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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 23.1899
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Inserate
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) 55
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) 83
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) 107
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) 133
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) 161
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) 189
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) 217
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) 245
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) 273
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) 301
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) 329
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) 357
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) 385
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) 415
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) 441
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) 473
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) 505
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) 541
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) 573
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) 609
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 609
- ArtikelNochmals „Kost und Wohnung im Hause“ 609
- ArtikelUhrmachers Lust und Leid 610
- ArtikelAlte Taschenuhr mit Stunden- und Minuten-Angabe durch einen ... 611
- ArtikelNeue Arbeiter-Kontroll- und Signal-Uhr 611
- ArtikelHausuhr in schmiedeeisernem Gehäuse 614
- ArtikelCalcidum-Trocken-Element 615
- ArtikelNoch ein neuer Kasten für Feder-Sortimente 615
- ArtikelSprechsaal 615
- ArtikelDie grösste freihängende Uhr der Welt 615
- ArtikelAus der Werkstatt 616
- ArtikelVermischtes 616
- ArtikelGeschäftliche Mittheilungen 618
- ArtikelBriefkasten 618
- ArtikelPatent-Nachrichten 619
- ArtikelInserate 619
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) 643
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) 679
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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No. 22 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 619 Rede und Gegenrede den Sachverhalt klarzustellen suchte. Gegen Ihren aus- drücklichen Willen durfte der Kunde Ihren Laden allerdings nicht wieder betreten, und wenn Sie sich über den Schutzmann beschweren, wird derselbe wohl einen leichten Verweis bekommen. Gegen den Kunden haben Sie, wenn er pach Ihrer ersten Aufforderung, Ihren Laden zu verlassen, noch eine oder einige Minuten darin blieb, das Recht, bei dem Amtsanwalt am dortigen Amtsgericht die Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs zu beantragen. Dr. Br. Patent-Nachrichten Patent-Anmeldungen (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Kaiserlichen Patentamte zu Berlin genommen werden kann) Kl. 83. Fragen Frage 4716. Als ich vor etwa acht Jahren Polypho n-Musikwerke führte, machte ich die Beobachtung, dass nach etwa einjährigem Gebrauch die Dämpfer nicht mehr richtig fuuktionirten. Da ich nun gern wieder Polyphons führen möchte, würde mir viel daran liegen, von erfahrenen Kollegen zu hören, ob jener Fehler, den ich bei gewissen anderen Fabrikaten nicht bemerkt habe, heute beseitigt ist. H. Kr. in W. Frage 4717. Ich beabsichtige, mich an der pariser Weltausstellung zu betheiligen. Könnte mir in Paris ein deutscher Kollege nachgewiesen werden, der in der Lage wäre, die Aufstellung und Instandhaltung von Präzisions-Uhren für die Dauer der Ausstellung zu übernehmen? V. H. in B. Frage 4718. Welcher Kollege würde die Güte haben und in der nächsten Nummer dieser Fachschrift eine hübsche Schaufenster-Dekoration, die man sich selbst hersteilen kann, angeben? F. R. in N. Frage 4719. Welche Fabrik liefert Strümpfe für Gasglühlicht, erstklassiges Fabrikat, abgebrannt, fertig zum Aufsetzen? Bei Dutzend- Abnahme wie theuer? g, Frage 4720. Wer liefert gute, fehlerfreie Korallen für Broschen und Ohrringe? Wie theuer per Gramm oder Dutzend? Bei einer berliner Firma bestellte ich neulich 6 Dutzend Korallen, 5 bis 7 mm gross, wofür mir 7,50 Mk. berechnet wurden. Eine pforzheimer Firma aber, bei der ich gleich zeitig 9 Dutzend gleicher Korallen bestellte, berechnete diese, obwohl in der Qualität noch besser als die ersteren, nur mit 2,64 Mark. Wie ist ein solch’ grösser Preisunterschied erklärlich? Und was ist der thatsächlich im Handel geltende Preis? F. S in G. Frage 4721. Ist es zweckmässig und für unsere Waaren vortheilhaft, das Schaufenster durch ein vor demselben angebrachtes Gasglühlicht von aussen zu beleuchten? Von wem bezieht man dazu geeignete Gas- glühlicht-Lampen ? Th. H. in A. Korrespondenzen Hrn. F. R. in N. Die Antworten im Briefkasten sind für alle Leser bestimmt und können daher nicht an den einzelnen Fragesteller übermittelt werden. Für solche Wünsche steht jedem Leser der Anzeigentheil zur Ver fügung. In eiligen Fällen sind wir ja gern bereit, die eingehende Antwort dem Fragesteller brieflich zu übermitteln; ausserdem aber wird sie stets noch in der folgenden Nummer abgedruckt. Hrn. L. M. in M. Sie haben übersehen, was wir schon so oft betont haben, nämlich: dass eine Vorprüfung des beantragten Gebrauchsmusters seitens des Patentamts nicht stattfindet, sondern jede Anmeldung, die lediglich in der äusseren Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zur Eintragung kommt. Da nun Ihre Erfindung thatsächlich nicht neu ist, so besteht auch Ihr Gebrauchmusterschutz nicht zu Recht, trotz der erfolgten Eintragung. Von einer Klagestellung gegen den vermeintlich unbefugten Nachahmer Ihrer Er findung müssen wir Ihnen daher umsomehr abrathen, als Sie nach erfolgter Verurtheilung — die unter den obwaltenden Umständen unausbleiblich ist — von dem Beklagten auf Grund des von ihm erreichten obsiegenden Urtheils sogar für den ihm durch Ihren Einspruch etwa entstandenen Schaden haftbar gemacht werden könnten. Hrn B. B. ln H. Es genügt nicht, dass die fremden Uhren — von den aus der Schweiz stammenden abgesehen — mit dem Feingehaltszeichen ihres Landes versehen sind; sie müssen vielmehr auch das Reichs-Stempel zeichen tragen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihnen keine Un annehmlichkeiten _ drohen können. Neuerdings scheint in dieser Beziehung ein schärferer Wind zu wehen, wie Sie aus der Notiz „Taschenuhren ohne Reichsstempel“ in der vorliegenden Nummer ersehen werden. Hrn. E. M. in H. Wir sind leider genöthigt, unsere kürzlich an dieser Stelle gegebene Auffassung des § 1001 des neuen Handwerkergesetzes zu be richtigen, indem wir gleichzeitig unsere Reverenz vor den Herren Juristen machen, die es verstehen, eine einfache Sache so verzwickt auszudrücken, dass sie für gewöhnliche Sterbliche nur mit Aufbietung einer ganz ungewöhnlichen Portion Scharfsinns verständlich wird. Ursprünglich glaubten wir zu verstehen, dass in der zweiten Versammlung der Innung die Bedingung der Dreiviertel- Majorität von der Versammlung durch einen Beschluss zurückgenommen werden kann; in Wirklichkeit soll sich aber das Wort „Zurücknahme“ auf die Anordnung der Zwangsinnung beziehen. In beiden Versammlungen muss demnach eine Dr ei viert el-Majorität für die Giltigkeit des Auflösungs beschlusses erzielt werden, und der Unterschied besteht nur darin, dass in der ersten Versammlung drei Viertel aller Pflicht-Innungsmitglieder abge stimmt haben müssen, während in der späteren Versammlung drei Viertel der thatsächlich Erschienenen (ohne Rücksicht auf deren Anzahl) die Auflösung rechtsgiltig beschliesson können. La bei Ihrer letzten Versammlung einige Stimmen an der Dreiviertel-Majorität fehlten, so ist die Auflösung der Zwangsinnung abgelehnt. ßinseit'g 0 Erklärung des Fahrradhändlers, er wolle Ihnen 500 Mark zahlen, wenn er nicht für jedes Rad, welches Sie dort verkaufen, mindestens 30 Mark von der Fabrik erhalte und Sie ihm die Un wahrheit dieser Behauptung nachwiesen, mag zwar ernstlich gewesen sein, ist aber trotzdem meines Erachtens nicht bindend, weil Sie nicht sofort acceptirt haben. Die Meinung der Rechtsgelehrten sind selbst darüber getheilt, ob ein solches Versprechen auch im Falle der Annahme bindend ist. Sie können aber gegen den Konkurrenten, weil er behauptet hat, Sie führten nur Schund, auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vor geben, indem Sie bei dem Gerichtsschreiber des Amtsgerichts in M eine Klage auf Unterlassung — und wenn Sie glaubhaft machen könnten, durch jene unwahre Behauptung auch einen Schaden erlitten zu haben, auch auf Schadenersatz zu Protokoll geben. Ihnen läge dabei natürlich der Beweis ob, dass jene Behauptung geschehen und dass sie unwahr ist. Dr. Br. Hrn. J. H. in G. Die Polizei hat die Sache schnell erledigen wollen. Hätte man Sie vorgeladen, so wäre der Mann, der sich so ungebührlich in Ihrem Laden benahm, natürlich nicht mehr da gewesen, und die Sache hätte sich auch um einen oder mehrere Tage verzögert. Es ist deshalb nichts da- gegen einzuwenden, wenn der Polizist mit dem Mann zu Ihnen kam und in Juf rn 1 TW1 tn ’ T{ ar ( els ’ ( £ m -' b H in Berlin SW., Zimmerstr. 8 Verantwortlich für die Eedaktion: W. Schultzin Berlin. Für denInseratentheil■ H Hörend Alb^vÄ YoriO (h! ft H ‘ Vertret ™§ den Buchhandel: W. H. Kühl in Berlin. Ag^turen föriS; end, Aibany (JNew-York), Geo. K. Hazhtt & Co., Chicago (111.). Vertretung für Ost-Asien: F. M. Ohlenroth in Soerabaya und Samarang (Java). Kl. 83. Kl. 83. K. 17 901. Vorrichtung an Uhren zum Anzeigen des Ablaufens. Heinrich Kielmann, Ruhrort a Rh. 26. Dezember 1899. R. 12 530. Schlagwerk für Wanduhren. J. Rubinson, St. Petersburg; Vertr.: C. v. Ossowski, Berlin, Potsdamerstr. 3. 30. Dezember 1899. R. 13104. Sicherheitsbefestigung für Uhrfedern. — Eduard Ruppert, Worms a. Rh., Liebenauerstr. 57. 30. Dezember 1899. B. 25 065. Uhrtriebwerk mit Schraube ohne Ende. — Eduard Behrens, Leipzig, Braustr. 25. 6. Januar 1900. F. 11 628. Unruhregelungs-Vorrichtung für Taschenuhren. — Ernest Francillon & Co., St. Imier, Schweiz; Vertr.: Dagobert Timar, Berlin, Luisenstr. 27/28. 6. Januar 1900. F. 11 744. Wecker mit doppelter Auslösung zur Ermöglichung des Einstellens auf die Minute. — Edouard Frangois, Paris, 14 Boule vard des Filles du Calvaire; Vertr.: Dagobert Timar, Berlin, Luisen strasse 27/28. 6. Januar 1900. F. 11955. Pendelwerk mit elektrischem Antriebe von gleich bleibender Stärke. — Charles Fery, Paris, 42 Rue Lhomond; Vertr.: Dagobert Timar, Berlin, Luisenstr. 27/28. 6. Januar 1900. W. 15 380. Vorrichtung zur Beleuchtung von Thurmuhren — Arthur Wetzel, Kl-Bauehlitz b. Döbeln i. S. 6. Januar 1900. J. 5010. Uhrenschlagwerk mit einem Wälzrade an Stelle des Schöpfers. — Gebrüder Junghans, Schramberg, Württ 9. Januar 1900. T. 6435. Zeitmesser mit phonographischer Abrufung der Zeit- theile. — Erwin Treitschke, Oberblasewitz-Dresden, Polenzstr. 12. 9. Januar 1900. W. 15 215. Wiederholungsschlagwerk mit Reibungsantrieb für die Rechenbewegung. — Theodor Weisser, Freiburg i. B. 9. Januar 1900. Patent-Ertheilungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patents) 108 179. Viertelschlagwerk mit Abfangvorrichtung für Uhren, Voll und Viertel durch ein Werk betrieben. — H. Witt, Marne, Holst., und G. Krüger, Berlin, Marienstr. 10. Vom 27. Mai 1899 ab. ’ Hebrancbsm uster (Das Datum bezeichnet den Beginn des Schutzes) 123 722. Gehwerk-Anker mit aus einem Stück gestanztem Anker und Ankergabel. K. Mayer & Söhne, Schramberg. 14. August 1899. — M. 8822. 123 723. Weckerhaken mit aus einem Stück gestanzter Wecker welle, Haken und Auslösdraht. K. Mayer & Söhne, Schramberg 14. August 1899. — M. 8823. 123 724. Uhrwerkwalze mit runder, aus Blech gestanzter, durch eingepressten Ring versteifter Sperrfeder. K. Mayer & Söhne Schramberg. 14. August 1899. — M. 8824. ’ 123 725. Uhrenrückwände mit auf ein und derselben Rückwand in verschiedenen Sprachen ausgeführter Aufschrift. K. Mayer & Söhne Schramberg. 14. August 1899. — M. 8825. 123 740. Werktragstuhl mit Gongfederträger, gekennzeichnet durch einen am Tragstuhl angegossenen oder mit demselben durch Niete oder Schrauben verbundenen Metallstab mit die Schallplatte tragen dem Winkel. Oscar Kreuzer, Freiburg i. B., Scheffelstr. 4. 23. September 1899. — K. 11145. 123 786. Zwischen Rechen und Einfallschnalle angeordnete Dämpfer vorrichtung an Schlaguhren zur Dämpfung des Rechengeräusches beim Schlagen der Uhr. Vereinigte Schlesische Uhren fabriken, Freiburg i. Schl. 7. September 1899. — A. 3634. 123 936. Mit geprägter Vorplalte verkleideter Uhrwerksträger aus gestanztem Blech. Gebrüder Junghans, Schramberg, Württ. 28. September 1899. — J. 2761. 124101. Wellen- oder schlangenförmige Gongfeder für Uhren. Joseph Grieshaber Söhne, Furtwangen. 5. Oktober 1899. — G. 6683. Berlin NW, den 11. Novemer 1899. Karlstrasse 40. Das Patent- und technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. . ., Schluss der Inseraten-Annahme rar die nächste, am 1. Dezember erscheinende Nlnmmer: Mittwoch, den 29. November, vormittags. Wir bitten, bei Anknüpfung von Geschäfts verbindungen stets auf unsere Zeitung Bezug zu nehmen.
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