. Ankündigungen. Dentschli»«-. *AttS Mitteldeutschland, l. Ja». Der Verfasser des Auf satzcS über die Armenpflege im Königreiche Sachsen (Nr. 3Zi v.J.) — er hält» überhaupt sagen können, in Deutschland, oder in dem groß-, ten Theile des europäischen Festlandes - hat einen sehr wichtigen, sehr wu^w, sehr schwipigr« Pmckt herporaehoben.^ MagMr' Gchst-, derungen theilwcisc zu grell finden wollen. Wenn wer »ach Dem, ipas wir in rein privater und ziemlich isolirter Stellung beobachten konnten und uns gelegentlich erzählen ließen, urthcilen wollen, so müssen Ge schäftßmänner, welche mit Gefühl und Achtsamkeit für die Sache sich mm sehen in diesen Kreisen, viel Schlimmeres zu berichten haben. Die Sache ist eine der ernstesten Fragen unserer Zeit, und wenige Fragen gibt eS, wo man so sehr zwischen der Scylla und der CharybdiS umhcrschwrbt. Ohne Liebe auch hieb kein Segen, und gleichwol das Geschäft so undank bar, die Rebe so schwer zu behaupten, der GeschäftSmcchamswUs- der Jn- stayzcMg, das ganze auf trockene Verstandesrechnung basirte Wesen un serer Staaten so wenig dem Impulse des Gefühls geöffnet.; dazu ist eine Schwäche, eine Weichlichkeit apf diesem Felde für die Gesellschaft und mittelbar selbst für die Armen eben so verderblich, wie es fühllose Härte für die Rothlcidcnden und zuletzt auch für die Gesellschaft ist. Wo noch Arbeitskraft ist, soll in der Regel keine Unterstützung anders als gegen Arb.eit gegeben werden, sei diese auch keine einträgliche. Aber da klagt wieder der selbständige Arbeiter, baß man ihn durch eine mit Almosen geförderte Eopcurecnz beeinträchtige. ' Das Almosenempfangen soll nicht zu bequem gemacht, cs soll in der Scham davor ein Sporn zuscstMm diger Arbeit gegeben werden. Oft aber raubt wieder die durch die Noth überwältigte Scham dem Empfänger so Muth als Gelegenheit zu freier Ärbeis. Ehrgefühl ist das erste' Bewghrungsmjttcl vor vcrfthuldcter Armuth, der erste Grundpfeiler der Rettung; aber wie schwer bei den ggngbaren Formen der Armenpflege, dieses Ehrgefühl zu wecken, zu er halten. Vcberhaupt wenn die Armenpflege nicht auf bloße Ordnung und ybhut unrettbarer Armuth sich beschränken, sondern - was sie vor Allem snll — auch an ihrem Theile an ihrer eignen Entbchrlichmachlmg arbeit en wist, sy muß sie individuell verfahren, so kann von kläffen und massen weisem Operircn, von einer stricte» Beft'lgung im voraus gezogener Re geln keine Rede sein, wie überall, wo auf das Gcmulh des Menschen zu wirken ist, wo «S zu halten, zu heben, zu bessern gilt. Aber wo sollen da Lie Organe Herkommen, welche die Lebens - und Wenschcnkenntniß, die Liebe, Geduld, Conscqucnz, Beharrlichkeit, den milden Ernst und die Weisheit dazu haben? Doch lassen wir diese größten, den ganzen Jdccnkreis und aste Kraft unserer Staaten überragenden Schwierigkeiten und wenden uns zu Fra acn, wo der Stqat wenigstens etwas wollen und fcstsetzcn kann, Er kann ein Princip für das HLimatsrecht aufstellen; er kann."zwischen dem Staatß- und dem Eömmunglprimip der Armenpflege wählen. Ueberalj aber wird er nur zwischen verschiedenen Uebeln zu wählen haben. Wird bei dcm HeimatSrcchtc die Versorgung des Verarmten seinem Aufenthalts orte aufgelegt, so entsteht das bekannte Streben der Gemeinde gegen Aufnahme Solcher, die reine Bürgschaft gegen Verarmung bieten, und alle Freizügigkeit hört auf, die doch ein wirksames Mittel gegen Verar mung ist. Will man einen längcrn Aufenthalt als Norm ännehmen, so^ suchen die Gemeinden diese Dauer dcS Aufenthalts zu verhindern. Nimmt man den Ort der Geburt zum ewigen Hcimatspunkte, .so reducirt sich zwar jener Widerstand auf einen kleinen Krieg gegen einzelne schwangere Weibspersonen und kinderreiche Proletarier; aber cs erwächst der andere Uebelstand, daß man die Verarmten oft aus Orten, an denen sic lange gelebt, wo sic sich ihre Lagc noch selbst etwas erleichtern konnten, wo ih nen am Ersten noch etwas geholfen werden konntc, wo sie einige Arbeit hatten, wo sie bekannt waren, Wohlthätcr besaßen, fort- und an einen wildfremden Ort gewiesen werden, den sic vielleicht in frühem Kindesal- tcr verließen, wo sie Niemand kennen und Niemand sic kennt, wo sie als cinc neue unwillkommene Last erscheinen und ihnen nichts bleibt, als das Elend eines Armenhauses durchzumachen! Verbindungen dieser Metho den vereinigen in der Regel auch die Uebel aller. Es. gibt aus all diesen DilemmeN—keinen Ausweg, als daß man das Interesse der Ge meinden an der csachc aufhebt und dann den Armen da versorgt, wo rS für ihn und die Gesellschaft am besten ist. Das kann durch eine allge meine AuSgleichungSanstalt, durch wechselseitige Verträge der Gemeinden, cs kann auch durch Uehernahmc der ganzen Sache auf den Staat ge schehen. Dann aber entsteht wieder der Nachtheil, daß die Gemeinden daS Interesse, der Verarmung vorzubeugcn, gar nicht mehr erkennen würden, worin freilich in vielen Gemeinden auch jetzt nicht zu viel ge schieht, und daß die Armenpflege, zu welcher man doch auch dann vir Gemeindebehörden als nächste und sachkundigste Organe gebrauchen müßte,! weit kostspieliger werden chürde, wenn sic nicht mehr unmittelbar aus. dem Beutel der Gemeinden ginge. Vertheilung der Last zwischen Staat und Gemeinden; eine Einrich tung, wodurch daS Ausweisen der Armen aufhört, und dir Gemeinde .oder Anstalt, die den Armen versorgt, von dem zu seiner Versorgung verpflichteten Theil entschädigt wird; Begründung.eigner, möglichst felli- ständig gestellter, volksthümlich oraanisirter öffentlicher Armenbehörden, mit. Mer,Machtvollkommenheit zur Anordimna, Einrichtung. Leitung und CönMle äuSgerÜM, der Gemeindebehörden sich nur als^-llziehender Or gane. bedienend und daS gauze Ärmcnwe,fen bezirksweise zusammenfassend: das scheinen uns die Grundsteine, aus denen, eiti sachkundigerer und im Organisationswerk erfahrenerer Geist, unter Benutzung der neuern eng lischen Reformen in diesem Fache, wol etwas machen dürfte. Etwas Durchgreifenderes als das Zertherigc, so »vohlgemeint und besonnen dies auch ist, muß geschehen. ^Dresden, 2.Jan. Heute eröffneten beide Kammern der Stän- dcverfämmlung ihre durch vierzehntägigc Ferien unterbrochenen Sitzungen ; die l. Kmnmer hatte den Bericht ihrer zweiten Deputation über ein De- ctet, die. für den Zweck der Grundsteucrentschädigungcn creirten Staats- schuldcnkaffenschcinc und deren bisherige Verwendung betreffend, die Ik. Kamnrer die Fortsetzung der Berathung der LandtagSorbnuna apf die Tagesordnung gebracht. Die l. Kammer trat aus den Vorschlag ihrer Deputation den Beschlüssen der II. Kammer allenthalben bei. v. Frie sen bM«pkte, daß" cs ihm zweckuräßig erscheine, wenn diejenigen Staats- schlüdockassmschcmc,. welche gegen baareS Geld cingelöst werden und in den Beständen der Staatökafie befindlich seien, vernichtet würden, pm die Amortisation zu beschleunigen und die Staatsschuld zu vermindern. Staats- ministcr 0. Ze sch au behielt sich die Antwort vor, sobald ein an die U. Kammer abgegebenes Dccret „über finanzielle Gegenstände im Allgemei nen" in geheimer Sitzung berathcn sein werde. Unter den zahlreichen Nummern des Registrandcnvvrtrags der ll. Kammer befand sich eine Petition dcS akademischen Senats zu Leipzig, in Bezug auf die Erbauung eines Museums zu Dresden, und eine Pe tition des Viccpräsidcnten Eisenstuck, um Vorlegung des Entwurfs eines Eivilgesetzbuchs mit er Zuarundlegung des österreichischen allgemeinen bür aerlichen Gesetzbuches. Der Staatsministcr v. KvN nrrih bemerkte in Beziehung aus den letztem Gegenstand, daß die Regierung den Wunsch und die Absicht theile, ein neues Eivilgeschbuch ins Leben treten zu las sen, diese Absicht bereits aus dem ersten Landtage ausgesprochen, dieselbe auch wahrend dieser Zeit nicht aus den Augen verloren habe. Die Re gierung beabsichtige nicht, in dieser Beziehung etwas ganz Neues zu fchasscn, sondern vielmehr dir in andern Staaten auf diesem Felde ge- mächtrn Erfahrungen zu benutzen; sic stimme darin mit dem Antragsteller überein. Laß das österreichische Civilaefttzbuch zu diesem Zwecke die beste Grustdlaac bilde; allein die Anpassung desselben für die Verhältnisse Sachsens mache eine weitere Ausführung der dort gegebenen Bestimmun gen nölhig, und die Schwierigkeit dieser Ausführung sei der Grund, wes.
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