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Erzgebirgischer Volksfreund : 15.10.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190710153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19071015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19071015
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-15
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 15.10.1907
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Aus 81 SV. Dienstag, 15. Oktober 1907. « . 13. für die zu zur Gewerbekammer wahlberechtigten Handwerkern sind zu wählen: 11., 12., 13. und 15. Wahlabteiluna je ein Handwerker-Wahlmann, Bon den Non an , 11. » 12. sten Zeit ! 7—12 Aue, Eibenstock und des Ge- Nr. 211 L»l«gramm.<v»»ss»' volkft-un- ZchneebeiA. F«rnfi>r«cl)er: Schneeberg 10. 13. 14. festgesetzt. I. Für die Wahlen zur Handelskammer sind die Wahlabteilunken in der Weise gebildet worden, daß zur 10. Wahlabteilung sämtliche Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, des Amtsgerichtsbezirks Eibenstock, der Amtsgerichtsbezirke Schneeberg und 13. 14. . 15. r , allenthalben einschließlich der Dn,,Er>,«tiri<lch«v°U«b«md"«sch«!nt «M<h »UAu»»--»» Ur nach den Eonn, und grstiagen. Vdonnvnent monatUch <0 Plg. Inler»!« i 'm «mttblLiu>,jlrr der Krum der L k.. deeak. für Lutwätt» IL Ug. tm amNUljm r«U da Reum der St», «kpudeerl» 46 Pf,, «m Rül..rm dt»-s».«»VU>Rile WM. das Sitzungszimmer des Stadtrats zu meinderats zu Schönheide, das Sitzungszimmer oeS Stadtrats zu Lößnitz, das Sitzungszimmer des Stadtrats zu Schwarzenberg, Grün hain und Johanngeorgenstadt und des Gemeinderats zu Lauter, das Sitzungszimmer des Stadtrats zu Schneeberg und Neu- stüdtel. Eine Vertretung findet statt: 1-, für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter - 2 ., für staatliche oder Gemeindebetriebe und Betriebe von Gemeinbeverbändeü durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten - 3 ., für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammrrbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder. durch einen besonders bestellten Bevoll mächtigten - 4-, für Personell, die im Sinne deS Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschrankt sind, durch ihren gesetzlichen Vertreter. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lasser,. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammerbezirke mehrfach ausüben. § 11. Von Ausübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen: II. Für die Wahlen zur Gewerbekammer sind die Wahlabteilungen ln der Weise gebildet worden, daß zur 11. Wahlabteilung sämtliche . 12. - Als Wahllokale werden bestimmt: 11. Wahlabteilung das Sitzungszimmer das Stadtrats zu 12. - das Sitzungszimmer des Stadtrats zu Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Aue, - deS Amtsgerichtsbezirks Eibenstock, - des Amtsgerichtsbezirks Lößnitz, - der Amtsgerichtsbezirke Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, - des Amtsgerichtsbezirks Schneeberg, darin gelegenen Städte, gehören. für Lis kgl.mb LtMrch«nBch6r-«nmMs.GMnhain.Kartsn8lem.I^ n gMM8M.LsßMÄousMel.-schneebrrg.SchwavenbesLb5wM I., diejenigen Personen, welche aus den im 8 44 Absatz 1 unter a. bis Z der Revidierten Städteordnung beziehentlich ans den im 8 35 Absatz 1 unter s. bis Z der Revidierten Landgemeindcordnung angegebenen Gründen von Aus übung des Stimmrechts bei Gemeindewahlen ausgeschlossen sind- 2., Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sie in dem nach ß 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Gerichte zu führenden Ver zeichnisse eingetragen sind. tz 12. Zu Wahlmännern und Kammermitgliedern können gewählt werden diejenigen nach den 88 7 bis 11 wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Ver treter juristischer Personen, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichs angehörige sind. Konsuln nichtdeutscher Staaten und sonstige in aktiven nichtdeutschen Diensten stehende Personen können nicht zu Kammermitgliedern gewählt werden. Wer nach 8 6 Absatz 3 aus dem Kreise der Handwerker zum Kammermitglied ge wählt werdelisoll, muß außerdem die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzen. ß 13. Mehrere Vertreter derselben im Handelsregister, eingetragenen Firma, der selben Genossenschaft oder Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder der nämlichen Kammer sein. ' ' Folgende im Grundbuche für Thierfeld auf den Namen des Inspektors Max Hermann Schmalfuß in Zwickau, eingetragenen Grundstücke sollen am 14. Dezember LVV7, vormittags S Uhr der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 73, nach dem Flurbuche 12 Hektar 40,7 Ar groß, auf 23 500 — H geschätzt, bestehend aus Wohngebäude mit Stall, Scheune und Wagens schuppen, Nr. 67 des Brandkatasters und den Flurstücken Nr. 126, 127 a, 127 b, 128, 264, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 676, 677 und 678 deS Flurbuchs für Thierfeld und mit 274,37 Steuereinheiten belegt. L. Vlatt 153, nach dem Flurbuchs 1 Hektar 66 Ar groß, auf 3000 H «schätzt, bestehend aus den Flurstücken Nr. 264 s und 2646 deS Flurbuchs für Thierfeld und mit 37,95 Steuereinheiten belegt. - Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondre' de' Schätz«ngen ist jedem gestattet. Gmetz, die Handels- «nd Gewerbekammeru bett., vom 4. August LVVV. 8 i. Zur Teilnahme an den Nrwahlen für die Haudeiskammer« sind inner halb deS Kammerbezirks berechtigt: 1 ., diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, 2 ., die im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie Han delsgewerbe betreiben, ferner die Gesellschaften im Sinne von 8 8 deS Allge meinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 353 flg ), 3 ., die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Äe- werbeunternehmungen, die Pächter -er letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunternehmungen, insgesamt, sofern die nach 88 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommen von mehr als 3100 ^ eingeWtzt sind/ in der 11., 12., 13. und 15. Wahlabteilung je ei« in der 14. Wahlabteilung 2 Handwerker-Wahlmänner-" den zur Gewerbekammer wahlberechtigten Richthandwerkern sind zu wählen : in der 11., 12., 13. und 15. Wahlabteilung je 1 Nichthandwerker-Wahlmann, in der 14. Wahlabteilung S Nichthandwerker-Wahlmänner. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit geht aus den nachstehend abgedruckteu gesetzlichen Bestimmungen O hervor. Die Wahlberechtigten haben sich zur Ausübung der Wahl zur oben festgesetzt bei dem Wahlleiter anzumelden und auf Verlangen das Vorhanden st in der in 83 des Gesetzes angegebenen Erfordernisse nachznweisen. Schwarzenberg, am 8. Oktober 1907. 1215 bl. Königliche Amtshanptwannschaft« iJnlcr-t-n.vnna-m« »r die am «-»»«1«-- erwetnen»« « Poe» Mina- u Ute. Ein« VOr-Ichasl für di« nichsttiji« Euina-M« der Pueet«« »«,.,« den darzeschriedenen ra„e» s,wie an deMnunter «eil, airdalchl ,««d«n, e»«ns- wird für die »ichtt,ka,i«l«»dEIlh»ous,<,eb«l« nicht',oranitert.«u»wi>rtire>luftri!aenm!«eg-nLoraii»betadlu>li. still »Lck-I ^Uykg ^--bertnzesandler Manuskript« macht fich dl« Redalttan nichdverantnmktUch.I 4., der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. 8 8. Zur Tetlnahine an den Urwahlen für die Gewerbekammern sind inner halb des Kammerbezirks berechtigt - a) zur Wahl von Handwerker-Wahlmännern . Die Mitglieder einer Handwerkerinnung sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach 88 17 6 und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mir einem Einkommen von mehr als 600 eingeschätzt sind, nnd zwar auch dann, wenn dieses Einkommei', den Betrag von 3100 übersteigt und wenn die betreffenden Ge werbetreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister einge tragen siud- b) zur Wahl von Nichthandwerker-Wahlwännern: 1., Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handels gesetzbuchs betreiben nnd als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Han delsregister eingetragen sind, aber nach 8317 6 und 21 des Einkommensteuer gesetzes im Kammerbezirke nur mit eineM?Einkommen von 600 bis 3100 eingeschätzt sind, ferner alle nicht unter n fallenden Gewerbetreibenden, Welchs mit einem höheren Einkommen als 600 eingeschätzt und nicht im Handels« . register eingetragen sind, 2., Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemein den und Gemeindeverbände, sofern sie nach 88 17 6 und 21 des Einkommen steuergesetzes init eineni Einkommen von 600 bis 3100 etngeschätzt sind. 8 9. Denjenigen Gewerbetreibetiden, welche innerhalb des Kammerbezirks gleich ¬ zeitig ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs und ein Handwerk betreiben und im übrigen den Vorschriften der 88 7 und 8 genügen, steht daS Recht der Entscheidung darüber zu, sie, zur Handelskammer oder zur Gewerbekamm« wahlberechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer spätestens ab« bei der Urwahl dem Wahlleiter rnüber abzugrben- sie ist bindend für die Beitrags Pflicht—auft-Äe. Dauer- . ' . ^Kr^aHzegÄe«> wirk" Der Wke-ei- yolung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf es nicht. ' Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibend» bis zur nächsten Wahl der Gewerbekammer an. 8 10. Das Wahlrecht kann nur in Person und nur» durch Stimmzettel aus geübt werde». Nachdem das Königliche Ministerium des Jnneru die Vorschläge für die dies- jähriaen AmD W HM- O MM«« genehmigt hat, wird gemäß 8 9 der Ausführungsverordnung vom 15. August 1900 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 873 — zum Gesetze, die Handels- und Gewerbe- kammeru betreffend, die Vornahme der Wahlen für die Handelskammer ans Dienstag, den 5. November LSV7, von vormittags LV Uhr bis mittags L2 Uhr and derjenigen für die Gewerbekammer auf Dienstag, den S. November LVV7, von nachmittags S Uhr bis nachmittags S Uhr iMbMlksfreunö. Tageblatt m) Wntzblatt V „. des Amtsgerichtsbezirks Aue, allenthalben einschließlich der darin gelegenen Städte, gehören- AlS Wahllokale werden bestimmt: Mr die 10. Wahlavteilung: das Sitzungszimmer des Stadtrats zu Schwarzenberg, Grün« Hain und Johanngeorgenstadt und des Gemeinderats zu Lauter, - » 1L. * das Sitzungszimmer des Stadtrats zu Eibenstock und des Gemeinoerats zu Schönheide, * LL O tza» Sitzungszimmer des Stadtrats zu SchyerbeM^KsuflüdtEk . und Lößnitz, - - 13. - das Sitzungszimmer des Stadtrats zu Aue. In jeder Wahlabteilung sind von den zur Handelskammer Wahlberechtigten 2 Wahlmänner zu wählen.
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